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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.01.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.01.1893
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18930116
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^4 12, 16. Januar 1893. Nichtamtlicher Teil. - Sprechsaal. 327 Grunville und Harperl, Niederland, Paraguay (nur Stadt Assuncion), Salvador (nur nach der Hauptstadt San Salvador!, Schweden (nur bei Bliesen und nach Orten mit Postanstalt), Portugal, der Schweiz, Serbien und Siam. Die Eilbestellgebühr von 25 H nebst den sonstigen Taxen muß, vom Verkehr mit Oesterreich-Ungarn abgesehen, vom Absender vorausbezahlt werden, lieber die Länder, welche Eilbestellung auch bei Wertsendungen, Postanweisungen und Paketen zulassen, erteilen die Postanstalten Auskunst — Ist die beschleunigte Uebermittelung eines mit der Post zu be fördernden Pakets besonders erwünscht, so kann man dasselbe unter der Bezeichnung -dringend- zur Einlieserung bringen, in welchem Falle es dann mit den sich darbietenden schnellsten Postgelegenheiten — auch Schnell- und Kurierzügen, die eigentlich nur zur Briesbeförderuug dienen — dem Bestimmungsorte zugeführt wird. Diese Sendungen müssen bei Einlieserung äußerlich durch einen farbigen Zettel, der in fettem schwarzen Typendruck, bei besonderen Fällen in großen handschriftlichen Zügen, die bereits erwähnte Bezeichnung »dringend» und darunter eine kurze Angabe des Inhaltes trägt, hervorragend kenntlich gemacht sein. Die Begleit adressen sind handschriftlich mit denselben Vermerken zu versehen. Ein schreiben oder Wertangabe ist bei dringenden Paketsendungen nicht zulässig. Für dringende Pakelsendungen besteht Frankozwang Als Ent schädigung für die bevorzugte Beförderung ist (außer dem tarifmäßigen Porto und, falls die Eilbestellung am Bestimmungsorte gleich nach dem Eintreffen gewünscht wird, einem Eilbotenlohn von 40 bei Sendungen an Enipfänger im Orlsbezirk und 90 ^ bei solchen an Adressaten im Landbestellbezirk der Bestimmnngs-Postanstalt) eine Gebühr von 1 ./k für jedes Stück bei der Etnlieferung zu entrichten. Die Verrechnung dieser besonderen Gebühr erfolgt in gewöhnlicher Weise mittels Freimarken auf den zugehörigen Begleitadressen, was auch vom Absender jselbst ge schehen kann. Verkehrsstörung. —Die über Magdeburg aus dem Norden und Nordwesten Deutschlands morgens in Leipzig eintreffenden Posten sind am Sonnabend, den 14. d. M. infolge starken Schneetreibens ausgeblieben. Lehrmittel-Ausstellung. — Eine Lehrmittel-Ausstellung wird in Verbindung mit der Hauptversammlung des bayerischen Bolksschul- lehrer-Bereins im August d. I. in Würzburg veranstaltet werden. Inhaltsverzeichnis zum Börsenblatt 1892. —Das in Form eines Sachregisters geordnete Inhaltsverzeichnis zum Jahrgang 1892 des Börsenblattes ist in diesen Tagen fcrtiggestellt und von unserer Geschäfts stelle versandt worden. Personalnachrichtcil. Hostitel. — Se. Königl. Hoheit der Großherzog von Sachsen- Weimar hat den Buchhändler Herrn Armin Bräunlich in Jena zum Großherzoglich Sächsischen Hofbuchhändcr ernannt, mit der Befugnis, auch die ihm gehörige Frommannschc Buchhandlung als Großherzoglich Sächsische Hofbuchhandlnng bezeichnen zu dürfen. Gestorben: am 11. Januar in Freiburg i/B. Herr I. P.'Küppers, lang jähriger Mitarbeiter und Geschäststeilhaber in der dortigen Fr. Wagner'schen Universitätsbuchhandlnng. 4- Sprechsaal. Zeitschriften-Postbczug in der Schweiz. ii. (Vgl. Börsenblatt Nr. 9.) Zu dem Aufsatze -Zeitschristen-Postbezug in der Schweiz- im Sprech saal der Nr. 9 des Börsenblattes vom 12. Januar 1893, in welchem auch die »Deutsche Rundschau» angeführt ist, bemerken wir thatsächlich, daß wir mit der schweizerischen Postverwaltung in keinerlei Beziehung stehen, vielmehr nur an das hiesige Kaiserliche Postzeitungsamt und zwar vertragsmäßig mit 21 ^ilH12 c) netto bar pro Jahrgang und Exemplar liefern. a An dem Umrechnungssatzs von l Fr. 35 Cts. für die M rk festgehalten, würden sich die Preise für die -Deutsche Rundschau- Pro Jahrgang wie folgt stellen: 24 -E --- 32 Fr 40 Cts. ord., 16 21 Fr. 60 Cts. netto (abge sehen von den Freiexemplaren für den Buchhandel), 21 32 H ^ 28 Fr. 80 Cts. für das hiesige Kaiserliche Postzeitungsamt. Wenn nun die schweizerische Postverwaltung, wie in dem Aussatze angegeben, für 29 Fr. 40 Cts. liefert, so blieben ihr und der deutschen Verwaltung zusammen an einem Exemplar der -Deutschen Rundschau- Pro Jahrgang 6V Cts. (!!) für zwölfmalige Expedition und Be förderung Welche der beiden Verwaltungen den Löwenanteil nimmt, entzieht sich unserer Beurteilung, da wir — wie gesagt — nur mit den, hiesigen kaiserlichen Postzeitungsamt, und zwar vertragsmäßig zu thun haben. Aus diesem letzteren Grunde steht uns auch keinerlei Einwirkung auf die schweizerische Postverwaltung zu, wie sie der Ein sender des Aussatzes als Pflicht der deutschen Verleger bezeichnet Im übrigen werden wir jederzeit gern bereit sein, nicht nur den schweizerischen, sondern den gesamten Sortimentsbuchhandel in seinem Vorgehen gegen jede ihn schädigende Konkurrenz zu unterstützen, soba dies in unserer Macht liegt. Berlin, den 13. Januar 1893. Gebrüder Paetel. Feuerversicherung von Lesezirkelmatcrial Ich bin Leiter eines Lesevereins. Es brannte diesen Sommer das' Anwesen eines Mitgliedes vollständig nieder, wodurch auch die Lesezirkel mappe vernichtet wurde Ich war genötigt, 8 Nummern neue Zeitschriften zu kaufen, dieselben zu heften und eine Mappe neu anzufertiqen, und sandte dem Betreffenden Rechnung darüber. Dieser verweigerte die Zahlung mit der Begründung, die Mappe sei nicht sein Eigentum und er habe nicht das Recht sie zu versichern, habe überhaupt keinerlei Bücher versichert und von der Versicherungs-Gesellschaft vergütet erhalten; es sei Sache des Vereins, sein Eigentum zu versichern. Ich bin gegenteiliger Ansicht und behaupte, der Abgebrannte sei dem Verein in jedem Falle haftbar und zur Zahlung verpflichtet, da ich die Mappe und deren Inhalt, welche auf Kosten des Vereins angeschafft sind, als geliehen betrachte, und der Entleiher auf jeden Fall für den entstandenen Schaden aufkommen muß. K. 8. Antwort der Redaktion. — Es ist durchaus fraglich, ob der Entleiher, in dessen Hause die Hefte durch Feuer zu Grunde gingen, ohne weiteres für den Schaden haftbar gemacht werden kann. Dies um somehr, als der Leiter des Lesezirkels seinerseits sich einer Fahrlässigkeit schuldig gemacht hat, insofern er unterlassen hat, seine bei den Teil nehmern cirkulierenden Hefte für die Zeit, wo sie in deren Hause sind, gegen Feuersgesahr zu versichern. Anzeigeblatt. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. Statt 6irkii1g,r3. s2261j xtn äsn gesamten Lucbhandsl. Budapest, dauuar 1893. Brlaube mir hiermit äio böü. Lureigs rw erstattcu, dass ieb das Bvcbervorkauksrecbt au sämtlichen Bahnstationen äsr König!, ungarischen Ltaatsbabuon erworben Habs. dleiueu Bedarf beziehe ick kost, mit er höhtem Rabatt gegen bar, und srbitto wir dis Zusendung aller Oirkulars und frühzeitige An zeige veusr Brscbeiouugsn, weiche sieb rum Absatz meines Unternehmens eignen; so auch wird gebeten, gek. Angebots von Vsrlagsrsstsu direkt odw durch meinen Rommissionär (Herrn B. strellsr in Bvipzig) an mich zu richten. Hauptsächlich Habs ick kür Belletristik in unga rischer, deutscher, französischer und englischer spräche Verwendung. Indem ich ersuche, dieses zur gek. dlotiz ru nehmen, rsickus Hochachtungsvoll Vrmin Rurltslca Buchhandlung und Antiquariat in Budapest, lUsoumring 3. s2259j Ich zeige hiermit ergebenst an, daß ich mein seit 1805 bestehendes Sortiments- und Antiquariatsgeschäft an Herrn K. Knffkk hier verkauft habe und dieser dasselbe vom 1. April an siir seine Rechnung weitersühren wird. Um alle Rechnungen noch vor diesem Termin begleichen zu können, ersuche ich die Herren Verleger um gesällige umgehende Uebersendung ihrer spezifizierten Auszüge. Colmar, den 10. Januar 1893. L. Lorbcr. 44*
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