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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.01.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-01-26
- Erscheinungsdatum
- 26.01.1893
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- Deutsch
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564 Nichtamtlicher Teil. 21, 26. Januar 1898. nur in nicht zu langer Zeit die Möglichkeit des Rücktrittes vom Vertrage zu gewinnen. Die Billigkeit erfordert jedoch, daß dem geringeren Betrage, welcher eventuell beim Verzüge des Käufers fällig wird, auch der geringere Betrag, welcher in diesem Falle an Teilzahlungen schon rückständig sein muß, entspricht. Hat aber der Entwurf in letzterem Sinne verstanden sein wollen, so wird es doch zur Vermeidung des nicht fern liegenden Mißverständnisses sich empfehlen, in den Z 3 des Entwurfes einen Zusatz aufzunehmen und am Schlüsse desselben etwa zu sagen: und drr Betrag, mit dessen Zahlung er im Verzüge ist, mindestens dem zehnten Teile des Kaufpreises der übergebenen Sache gleichkommt < II. Der von den Abgeordneten Gröber und Genossen be antragte 8 146 b der Gewerbeordnung würde reelle Handels interesse» nicht verletzen, soweit er es unter Strafe stellt, wenn der Abzahlungshändler »gewerbsmäßig den Leichtsinn oder die Unerfahrenheit des Erwerbers dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten Gegenleistungen versprechen oder gewähren läßt, welche zu dem Werte der veräußerten Ware in auffälligem Mißverhältnisse stehen«. Wohl aber würden dem ganzen Handels verkehr und namentlich dem Buchhandel unbillige Schianke» auferlegt werden, wenn die vorgeschlagene Strafbestimmung sich auch auf denjenigen erstrecken soll, welcher den Erwerber zu An schaffungen beredet, die den wirtschaftlichen Verhältnissen des selben offenbar nicht entsprechen. Wenn hierbei das Wort »offenbar« zum Ausbau des Thatbestandes verwendet wird, so läßt dies schon vermuten, daß man um genügend bestimmte Thalbestandsmerkmale in Verlegenheit gewesen ist. Die Be stimmung enthält einen unerträglichen Eingriff in die Freiheit des Rechtsverkehrs. Es mag daran erinnert werden, daß Beamte, Studierende und Schüler häufig wissenschaftliche und litterarische Werke gegen Abzahlung erwerben, welche »ihren wirtschaftlichen Verhältnissen offenbar« nicht im geringsten entspreche». Jeder faule Schuldner würde den ß 146b als Handhabe benutzen, um sich seinen Verpflichtungen zu entziehen, und der ganze Ab zahlungshandel würde einer Unsicherheit verfallen, die ihn schwer schädigen und beeinträchtigen würde. Daß die Form dieser Strafbestimmung den auf Konkreti sierung des gesetzlichen Thatbestandes gerichteten Bestrebungen der gegenwärtigen deutschen strafrechtlichen Wissenschaft und Recht sprechung geradezu entgegenläuft, liegt auf der Hand. Der ehrerbietigst Unterzeichnete Vorstand bittet daher, der hohe Reichstag wolle I. an dem Gesetzentwurf, betreffend die Abzahlungs geschäfte, die oben vorgcschlagenen Abänderungen vor nehmen und II. den Antrag Gröber und Gen., die Einsiigung eines 8 14tjd j» die Gewerbeordnung betreffend, ablehnen. In größter Ehrerbietung Leipzig, den 22. Januar 1893. Der Vorstand des Börsenvereius der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Eduard Brockhaus-Leipzig, I. Vorsteher. Arnold Bergsträßer-Darmstadt, II. Vorsteher. Paul Siebeck-Freiburg i/B., I. Schriftführer. Max Nieme Her-Halle a/S., II. Schriftführer. Franz Wagner-Leipzig, I. Schatzmeister. Heinrich Wichern-Hamburg, II. Schatzmeister. Die Schulbücher in Bayern. Vor einigen^ Wochen ging die Nachricht durch die Zeitungen, der am 2. Januar d. I. zusammentretende Oberste Schulrat des Königreichs Bayern werde für die bayerischen Mittel schulen einheitliche Schulbücher vorschreiben. Diese Absicht, wenn sie wirklich bestand, müßte offenbar den Verlagsbuchhandel sehr nahe angehen. Der Vorstand des Deutschen Verlegervereins ver anlasse daher ein Vorstandsmitglied, bei dem bayerischen Kultusminister Herrn von Müller eine Audienz nachzu suchen, über deren Verlauf hier folgendes mitgeteilt werden kann. Der Herr Minister betonte in sehr entschiedener Weise die Notwendigkeit, den wirtschaftlichen Verhältnissen der Schulbücher käufer Rechnung zu tragen. Er beklagte sich über verschiedene Mißstände: den raschen Wechsel der Auflagen, die verhältnis mäßig zu hohen Preise, das schlechte Papier, endlich den schlechten Einband mit Drahtheftung — »einen wahren Krebsschaden«. Es war nicht möglich, die Berechtigung dieser Klagen ganz in Abrede zu stellen. Der Herr Minister wurde aber gebeten, zu unterscheiden zwischen jenen Verlegern, die alle erdenkliche Sorgfalt aus die Herstellung ihrer Verlagsartikel wenden, und anderen Firmen. Die Papiersabrikation und die Buchbindertechnik sei in einer noch nicht ganz abgeschlossene» Umgestaltung be griffen, in der manche Mißgriffe unvermeidlich waren. Den häufigen Wechsel der Auflagen verursachten mehr die Verfasser als die Verleger. Der Herr Minister nahm diese Einwendungen mit großem Wohlwollen auf. Als dann die Rede auf die der Zeitungs nachricht gemäß beabsichtigte einheitliche Einführung gewisser Schulbücher kam, erklärte der Herr Minister, den Verlags buchhandel völlig beruhigen zu können. Eine Verein heitlichung sei nicht beabsichtigt, ein Monopol nicht erwünscht. Die etwa 25 Minuten dauernde Unterredung konnte dem Vorstandsmitgliede des Deutschen Verlegervereins nur den Eindruck hinterlassen, daß die bayerische Regierung die Verhältnisse des Verlagshandels mit Einsicht und Wohlwollen beurteile. Zum Schlüsse nahm der Herr Minister die Erklärung, aus die von ihm angegebenen Mißstände den Buchhandel aufmerksam machen zu wollen, mit besonderem Danke auf.*) *) Wir schließen an diese Mitteilung die Bemerkung an, daß wir das Verzeichnis der vom Obersten Schulrat zum Gebrauch in den bayrischen Schulen zugelassenen Unterrichtsbücher im Börsenblatte veröffentlichen werden, sobald es uns zugekommen sein wird. Red. Vermischtes. Vom Reichstage. — Der Reichstag trat am 21. d. M. in die erste Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abzahlungsgeschäfte, ein. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Wöllmer (dfr.j, Freiherr von Buol (Centr.), vr Casselmaun (nl.), Tutzauer (Soc.), Lucius (Np.), Stadthagen (SocU, Schräder sdsr.) und Staats sekretär I)c. von Boetticher. Die Vorlage wurde au eine Kommission von 21 Mitgliedern verwiesen. Aus Mittwoch den 25. Januar war die Fortsetzung der Beratung der Anträge Ackermann und Hitze-Gröber zur Gewerbeordnung an gesetzt. Weltausstellung in Chicago. — Der Reichsanzeiger Nr. 19 vom 21. Januar veröffentlicht das umfangreiche Programm der vom k. preußischen Kultusministerium in Angriff genommenen Unterrichts ausstellung in Chicago. Die Ausstellung umfaßt die deutschen Uni versitäten und Bibliotheken, das höhere Schulwesen, das höhere Mädchen schulwesen und das gesamte Volksschulwesen. Zu jeder Gruppe sind die Lehrmittel (Apparate, Lehr- und Uebungsbücher)'in umfassender Weise zur Ausstellung herangezogen worden, so daß auch in dieser Sonder ausstellung der deutsche Buch-, Landkarten- rc. Handel in weitem Um fange vertreten sein wird Zum Generalrefercnten für diese Angelegenheit ist der Hilfsarbeiter im Kultusministerium Herr Regierungsassessor vr. Schmidt bestellt worden, bei dem jede gewünschte Auskunft zu er langen ist. Berliner Gewerbe-Ausstellung 1896. — Der Arbeitsausschuß für die Berliner Gewerbe-Ausstellung 1896 hat der Nativnalzeituug folgende Angaben über den regen Anklang, den das Unternehmen bei den Ber liner Gewerben gefunden hat, gemacht: -Der vor kurzer Zeit an die Gewerbetreibenden Berlins erlassene
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