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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.11.1866
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 26.11.1866
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- Deutsch
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^ 142, 26. November. s22032.j Als Entgegnung auf die Anzeige der Herren Nelke, Bdltje L Eo. vom l2. d. Mts, in Nr. >38 d. Bl. diene folgendes Circular an die Abonnenten des Staats- und Gesellschafts-Lexikons von Herrmann Wagener. Indem ich den verehrlichen Abonnenten auf das in meinem Verlage erschienene Staats- und Gesellschafts-Lexikon von Herr mann Wagener, soweit sie dasselbe nicht bandweise beziehen, anbei das letzte Heft des Textes: ,,Zunft bis Awölfeafelgesetzgebung" hiermit übersende, bemerke ich ergebenst, daß der General-Index und außerdem die durch die neuesten wichtigen politischen Ereignisse ndlhig gewordenen Nachträge und Ergänzungen, so weit es die Räumlichkeit dieses Bandes zuläßt, in einiger Zeit folgen und dadurch das Werk mit dem 23. Bande seinen Abschluß erreichen wird. Wenn nun der Herausgeber, der Geh. Reg.- Rath Wagener, sich in widerrechtlicher Weise erlaubt hat, mir das Manuskript von dem Ar tikel „Zwingli" und von dem General.Index, trotz der darauf geleisteten Vorschüsse, nicht nur vvrzuenthallen und einer andern Buch handlung: Nelle, Bbltje u. Co. Hierselbst, in Verlag zu geben, sondern auch durch einen im Circular dieser Handlung vom 1. d. Mts. der Oeffentlichkeit übergebenen Brief mich zu verleumden, so bleibt mir nur übrig, zu meiner Rechtfertigung und Widerlegung folgende That- sachen zur Kenntniß der verehrlichen Abonnen ten zu bringen: all 1) hat Herr Herrmann Wagener, obschon unser notarielles Abkommen dahin ging, daß das auf meine Kosten erschienene Werk nur 10, höchstens 12 Bände, enthalten sollte, zum Unwillen wohl sämmtlicher Abonnenten und zum großen Nachtheil für die Prosperität des Unternehmens, dasselbe auf 23 Bände an- wachsen lassen. Ferner hat Herr Wagener das seinen Namen tragende Werk stets von anderen Personen redigiren lassen, sich um die Beschaffung des erforderlichen Manuskripts, das er druckfertig mir zu liefern kontrakt lich übernommen, schon seit Jahren nicht mehr bekümmert, sondern mir und dem wirklichen Redakteur dies zu beschaffen überlassen, so vaß die eigentliche Thätigkeit des Herrn Wagener hauptsächlich nur in der Abfassung des Pro- spectus vom 10. Dec. 1857, der Beschaffung der ersten Mitarbeiter und in der Lieferung von nicht ganz drei vollen Bogen eigenen Manuskripts, bis zu dem Buchstaben C rei chend, besteht. Was unser Rechnungswesen betrifft, so hatte Herr Wagener kontraktlich zu fordern an Redactions-Honorar pr. Band 250 Thlr., an Manuscripten-Honorar pr. Bogen 20 Thlr. und an Extra-Honorar sogleich bei Abschluß des Vertrages .... 300 Thlr. am 10, Mai 1858 500 ,, nach Lieferung des dritten Bandes 500 ,, nach Lieferung des sechsten Bandes 500 ,, und nach Lieferung des letzten sdrei- undzwanzigsten) Bandes . . . 500 ,, Summa — 2300 Thlr. Das Redactions-Honorar hat Herr Wa gener, mit Ausnahme des ersten und zweiten Bandes, dem eigentlichen Redakteur, Herrn Bruno Bauer, schon vom 1. Hefte des drit ten Bandes ab überwiesen, also selbst nicht Vermischte Anzeigen. empfangen können, das Manuscripten-Honorar ist ihm statt mit 58 Thlr. 27 Sgr. 10 Pf. rund mit 60 Thlr. damals berichtigt worden und aus das Extra-Honorar hat er, trotzdem der letzte Band noch nicht vollendet, wie weiter unten all 3 mitzutheilen ich gezwungen bin, in Folge einer unrichtigen Behauptung seiner seits eine höhere Summe empfangen, als ihm rechnungsmäßig zukommr. Anderseits stand mir für meine Unkosten ein alleiniges Eigen- thumsrechr an dem Absatz der ersten 1000 Exemplare zu, welche Zahl ich in Folge An drängens des Herrn Wagener und in Er wartung, daß er auch seinerseits den Contracl erfüllen werde, auf 1400 und später auf 1300 herabgesetzt hatte, wogegen Herr Wagener als Aequivalent hierfür seiner seits auf das Extra-Honorar, soweit es noch nicht gezahlt, verzichten wollte. Demnächst sollte die Lheilung der überschießenden Exemplare kontraktlich beginnen und das Ei genthumsrecht, das in erster Linie mir gehört, ein gemein schafl lich es sein. Es ist daher eine grobe Unwahrheit, wenn Herr Wagener in seinem durch das Nelte und Bdltje'sche Circular vom 1. November c. veröffentlichten Briefe behauptet, daß mit dem Schluffe des sechsten Bandes der Netto- Gewinn, d. h. der Ueberschuß der wirklichen Einnahmen über die wirklichen Ausgaben, zwi schen uns getheilt werden sollte. Es war kein Ueberschuß und ist noch nichts zu theile», wie unsere spätere, von ihm schriftlich als rich tig anerkannte Abrechnung vom 4. Juni 1863 und außerdem meine Herrn Wagener unterm 24. März d. I. mitgetheilte specielle, aus 42 Folien bestehende und die ersten 17 Bände umfassende Rechnung — die ich so spe- ciell anzufertigen kontraktlich gar nicht ver pflichtet bin, da zur Vereinfachung des Rech nungswesens mir ein Präcipuum für meine Kosten festgesetzt worden — ergibt, da die bis herigen Einnahmen kaum die baaren Auslagen bloß für Honorar und Druck decken. Damit sich derselbe von der Richtig keit meiner übersichtlichen Rechnung über zeuge, ersuchte ich ihn, einen sachverständigen Buchhändler zur Prüfung derselben auf Grund meiner Bücher zu ernennen, was er nicht ge- than. Es ist also wieder der Wahrheit nicht entsprechend, daß Herr Wagener behauptet, ich hätte gar keine besondere Rechnung von dem Staats- und Gesellschafts-Lexikon geführt und auch, meiner wiederholten Versprechungen ungeachtet, eine vorschriftsmäßige (!) Rechnung nicht ertheilt. all 2) ist es eine Verleumdung des Herrn Wagener wider mich, daß er behauptet, ich hätte ihm wiederholt falsche Auskunft über den Stand des Geschäfts ertheilt, bis er end lich zufällig aus meinem eigenen Comptoir den wahren Sachverhalt erfuhr; meine Bücher und Nachweise lagen ihm zu jeder Zeit offen. all 3) erwidere ich, daß ich meine kontrakt lichen Verpflichtungen jedem Mitarbeiter und namentlich Herrn Wagener gegenüber stets prompt erfüllt zu haben glaube. Ob es von Tact zeugt, daß derselbe den Herrn 0r. Beut ner in diese Angelegenheit öffentlich hinein- zicht, will ich dahin gestellt sein lassen; es zwingt mich dies aber, auch hier noch den wah ren Sachverhalt mitzutheilen. Ende August v.J. ließ mich Herr Geh. Rath Wagener schleunigst zu dem Herrn vr. Beutner bescheiden, um, wie er später sagte, unsere Differenzen vor einem Zeugen auszu- gleichen. Bei dieser Conferenz behauptete Herr Geh. Rath Wagener- 2529 daß nur höchstens zwei Bände ihm berech net seien, und daß er zu seiner Zufrieden stellung noch 1500 Thlr. Honorar, eine übersichtliche Rechnung über den Stand des Werkes und einen günstigeren Contract beanspruche, den er entwerfen wolle. Als ich, der ich von dem Zweck meines Hinzu- rufens vorher nicht unterrichtet und deshalb- nicht gehörig zur Sache insormirt war, dem Herausgeber bemerkte, wie nach meiner Erin nerung mehr, wenigstens sechs Bände berechnet wären, erwiderte derselbe in Gegenwart des obigen Zeugen, ,,er wisse es ganz genau, dass erst zwei Bände berechnet wären, und glaube mir kein Wort mehr." Bei dieser festen Ver sicherung, und da ich mich der im Jahre 1861 ftattgehabten Abrechnung angenblicklich nicht mit voller Bestimmtheit erinnerte, schenkte ich seinem Worte Glauben und bewilligte ihm daraufhin die verlangten 1500 Thlr. Extra- Honorar. Bei Durchsicht meiner Rechnungen fand ich sogleich, daß Herr Wagener falsche Thatsachen behauptet hatte, indem ich nicht nur die von ihm als richtig anerkannten quit- tirten Rechnungen bis zum Schluß des Jahres 1862, wo damals bereits elf Bände erschienen waren, sondern auch dabei ein Schreiben vom 14. Mai 1861 vorfand, dessen Eingang folgen dermaßen lautet: „Lieber Herr Heinicke! Indem ich die mir unter dem 11. d- Mts- übersandte gegenseitige Abrechnung bis. zum Schlüsse des sechsten Bandes- des Lexiko ns als richtig anerkenne rc- Berlin, den 14. 5. 61. Ihr aufr. ergbr. (gez.) Wagener." Ich theilte Herrn Wagener sofort Ab schrift dieses Schreibens mit, erhielt dagegen,, statt eines Verzichts auf die mir sonach auf Grund einer falschen Behauptung abgedrungene Entschädigung, als Antwort folgende zwei Quittungen vom I. und 30. September 186^ dr. m. zugeschickt: 350 Thlr. Geschrieben Dreihundert und Fünfzig Tha- ler nach Verabredung a conto des Staats- und Gesellschafts-Lexikons von dem Herrn Buchhändler F. Heinicke unter dem heutigen llato baar und richtig aus gezahlt erhalten zu haben bescheinigt hier mit dankend Berlin, den I. September 1865. (gez ) Wagener. 350 Thlr. Geschrieben Dreihundert und Fünfzig Tha- ler Court- nach Verabredung s conto- des Staats- und Gesellschafts-Lexikons von dem Herrn Buchhändler Heinicke Hier selbst unter dem heutigen llato baar und richtig erhalten zu haben bescheinigt hier mit dankend Berlin, den 30. September 1865. F. W. H. Wagener, K. Justiz-Rath. womit er einen Theil der obigen 1500 Thlr- einzog. Einzig um allen Streit zu ver meiden, honorirte ich diese nach dem Obigen- gewiß unberechtigte Forderung. Als ich jedoch den Rest der 1500 Thlr. auf folgendes Dar lehen: 1000 Thlr. „Ein Tausend Lhaler Aktien der rc., fünf Stück s 200 Thlr., hat mir Herr Buch- druckercibesitzer F. Heinicke Hierselbst bis zum nächsten Sonntag, den zweiten Februar d. Js., in natura geliehen, behufs
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