5050 Amtlicher Theil. 260, 8. November. Die Papierfabriken sind eingeladen, Probebogen ihrer Fabrikate in Kästen und Mappen einzuschicken, und zwar außer den speciell für den Druck bestimmten Maaren auch Proben ihrer feinern und Luxus-Artikel in den Enveloppen, in welchen sie auf den Markt gebracht werden. Die Schriftgießereien wollen außer den Probedrucken ihrer Novitäten von Schriften und Druck zierrathen auch Proben ihres Materials, Platten, Typen u. dergl. zur Ausstellung bringen. Außerdem ist auch die Ausstellung von Proben aller andern zur Buchherstellung erforderlichen Fabrikate (Calico, Leder, Pergament rc.) willkommen. Die rege Betheiligung des Auslandes, welche im nächsten Jahre zu erwarten ist, macht es wünschenswerth, daß der Verlagsbuchhandel und die betheiligten Industrien Deutschlands durch besonders gute Vorbereitung und reiche Beschickung die Kraft und Leistungsfähigkeit documentiren, welche sie stets auf ihrem Gebiete bewiesen haben. Wir erlassen deshalb schon jetzt diese Bekanntmachung, indem wir uns Weiteres für später Vorbehalten. Leipzig, den 1. November 1883. Der Vcrwaltungsausschlch des Sörsenvcreins der Deutschen Suchhändler. Bekanntmachung. Mit Genehmigung des Vorstandes des Börsen-Vereins haben wir beschlossen, zur Orientirung der Besucher der nächsten Ostermeß-Ausstellung einen Katalog der Ausstellungsgegenstände herauszugeben. Dieser Katalog soll in Format und Ausstattung einer Luxuspublication erscheinen und in einer beizufügen den zweiten Abtheilung Raum gewähren für geschäftliche Anzeigen, die dazu dienen sollen, das immerhin nur unvollkommene Bild, welches die Ausstellung selbst von dein Geschäftsbetriebe jeder einzelnen Firma bietet, in geeigneter Weise zu ergänzen und zu vervollständigen. Diese Anzeigen haben die betheiligten Aussteller auf eigene Kosten nach Maßgabe der folgenden Normativ bestimmungen herzustellen: 1. Das Format des Papiers ist 30 Cm. hoch, 22 breit. 2. Das Format der Columne ist 24 Cm. hoch, 17 breit. 3. Ani Kopf jeder Anzeige ist anzugeben: u. die Firma des Druckers der Anzeige, b. die Firma der Fabrik, welche das Papier gefertigt' hat, e. die Firma der Schriftgießerei, deren Typen verwendet sind, ll. die Firma der Fabrik, welche die verwendete Druckfarbe geliefert hat, o. (eventuell) die Namen der Künstler und technischen Anstalten, welche an der Herstellung etwaiger zur Ver wendung gekommener Illustrationen betheiligt gewesen sind. 4. Nach diesen Angaben folgt die durch den Satz besonders hervorzuhebende Firma des Verlegers, bez. bei einer Collectivanzeige — der Verleger, von denen die Anzeige ausgeht. Beizufügen ist der Firma der Name des Inhabers der Firma und deren Gründungsjahr, eventuell auch eine Bemerkung über die Verlagsrichtung, bez. die besondere Eigenthümlichkeit des Geschäftsbetriebes. Zur deutlicheren Veranschaulichung des Schemas werden wir einige Probecolumnen mit fingirtem Text setzen und drucken lassen und jedem Interessenten auf Wunsch zustellen. Abgesehen von einzelnen Kunstblättern, die als Probeleistungen des Zeichners, reprodncirenden Künstlers und Kunstdruckers bei Einhaltung des vorgeschriebenen Formates willkommen sind, können einzelne Blätter nicht zugelassen werden. Es müssen mindestens 4 Seiten in Form eines Viertelbogens zusammen gedruckt werden, weshalb es zweckmäßig ist, daß sich gegebenen Falles mehrere Aussteller eines Wohnorts zu einer Collectiv-Anzeige auf */j, */z oder '/i Bogen vereinigen. Da sämmtliche Anzeigen fortlaufende Seitenzahlen nach Maßgabe der erfolgten Anmeldung erhalten sollen, ist es erforderlich, daß uns von jeder Anzeige vor dem Druck ein Bürstenabzug eingcsendet wird, welchen wir mit den betreffenden Seitenzahlen versehen werden. An die Zahl der angemeldeten Seiten ist jeder Aussteller gebunden, kann sie also späterhin weder vermehren noch verringern. Die Anmeldung hat möglichst bald bei unserm Schriftführer, Herrn Felix Liebeskind (Firma A. G. Liebeskind) hier, zu erfolgen, spätestens aber