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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.10.1883
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.10.1883
- Sprache
- Deutsch
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4596 Nichtamtlicher Theil. 241, 16. Oktober. Vertretung der berechtigten Interessen. Jeder aber, der ihren Meinungen sich nicht anschließt, wird als Gegner, der „keinen Sinn für das leidende Sortiment hat," der „der bestehenden Ordnung feindlich gesinnt ist", der „dem achtbaren Buchhandel", der „dem leistungsfähigen Sortiment" nicht wohl will, betrachtet. Man holte ans dem Arsenal der Geschichte des Buchhandels dieselben Redensarten heraus, wie sie immer gefallen waren, so „die gegenwärtig herrschenden Mißstände" ... „die den soliden Buchhandel untergrabende Schleuderei" ... und viele andere. Es wurde vergessen, was das Wesen des Handels ist, es wurde vergessen, daß die Concurrenz zum Wohle des Käufers wie des Verkäufers existiren muß, daß eine Anreizung der Kauf lust nothwendig ist, daß die Sorge um das tägliche Brod Jeden bewegt, seinen Mitbewerber aus dem Sattel zu heben, kurz, daß es die Elemente des Handels sind, durch greifbare, gebotene Vor theile das Geschäft an sich zu ziehen. Die verhaßte Concurrenz brauche nur niedergeworfen zu werden, um jedem an seinem Orte ein ungestörtes Monopol zu schaffen. Man gründete Vereine, welche durch ihren Zusammenhalt diesen Zweck erreichen sollen, und decretirte endlich: „Ein Rabatt ist an Niemanden zu geben, doch ist es vorläufig, d. h. bis ein solches Ziel erreicht werden kann, gestattet, an manchen Orten in Deutschland 10°/^ zu geben. Ein Ucberschreiten aber dieses Gesetzes wird mit den zur Verfügung stehenden Mitteln gestraft". Wir wollen hier nicht daran erinnern, daß der Rabatt seit mehr als hundert Jahren überall gewährt wurde, daß das Publi cum durch diese lange Dauer wohl Anspruch auf denselben hat, daß mit der Abgabe des Rabattes nicht selten werthvolle, durch ihre Herstellung und durch das zu zahlende Honorar recht theuer werdende Werke dem Publicum kaufbarer gemacht werden, daß die Verleger selbst oft genug sich bereit fanden, dem sich an sie wendenden Publicum, Professoren, Schulen, Behörden rc. bei be stimmten Werken unter Abnahme einer größeren Anzahl von Exemplaren einen Rabatt zu gewähren, daß das Rabattgeben das Publicum au Baarzahlung gewöhnt hat, daß der Verlags buchhandel nur dabei gewinnen kann, wenn Bibliotheken, die einen feststehenden Etat haben, für ihre Fonds eine größere Anzahl von Werken anschaffen können, — wir wollen nur con- statiren, daß plötzlich dieser Rabatt durch Decrete abgeschafft werden soll, ohne daß Rücksicht genommen wird auf bestehende Verbindlichkeiten, Verabredungen, Contracte und die ganze histo rische Entwicklung. Leicht setzt man sich über solche Nichtigkeiten hinweg! Es ist selbstverständlich, daß diese Gedanken nicht überall Eingang fanden, sondern, daß die überwiegende Mehrheit des Buchhändlerstandes ihnen fern blieb. So haben von weit über 6000 Firmen sich nur 492 zum Erlaß des oben erwähnten Decretes zusammengethan, und zwar 259 reine Sortimenter, 64 Sortimenter, die zu gleicher Zeit Verleger sind, und 169 Ver leger. Um sich nun das gehörige Gewicht ihrer Stärke zu geben, prunkt man mit der Angabe recht hoher Zahlen, ohne daß dabei die Wahrheit zu ihrem Rechte kommt. Die hervorragendsten und bedeutendsten, die angesehensten Verleger, die stattliche Anzahl von 500 Verlegern sollen ihnen beigetreten sein, und der große gewichtige Theil auf ihrer Seite stehen. Die Gesammtzahl haben wir auf das richtige Maß zurück geführt', wir sind aber in der Lage, auch das Gewicht der ihnen beigetretenen Firmen aus der Statistik einer bestimmten Hand lung klar zu legen. Diese Handlung bezog von den Unterzeichnern der Ver bands-Erklärung 9,io°/g ihres Gesammtumsatzes, dabei zählen 163 Firmen mit 2,20°/g. Trotz dieser bewußten Minorität stellen sie an viele Hand lungen das Ansinnen, durch Unterschreiben ihrer dem „Gesammt- buchhandel zur strengen Durchführung" empfohlenen Bedingungen ihnen beizutreten. Warum ist es nun geboten, dem Verbände nicht beizutreten? Weil der Anschluß Nachtheile mit sich bringt, welche Ver lag und Sortiment schädigen. Verlag. Es kann deni Verleger nicht gleichgültig sein, sich in der freien Verfügung über sein Eigenthum gehindert zu sehen. Daß dieses geschieht, erhellt aus dem Circular vom 15. Juli 1883, worin dem Verlage von dem Verbände die jenigen Buchhandlungen genannt werden sollen, welche usance mäßigen Verkehr wünschen. Das heißt doch soviel, als: Anderen darf nicht geliefert werden. Die freie Verfügung wird ihm ferner entzogen durch den Antrag Mittheilungen des Prov.-Verb. V 1. S. 2.: „Eine Firma, gegen welche durch den Verband die Ver kehrssperre ausgesprochen ist, kann nur durch den Verband re- habilitirt werden." Jeder Unterschreibende hat also die Pflicht, die Entschei dungen des Verbandsvorstandes, bestehend aus 3 Personen (für Sortimenter-Concurrenten), welchen allerdings eine Commission von 4 Mitgliedern, aber ohne Veto! unter Umständen zum Rathholen zur Seite steht, zu respectiren. Er muß daher die Sperre verhängen, wenn es der Vorstand für gut befindet, ohne daß er selber die Eigenartigkeit der Geschäftsverhältnisse oder die besonderen etwa vorwaltenden Umstände berücksichtigen kann. Es wird seine Willensfreiheit beschränkt und unterworfen, indem ihm Vorschriften über sein Verhalten gemacht werden, sogar seinen eigenen Autoren gegenüber, denen er nur bei con- tractlicher Verpflichtung Exemplare ihrer betreffenden Werke zu liefern habe. Als wenn die Autoren meist nicht mit äußerster Vorsicht zu behandeln wären! Dem Verleger wird durch den Ausschluß ein Mittel ent zogen, seine Publication nach eigner Wahl zu vertreiben. Nicht berücksichtigen darf er etwa Fälle, wo er es gerathen findet, ein Werk zwar nicht öffentlich herabzusetzen, aber dasselbe zu ver- werthen, indem er einen Theil der Auflage an irgend Jemand mit freier Verfügung abgibt. Der Verleger hat kein Interesse, ein Institut zu schaffen, welches mit der Zeit auch ihm zur Dictatur wird; denn daß diese kommt, unterliegt wohl keinem Zweifel. Siehe Aeußerung des Herrn Vorsitzenden in den Mitth. V. Die Ansprüche des Verbandes werden immer mehr und mehr gesteigert werden, und schließlich werden, wo heute Bitten sind, später Forderungen Platz greifen. Schon heute treten Drohungen auf, wenn auch in ver kleideter Gestalt, so in der Resolution des Vereins Ost- und Westpreußens vom 17. Sept. 1882. Der Verein bedauert darin, daß sich die Leipziger Verleger nicht angeschlossen haben und erklärt, sich für den Verlag der Unterschreiber besonders zu verwenden und die neuen Unternehmungen solcher nach Möglich keit zu bevorzugen. Aber auch zum Zwange wird man greifen; denn kann man es nicht eine Zwangsmaßregel nennen, wenn der Verband einen Weihnachts-Katalog herauszugeben im Begriff stand, in dem nur die Werke des Verlages der ihnen verbündeten Herren ausge nommen werden sollten? Siehe Circular vom 21. Juli 1882. Dies sind nur leise Anfänge der steigenden Ansprüche; die-
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