Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.09.1883
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- 1883-09-12
- Erscheinungsdatum
- 12.09.1883
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- Deutsch
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Werk, und zwar auch nur dann, wenn jene Schriften von ge ringerem Umfang und das wissenschaftliche Werk ein größeres Ganze, als Nachdruck nicht angesehen werden soll. Auch unter der Voraussetzung, daß in der scenischen Gliederung der wörtlich entlehnten Gesprächsform der v. H.'schen Erzählung, in der Anpassung derselben für die Bühne und in der Beifügung von Monologen eine selbständige Autorthätigkeit des Angeklagten B. zu erblicken, war der erste Richter daher der Prüfung nicht enthoben, ob die wörtliche Wiedergabe des Romans nicht wenigstens einen partiellen Nachdruck enthalte, oder ob ein solcher nach dem quantitativen und qualitativen Verhältniß des Entlehnten zu dem in selbständiger Geistesthätigkeit hergestellten neuen Ganzen für ausgeschlossen zu erachten sei. Die von dem Romane verschiedene Form, in der sich das Drama des B. darstellt, schließt hiernach ebensowenig wie der Umstand, daß dieses Drama als solches ein selbständiges Geistesproduct sein mag, aus, daß das letztere eine theilweise Vervielfältigung des v. H.'schen Romans und deshalb einen strafbaren Nachdruck des letztern enthält. Daß ein Drama anderen Zwecken dient, als eine erzählende Dichtung, ist ohne Einfluß auf die Nachdrucksfrage; denn das Gesetz macht im All gemeinen das Verbot des Nachdrucks nicht davon abhängig, daß das zu vervielfältigende Schriftwerk zu demselben Zwecke bestimmt ist, welchen das Originalwerk hat. MiScellen. Die Verhandlungen über die Literarconvention mit Belgien sollen, wie die Allg. Ztg. aus Berlin berichtet, demnächst beginnen; deutscherseits nehmen daran Theil: Geh. Oberpostrath vr. Dambach als literarischer Sachverständiger, aus dem aus wärtigen Amte Geh. Legationsrath Reichardt, aus dem Reichsamte des Innern Geh. Oberregierungsrath Nieberding und aus dem Reichsjustizamt Geh. Oberregierungsrath Ur. Meyer. Zum Schulbüchergeschäft. — In Nr. 206 d. Bl. schreibt VV. anscheinend aus der dunkelsten Ecke verlegerischer Calcula- tionen heraus. Zunächst weiß er nicht, daß die sogen. Massen einbände, einige rühmliche Ausnahmen abgerechnet, sich des all gemeinsten Mißcredites erfreuen; in Duisburg z. B. hat ein Director bestimmt, die Wörterbücher rc. nicht in den bekannten Fabrikbänden zu kaufen, weil die Defectirung der Einbände eine zu rasch vorschreitende sei. Volksschulbücher, die zu bezahlen den ärmeren Elasten oft sehr schwer wird, werden lieber in den allerdings oft hausbackenen, darum aber um so wetterfesteren Einbänden der Landbuchbinder genommen, weil die Dauerhaftig keit der Einbände die Vererbung von Kind auf Kind gestattet, wodurch sich die alljährliche Osterausgabe für Schulbücher wenigstens in etwas ermäßigt. Der Handel an sich kann unter schlechten Einbänden allerdings nur profitiren. Entweder müssen diese bald erneuert, oder es muß ein neues Exemplar angeschafft werden. Gegenüber der gern betonten ethischen Seite des Buchhandels darf der Gedanke indeß nicht Platz greifen. Das Beispiel der Firmen Grote und Stubenrauch ist nicht maßgebend. Die betreffenden Schulbücher (durchaus nicht der gesammte Schulbücher-Verlag dieser Firmen) traten erst gebunden auf, als ein Risico hinsichtlich der Einbände durch jahrelange Gangbarkeit der Artikel ausgeschlossen schien. scheint ferner nichts von den enormen Verlusten zu wissen, welche die Schul bücherverleger durch die Münz-, Maß-, Gewichts- und vor allem Orthographie-Reform erfahren haben, Verluste, die noch bedeutender geworden sein würden, wenn jene Schulbücher ge bunden gewesen wären. Daß der Maculaturwerth roher Artikel noch immer höher als der gebundener ist, sei nebenbei bemerkt. Die billigeren Einbände kleinerer Orte sind die nothwendige Consequenz billigerer Existenzbedingungen. Den ohnehin beengten Kleinhändler soll man nicht zwingen, Einbände zu kaufen, die er wohlfeiler herzustellen vermag und die er vielfach in der stillen Geschäftszeit fertigt, wo das Hilfspersonal anderweite Be schäftigung nicht hat. Nicht unwichtig ist auch, daß der Bezug roher Artikel die Portospesen wesentlich verringert. Streller. Zur Notiz für die Sortimenter. — Ein kaufmännischer Verein in Thüringen erhielt unlängst von der Firma Caesar Schmidt in Zürich ein Exemplar von der in ihrem Verlag er schienenen Biographie Gottfr. Kinkel's von Henne-Am Rhyn mit der freundlichen Bitte, eine beigelegte Subscriptionsliste unter den Mitgliedern des Vereins circuliren zu lassen, wobei denselben eine Ermäßigung von 25°/, des Ladenpreises und überdies noch Franco lieferung zugesichert wird. Diese Offerte, welche die gleiche» Be dingungen einräumt, wie nach eingezogenen Erkundigungen den Wiederverkäufern, den Sortimentsbuchhändlern, hat bei sämmt- lichen Mitgliedern des Vereins große Mißbilligung hervorgerufen und den Beschluß veranlaßt, diese unrühmliche Manipulation zur Kenntniß der Collegen von der genannten Firma zu bringen. Entgegnung. Die „Mißbilligung" dürfte sich Wohl auf ein buchhändleri sches Vorstandsmitglied des betreffenden Vereins beschränken; diesem und den übrigen Herren Collegen vom Sortiment zur Nachricht, daß der deutsche Buchhandel 5 Monate Zeit hatte, sich für das Buch zu verwenden. Er that dies nicht, sondern verhielt sich vollständig gleichgültig, ja es wurden nur 45 Exem plare trotz rechtzeitiger Ankündigung durch besonderes Circular fest bestellt! Auch später, nach stattgehabter Versendung erfolgten wenig Nachbestellungen trotz der schönsten Ausstattung und der besten Kritiken in zahlreichen deutschen Blättern über diese Bio graphie eines der populärsten deutschen Männer. Als ich sah, daß die Auflage mir zum größten Theil liegen bleiben würde, blieb mir kein anderer Weg als die Vermittlung derjenigen Vereine (deren Adressen mir die Wittwe Kinkel's verschaffte), wo der Verstorbene bei Lebzeiten unter so großen: Beifall Vorträge gehalten hatte, und war es wohl selbstverständlich, da es hierbei auf Partiebestellungen abgesehen war, daß ich den Mitgliedern günstige Bedingungen offerirte, wie sie z. B. der Protestanten- Verein und der Borromäus-Verein ihren Mitgliedern auch ge währen, indem sie die Bücher unter dem Nettopreise von den Verlegern beziehen. Als Sortimenter entschloß ich mich nur ungern zu dieser Maßregel; als Verleger zwang mich dazu die Pflicht der Selbsterhaltung. — Uebrigens sind meine Bedingungen, die ich dem Sortimentshandel gewähre, weit günstiger, als die den Vereinen offerirten und ist jeder College dadurch in den Stand gesetzt, den Vereinen ebenso zu liefern, als ich. Caesar Schmidt. Personalnachrichtcn. Herrn Professor G. Langenscheidt, Besitzer der Langen- scheidt'schen Verlagsbuchhandlung in Berlin, ist vom König von Sachsen in Anerkennung seiner Bestrebungen auf dem Gebiete der Literatur für das Studium der neuern Sprachen das Ritterkreuz erster Clasie des Albrechtordens verliehen worden. Herrn Fr. Eugen Köhler in Gera wurde von der Jury der ersten internationalen pharmaceutischen Ausstellung in Wien für den von ihm ausgestellten botanischen Verlag die goldene Medaille zuerkannt.
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