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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.08.1883
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.08.1883
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- Deutsch
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3688 Nichtamtlicher Theil. ^ 198, 27. August. Manier. Die 3 Titel reduciren sich auf 2, Frontispice und Typen titel. Letzterer meist ganz in Rothdruck, trägt nur noch eine Vignette, die mit dem alten Signet kaum noch verwandt ist, sie spielt stets ans den Inhalt des Buches an und im letzten Zeitraum dieser Periode, die wir von ca. 1730 — 1789 datiren, illustrirt sie ihn einfach, eine Mode, die allerdings mehr in Deutschland als in Frankreich herrschte. Das Frontispice behält die allegorische An spielung bei, nur weicht der Apparat der großen olympischen Götter dem Getändel leichtsinniger Nymphen und Schäferinnen und an die Stelle der Tugendpersonificationen treten übermüthige Amoretten und lüsterne Faune, und um alles schlingt die Stilfülle des Rococo ihre Schnörkel, Muscheln und Rocaille. Die Drucke, die unter den Firmen der Obatslain st üls, Duobssns, ^.rtcstss st lllsrlcaZ, Laria u. a. mit den Kupfern von Eisen, Gravelot, Punt, Marillier, Moreau, Fragonard, Duponchel rc. rc. erschienen, schätzt der Liebhaber gleich Juwelen, wie die Kataloge der Antiquare be weisen. Wenn wir Deutschland in dieser Zeit auch Frankreich nicht ganz gleich stellen dürfen, so sind doch einzelne, z. B. die Bücher aus dem Verlage von Weidmanns Erben L Reich ihren französischen Vorbildern völlig ebenbürtig, und die Namen der Chodowiccki, Meil, Daniel Berger, Crusius u. a. sind Bürgen, daß die Verleger auch bei uns alles thaten, dem herrschenden Geschmack Rechnung zu tragen. Bei der Revolution, der alles gleichmachenden, angelangt, sind wir am Schlüsse unserer Darstellung, denn fortan entbehrt der Titel jedes Charakteristischen; das Frontispice verschwindet, Vignetten, Signete rc. treten nur sehr vereinzelt noch auf und entbehren jedes künstlerischen Reizes und der Titel unserer Tage ist im Wesentlichen noch derselbe, als welcher er sich im letzten Jahrzehend des vorigen Jahrhunderts gestaltete. Wenn wir auch jetzt bestrebt sind, unsere Bücher wieder freundlich zu schmücken, so ist der Titel von diesem Bestreben unberührt geblieben, höchstens daß der Umschlag, den man wohl auch erst seit den neunziger Jahren des 18. Jahrhunderts kennt, anlockend gestaltet wird. Ob wir in der Buchausstattung je wieder eine Blüthe ähnlich der des 17. u. 18. Jahrhunderts erleben werden, muß die Zukunft lehren, wie unwahrscheinlich es auch ist, daß der theure, schwierige, aber einzig künstlerische Kupferstich die so beliebten billigen mecha nischen Vervielfältigungsarten, welche sich von Tag zu Tag mehr vervollkommnen, je wieder verdrängen wird. Zur Geschästspraxis der sogenannten Buchbinder- Commissionäre. Wir liefern an Hrn. Streller-Leipzig, wie an ver schiedene Leipziger Firmen, unfern Verlag aus Gründen, deren Darlegung nicht mehr erforderlich sein dürfte, nicht anders als mit 15°/o in Rechnung und 20A, gegen baar. Hr. Streller theilte uns nun vor einigen Tagen mit, er beabsichtige 150 Lippe's Landwirthschaftskalender fest zu beziehen, und ersuchte um An gabe unserer Bezugsbedingungen. Wir antworteten ihm höf lich, daß wir bereit seien, ihm die 150 Exemplare zu liefern, jedoch nicht anders als zu den ihm bekannten Bedingungen: 15U in Rechnung, 20°ch gegen baar. Als Antwort hierauf er hielten wir von Hrn. Streller unser Schreiben mit folgender Notiz zurück: „Wie Sie wissen, kann ich dies nicht als aus reichendes Zugeständniß ansehen. Anlage wollen Sie als Act der Nothwehr betrachten. Diese gedruckte Anlage lautete: Lippe, landwirthschastlicher Kalender ist wegen seiner ungünstigen Bezugsbedingungen nicht mehr handelsfähig. Ich empfehle Ihnen daher von landwirthschastlichen Kalendern folgende: (folgt ein Verzeichniß der landwirthschastlichen Kalender von Bagel, Braue, Lobe, Mentzel u. v. Lengerke, und Trowitzsch). R. Streller. Dieses Verfahren zeigt recht deutlich, auf was für eine Aufnahme das Bestreben von uns Verlegern, nach Kräften an der Beseitigung der unbestreitbaren Mißstände im Sortiments buchhandel mitzuwirken, in gewissen Kreisen zu rechnen hat, und zu welchen Mitteln Leute greifen, die sich nicht vom Interesse am Ganzen, nicht von Erwägungen für das Ansehen und die Wohl fahrt unseres Standes, sondern lediglich vom Concurrenzhunger leiten lassen, die das — geradezu gesagt — niedrige Wort: „Concurrenz um jeden Preis und durch jedes Mittel" zu ihrem Grundsatz erhoben haben. — Daß uns dieser „Act der Nothwehr" nicht veranlassen konnte, von unfern Bedingungen abzuweichen, ist selbstverständlich. — Aber auch denjenigen Herren Collegen, welche Firmen, wie Streller, noch mit ungekürztem Rabatt liefern, mag dieser „Act der Nothwehr" eine Warnung sein. Wie lange wird's dauern, dann schreiben sie den Verlegern die Bezugsbedingungen vor; die gewöhnlichen Rabattsätze werden nicht mehr als „ausreichendes Zugeständniß" betrachtet, und jeder Artikel, der nicht mit soviel Rabatt geliefert wird, als es den Herren gefällig ist, wird ausgeschrien, daß er wegen seiner ungünstigen Bezugsbedingungen „nicht mehr handelsfähig" sei. Andrerseits aber fragt es sich, ob es keine gesetzliche Hand habe gibt, sich ein Vorgehen wie dieses zu verbitten. Ganz ab gesehen davon, daß unsere Bezugsbedingungen beim Lippe'schen Kalender sehr günstig sind, günstiger als z. B. die des Mentzel u. v. Lengerke'schen Kalenders, und abgesehen davon, daß auch in Bezug auf den Ordinärpreis der Lippe'sche Kalender unter Rücksicht auf seinen Inhalt und Umfang als der billigste von allen landwirthschastlichen Fachkalendern dürfte anerkannt werden müssen, ganz abgesehen von diesen hier zufälligen Umständen, — darf, fragen wir, Hr. Streller mittelst gedruckten Circulars allerorten, wo es ihm gefällig ist, der Wahrheit entgegen ver künden, unser Lippe'scher Kalender sei wegen seiner ungünstigen Bezugsbedingungen nicht mehr handelsfähig? — Wenn Hr. Streller der Wahrheit gemäß gesagt hätte: „Der Lippe'sche Kalender ist wegen der mir gestellten ungünstigen Bedingungen für mich nicht mehr handelsfähig", so könnte man es allenfalls gelten lassen, obschon es sich auch dann fragte, ob man sich überhaupt die Erwähnung eines seiner Verlagsartikel in solcher Form ge fallen zu lassen braucht. Jedenfalls ist diese neue Art der „Noth wehr", wie es Hr. Streller zu nennen beliebt, von einer Be schaffenheit, die wir nicht ohne Weiteres so hingehen lassen mögen und werden. Inzwischen glauben wir unseren Herren Collegen einen Dienst dadurch zu erweisen, daß wir an dieser Stelle von Hrn. Streller's neuestem ritterlichen Vorgehen Mitthcilung machen. Den Herren Verlegern der von Hrn. Streller ange führten Kalender aber empfehlen wir das Circular noch ganz besonders. Ein drastisches Beispiel, was für eine Art von Leuten wir heutzutage unter den „Collegen" haben, mögen wir bei dieser Gelegenheit nicht unerwähnt lassen. Vor einiger Zeit lief eine an „die Veclagshandlung von Reuter's Werke in Wismar" adressirte Correspondenzkarte bei uns ein, auf welcher ein „H. Götsch, Buchhändler in Oschersleben" ein Exemplar der Reuter'schen Werke mittelst Postvorschuß verlangte. Da wir aus der Adresse bereits erkannten, mit wem wir zu thun hatten, ant worteten wir höflich, daß wir nach unfern Geschäftsgrundsätzen nur an Firmen direct lieferten, die uns als Buchhandlungen be kannt, und ersuchten ihn, sich mit seinem Bedarf an eine Sor timentshandlung in Oschersleben zu wenden. Als Antwort kam eine, nunmehr an unsre Firma adressirte Karte an, welche folgende Worte enthielt: „Sie sind niederträchtiges Volk, echt Meklenburger sorte." — Und solche Leute nennen sich stolz „Buchhändler". Und
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