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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.08.1921
- Strukturtyp
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- 1921-08-17
- Erscheinungsdatum
- 17.08.1921
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- Deutsch
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Redaktioneller Te-.l. X- 191. 17. August 192l. Der Teuerungs-Zuschlag. Nr. 179 des Börsenblattes bringt ans meine Anzapfung, den Teuerungs-Zuschlag betreffend, nicht weniger als drei verschiedene Er widerungen. Auch in Nr. 180 wird dieselbe Sache in zwei Artikeln be rührt — wohl Beweis genug dafür, daß die bis seht sv verschieden artige Handhabe dieser Angelegenheit einer Einheitlichkeit und Reform dringend bedarf. Der aufmerksame, nicht voreingenommene Leser meines Artikels wird herausgcfunden haben, das; ich überhaupt gar nichts anderes wollte, als das; die für Buchhändler wie Publikum gleichwichtigc Frage nicht nur ins Rollen käme, sondern auch end gültig geklärt würde. Einen »Borwurf« habe ich dem Buchhandel nicht niachen wollen: aber in ihren »Erwiderungen« geben die Herren Ver fasser derselben selbst zu, das; im beiderseitigen Interesse etwas Sicheres, beliebigen Schwankungen und persönlichen Wünschen nicht Unterworfenes geschaffen werden müsse: bisher hat aber m. W. keiner der Herren mal die Sache angeschnitten. Weiter wollte ich nichts. W i c >mn die doch wohl recht wichtige Frage gelöst werden soll und kann, ist nicht Sache des bücherkaufenden Publikums, sondern des Buchhandels selbst, und ich meine, dieser hätte doch wohl das grös;tc Interesse daran. Wenn man seht liest: »20, 50, 100, ja sogar 200 Pro zent Teuerungszuschlag, dann überlegt es sich nicht mancher, son dern überlegen es sich viele, vielleicht Tausende, ob sic nicht lieber von dem beabsichtigter! Ankauf Abstand nehmen möchten, und der finan ziell Leidtragende ist der Buchhandel. — Also möglichst genaue Kal kulation, noch besser baldmöglichst Abbau der wenig beliebten Maßnahme, von deren Notwendigkeit wohl nur wenige voll überzeugt sind. Vielleicht sind die Herren Einsender von Erwiderungen durch vorstehende Erklärung befriedigt: wünschen wir doch beiderseits, Buch handel und Publikum, das; recht bald eine allseitig befriedigende Lö sung dieser Frage gefunden wird. Auf die von den Einsendern heraus gerissenen Einzelpunktc näher einzugehen dürfte sich wohl erübrigen. Hauptsache, Hauptwunsch: glatter, knappester Preis ohne »drum und dran!« Prof. vr. Kolbe. Ein warnendes Beispiel. In einem Brief eines Herausgebers einer deutschen Zeitung in Brasilien vom 28. Juni 1921 an mich findet sich folgende Stelle, die ich den Herren Kollegen im Sortiment angesichts ihrer Weigerung, den Sortimenterausschlag abzubauen, nicht vorenthaltcn möchte: »Die Her absetzung der Zuschläge auf 60»/, wird hier angenehm empfunden, nur von gewissen Sortimentern nicht, die früher die Zuschläge zum Vor wände unsinniger Preise nahinen, namentlich in Rio de Janeiro, S. Paulo sowie in Buenos Aires. Die südbrasilianischen Buchhänd ler, die säst alle zugleich Zeitungsverlcgcr sind, haben dagegen mehr Verständnis für Kulturaufgaben und Volkspflichten bewiesen. Folge: in den Großstädten eine starke Kundschaft der Hamburger und Bremer Ausfuhr-Buchhandlungen zum eigenen Schaden der allzu Gewinnsüch tigen.« Es kommt dann einfach in Deutschland ähnlich wie in Brasilien, denn man soll nicht glauben, daß man mittels Organisation notwen dige Entwicklungen anfhalten kann. Tatsache ist, das; eine Reihe von Sortimentsbuchhandlungen ohne Zuschlag verkauft, ebeu weil sonst ihre Kunden zu jenen Versandbuchhandlungen abwandern, die ihnen die regulären Büchcrprcise bieten. Das Wort »Verständnis für Kultur- .anfgabcn und Volkspflichtcn« ist mir ganz aus der Seele gesprochen. Eugen Diederichs. An alle Verleger und Sortimenter! Alle bisherigen Verhandlungen, die die Rückkehr zum festen ein heitlichen Ladenpreis bezweckten, blieben ergebnislos. Das war vor- auszusehen, weil Verleger wie Sortimenter von falschen Voraus setzungen ausgingen. Einerseits wurden von den Sortimentern Ra batte gefordert, die der größte Teil des Verlages nicht gewähren wollte, die aber das Sortiment unbedingt braucht! Andererseits muß dem Verlag zugestimmt werden, daß eine bestimmte Nabattgrcnze im Interesse des Buchhandels nicht überschritten werden darf. Es heißt also, einen Kompromiß oder neuen Weg finden. Eine wichtige Erkenntnis ist aber von beiden Seiten bisher gänz lich unbeachtet geblieben — nämlich, das; der Sortimenter, einem alten Brauch entsprechend, gezwungen ist, den größten Teil seines Umsatzes monatelang zu kreditieren, während er vom Verlag im allgemeinen bar kaufen muß. Hier liegt ein Grnndübel, dessen Beseitigung viel leicht zu einer Verständigung beitragen wird. Wir müssen erreichen, daß das Publikum auch im Buchhandel dazu erzogen wird, bar zu kaufen. Das Sortiment spart dadurch einmal Buch-, Nechnungs- und Mahnarbeiten und zweitens Zinsverlnstc, er mäßigt deshalb seine Spesen wesentlich, kann also mit geringerem Mindestrabatt auskommen. Liefern wir also, Verleger wie Sortimenter, bei Barverkauf ohne A ufschlag , in R c ch n u n g mit 10°/, Aufschlag und einigen uns auf M i n d e st r a b a t t- sätze, die jeder Verleger gewähren wird, der den Z c i t u m st ä n d e n Rechnung tragen will: 30»;, für Schul- und akademische Lehrbücher, 35»/, für wis senschaftliche Werke über 100 Mark und für Zeit schriften. 4 0»/, für alles übrige, keine Berechnung der V c r p a ck u n g, h a l b c s Porto. Das Publikum wird sich gegen diesen Aufschlag kaum wehren, da es ihn selber vermeiden kann. Es kommen dann gesunde Zustände auch in unseren Beruf, und beiden Teilen ist geholfen, vornehmlich aber dem Buchhandel. Die Autoren werden ebenfalls gegen einen solchen Zuschlag nichts einwenden können, da er nur den Käufer trifft, der nicht bar zahlen will. Gewisse Härten, die hauptsächlich Versandgeschäftc und Behörden treffen würden, lassen sich leicht durch zuschlagfreie Fristen vermeiden. Ich richte an diejenigen Verleger und Sorti- m c n t e r, die in meinen! Vorschlag einen Weg zum Ziel sehen, die Bitte, mir Ihre Zustimmung m i t z u - teilen. Bei etwas gutem Willen von beiden Seiten führt dieser Weg zu einer Klärung, und diese m u ß erzielt werden, je eher, desto besser. Wie der lOprozentige Kreditzuschlag praktisch durchgeführt werde» kann, bin ich gern bereit zu erläutern. Die Hauptsache ist, daß der ge samte Buchhandel diesen Vorschlag annimmt, dann ist seine Durchführ barkeit durch die Unterstützung der Presse gewährleistet. Weimar, den 12. August 1921. Max Wehner, Prokurist der Firma L. Thelemanns Buchhandlung, Weimar. Die Nachforderung des Valutamehrerlöses. Von Direktor Otto Hartmann, Kgl. Wirkt. Rat in Regensburg. Nach § 10 der Verkaussordnung für Auslandliefcrungen wird be züglich der Verteilung des Valntamehrerlöses ausdrücklich bestimmt, daß vom Verleger bei zu Jnlandpreisen bezogenen und ins Ausland gelieferten Büchern die Hälfte des Valutamehrerlöscs auf Grund der Meldung der Außenhandelsnebenstelle nachgefordert werden kann. Es sind mir nun vielfach Klagen darüber zugekommcn, daß eine Reihe von Sortimentern den rechtzeitig erfolgten Nachforderungen der Verleger nicht nachkommt und einfach nichts bezahlt, aber auch den Verlegern keinerlei Gutschrift auzeigt. Das ist ein großer Mißstand, dem der Ncichsbevollmächtigte der Außenhandelsnebenstcllc für das Buchge werbe durch eiue entsprechende kurze Verordnung dahingehend abhelfen könnte, das; die Sortimenter solcher Bücherlicferungcn mit Valutaaus- schlag ordnungsgemäß verpflichtet sind, den Anteil der Verleger un verzüglich nach erfolgter Bücherliefernng ins Ausland anzuweisen oder unter Anzeige die betreffenden Beträge gutzuschreiben, sofern der Sor timenter mit dem betreffenden Verlag in geregeltem Nechnungsvcrkchr steht. Eine Frist von drei Wochen zur Geltendmachung des Rechts des Verlegers auf Anspruch des Valutamchrcrlösanteils erscheint viel zu kurz bemessen, da die Meldungen sogar Zettelpaketen bcigcfllgt werden und sich so der Zeitpunkt des Eintreffens der Meldungen nicht genau feststcllen läßt. Die Streichung einer solchen Fristfestsetzung wäre wohl das Zweckmäßigste und außerdem sollte den Verlegern das Recht ein- geräumt werden, allenfalls klagbar gegen säumige Sortimenter vorzu- gchcn. Es ist wohl überflüssig, ein langes und breites darüber zu reden, daß nur die tatsächlich schleunigst erfolgte Abführung oder Ver rechnung des auch auf den Verlag treffenden Aufschlaganteilcs den be treffenden Vorschriften voll und ganz entspricht. Auch der Verlags buchhandel ist heute mehr denn je auf den Eingang neuer Mittel ange wiesen, um so mehr, als die veränderten Zcitvcrhältnisse ganz unge heure Anforderungen an die Finanzkraft der Verleger stellen. Jeden falls kann es hier nicht scharf genug gcbrandmarkt werden, daß viele Sortimenter die Antcilnachbercchnungen der Verleger einfach unbe rücksichtigt und offenbar auch die Reklamationen in der Versenkung verschwinden lasse». Die A u ß enhandelsn e b e n st e l l e für das B u chgc - werbe hat dazu mitgeteilt, das; in der demnächst stattfindenden Bei ratssitzung eine Neuregelung der V e r k a u f s o r d n u n g und vor allen Dingen die Regelung in der N a ch f o r d e r u n g des V a - I n t amchrerlöses vorgesehen ist. 1236
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