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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.06.1885
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- Erscheinungsdatum
- 01.06.1885
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- Deutsch
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HS 123, 1. Juni. Nichtamtlicher Teil. 2587 läge erschienen, um uns eines modernen Ausdrucks zu bedienen, namentlich viele der Ciceronischen Schriften; seine Ausgaben zeichneten sich durch Korrektheit vor allen anderen aus. Aus späterer Zeit werden uns als bedeutende Verleger genannt Varius und Tucca (Vergils Aeneis), die Brüder Sosii (Horaz), Dorus (Seneca), Tryphon (Quintilian und Martial), Demetrius (Athe- näus) u. a. Über das Äußere der Bücherläden lesen wir: Der Buch händler verstand es, seinen Laden recht aufzuputzen. Auf dem Ladentisch waren die Novitäten ausgestellt. Die Passanten, der Bibliophil wie der schlichte Bürger, sahen sich die Sachen an; es wurde disputiert und kritisiert. An dem Thürpfosten, oder an den Säulen, wenn ein Portikus da war, waren die Titel der erschienenen oder erscheinenden Bücher angeschlagen. Man konnte die Liste leicht durchfliegen und forderte vom tabsruarino z. B. ein Exemplar von Martial. — Der Buchhändler hat seinen Vorrat auf Fächern geordnet. Auf den ersten (obersten) liegen beliebte Artikel, die Tagesneuigkeiten: so Martials Epigramme in zierlichem Einbande. Weniger verlangte Werke liegen tiefer und tiefer, oder im Hintergrund. — Es ist kein Grund anzu nehmen, daß jeder tg.dsrng.riu8 seinen eigenen Verlag hatte oder gar nur seine eigenen Verlagsartikel vertrieb. Im Gegenteil. Es wird das Vorhandensein von Sortimentsbuchhändlern konstatiert, welche eine Anzahl Exemplare auf Kommission übernahmen und verkauften. — Klingt dies nicht, als wäre von heutigen Ver hältnissen die Rede? Mit dem Laden stand wohl gewöhnlich die Officin in Ver bindung. Das Personal einer Buchhändlerofficin teilte sich in zwei Hauptklassen von Arbeitern. Es bestand aus Sklaven, welche beschäftigt wurden: l) mit Abschreiben, 2) mit Einbinden der Rollen. Die ersten, die eigentlichen librarü, mußten natürlich eine gewisse Lehrzeit durchgemacht haben. Es kam ja sehr viel da rauf an, ob der didtioxolg gutgeschulte, sorgfältige Arbeiter hatte. Atticus hatte sich die seinigen selbst gebildet. Nicht so wichtig und leichter war die Arbeit der Atutingtorss, welche die Rollen einbanden. Sie leimten die Blätter zusammen, befestigten die Rollstäbchen, polierten die fertigen Rollen und versahen sie mit Index und Membran. Die beiden Fragen: „Wie geht die Edition eines Werkes vor sich?" und „In wie viel Exemplaren wurde das zu edierende Werk abgeschrieben? Wie stark Pflegte die Auflage zu sein?" kann unser Antor nur mit Vermutungen beantworten, da ihm die Quellen nur äußerst spärliche Anhaltspunkte liefern. Für die zweite Frage bietet ein einziger Fall eine Zahl: Regulus ließ den Nekrolog seines früh verstorbenen Sohnes in 1000 Exemplaren verbreiten. Als ganz modern klingend, möchten wir aus diesem Kapitel noch folgende, durch Beispiele bewiesene Bemerkung nicht über gehen: Werke (welche für das große Publikum nicht mehr zogen) trat man zu reduzierten Preisen der Provinz ab, (wir würden sagen: verramschte man nach Frankfurt, Hamburg u. s. w.)"; zeitgemäße Publikationen aber erhielt die Provinz gewiß nicht lange nach der Hauptstadt (d. h. „der kleinste Provinzialsortimenter konnte ohne Risiko eine Partie beziehen"). III. Das Verhältnis zwischen Autor und Editor. Die sehr ausführlichen Untersuchungen über dieses Thema führen Haenny zu folgenden Resultaten: Das Verhältnis zwischen Autor und Editor war kein kontraktliches. Der Schriftsteller erhielt vom Buchhändler kein Honorar, er erwartete auch keines. Unter Zurateziehung der antiken Quellen widmet Haenny denjenigen Autoren, welche über ihr Verhältnis zu ihren Ver legern etwas haben verlauten lassen, je eine Spezialuntersuchung und erhält dadurch folgende Kapitel: 1) Cicero und Atticus. 2) Horaz und die Sosii. 3) Ovid. 4) Quintilian. 5) Plinius Secundus. 6) Juvenal. 7) Tacitus. 8) Martial. Wenn auch das letzte Kapitel das weitaus wichtigste ist, so müssen wir uns doch mit Rücksicht auf den uns hier zu Gebote stehenden Raum auf einen Auszug der Mitteilungen über Cicero und sein Ver hältnis zu seinem Verleger Atticus beschränken. Varro meldete einmal dem Cicero, er wolle ihm den 3. Teil seines Werkes äs IlnAua latina widmen: Cicero wollte nicht zurückbleiben und bereitete sich in aller Stille und Muße vor, seinem Freunde eine Gegendedikation darzureichen, und zwar ent schloß er sich, ihm seine damals noch ganz frischen ^.sackswica zu widmen, genauer, sie auf seinen Namen zu übertragen. Die früher in Aussicht genommene Anrede an Catullus und Lncullus wurde fallen gelassen. Die Geschichte der Henäsmios. wirst ein bestimmtes Licht auf die Verhältnisse im allgemeinen. Atticus hat bereits be gonnen, ein Werk des Cicero zu vervielfältigen. Der Autor nun arbeitet das nämliche Werk nach seinem Handexemplare um und meldet es nach vollendeter Umarbeitung seinem Verleger. — Wenn wir auch ein gut Stück dieser Ungeniertheit auf Rech nung der Freundschaft zwischen den zwei genannten Herren setzen dürfen, so liegt nichtsdestoweniger diesem Verfahren eine That- sache zu Grunde: Cicero teilt die vorgenommene Änderung seinem Verleger ohne weiteres mit. An Atticus, der bereits eine Anzahl Exemplare von der ersten Redaktion aus Lager hat, er geht damit die Aufforderung, die neue Ausgabe nun an die Hand zu nehmen. Die Exemplare der ersten Auflage kann er jetzt antiquieren, er, der Verleger, erleidet also Schaden. — Wie stellt sich nun Cicero, der Autor, zu dieser Sachlage? Er tröstet seinen Buchhändler: „Laß es dir nicht zu sehr zu Herzen gehen; es wird das Buch in seiner jetzigen Gestalt rascher Absatz finden und du kommst schon wieder zu deinem Gelde." U68 bcm8 oomptss tont Iss bons S,ini8. War nicht zu er warten, daß Cicero seinem Verleger Schadenersatz leistete? Ja, gewiß! wenn Atticus zu Cicero in kontraktlichem Verhältnisse stand, wenn Atticus das Manuskript, das Verlagsrecht der Aka demie« käuflich erworben hatte. Allein Cicero entschädigt seinen Buchhändler mit Trostesworten. Atticus hat eben das Manu skript nicht erkauft; er trägt den Schaden allein, weil er den Gewinn, den die Publikation abwirft, allein bezieht. Die Thatsache der Nichthonorierung in diesem Falle ist hierdurch Wohl genügend zur Evidenz gebracht. Aus dem eben Gesagten sehen wir, daß der Autor nach wie vor der Edition frei über sein Werk verfügt. Von einem durch Kontrakt erworbenen Eigentumsrechte des Verlegers kann nicht gesprochen werden. Daß die Exemplare, die der Buchhändler hat ansertigen lassen, ihm gehören, wird niemand leugnen wollen. Es wird ferner behauptet, daß Autor und Verleger wahr scheinlich die beträchtlichen Ünkosten an Papier gemeinsam trügen; jedenfalls hätten sich Atticus und Cicero darin geteilt. Beweise hierfür lassen sich nicht beibringen, eine einzige angezogene Stelle bezieht sich lediglich auf die oben erwähnte Dedikation der Aca- demica an Varro. Um letzterem möglichst zu gefallen, hat man das Großformat gewählt, und den diesbezüglichen Kosten haben sich Cicero und Atticus gemeinsam unterzogen. Da die Annahme einer vor der Edition geschehenen Hono rierung abzuweisen war, so erscheint es auch als unwahrscheinlich, daß der Autor von der Edition überhaupt Gewinn hatte. Es ließe sich fragen, ob der Autor nicht gewisse Prozente bezog, je nach dem Erfolg, den der Buchhändler mit der Publikation erzielt 356*
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