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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.01.1922
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- 1922-01-30
- Erscheinungsdatum
- 30.01.1922
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Vvrienblalt f. d. Dtsch«. vuchband«!. Redaktioneller Teil. 25, 30. Januar 1922. Literarisches Preisausschreiben. — Die Deutsch-Bulga rische Gesellschaft i» Berlin erläßt ein Preisausschreiben für die beste deutsche Übertragung von drei Gedichte» des kürzlich vcr- stolbeucn bulgarischen Nationaldichters Iwan Wasow. Es sind Geldpreise ausgesctzt von 1888, 588, 388 und MV Mark. Das Preis richter«»,l haben übernommen vr. Ludwig Fulda, vr. Rudolf Presber, Paul Liudcubcrg in Bcritn, sowie Geheimer Rat Proscjjor vr. Cor nelius Guriitt in Dresden und der bulgarische Professor an der Uni versität zu Sofia vr. I. Gheorgov, zurzeit in München. Die bul garischen Texte der Gedichte und näheren Bedingungen können un entgeltlich von der Deutsch-Bulgarischen Gcsclijchast in Berlin, Kur- sürsteudamm 2l6, bezogen werden. In erster Linie ist an die zahl reiche» an deutsche» Hochschulen studierenden Bulgaren gedacht, damit sic ihre Kenntnisse in der deutschen Sprache erweisen können. Betriebsräte !m Aussichtsrat. — Im NeichStagSausfchusi für soziale A n g c i e g c u h e i t c n wurde der Gcsctzcntwnrs über die Entsendung von BctriebLratsmitglicdcrn in den Aussichtsral ange nommen. Der Regierungsvlrtreter wies daraus hi», dass der Eut- ivurs eine Ergänzung des Betricbsrätegesehes bedeute. Dieses Gesetz schlage im K 7V die Eittscndung von ei» oder zwei Bctricbsraismit- gliedcrn in den AussichtSrat des betresseuden Unternehmens vor, und der Entwurf enthalte die Bestimmungen zur Ausführung dieses Para- giaphen. ES handle sich um eine Neuerung grundlegender Art, um die Verwandlung des im allgemeinen gewährten Milberaiungsrcchts in ein Mitbestimmungsrecht. Dies werde vorgeschlagen in der Über zeugung, das, nichts so sehr die Arbcitssreudigkeit, das Vcranlwortungs- gesiihs und das Interesse an der Hebung der Betriebsleistungen und des Ertrags zu steigern geeignet sei als die verantwortliche Mitwirkung an der obersten Leitung des Unternehmens. Das Gesetz soll am 1. Februar in Kraft trete». Rcichscinkoinmenstcuer für 1821. — Vom Leipziger Steuer amt wird uns geschrieben: Wer einen besondere» vorläufigen Steuer bescheid über Neichseinkommcnstcuer für >821 erhalten hat, möge die sällig gewesenen und noch nicht entrichteten Raten schleunigst zahlen, da in der nächsten Zeit schriftlich gemahnt wird. Die Mahnkosten sind setzt recht hoch: sie betragen z. B. bei 588 Mark: 8.5» Mark, bei 5888 Mark: 139.58 Mark, bei 28 »M Mark: 589.5» Mark, bei Ivvovv Mark: 2888.50 Mart, bei 58888» Mark: 14 988.5» Mark. — Bon, Mahnverfahren zunächst nicht betroffen werden alle diescnigen, die wegen der Rcichseiukommensteucr siir 1921 keinen besondere» vor- täusigcu Steuerbescheid erhalten habe», sowie alle Arbeitnehmer, deren Steuerabzüge vom Arbeitseinkommen gemacht worden sind, auch wen» sie eine» vorläufigen' Steuerbescheid erhalten haben. Werden die Stcuermarken durch die Vermittlung deS Arbeitgebers beim Stadt- steueramt eingereicht, so hat der Arbeitnehmer sowohl wegen der Steuer auf das Jahr >828 als auch wegen der Steuer auf das Jahr 1821 sich erst dann mit der Stenerhebestclle auszugtcichen, wen» ihm von seinem Arbeitgeber die Bescheinigung des Stadtsteucramts über die abgegebenen Steuermarken auSgehändigt worden ist. Er braucht nicht zu bcsürchtcn, dich ihm vorher durch Mahnungen, nsw. Koste» und llugclcgcnheilcu entstehen. Dcutsch-tschechischer Rechtsvertrag. — Im Ministerium des Äußern in Prag wurde am 2V. Januar ei» Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und der tschechischen Republik unterzeichnet, in dem sich beide Staaten gegenseitig zu Rechtsschutz und RechtSH.Ise ver- pslichten. Gleichzeitig kamen die seit einiger Zeit im Prager Justiz ministerium zwischen Deutschland und der Tschecho-SIowakei geführ ten Verhandlungen über gegenseitige Vollstreckung von Zivikurtellen zu dem gewünschten Ergebnis, über weitere Kragen der deutsch- tschechischen Rechtsbeziehungen werden Verhandlungen für die nächste Zeit angcbahnt. Deutsche Wissenschaft im Anstande. — In Holland stehen fünf Städte, darunter drei Hochschulen, im Begriff, Ortsgruppe» der Kant-Geseksschast zu gründen, deren Berliner" Geschäftsführer Prof. A. Liebcrt zu diesem Zwecke bereits eingeiadcn wurde. Nachdem auch in Deutschland neue Zweigvereine sich gebildet haben (so letzthin I:> Hannovers, ist die Kant-Gesellschaft als philosophische Vereinigung die größte nicht nur im Reiche, sondern auf der Erde überhaupt ge worden. Ihre Zeitschrift, die -Kant-Studien-, steht im 13. Jahr gange. Förderung der deutsch-spanischen Beziehungen. — Auf einer Ta gung des Verbandes Deutschland—Spanien am 14. Januar 1822 in Dresden wurde eine Entschließung angenommen, in der im Interesse des kulturellen und wirtschaftlichen Austauschs mit dem spanischen Auslande die Förderung der spanischen Sprachkenntrilfse im deut- 130 ichen Volte sowie die Ausgestaltung des wirtschaftlichen Studiums, insbesondere der Geschichte, des Rechts, der Wittschast und Kultur a.ler jpauisch sprechenden Länder an den deutschen Hochschule» gefordert wird. Eine Wittenberger Luther-Feier. — Am 4.—8. März veranstaltet die Luther-Ges elischast in Wittenberg eine Feier zur Erinnerung an »Luthers Rückkehr von Ser Wartburg- mit dem ferti gen Manuskript des »Neuen Testament Deutsch-. Vertreter der deut schen und ausländischen Kirchen werden dazu erwartet. Namhafte Ktrchenmänner und Luiher-Forscher, wie Erzbischof v. Söderblom ans Upsala, die Professoren v. Ur. Hols-Beriin, v. vr. Kicker-Halle, der Obcrkircheurat v. Cordes-Lcipztg, haben ihre Mitwirkung zugesagt. Die höchste Portogcbühr für ein Paket in Deutschland. — In Nr. 13 des Bbl. <S. 87) brachten wir einen Hinweis aus das teuerste deutsche Paket, das Mk. 12L.— Porto crsordcru sollte. Diese Bc- rlchnung stimmte nicht ganz, weil die Eiibrstellgrbühr siir den Laud- bezirk vergessen war. Ein eingeschriebenes Eiipalet vor: 18 kg nach einem Laudvrte kostet nicht nur Mk. 122.—, sondern Mk. 12.— mehr, also Mk. >34.—, wie nachstehende Aufstellung ergibt: Paictporto siir >8 lrg Kernzone Mk. 4».— Dringende Paketgebiihr Mk. 8V.— Einschrcibcgebiihr Mk. 2.— Außerdem: Eilbestcligebllhr für den Landbeftetlbezirk Mk. 12.— Sa. Mk. 134.— Svndergcbühr für Telegramme mit unvollständiger Adresse (vgl. Bbi. Nr. 19). — Die zahlreichen Beschwerden ans Handelskreiscn geben dem R e i ch S p o st m i » i sic r Anlaß zu folgende» Ausfüh rungen: Die Anschrift der Telegramme soll nach der Telegraphenord- nung so beschaffen fein, daß die Zustellung an den Empfänger ohne Nachforschungen und Rückfragen möglich ist: für die großen Städte muß sie die Straße und Hausnummer enthalte». Diese Vorschrift ist von den Absendern der Telegramme nie besonders genau beachtet wor den. Die Telegraphenverwaltnng hat darüber jedoch solange hinwcg- sehen können, als sich die Zahl der Telegramme mit ungenügender Anschrift in Grenzen hielt, die mit einem geordneten Bctriebsgang so weit vereinbar waren, daß die Allgemeinheit nicht darunter zu leiden hatte. Mit der mehrmaligen Erhöhung der Tclcgraphengcbllhren wuchs sich der llbelstand aber in einer Weise aus, daß die Bestellung auch der ordnungsmäßig beanschristctcn Telegramme snamentlich in den großen Städten) verzögert wurde. Für die Telegrapheuverwal- tung entstanden aus den Nachforschungen zur Vervollständigung der ungenügende» Anschriften erhebliche Kosten, die in der ailgemcinen Tclcgraphcngcbühr keine Deckung mehr fanden. Abhilfe war dringend erforderlich. Es ist daher bei Geicgenheit der sängst ohnehin not wendig gewordenen Änderung der Tclegrapheuordnung der bereits angcsührten Bestimmung der Telegraphcuordnung ein Absatz hinzn- gcsiigt worden des Inhalts, daß Telegramme mit ungenügender An schrist nur dann bestellt werden, wenn die Eimiiiclungcn ergebe», für wen sie bestimmt sind, und daß, wenn besondere Leistungen ausgeführt werden müssen, um solche Telegramme bestellbar zu machen, die Telc- gtaphcnvcrwaltung zur Abgeltung ihrer Mehrleistungen in jedem Falle eine Einzelgcbiihr von 4 Mark erheben könne. Zugleich ist a» die Tclegraphcuanstalten die AusführungSbestimmung ergangen, daß die Gebühr zu erheben sei, wenn die Anschrist, um die Telegramme bestellbar zu mache», Nachforschungen in Adreßbüchern, Haubcls- rcgistcrn, Merkbüchern nsw., ErgäNjung der Anschrift oder besondere Anweisungen an den Besteller erfordert. Ich möchte dabei den Ton aus -Nachforschung- und -erfordert- gelegt wissen. In den Beschwerden ist daraus hingewiesen worden, daß es nicht verstanden werde, wenn für Telegramme mit ungenügender Anschrist eine Gebühr erhoben wird, während solche Briese ohne Nachkaxe zu-- gestellt werden. Das Telegrammbestellgcschäft ist seinem Wesen nach wesentlich anders eingerichtet als das Blicsbesteilgcschäsl. Die Brief träger begehen im allgemeinen Tag für Tag dieselben Straßcnzüge und kennen meist auch jedes Haus darin. Dadurch werden sic mit den Bewohnern und Firmen, deren Namen und Bezeichnung usw. sehr bald vertraut. Bei der Telegrammbestellung dagegen ist die Regel, daß fast jeder Bestclsgang in ein anderes Straßengcbiet führt. Da durch erhalten die Telegrammbcsteller nur ein sehr unvoilständigcs Erinnerungsbild von den Straßenzügen, Häusern usw. Ist ein Brief nicht sogleich bestellbar, so kann er in dem Briesträgcrsaale ausgerufe» werden, da alle Briefträger einer Postanftalt immer gleichzeitig an- wesend find und gleichzeitig abgcsertigt werden. Im Telcgrammbestcll- gkschäst dagegen müssen die Besteller einzeln so abgefertigt werden, wie die Telegramme «ingehen. Ein Brief kann allenfalls bis zur
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