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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.02.1922
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- 1922-02-02
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- 02.02.1922
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Redaktioneller Teil. X- 28. 2. Februar 1922. Herrn Banger!, in dessen Tätigkeit die Ausfuhr von Erzeug nissen der Schönen Literatur eine besonders große Rolle spielt, können diese Dinge nicht alle so klar sein, wohl aber sollten sie es einigen andern Unterzeichnern der Bekanntmachung in der glei chen Nummer sein. Für jeden, der die verschiedene Lagerung der Verhältnisse in den verschiedenen Zweigen des Verlages kennt, ergibt sich zwingend, daß jede Gleichmacherei, wie sie von den Ausfuhr-Buchhändlern in ihrem Interesse verlangt wird, ganz unmöglich oder aber schädigend sein würde. Von solcher vernich tenden Gleichmacherei ist der jüngste Posttaris ein warnendes Beispiel, bei dessen eiliger Fabrikation kein Mensch daran gedacht hat, daß der Buchhandel wie kein einziger anderer Geschäfts zweig von dieser Neuerung betroffen wurde. Mag sein, daß in einzelnen Fällen bei Festsetzung der Auslandpreise das richtige Maß überschritten worden ist, Die Folgen wird der betreffende Verleger am eigenen Leibe fühlen und sich vor Wiederholungen hüten. Im allgemeinen wird aber der Grundsatz sestgchalten, daß der Auslandpreis nicht über den Vorkriegspreis ähnlicher Werke sich erhebe. In einzelnen Fällen mag er auch vielleicht darüber hinausgehen, da ja inzwischen auch im Auslande die Bücherpreise steigen mußten. Ein Auslandkunde, der es nicht als sein Recht beansprucht, Deutschland auszuplündern, muß cinsehen, daß er keinen Anspruch darauf hat, niedrigere Preise als Vor- kriegspreise zu erwarten, da selbst bei solchen Preisen die deutsche Volkswirtschaft noch recht knapp abschneidet. Das sollte man nur immer den Ausländern wieder Vorhalten, nicht aber von Valuta- Zuschlägen sprechen. Ferner vergesse man nicht, daß gerade die Preise in Auslandwährung stabiler sind und vom Verleger im allgemeinen dauernd unverändert beibehalten werden. Ge wiß hat der deutsche Exportbuchhändler, der in Mark bezahlt, unter Umständen Kursverluste. Dafür hat er ja auch Anteil am Mehrerlös, und schließlich gleicht sich das auch wieder dadurch aus, daß er ebensogut am Kursgewinn Teil hat. Das Rech nen mit vielen Unbekannten haben wir uns ja leider alle längst angewöhnen müssen. Wenn der K 7 tatsächlich abgeschafft würde, so würden viele wissenschaftliche verlegerische Unternehmungen dem zum Opser fallen, sehr zum Schaden des Verlegers, des deutschen Publi kums und der deutschen Wissenschaft. Eins aber ist mir voll ständig klar: Sollte der Schutz besonderer Auslandpreise ausge geben werden, so würden die meisten Verleger für gewisse Unter, nehmungen unbedingt doch an solchen festhalten, sie dann aber nur mit für den Zwischenhandel sehr lästigen privaten Kontroll- maßregeln aufrecht erhalten können. Ob das für beide Teile er sprießlicher wäre, sei dahingestellt. Göttingen. vr. WilhelmRuprecht. Korporation der Berliner Buchhändler. Außerordentliche Hauptversammlung am Freitag, dem 6. Januar. Ter l. Vorsteher, Herr Georg Ern st, eröfsnet-um SP? Uhr die Versammlung und stellt fest, daß die Mitglieder der Korpora tion satzungsgemäß und rechtzeitig zu dieser außerordentlichen Hauptversammlung geladen worden sind. Punkt I der Tagesordnung. Antrag Lazarus und Genossen: Die Hauptversammlung der Korporation der Ber liner Buchhändler wolle beschließen, die Berliner Abrechnung vom >5. März des Jahres 1922 ab aufzuheben und mit der Leipziger Abrechnung zu vereinigen. Herr Lazarus begründet und erläutert den Antrag. Die doppelte Abrechnung für die Berliner und auswärtigen Verleger verursache dem Berliner Sortiment und Verlag unverhältnis mäßig hohe Kosten; ebenso auch der Korporation der Berliner Buchhändler durch Druck der Zahlungsliste, Miete des Saales usw. Bei dem Rückgang der Kommissionslicserungen und bei der allgemein üblichen Barabrechnung durch Scheck sei diese beson dere Jahresabrechnung der Berliner Firmen veraltet und ihre Aushebung im allseitigen Interesse erwünscht. Herr Paschke möchte diese altbewährte Berliner Abrech nung nicht fallen sehen, ohne etwas Besseres an deren Stelle zu setzen. Er schlägt vor, die Zahlungen der Berliner Firmen untereinander fortan durch eine durch die Vermittlung der Ber- 112 liner Bcstell-Anstalt auszuzahlcnde Liste zur Ostermesse zu leisten, wodurch auch das zeitraubende Ausschreiben der Postzahl- karten erspart würde. Der Erste Vor st eher bemerkt, daß der Vorstand sich mit diesem Vorschlag noch nicht beschäftigt habe und solchen erwägen werde. Herr Heise wendet sich gegen die Vorschläge Lazarus und Paschke. Es sei für den Berliner Verlag wichtig, schon vom 15. März ab mit Buchung der Remittenden beginnen und bei ausgehenden Auflagen mit den Remittenden der Berliner Sor- timente arbeiten zu können. Zur Ersparung der Kosten der per sönlichen Abrechnung empfiehlt er Zahlung der Salden durch Postscheck. Herr Cohn stellt einen Zusatzantrag, und nachdem dann noch Herr Schnabel für und Herr Krehenberg gegen den An trag gesprochen haben, spricht sich Herr Lazarus im Schluß wort dahin aus, daß erhebliche Bedenken gegen seinen Antrag nicht vorgebracht worden seieit. In der Abstimmung wird solcher einstimmig angenommen mit dem von Herrn Cohn vorgeschlagenen Zusatz: Die Berliner Abrechnung ist zeitlich mit der Leipziger Abrechnung zu vereini gen; ob sie auch örtlich mit ihr vereinigt werden soll, bleibt der Entschließung des Vorstandes der Korporation überlassen. Punkt 2 der Tagesordnung. Antrag desVorstandes und des Hauptausschusse8-aus Änderung der Satzungen. Herr Bloch als Vorsitzender des Hauptausschusses begrün det die Vorschläge, die in der Mehrzahl der Änderungen zwar redaktionelle Verbesserungen beiressen, aber in einigen wesent lichen Punkten dem Vorstand der Korporation etwas freiere Hand lassen sollen, natürlich unter Wahrung wichtiger Rechte der Hmchtversammlung. In eingehender Darlegung bespricht Redner die wichtigsten Änderungen und begründet solche. Falls die An träge angenommen würden, ergäbe sich auch die Notwendigkeit, die »Geschäftsordnung für den Vorstand-, die -Verkehrsordnung sür den Platzverkehr- und die -Bestimmungen über die Benutzung der Bestellanstall- mit den neuen Satzungen in Einklang zu drin- gen, was durch die den Mitgliedern der Korporation gedruckt zu gegangene Arbeit des Hauptausschusses bereits geschehen sei. Die ebenfalls gedruckt vorliegende neue Fassung der Satzungen sei vom Syndikus der Korporation, Herrn Justizrat vr. Marwitz, überarbeitet, und auch die von der Hauptversammlung etwa zu bestimmenden Änderungen sollten in gleicher Weise juristisch noch geprüft und überarbeitet werden. Der Vorsteher macht noch darauf aufmerksam, daß auf den im Drucke vorliegenden Satzungen das Wort -Entwurf- fehle, und stellte solche zur Beratung. Das Wort wird nicht gewünscht; die neuen Satzungen werden einstimmig angenommen. Punkt 3 der Tagesordnung. Vortrag des Syndikus der -Korporation der Berliner Buchhändler-, Herrn Justiziar vr. Marwitz, über -Abschluß von Verlagsverträgen und Steuerfragen-. Der Vortragende betont den Unterschied zwischen Derlagsver- trag und der Übertragung des Urheberrechts. Bei ersterem über nimmt der Verleger Verpflichtungen, bei Übertragung des Ur heberrechts dagegen nicht. Es werde oft der Fehler gemacht, in Verträge letzterer Art viele der Bestimmungen des Verlagsrechtes hineinzuschreiben. Das sei falsch. Man solle bei Urheberrechts- Übertragungen nur schreiben: -Die Firma unterwirft sich nach, stehenden Einschränkungen usw.; weitere Einschränkungen sind nicht vereinbart«. Redner macht ferner darauf aufmerksam, daß beim Landgericht I in Berlin zwar eine Kämmer für Urheber- recht, nicht aber eine solche sür Verlagsrecht vorhanden sei, und regt an, daß die Korporation einen Antrag auf Bildung einer Kammer für Verlagsrecht stellen möge. Sodann bespricht er die Auswüchse des Selbstkostenverlags und nimmt gegen ein Gutachten des Vorstandes des Verleger-Vereins Stellung, nach welchem die Heranziehung des Autors zur Übernahme der Her stellungskosten an sich in der Regel gegen die guten Sitten ver stoße. Es gäbe zweifellos viele Fälle, in denen dem Verleger nicht zugemutet werden könne, für ein Werk, das er nicht für aus- sichtsreich halte, die gesamten Kosten zu übernehmen. Ferner
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