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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.01.1893
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- 1893-01-30
- Erscheinungsdatum
- 30.01.1893
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- Deutsch
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Nichtamtlicher Teil. 643 24, 36. Januar 1893. in Leipzig ist gul gelungen. Bei diesem Verfahren sind die einzelnen Platten, die zum Druck einer Farbe dienen, mit dem bei der Autotypie üblichen Meßverfahren hergestellt. B 6. Neue Bücher, Zeitschriften, Gelegenheitsschriften, Kataloge u. für die Hand- u. Hausbibliothek des Buchhändlers. Die Entscheidungen des Reichsoberhandelsgerichts und des Reichs gerichts von Otto Fuchsberger. Supplement zum 6. Teil: Urheberrecht, Patentrecht rc. Enthält die Entscheidungen 1886—1892. gr. 8°. 221 S. Gießen 1893, Emil Roth. duristisebes Bitterstarbistt Hu 41. Bd. V. Ho. 1. 15 dsuasr 1893 4". 24 8. Berlin, Osrl Bez-msaos Verlag. llsttwi. Düeolosie. ^ntig Xureixer Ho. 125 äor Baobbsudluox I,. Xusr io Dovsuvörtb. 8°. 48 8. 1418 Hrn. Versobiedeuss. Oer Wiener Xvtignar Ho. 113 von Lerinson L Xltwsun in Wien. 8". 40 8. Verscliiedeues. Xutig. Icnreigsr Ho. 22 von Oilkokor L ksusek- burx. 8°. 8 157—172. Nachtrag zum Verlagskatalog von A. Hartleben's Verlag in Wien. Januar 1889— Dezember 1892. 8'i 30 S. Ori^iosiwsuuskripts, disior. Urlcuoäov u. Briefs (eirösstelltsils s. (I. ^rokivs cler Orsieu von XbevsobüIisr-BrLuüeoburA). Der Wiener svtigusriseiie Büebermsrlct 1893 Ho. 1, brsA. v. 8. Xeods io Wien. 8". 32 8. 269 Hrn. Versvkiedsnes. (Hsueste Binvsrbuo^sn.s Xntig. XstsioL Ho. 249 von Bsiurieb I-eseor io Breslau. 8". 32 8. 861 Hrn. Oesekieüte, XuItarAesekiebts, Oeo^rspüis, ksisen. s.4bt 2. 111—XVI. Bsvdsr süsser vsatseblsnd). Lutig. Xstslo^ Ho 39 der Bippsrt'- sebeo Buoübsudluu^, Xntigusrist in Balls s/8. 8". 49 8. Ho. 3365-4795. Bdilosopbie, Bsdsxo^iic. Nittsillluxeo der Big pert's oben Bueb- bandiun^, ^ntigusrist in Bslio. 8". 19 8. 665 Hrn. Burse L 6o.'s (Bondoo) Oriental Bist vol. IV. Ho. 1. cksuusc^ 1893. 8". 20 8. Bve^elopädien, Bitersr^sscdiobte u. s. — Rbeolo^io. >ntiq Xstslo-s Ho. 9 o. 11 des Westksiiseben ^utigusrists l^nsr 8si1io^ in lUünster i. W. 8°. 85 8. 2695 Hrn. 49 8. 1468 Hrn. Bastsoprodigtsn, Bsstenbetrsebtunxen. Xnrsi^or Ho. 7 dos West- kslisoden Xntigusriats Ig^ngr 8o11io^ in lilöustsr i. W. 8". 15 8. 497 Hrn. lüonograpüis des gesamten Brdüreises. Xntig. Batslou Ho. 218 von Biebsrd 8iedsrt in Berlin. 8". 41 8. 1884 Hrn. Xrneriüsos u. a. Xotig. XstsloA Ho. 17 von Voleüiusno L lerosoli, Boksntigusro in kostooB. 8". 16 8. 152 Hrn. Schreibung der Ortsnamen. — lieber diesen Gegenstand bringt die „Nordd. Allg. Ztg." folgende Bemerkungen: Die Schreibung der Ortsnamen ist eine Angelegenheit, die eine gleich mäßige Regelung bei uns in Deutschland recht nötig hat; insbesondere die Schreibung der Anfangsbuchstaben. Man kann gegenwärtig für Deutsch land kein alphabetisches Ortsverzeichnis machen, das nicht Angriffen von dieser oder jener Seite ausgesetzt wäre. Wir erinnern nur an das Beispiel des Namens der berühmten Stadt Cöln am Rhein. Das Reichspostamt schreibt sie so, das preußische Ministerium des Innern (königl. Statistisches Bureau) mit K, das Reichsjustizamt und das preußische Justizministerium mit C, die -Kölnische Zeitung- schreibt sich mit K. Wenn es noch einen dritten Buchstaben mit gleichlautender Aussprache gäbe, würde gewiß irgend ein Ressort diesen für denselben Ortsnamen anwenden. Die Behörde, die am meisten Interesse an einer sichern und gleichmäßigen Schreibung der Ortsnamen hat, ist die Post. Aber sie kann wohl innerhalb ihres Ressorts, z. B. für ihre Kursbücher, eine bestimmte Schreibweise annehmen; für andere Behörden und das Publikum maßgebend ist das nicht. Im amtlichen Reichskursbuch haben wir Köln unter C zu suchen, im amtlichen preußischen Gemeindever zeichnis unter K. Es handelt sich aber nicht etwa um Köln allein, sondern uni eine ganze Menge von Orten mit C oder K; nicht um diese beiden Buch staben allein, sondern um mehrere Buchstaben, die sich nach unserer Recht- oder Falschschreibung einander ersetzen können, wie C und Z, I und V, 8 und V, V und W, und nicht nur um die Anfangsbuch staben, sondern auch um die Schreibung im Innern der Worte. Sollte es denn große Schwierigkeiten haben, in diesen für Geogra phen, Statistiker und mancherlei andere Interessenten unliebsamen Zu stand eine feste Ordnung zu bringen? Es ist klar, daß die Schaffung dieser Ordnung lediglich Aufgabe der Landesbehörden sein kann; die dabei interessierten Reichsbchörden, wie z. B. die Post, das Statistische Amt, haben lediglich die Landesschreibweise zu übernehmen; aber zuvor muß diese von einer Cenlralstelle aus einheitlich geregelt und als die unabweisbare öffentlich festgesetzt sein. Ob in einzelnen deutschen Staaten eine solche autoritative Regelung bereits stattgefunden hat, ist uns nicht bekannt; im größten Staate ist es nicht der Fall, sonst dürften nicht die verschiedenen preußischen Ressorts, z. B. das Justizministerium und das Ministerium des Innern, verschieden schreiben .... Die Zuziehung von Sprach- und Geschichtskundigen würde gewiß nur zu unfruchtbaren Erörterungen und unnützen Verzögerungen der Arbeit führen. Vermutlich wären die statistischen Landescentralstellen die geeignetsten, um die Namensschreibung der Orte zu bestimmen, die dann von allen andern Landes- und Reichsbehörden und natürlich auch von den Ortsbehörden selbst befolgt werden müßte. Es handelt sich ja nur um eine, im Verhältnis zur Menge der überhaupt vorhandenen, kleine Zahl von Namen, und die Arbeit märe keine sehr, bedeutende; aber gethan sollte sie doch einmal werden. Zu diesen Ausführungen bemerkt die Kölnische Zeitung: Was unsere Stadt betrifft, so würde kein Zweifel obwalten können, daß Köln die festzulegende Schreibung ist. An Ort und Stelle wird nur so geschrieben; die städtische Verwaltung schreibt nur Köln, und alle hier erscheinenden Zeitungen und Bücher datieren nur aus Köln. Auf die Beihilfe von Sprachkundigen darf mau hier allerdings verzichten; denn man braucht nur eine einfache Rechtschreibungsregel zu wissen, die schon in der Volksschule gelehrt wird, um jedes Schwankens enthoben zu sein. Die Regel heißt: C vor e, i, ä, ö wird wie Z gesprochen. Nach dieser unumstößlichen Regel kann die Buchstabengruppe Cöln nur Zöln aus gesprochen werden, genau wie man Cölibat und Cötus spricht. Für Köln entscheidet nicht nur der Ortsgebrauch, sondern auch eine Regel, die nicht erst durch Sprachkundige ermittelt oder bekräftigt zu werden braucht, viel mehr ausnahmslos anerkannt ist. Auch die manchmal ins Treffen geführte Ableitung von Ooionis kann gegen Köln nichts beweisen; niemand wird Läse, Cercer, Cörper für zulässig erachten, obwohl die Abstammung von esseus. esceer, oorpus feststeht. Der Einwand, daß die gewöhnlichen Regeln der Rechtschreibung aus Eigennamen nicht anzuwenden seien, läßt sich allenfalls bei Familien namen hören, die gewissermaßen als persönliches Eigentum gelten können, nicht aber bei geographischen Namen, die des ganzen Volkes Eigentum und deshalb auch allgemeinen Gesetzen unterworfen sind. Die wenigen Ausnahmen, die sich aus älterer Zeit erhalten haben, wie z. B. Deutz statt Deuz, können der Allgemeingiltigkeit der Regel keinen Abbruch thun. Nicht so einfach wie bei Köln liegt die Streitfrage bei einer andern rheinischen Stadt. Auf die Aussprache hat es keinen Einfluß, ob man Coblenz oder Koblenz schreibt. Wer konservativ schreibt, wird mit Coblenz saus Oootlaentes) zufrieden sein, doch auch Koblenz wird ihm annehm bar erscheinen, weil der Name schon eine starke Umwandlung durchgemacht hat; wer dagegen konservativ vorzieht, wird sich natürlich nur für Koblenz entscheiden. Eine anerkannte Regel gibt es natürlich hier nicht; es muß daher hier wie in manchen anderen Fällen eine mehr oder weniger will kürliche Wahl getroffen werden. Photographischer Farbendruck. — Zu unserem Artikel unter der vorstehenden Ueberschrift in Nr. 6 und dem Berichte des Herrn llr. van Muyden in Nr. 9 d. Bl. empfingen wir von dem an der Erfindung beteiligten Herrn vr. E. Vogel in Charlottenburg die folgenden er gänzenden und berichtigenden Mitteilungen: -Mit Interesse las ich die in Nr. 6 Ihrer geschätzten Zeitschrift ge gebene Besprechung der in den »Photographischen Mittheilungen- er schienenen Lichtfarbenbuchdruck-Beilage. Indem ich Ihnen für freundliche Kritik dieses ersten Versuchs, das Verjähren auch für die Buchdruck presse nutzbar zu machen, bestens danke, bitte ich Sie, einige in der Besprechung enthaltene Unrichtigkeiten in der nächsten Nummer Ihres geschätzten Blattes zu berichtigen. -Der Ausbau deS Stilllebens erfolgte sehr eilfertig mit eben vor handenem Material. Die -leider stark gelbe Gurke-, welche Sie er wähnen, ist keine Gurke, sondern eine Banane, eine in New-Uork sehr beliebte Frucht von hellgelber Farbe. Weinblätter konnten wir nicht verwenden, weil uns solche wegen des sehr heißen Wetters, bei dem alle weicheren Blätter bald verwelken, nicht zur Verfügung standen. Wir nahmen deshalb einige widerstandsfähigere Blätter, wie Lorber- und Apselsinenblätter. -Als Hintergrund wurde ein braunroter Lappen, wie er sich gerade vorfand, benutzt, und als Unterlage kein weißes Tischtuch, sondern ein Stück chamois-farbiges Packpapier. Es kam uns bei diesem Versuch be sonders daraus an, zu zeigen, daß es möglich ist, auch auf der Buchdruck presse mit drei Farben Bilder in allen Tonabstufungen herznstellen; wir wählten deshalb Früchte, deren Farben ja allgemein bekannt sind, und legten aus die Nebendinge (Hintergrund, Unterlage) kein Gewicht. -In einem, in einer späteren Nummer erschienenen Artikel des Herrn van Muyden sind ebenfalls einige Unrichtigkeiten enthalten. Es heißt dort: -das Verfahren eigne sich nur zur Reproduktion von Aquarellen, nicht aber für Oelbilder». Wir haben bereits vor längerer Zeit auch Oelbilder mit bestem Erfolge reproduziert. Dieselben bieten nicht mehr Schwierigkeiten als Aquarelle. Auch für Landschastsaufnahmen kann das Verfahren sehr gut verwendet werden Die Ausnahmezeit für eine Landschaft beträgt nicht, wie Herr van Muyden angiebt, fünfzig Minuten, sondern nur fünf Minuten und nötigenfalls kann diese Zeit 86»
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