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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.02.1922
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- 1922-02-02
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- 02.02.1922
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vürs-NtlM f. d. MM. Bnchh-nd-I. Redaktioneller Teil. X° 28, 2. Februar 1922. steuerliche Gleichstellung mit denjenigen Lieferanten gerahmter Bilder erreicht, die die Einzelbestandteile derselben von fremden Personen kaufen und welche nur der allgemeinen Umsatzsteuer von 1jh"/o unter liegen. Das kommt schließlich.auf eine Umgehung des Gesetzes heraus, und die Notwendigkeit, eine solche Syndikatsstell« mit Genehmigung der Behörde zu schaffen, bedeutet sicherlich eine vernichtende Kritik des ganzen Aufbaues des Luxusstcuergcsetzes. Mit der von uns vorgeschlagene» neue» Fassung des 8 21, 2 lKleinhanbclssteuer) würde auch die große Ungerechtigkeit, welche für den Kunsthandel durch das den Künstlern gewahrte Privileg der Luxus- stenerbefreiung herbeigcfiihrt wurde, beseitigt werden. Die Neichs- verordnnng vom 18. August 1920 hatte die Originalwerke deutscher lebender Künstler von der Luxusstener befreit, wenn sie unmittelbar vom Künstler verkauft wurde». — Durch die Verordnung vom 21. Juli 1921 wurde diese Steuerfreiheit ausgedehnt ans die Verkäufe in Aus stellungen der Künstlcrverbände, Kunst- und Muscmnsvereinc, ja so gar auch auf die Verkäufe in Kunsthandlungen, die in ihren Räumen geordnete Ausstellungen veranstalten. Nachdem dies Privileg auf einen so großen Kreis ausgedehnt worden ist, gibt cs kein System mehr, welches die Beibehaltung der Luxusfteucrpflicht für den übrigen Kunsthandel erträglich machen und rechtfertigen könnte. Diesem Zustand gegenüber ist es ein G e b o t c l e m e n ta r st e r Gerech tigkeit, dem Kunsthandel beim Verkauf der Gegenstände des K 21, 2 die gleiche steuerliche Behandlung wie den Künstlern zu ge währen. Wenn politische Rücksichten und die Geldnot des Reiches dazu zwingen, den wirklichen Luxus auch für Kunstwerke und deren Ver vielfältigungen steuerpflichtig zu machen, so erscheint es uns nur billig, daß die großen anerkannten Künstler vom Range eines Liebermann, Kampf, Thoma usw. für ihre direkten Verkäufe zu zweifellosen Luxuspreisen ebenfalls luxussteuirpslichtig gemacht wer den. — Sie werden sich dessen auch kaum weigern. — Um den jungen aufstrebenden und notleidenden Künstlern zu Helsen durch Befreiung von der Luxusstener, würde es genügen, den Richtpreis, bzw. die Luxusstenergrenze entsprechend hoch für die verschiedenen Werke der bildenden Kunst im Einvernehmen mit der Künstlerschaft festzulcgcn. Ganz besonders zweischneidig hat sich das Steucrprivileg für die Künstler der Graphik erwiese». Kür die großen anerkannten Meister dieses Faches, welche ost Luxusprcise erzielen und die säst durchgängig ohne Vermittlung des Kunsthandels direkt an die betref fenden Liebhaber verkaufen, ist es ein Geschenk gewesen. Aber für die jungen der Unterstützung bedürftigen Künstler oder solche, die zur Einführung den Knnsthandel nicht entbehren können, bedeutet dieses Steucrprivileg eine sie schädigende Konkurrenz, indem sie von ihren direkt verkaufenden Kollegen stets um 20»/, unterboten werden können. Ans diesem Grunde hat sich auch die Fochvertrctung der Künstlerschaft (Freie Bereinigung der Graphiker) für die Aushebung der Luxus» steuerpflicht des Kunsthandcls gemäß 8 21, 2 ausgesprochen und die Streichung bet den Behörden bereits beantragt. Meiner Ansicht nach bedarf auch der 8 22 des Umsatzfteuergesctzcs, der die zwingende Bestimmung enthält, daß der Lieserer von Original- werkcn der Kunst, welcher diese Art von Werken zum Zwecke gewerb licher WeiterveräutzerlMg verkauft, nur dann von der Luxussteuer- xflicht befreit ist, wenn sein Abnehmer den sogenannten Händlerausweis seines Nmsatzsteueramtes Nachweisen kann, der Abänderung. — Grund sätzlich halten wir diese Forderung sür berechtigt, aber die Aussiih- rungsbcstimmungen sind derartig umfangreich, tragen einen so polizei lichen Charakter, bestimmen die Tauer der Gültigkeit nur aus 1 Jahr, daß sic in der Praxis zu einer cmpsindlichen Störung der guten Beziehun gen zwischen Lieferanten und Abnehmern, zu Prozessen und ost zur Vereitlung von Geschäften geführt haben. Ganz besonders trat dies in Erscheinung im Verkehr mit sogenannten Gelegenheitsbcstellern des Buchhandels in kleine» Provinzstädtcn, die keine ausgesprochene Kunst handlung habe» und denen nicht zugcmutct werden kann, sich durch Be schaffung des Händleransweises gemäß 8 22 dauernd unter die Kon trolle der LnxuSsteuerämter zu stellen, welche sür den Betrieb des Kunsthandcls die sehr peinliche, mit großen Kosten verbundene Führung eines Inventar-, Lager- und Steuerbuchs mit täglicher Richtigstellung des Zu- und Abgangs vorschrciben. Es müßte genügen, wenn der Klein händler seine Firma in eine von seinem Finanzamt zu führende Steuer katasterrolle cintragcn läßt, hierüber einen mit Nummer versehenen Ausweis erhält, der bis auf Widerruf der Behörde laufende Gültigkeit behält. Aus den obigen Ausführungen geht zur Genüge die Unhaltbarkeit der jetzigen Form der Luxusstener hervor, und ich möchte kurz zusam- mensasscnd unter Bezugnahme aus die Abänderungsvorschläge der Ver einigung der Kunftvcrlcger unsere Wünsche dahin präzisieren: »Die Werke der Graphik, Malerei und Plastik, sowie Kopien und Vervielfältigungen solcher Werke dürfen nur beim Verkauf im Klein handel einer Luxusstener unterliegen, wenn der Preis für das ein- 14t zelne Stück einen bestimmten Mindestsatz überschreitet, welcher im Einvernehmen mit dem Reichsrat und de» wirtschaftlichen Fachver bänden unter Berücksichtigung des jeweiligen Wcrtstandes unserer Geldwährung zu bestimmen ist.- Es sei mir ferner gestattet noch zu erwähnen, daß bas Reichs- sinanzmintstcrium mit Wirkung vom 1. Januar 1822 die AuSführnngs- besttmmungen über die Luxussteuer auf Pserde 8 21/5 ganz im Sinne unseres Vorschlags verbessert hat, wonach Pserde nur dann der Luxns- steuer unterliegen, wenn der Verkaufspreis den Mindestsatz von Mark 30 000—, sür Zuchtpferde Mk. 50 000.— überschreitet. Die Annahme scheint mir berechtigt, daß eine analoge Verbesserung für die Werke der Kunst beim Relchssinanzministerium nicht auf Widerspruch stoßen dürste. — Im Anschluß hieran erlaube ich mir daraus hinzuweisen, daß der Steuersatz der französischen Luxusstener nur 10^ des Kleinhändler preises beträgt, während der deutsche Steuersatz 17,85"/, ausmacht. Indem ich zu jedweder Auskunft gerne bereit bin, zeichne ich Berlin, d. 22. Januar 1922. in vorzüglicher Hochachtung ganz ergebenst Ernst Schnitze, 1. Vorsitzender , der Vereinigung der Kunstverleger, e. V. Berlin W. 85, Potsdamer Str. 49. Wöchentliche Übersicht über geschäftliche Veränderungen und Einrichtungen. Zusammengestellt von der Redaktion des Adreßbuchs des Deutsche» Buchhandels. Abkürzungen: »-»> — Fernsprecher. — TA.: — Telegrammadresse. — V — Bankkonto. — — Postscheckkonto. — - — In das Adreßbuch len ausgenommene Firma. — B. — Börsenblatt. — H. — Handels- gertchtltche Eintragung (mit Angabe des Erschetmmgstags der zur Be kanntmachung benutzten Zeitung). — Dir. — Direkte Mitteilung. 28.-28. Januar. 4922. Vorhergehende Liste 1922, Nr. 22. A d l c r - V e r l a g, G. m. b. H., M e t ß c n. Dem Hans Nelles wurde Prokura erteilt. sH. 18./I. 4922.) Barth, Johann Ambrosius, Leipzig. Der Prokur. Georg Huhle ist 26./I. 1922 »erstorben. sDir.s Blcy, Oswald, Leipzig. V letzt: Carlebach L Co., Leipzig: Allgcm. Deutsche Credit-Anstalt, Abt. Buchhandel, Leipzig. sTir.j "Bücherei Montanus G. m. b. H., Barmen-Wichltng- Hansen, Hcinrichstr. 7. Verl.- u. Vcrsandbh. Gcgr. 1./XII. 1921. 489. — d Dortmund 1189»: Basel V/6V2V.) Geschästss.: Chr. Bayer. Leipziger Komm.: s. v. Wallmann. (Dir.) Bücherstube Coester (Coester L Hennies), Hannover. Adresse setzt: Steintorstr. 22. sDir.j Bücher- u. Z e i t s ch r i f t e n v e r t r i e b, Dresden, jetzt: 22 491. Dresden 110 841. sDir.j B ii h n e n v e r l a g AhnLSimrock G. m. b. H., B e r l i n. Ri chard Chrzescinski ». vr. jur. Albert Ahn sind nicht mehr Ge schäfts!., an ihre Stelle iral der bisher. Prokur. Gustav Grünbig. sH. 19./I. 1922.) T a b erko w's R a ch f g., C., W i e n, ging 1./X. 1921 an Walter Gold schmied! über, der Kahlenberg-Buchhandlung, Inh.: Walter Gold schmiede firmiert. sDir.j "Degener, Herrmann, Leipzig, Naunhofer Str. 11. Verlag biographischer u. familiengesch. Werke. Degencrs Zcitgenosscnlexikon »Wer ist's?- Gegr. 29./XII. 1921. 14 8Ü8. — V Dresdner Bank, Dcp.-Kasse Reudnitz. — 13 508.) Inh.: Herrmann August Ludwig Degener. Prokur.: Cöcilc Degener. Leipziger Komm.: H. A. Ludwig Degener. sDir.s Deutsches Truck- und V c r l a g s h a n s G. m. b. H., Berlin. Otto Trapper wurde zum weiteren Geschästss. bestellt. sH. 19.il. 1922.) Dewitz, I., Bad Tölz, ging an Otto Dewitz über. sDir.s Dresdner B ll ch er v e r s an d h a n s G. m. b. H., D r es b cn. Zum weiteren Geschästss. wurde Frau Hedwig Just bestellt. jetzt: 40 701. V jetzt: Stabtgirokonlo, Dresden 1118: Bank f. Handel ». Industrie, Dresden, Waisenhausstr. sDir.s Dürer Haus sLandsgemeindehaus) Karl Dietz, Rudol stadt. »--s- 443. V Thüringer Landesbank, Rudolstadt: Stadtgiro kasse Nr. 383. d Erfurt 101881. sDir.s Enke, Ferdinand, Verlag, Stuttgart, veränderte sich in Ferdinand Enke. sH. 18./I. 1922.s
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