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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.01.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1922-01-05
- Erscheinungsdatum
- 05.01.1922
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- Deutsch
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4, 5. Januar 1922. Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. oder zugelassen ist. — Vereinbarungen, die das Recht des Arbeit nehmers, sich als Urheber zu bezeichnen, verkürzen oder sein Urheber recht ohne angemessene Vergütung übertragen, sind nichtig. — Ver einbarungen, die den Arbeitnehmer im voraus verpflichten, nach der Endigung des Arbeitsverhältnisses Urheberrechte an den früheren Ar beitgeber zu übertragen, sind nur unter den gleichen Bedingungen wie die Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots zulässig. — Verein barungen, durch die von den vorstehenden Vorschriften zu ungunsten des Arbeitnehmers abgewichen wird, sind ungültig'. Der Vorschlag Potthoffs bezieht sich nicht auf die freischaffenden geistigen Arbeiter, sondern nur auf diejenigen, die als Arbeitnehmer gelten, wie Hausdichter eines Thea ters, Ftlmdramaturgen, angestellte Graphiker usw. Für diese ist, so schreibt das Organ des Kartells der Bühnenschriftsteller und Bühncn- komponisten, der Erzähler und Filmautoren, der Vorschlag brauchbar. Für die Freischaffenden ist eine Änderung der Urhebergesetze und des Verlagsgesetzes vom Neichsjustizmtnisterinm zu erwarten, das eine Vor besprechung mit den Urhebern plant.« Daß hinsichtlich des letzten Punktes bereits feste Pläne vorliegen sollten, ist uns nicht bekannt. Die bisherigen Verhandlungen von Ver tretern des Buchhandels und Autoren bewegten sich in anderer Richtung. Die Leistungen der Angestelltenversicherung. — Durch das Zlbände- rungsgesetz vom 23. Juli 1921 zum Vcrsicherungsgesetz für Angestellte sind die Angestellten mit einem Jahrcsarbettsverdienst von mehr als 15 000—30 000 Mk. versicherungspflichtig geworden. Für einen sol chen Neuversicherten beträgt das jährliche Ruhegeld nach 10 Jahren 2280 Mk. Nach dem Tode des Versicherten werden dann an die Witwe, auch wenn sie voll arbeitsfähig ist, 1236 Mk. Jahresrente und an die Kinder unter 18 Jahren je 475,20 Mk. Renten gezahlt. Nach dem Ableben der Witwe erhält jedes Kind 552.— Mk. Rente. Außerdem kann derselbe Versicherte vorher bereits ein Heilverfahren genossen haben: die Durchschnittskosten haben schon im Jahre 1920 für einen Aufenthalt in einer Lungenheilstätte 2578 Mk., in einem Sanatorium 1440 Mk., in einem Bade 1332 Mk. betragen. Von diesen Leistungen kommt das bloße jährliche Ruhegeld dem Gesamtbeträge nahe, den der Versichere in den 10 Jahren selbst aufgebracht hat (2880 Mk.). Falsche 50-Mark-Scheine in Leipzig. — Von den Reichsbanknoten zu 60 Mark mit dem Datum vom 24. 6. 1919 wird zurzeit eine Nach bildung in Leipzig und Umgegend in Umlauf gesetzt, die bei einiger Aufmerksamkeit an den nachstehend aufgeführten Merkmalen zu erkennen ist. Der bei den echten Scheinen vorhandene Faserstreifen ist durch einen rötlichbraunen Strichaufdruck schwach vorgetäuscht. (Striche lassen sich mit einer Nadel nicht abheben.) Der Grüudruck auf der Vorderseite ist auffallend dick, unreines Gesicht, unklare Augen und auffallend kräf tige Schattengebung des weiblicken Jdealkopfes sind weitere Merkmale. Außerdem ist die Nummerbezeichnung auffallend dick und grob. Die Rückseite der Nachbildung ist schwärzlich, fleckig und streifig, die Wellen linienfüllung fleckig und schmutzig. — Es sei in Erinnerung gebracht, daß die Neicbsbank für die Ermittelung von Falschmünzerwerkstätten und für zweckdienliche Mitteilungen, die zur Festnahme und Bestrafung von Herstellern und wissentlichen Verbreitern falscher Banknoten füh ren, Belohnungen bis zu einer Höhe von 10 000 Mark ausgelobt hat. Mitteilungen werden an die Kriminalabteilung oder die nächste Polizei wache erbeten. Das Porto für Ausländsbriefe. — Uber die am 1. Januar 1922 eingetretenen Änderungen in den Postgebühren nach dem Auslande wird berichtet: In den Verkehrsbeziehungen zu den Nachbarländern tritt ab 1. Januar eine allgemeine Erhöhung der Gebühren ein. Das Verhält nis der Mark zum Franken wird gleich 1 : 8 gesetzt, so daß etwa ein Brief nach Frankreich, der seither 50 Centimes bzw. 1.20 Mk. kostete, nunmehr 4 Mk. kosten wird. Im Postverkehr mit Ungarn und der Tschecho-Slomakei sind insofern besondere Vereinbarungen getroffen worden, als diese beiden Länder aus dem bisher geltenden Jnlands- gebübrenabkommen ausgeschieden sind. Die Gebühren nach diesen Län dern betragen drei Viertel des Weltpostsatzes, bei Briefen also 3 Mark statt 4 Mark. Rohrpostgebühren in Berlin. — In Verbindung mit der allge meinen Erhöhung der Posttarife mußten auch die Gebühren für die Nohrpostsendungen neu festgesetzt werden. Die Gebühr beträgt mit Zustimmung des Reichsrats von 1. Januar 1922 an für die Nohrpost- karte 4.50 Mark, für den Rohrpostbricf 5.50 Mark. Dabet ist zu be rücksichtigen, daß die Nohrpostsendungen, wenn sie über den Bereich des Rohrpostnetzes hinausgehen, von der Post innerhalb Deutsch lands als Eilsendungen behandelt und dem Empfänger durch besonderen Boten zugestellt werden, ohne daß bei der Ortseilbe- stellung eine weitere Gebühr dafür erhoben wird. Postpakctverkehr. — Vom 1. Januar 1922 an änderten sich die Paketgebühren im Verkehr mit Österreich, der Tschecho slowakei und Ungarn. Das Nähere ist bei den Postanstalten zu erfahren. Personalliachrlchten. Gestorben: swie uns soeben nach Schluß des Blattes telephonisch mtlgetetlt wird) am L. Januar Herr Geheimer Hosrat, Kommerzienrat Alfred Krdncr, Inhaber des gleichnamigen Berlages in Stuttgart, der in Berlin einer schwere» Krankheit im Alter von 60 Jahren erlegen ist. Ein Sohn des großen Adols Kröner, nahm der Verstorbene bald am geschäftlichen Wirken seines Vaters teil. Am >. August l888 wurde er Teilhaber von Ernst Keils Nachf. in Leipzig, welches Geschäft er dann mehrere Jahre geleitet hat. Am 1. Januar 1892 wurde der Verstorbene auch Mitinhaber der I. G. Cotta'schen Buchhandlung Nachs. in Stuttgart und siedelte dorthin über, behielt aber die Leitung des Leipziger Ge schäftes (Keil) noch bet. Als am 5. Januar 1897 der unvergeßliche Arnold Bcrgstraeßer in bas Grab gesunken war, erwarb Adolf Kröner dessen technischen Verlag, den er am 1. Januar 1888 an seinen Sohn Alfred überließ. Dieser verlegte ihn von Darmstadt nach Stuttgart und führte ihn zunächst unter der alten Firma weiter, die er aber 1804 in die seines Namens abänderte, nachdem im Jahre zuvor der Verlag von Emil Strauß in Bonn hinzuerworben worden war. 1807 siedelte die Firma Alfred Kröner nach Leipzig über, und hier entwickelte der Verstor bene jene großzügige Verlagstätigkcit, die dem Buchhandel bekannt ist. Besonders verlegte er die Werke von Nietzsche und Wundt und pflegte daneben hauptsächlich die Kunstwissenschast. Am 1. Juli 1820 erfolgte dann die Zurllckverlegung des Verlags nach der alten Heimat Stuttgart. Daß ein Sohn des großen Adolf Kröner auch in den Dienst für die Allgemeinheit unseres Standes trete» würde, war selbstverständ lich. Im Verein der Buchhändler zu Leipzig war Alfred Kröner von 1811—18ik Mitglied des Hauptausschusscs, im Börsenverein ist er von 1810—1810 im Vereinsausschuß tätig gewesen, um dann in den Aus schuß für das Börsenblatt einzutreten, dessen Vorsitz er von 1817—1818 geführt hat. In dieser Stellung ist Gehcimrat Kröner in nahe Be ziehung zur Redaktion des Börsenblattes getreten, die dankbar seiner Mitwirkung gedenkt. Von 1810—1818 gehörte Kröner auch dem Vcrlagsausschuß des Börscnvercins an. Mit ihm ist ein tüchtiger Ver- lagsbuchhändler zu frühzeitig seinem Wirken entrissen worden. SpreWlll. (Ohne Verantwortung der Redaktion,- jedoch unterliegen » iie Anwendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts j Die Kosten des Verkehrs über t'eipzio. Eine Verlagsbuchhandlung, etwa ISO Kilometer von Leipzig ent fernt wohnend, die ihren Verkehr über Leipzig außerordentlich ctn- schränkt, bezisfert dessen Kosten nach der mit I. Oktober eingctretenen Erhöhung der Kommissionsbedingungen und ans Grund der Unter lagen von Oktober und November 1821 laut nachstehender Ausrechnung wie folgt: Sie sandte nach Leipzig 687 Pa- Spesen daraus: ^k 115.81 .7k 100.78 ttlk 07.12 kete einschließlich Verpackung vom Kommissto- sdic leere Verpackung — 87 kß när berechnet — wurde zurllckgesandt) Sie erhielt von Leipzig 132 Iix brutto Remittenden u. and. Sie ließ in Leipzig einziehen ober bezahlen .7k 2428.43 Dazu: Allgemeine Spesen aus Grund der vorjährigen oder diesjährigen Spesen Prozentual errechnet und vom Kommissionär belastet: Kommissionsgedühr .7k 74.— Teuerunaspanschale -7k 110.56 verteilt auf die vom Kommissionär belasteten Spesen für nach für von Leipzig selbst ausgclegt .7k 433.25 7k 184.56 für Einzugsspesen gegangene zusammen Sendungen ^ 115.81 erhaltene 73.86 ,7k 189.67 Sendungen 106.76 .7k 88.05 .7k 174.81 67.12 ^k 42.65 .7k 108.77 289.69 .7k 184.50 ^k 474.25 23
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