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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.01.1922
- Strukturtyp
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- 1922-01-04
- Erscheinungsdatum
- 04.01.1922
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. X: 3, 4. Januar 1922. Sehr weitgehend differenziert sind die Wünsche einer nord deutschen Stadt. Sie erhebt 10?? und Porto bei 30°/» Rabatt, 20^ und kein Porto bei einem geringeren Rabatt als 30°/». Wis senschaftliche Literatur mit einem geringeren Rabatt als 35?? wird mit 207» Teuerungszuschlag belegt. Übersteigt der Rabatt 35N, so beläuft sich der Teuerungszuschlag auf 10?? und Porto. Bei schöner Literatur werden 20 bzw. 107» Teuerungszuschlag erhoben, je nach dem, ob die Bücher unter oder über 40?? rabat tiert sind; Bücher, die mit 50?? rabattiert sind, sollen frei bleiben. Diese Beispiele könnten noch beliebig vermehrt werden. Sie würden das Bild größter Verschiedenheit in diesem Punkte wei ter bestätigen und den Beweis dafür liefern, daß sich praktisch die Frage des Teuerungszuschlages in Verbindung mit erhöhtem Rabatt nicht verwirklichen lassen wird. Hiergegen spricht Wohl hauptsächlich auch das Bedenken, daß eine feste Grundlage sich schon dann nicht erreichen läßt, wenn beispielsweise ein Staffel nder Partierabatt gewährt wird, von dem in dem gleichen Orte einzelne Sortimenter durch regen Partiebezug weitgehenden Ge brauch machen, während andere diese Möglichkeiten außer acht lassen. Ganz ähnlich ist die Frage der Rabattgewährung bei den Zeitschriften mit einem Teuerungszuschlag verquickt wor den. Der allgemeine Teuerungszuschlag schwankt zwischen 20 und 10??. In der Regel sind Zeitschriften zuschlagfrei, die mit 50^ rabattiert werden. Einzelne Vereine unterscheiden dabei zwischen Abonnement und Einzelbezug; wieder andere berechnen besondere Bestellgebühren außer dem Teuerungszuschlag. Auch wird vielfach ein Unterschied zwischen wissenschaftlichen Zeit schriften und anderen Zeitschriften gemacht. Stellenweise wird eine besondere Behandlung für Velhagen L Klasing's sowie Westermanns Monatshefte gewünscht, sodatz auch die Gruppe Zeitschriften die verschiedenartigsten Wünsche aufweist. Von untergeordneter Bedeutung sind dann die Gruppen Kalender, Musikalien und Jugendbücher, für die meist der allgemeine Teuerungszuschlag von 20?? gilt. Für :Kursbücher kommt ein Teucrungszuschlag von 107» in Frage, während als besonderer Ausnahmefall »Bismarcks Gedanken und Erinnerungen, Bd. III« teils mit 20, teils mit 10?? Zuschlag genannt wird. Neben dem Teuerungszuschlag werden, wie schon erwähnt, stellenweise besondere Bestellgebühren und Vekpackungsspesen be rechnet. Höhere Teucrungszuschläge als allgemein 207° werden, von der oben erwähnten einzigen Ausnahme abgesehen, in Deutschland nicht erhoben. Lediglich das Ausland, von dem die Vereinigung tschecho-slowakischer Buchhänd ler und eine Großstadt des abgetretenen Polen zu den Bestre bungen der Arbeitsgemeinschaft Stellung genommen haben, er hebt höhere Zuschläge. In Polen werden 60 und 507» auf die Werke des wissenschaftlichen Verlages nach Maßgabe der bis herigen Regelung geschlagen, während die Ts ch e ch o - S l o w a« kei und Deutschösterreich einen Teuerungszuschlag von 25^ fordern. Wenn, wie gesagt, das vorliegende Material die allerweitest gehenden Verschiedenheiten aufweist, so geht doch wie ein roter Faden durch alle vom Sortiment eingegangenen Äußerungen ^ und Preisfestsetzungen der Wunsch nach Beibehaltung des Teuerungszuschlages. Dieser Wunsch erscheint an gesichts der gegenwärtigen Wirtschaftslage, die einen Abbau der Zuschläge nicht mehr gerechtfertigt erscheinen lassen dürfte, nur allzu berechtigt, und es ist die Frage zu prüfen, ob und wie künftighin der Teuerungszuschlag des Sortiments gestellt wer den kann unter Benutzung des der Arbeitsgemeinschaft aus den, Sortimenterkreisen vorliegenden Materials. Daß sich die Bei-§ behaltung eines Teuerungsznschlages ermöglichen läßt, steht außer Frage. Die dafür maßgebenden Stellen des Buchhandels,! die bisher den Teuerungszuschlag in der Notstandsordnung haben schaffen und schützen helfen, werden auch in Zukunft die Mög-' lichkcit haben, Teuerungszuschläge beizubehalten. Ob in der Form der bisherigen Notstandsordnung oder nicht, mag dahingestellt sein. ! 12 > Das mir zur Verfügung stehende Material bot nun verschiedene Vergleichsmöglichkeiten. Es ergab zunächst von selbst eine Prüfung dahin, ob etwa die Größe der in Frage kommenden Städte ausschlaggebend gewesen sein kann für die vom Sortiment festgesetzten Teuerungszuschläge; etwa dergestalt, ! daß Ortschaften mit geringerer Einwohnerzahl, in ländlichen Be- ^ zirken gelegen, in der Lage sind, mit einem niedrigeren Zuschläge auszukommen als Großstädte mit anerkannt hohen Indexzahlen für die Lebenshaltung. Vergleichende Durchsicht hat hierzu er geben, daß auch der Sortimenter in kleinen Ortschaften im Durch schnitt nicht glaubt, mit einem geringeren Teuerungszuschlag auskommen zu können als der Sortimenter der Großstadt. Fast möchte es sogar.scheinen, daß die erheblich gesteigerte Konkurrenz in den Großstädten dazu geführt hat, die Teuerungszuschläge der Grotzstadtsortimenter im ganzen möglichst gering zu halten. Hier zu einige Beispiele: Mittlere Städte in Südwest- und Mitteldeutschland erheben in gleicher Weise durchweg den 20^igen Tcuerungszuschlag, wie dies beispielsweise auch Berlin und München tun, wobei jedoch hervorgehoben sei, daß Berlin auf Schulbücher nur 10^ Teuerungszuschlag erhebt, während München bereits Bücher im Werte von über 100.— bloß mit einem nur 10??igen Teue rungszuschlag belegt, wie es sich ebenso auch bei Schulbüchern und Werken mit dem Ausgabejahr 1921 mit einem 10??igen Teuerungszuschlag begnügt. Auch der Bezug von Zeitschriften stellt sich in größeren Städten meist niedriger, als dies in klei neren Ortschaften der Fall ist. Schließlich sind noch Prüfungen nach der Richtung ange stellt worden, ob etwa die Entfernung von dem Kommissions platz Leipzig ausschlaggebend gewesen ist sür die Bestim mung der Teuerungszuschläge des Sortiments. Auch diese Frage muß nach dem vorliegenden Material verneint werden. Orte wie Flensburg, Königsberg, Oldenburg, Memel, Lörrach, Karlsruhe, Konstanz erheben im Durchschnitt keine höheren Teuerungszuschläge als Städte, die dem Kommis sionsplatz Leipzig verhältnismäßig nahe liegen, wie beispielsweise Bielefeld, Plauen, Meerane, Altenburg und Dresden. Besonders bemerkenswert ist dies, wenn man be rücksichtigt, daß beispielsweise Königsberg, Memel und Danzig ganz außerordentlich hohe Spesenbelastungsn tragen müssen, weil der Durchschnitt der buchhändlerischen Sendungen für diese Städte, wenn sie nicht allzu sehr verzögert werden sol len, als Postpakete ganz erheblich teurer geht, als dies bei Fracht sendungen im nahen Jnlandverkehr der Fall ist. Vielfach läßt sich seststellen, daß nahe beieinander liegende örtliche Bezirke nicht unerheblich voneinander in der Festsetzung ihrer Teuerungszuschläge abweichen, daß also eine gewisse Füh lungnahme mit den Nachbarbezirken vor Einreichung der festge setzten Teuerungszuschläge an die Arbeitsgemeinschaft nicht ge nommen worden ist. So erhebt beispielsweise eine große In dustriestadt Sachsens durchweg 20??, während eine in unmittel barer Nähe liegende kleinere Stadt nur Bücher bis zum Preise von 200.— sowie Schulbücher höherer Lehranstalten mit 20?? Teuerungszuschlag belegt, Schulbücher im übrigen dagegen, sowie Werke im Preise über «// 200.— nur 10?? Teuerungszuschlag tra gen läßt. Ähnliche Unterschiede weisen beispielsweise Goslar, Hildesheim und Erfurt auf. Abweichend hiervon zeigen dafür einen einheitlichen Zusammenschluß die dem Kreis Norden angeschlossenen buchhändlerischen Verbände, ebenso die der »Ar beitsgemeinschaft Süddeutscher Sortimenter, Unterabteilung OberPfalz und Niederbayern« angeschlossenen Städte Regensburg, Schwa ndorf, Lands Hut, Ambcrg, Marktredwitz und Wunsiedel, sowie die einheitlich vor gehenden Städte Hameln, Rinteln und Bad Pyrmont. Faßt man das Ergebnis der durch die Arbeitsgemeinschaft für Regulierung der Verkaufspreise im Buchhandel ins Leben gerufenen Bewegung an Hand dieses Materials zusammen, so liefert es den erdrückenden Beweis dafür, daß die Beseitigung des Sortimenter-Teuerungszuschlages im gegenwärtigen Zeit punkt unter allen Umständen vermieden werden muß. Wie er in Zu kunft gestaltet werden soll, wird Aufgabe der Verhandlungen der der Arbeitsgemeinschaft angeschlossenen Verlagsfirmen, gemein-
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