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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.01.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-01-23
- Erscheinungsdatum
- 23.01.1922
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19220123
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192201235
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19220123
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1922
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Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. X- 19, 23, Januar 1922. summ« in Ziffer» und Buchstaben) und mimittelbar darunter Namen und Rohnort — in gröberen Städten auch die Wohnung — des Ab senders, Auf den Nachnahme-Paketkarten und Nachnahmekarten sind Name und Wohnung des Absenders nicht nötig, Briefsendungen und Pakete, deren NachMhmebctrag dem Absender oder einem Dritten durch Zählkarte überwiesen werden soll, müssen in der Briefauf schrift ober auf dem Paket den Vermerk enthalten »Nachnahme . , , , Mark , , Pf,« tMarkfumme in Ziffern und Buchstaben) und unmittelbar darunter »Zahlkarte P, Sch, A, (Ort) , , , , Konto Nr, , , , , N , , , in M , . ,«, Beantragt der Absender bei einer Nachnahme die Überweisung auf das Postscheckkonto eines Dritten, so hat er auf dem Abschnitt der Zählkarte seinen Namen anzugeben. Der Absender hat bei Paketen oder Karten mit Nachnahme Nach nahme-Paketkarten oder Nachinahmekartcn mit anhängender Postan weisung oder Zahlkarte zu verwende») jeder anderen Nachnahme sendung hat er eine Postanweisung oder Nachnahmc-Zahlkarte haltbar befestigt beizufllgen. Nicht von der Post bezogene Vordrucke müssen in Größe, Farbe und Papierstärke sowie im Aufdruck mit den amtlichen genau übereinstimmen. Der Absender hat die Vordrucke vor der Auflieferung auszusüllen) als abzusllhrcnden Betrag hat er den Nachnahmebetrag nach Abzug der Postanweisungs- oder Zahlkartengebühr cinzutragen. Bei Be trägen von mehr als 2999 ilkark braucht er nur eine Postanweisung über den Gesamtbetrag auszufertigen. Er ist dafür verantwortlich, Lab der Empfangsberechtigte in den von ihm ausgcsüllten Postan weisungen oder Zahlkarten richtig bezeichnet ist, Postanweisungen, Geldbeträge bis 2999 Mark einschließlich können durch Postan weisung übermittelt werden, Po st Kreditbriefe, Postkreditbriefe können auf alle durch 1VV teilbaren Summen bis 10 000 Mark ausgestellt werden, Sic gelten sechs Monate, vom Tage der Ausstellung an gerechnet. Bahnhofsbriefe, Von den Vorschriften bringen wir nur die neue ausschließlich für Bahnhofsbuchhändler geschossene Einrichtung zur Kenntnis, Bahnhossbuchhänd-ler können aus Antrag die von ihnen durch die Post bezogenen und die für sie vom Verleger angemeldeten Zeitungen als Zcitungs-Bahnhofsbricfc beziehen. Für die Aufschrift dieser Briese sind weiße, rot umrandete Zettel mit der Bezeichnung »Zeitungs- lftahnhofsbries für den Bahnhofsbuchhändler (die Vahnhossbuchhand- lung) in « zu benutzen. Die ZcitungS-BahnhofSbriese sind in jedem Falle vom Verleger selbst zu fertigen. Die Beschaffung der Auffchristzettel ist Sache des Verlegers, Die vom Empfänger vorauszuzahlcnde Gebühr für Zeitungs- Bahnhofsbriefe beträgt 3V Ps, monatlich für jedes Zcitnngsstiick, gleichviel wie oft die Zeitungen erscheinen. Für die aus einem Vcrlagsorte hcrriihrcndcn, siir denselben Empfänger bestimmten Zei tungen ist jedoch eine Rindestgebühr von 3 Mark monatlich und eine Höchstgebllhr von 39 Mark monatlich zu entrichten. Für Zeitungs-Bahnhofsbriefc, die für di« zweite Hälfte des Mo nats <vom IS, ab oder später) bezogen werden, wird nur die Hälft« der Gebühr erhoben, wobei als Mindcstbetvag 1,L9 Mk,, als Höchst betrag 15 Mk, berechnet werden, Zeltungsvertrieb. Die Bestimmungen sind zum Teil neu festgesetzt: wir veröffent lichen nur die wichtigeren. Die Dauer, auf die Zeituiigsbcstellungen angenommen werden können sBezugszeit), bestimmt der Verleger, Zulässig sind folgende Bezugszeiten: »> ganzjährige, beginnend mit dem 1, Januar, Bestellungen könne» auf Antrag des Verlegers auch siir Ä, 16 oder 14 Jahr ange nommen werden, müssen sich aber stets auf die Zeit bis zum Schlüsse des Kalenderjahres erstrecken) d> halbjährige, beginnend mit dem 1, Januar oder 1, Juli, Be stellungen können auf Antrag des Verlegers auch für '/) Jahr angenommen werden, müssen sich aber stets aus die Zeit bis zum 39, Juni oder 31, Dezember erstrecken; «> vierteljährige, beginnend mit dem 1, Januar, 1. April, 1, Juli oder 1, Oktober, Bestellungen können auf Antrag des Verlegers auch siir jeden einzelnen Monat oder für zwei aufeinandersol- gende Monate im Vierteljahr angenommen werden. Ob in be stimmten Fällen noch kürzere Fristen zuzulasscn sind, entscheidet die Postverwaltung, Bei der Bestellung ist der Bezugspreis siir die Zeit, auf die die Bestellung lautet, in einer Summe zu entrichten. Ist ein zu geringer Bezugspreis erhoben worden, so muß der Bezieher befragt werden, ob er seine Bestellung ausrcch,erhalten und den Mehrbetrag entrichten oder ob er von der Bestellung zurücktreten will. Tritt er zurück Sk so wird ihm der vorausbezahlte Betrag erstattet. Ist eine Ermäßi gung des Preises eingctreten, so wird dem Bezieher der zuviel ge zahlte Betrag zurückgcgeben, <Aus dieser Bestimmung könnte ge schlossen werden, daß Preisändcrungen auch während der Be- zugszeit gestattet sein sollen, die iveiteren Vorschriften stehen aber im Gegensatz zu dieser Auffassung, Anmerk, d, Red.) Änderungen der Bezugsbedingungen (Benennung der Zeitung, Be zugspreis, Bezugszeit, Erscheinungsweise, VerlagSort) sind nur zu- lässig bei ganzjährigem Bezug: zum 1, Januar, bei halbjährigem Bezug: zum 1, Januar und zum 1, Juli, bei vierteljährigem Bezug: zum 1, Januar, 1, April, 1, Juli und 1, Oktober, Den Zeitpunkt, bis zu welchem sie bei der Verlags-Postanstalt spätestens angemeldet werden müssen, bestimmt die Postverwaltung, All die Stelle einer Zeitung, die im Laufe der Bezugszeit zu erscheinen aushört, kann die Lieferung einer anderen neu erscheinenden Zeitung nur dann treten, wenn diese von dem Verleger des bis dahin erscheinenden Blattes als dessen Fortsetzung unter verändertem Namen ausdrücklich anerkannt Ivorden ist, und wenn der Preis derselbe bleibt, Bezieher, die die Annahme der neuen Zeitung verweigern, können vom Bezug zuriicktreten. Als gewöhnliche Zeitungsbeilagen, die ohne Erhebung einer be sonderen Gebühr mit den Zeitungen mitbesördcrt werden, geltest a) solch« Beilagen, die nach Form, Papier, Druck oder anderen Merkmalen als Bestandteile der Zeitung zu betrachten sind) d) Nebenblätter, die sich nach Inhalt der von dem Verleger an di« Post abgegebenen schriftlichen Erklärung oder durch An kündigung in der 'Hauptzeitung als regelmäßige Beilagen des Hauptblattes erkennen lassen, gleichviel, ob sie nur im Zusam menhang« mit der Hauptzeitung oder für sich allein durch Ver mittlung der Post bezogen werden können. Es ist nicht er forderlich, daß die Nebenblätter in Form, Papier und Druck mit der Hauptzeitung Ubereinstimmen, c> Zeitungszugaben (Prämien), Als solche sind anzuschen: Druck erzeugnisse, di« der Verleger bei regelmäßig wicderkchrenden Ge legenheiten den Beziehern unentgeltlich liefert und den Zeitun gen unmittelbar beifügt, wie Kursbücher, Fahrpläne, Wand kalender, Bildwerke, Jahrbücher, Mitglicderverzeich- nissc, Bezugsquellenanzciger, Nicht hierzu gehören Drucksachen, die aus einem besonderen (außergewöhnlichen) Anlaß den Zei tungen beigelegt werden, z, B, politisch« Broschüren, Flug blätter, Festschriften, Abdrucke von Gesetzen, Zeitungsbestell scheine, Zcitungsbezugseinladungcn und Anzcigen-Gutscheine, Nachlieferung von Zeitungen, Wünscht der Bezieher einer Zeitung die nochmalig« Lieferung einzelner Nummern, oder bei verspäteter Bestellung die Nachlieferung der siir di« Bezugszcit bereits erschienenen) so ist für das an die Zeitungsverlags-Postanstalt oder an den Verleger abzulasscnde Schrei ben «ine Gebühr von 1,S9 Mk. zu entrichten, Rücksendung unbestellbarer Sendungen, Von sonstigen neuen Vorschriften der Postordnung ist folgende von besonderem Interesse, die die Rücksendung unbestellbarer Sendungen behandelt. Die Rücksendung unterbleibt künftig bei unbestellbaren, wertlosen Drucksachen, wenn nicht der Absender die Rücksendung durch einen Vermerk auf der Außen seite verlangt hat. Die deutsche Post solgt hier einem Beispiel verschiedener fremder Postverivaltungen, die schon seit Kahren unbestellbare wertlose Druck sachen nicht an den Absender zurllcksandten. Diese Maßnahme ist in Anbetracht der großen Zahl der unbestellbare» Drucksachen und der mit ihrer Rücksendung verbundenen Arbeit — die obendrein kostenlos geleistet wurde — verständlich. Andererseits verursacht di« Neuein richtung eine Entwertung des Adressenmaterials, da dem Absender die Möglichkeit genommen ist, das Adressenmaterial aus Grund der Postali schen Bestcllvermcrkc zu berichtigen. Um diese Nachteile zu vermeide», ist es notwendig, auf der Außenseite der Drucksache de» Vermerk anzubrtiigcn »Wenn unbestellbar, Rück sendung erbeten!«. Die Aeugkiste. Kurioser Almanach siir Buchdrucker, Buchgewerbler, Buchsreunde, Hrsg, von Rudolf Engel- Hardt, fJg, 1,f 1922. 8". (192 S. mit Abb., z. T. färb Taf.) Leipzig: I, Mäser (1921), Ladenpreis ^ 18.— Es war ein lustiger Einfall, dieser kuriose Buchdruckeralmanach, Dem Titel entsprechend, ist der Inhalt eine echte Zcugliste geworden, Nnr ist cs hier keine Rumpelkiste des Setzersaals, sür die das Wort »Zcugkistc« tn erster Linie gilt, sondern ein lesenswertes und durchaus
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