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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.08.1921
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- 1921-08-04
- Erscheinungsdatum
- 04.08.1921
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««NaM-tr I. d. Dtsch». «Lchh-Udu. vieoariionener L- samtheit unterordnen, dergestalt, daß der Einheitsladenpreis seiner Verlagswerkc sich je nach den festgesetzten Zuschlägen heben oder senken kann, der Grundladenpreis aber bleibt der gleiche. Wünscht der Verleger nun als einen zurzeit gültigen Einheits- ladcnpreis für eines seiner Vcrlagsioerke 35.—, so kann er, das oben angegebene Beispiel auch hier als gültig gedacht, von dem Einheitsladenpreis rückwärts zum Grundladcnprcis rechnen. In diesem Falle ist der Grundladenpreis als unbekannter Wert mit lüg"/» anzufetzen, der Gcsamtzuschlag beträgt 56°/», mithin ist der Einheitsladenpreis gleich 1567° oder 35.— „Ä. Die Berech nung des Grundladenpreises lautet nun 35.— : 156 X 106 und hat als Ergebnis 22.43 rund 22.45 .F.. Die Gegenprobe: Grundladenpreis 22.45 307» Verlagszuschlag 6.74 „ 7 29.10 ^ 207° Sort.-Zuschlag 5.83 „ Einheitsladcnpreis 35.02 oder rund 35.— „ In diesem Rahmen kann also jeder Verleger nach seiner Fasson selig werden, ganz gleich, ob er bom Grundladenpreis aus gehend vorwärts, oder bom Einhcitsladenpreis rückwärts rechnet. Die Hauptsache ist, daß der Grundladenpreis unverrückbar fest- fteht und als solcher in der Bibliographie verankert werden kann. Zwar ist ja schon der 207°ige Teuerungszuschlag als zu roh seitens der Verleger bezeichnet, um wieviel mehr werden sich diese gegen meinen heutigen Vorschlag auflchne»! Objektiv be trachtet wird mir aber jeder, auch der schärfste Gegner, bestätigen müssen, daß wir auf diesem Wege wieder zu einem festen und dabei doch beweglichen Ladenpreis kommen können, daß wir auf diesem Wege auch unserer Bibliographie Geltung verschaffen kön nen, ohne unsere Existenz dabei aufs Spiel zu setzen. Auch die Verträge mit den Autoren dürften sich diesem Gedanken anpassen lassen. Im übrigen wollen mir diese allgemeinen Zuschläge gar nicht als so roh erscheinen, haben doch industrielle Konventionen und Vereinigungen aller Geschäftszweige schon seit Jahren nach diesem Schema gearbeitet. Wieviel eher sollte das im Buchhandel möglich sein, wo doch jedem Verleger die Möglichkeit gegeben ist, den Grundladcnpreis selbst zu bestimmen, die Bewegungs freiheit in der Preisbestimmung also eine ungleich größere als in anderen Industriezweigen ist. Daß in einem solchen Zuschlags- system unter Umständen eine gewisse Härte liegen kann, will ich nicht verkennen. Ich sage mir aber, diese Härten zeigen sich auch in anderen Branchen. Sie haben sich dort überbrücken lassen und werden sich auch in unserem Beruf überwinden lassen, denn »wo ein Wille ist, ist auch ein Weg«. Die Kartenausstellung in der Deutschen Bücherei anläßlich des 20. Deutschen Geographentages. In Nr. 128 des Börsenblattes vom 4. Juni dieses Jahres hatte ein Aufsatz über die allgemeine Anlage der Kartenaus stellung berichtet, welche die Deutsche Bücherei in der Pfingst- woche zu Ehren des in Leipzig tagenden 20. Deutschen Geogra phentages veranstaltet hatte, und die sich großen Beifalls nicht nur der Fachleute und Buchhändler, sondern auch weiter Kreise der Bevölkerung zu erfreuen hatte. Besonders die zweite und größte Abteilung, die der Darstellung der Leistungen der amt lichen Kartographie gewidmet war und den Großen Lesesaal des Prachtbaues in der Straße des 18. Oktober füllte, bot so mannig faltige Anregungen und so viel des Neuen und Interessanten, daß mehrfach der Wunsch ausgesprochen wurde, es möchten über einzelne der Gruppen noch ausführlichere Beschreibungen gegeben werden, insbesondere über diejenigen, die in den anläßlich der Ausstellung von der Deutschen Bücherei herausgcgebenen »Bei trägen zur deutschen Kartographie«*) keine Darstellung hatten *) Den Mitgliedern des 20. Deutschen Geographentagcs in Leipzig 17. bis 10. Mai 1021 gewidmet von der Deutschen Bücherei anläßlich der in ihren Räumen veranstalteten Kartenausstcllung. Im Austrage der Direktion herausgegeben von Ilr. Hans Pracscnt. Leipzig, Akademische Verlagsgesellschast m. b. H. 1021. 180 S. 8°. Besprechung im Bbl. Nr. 183 von, 18. Juli 1021. ll«2 finden können. Das sei also in einigen, zwanglos sich aneinander reihenden Artikeln nachgeholt, wobei besonderes Gewicht darauf gelegt werden soll, das die Buchhändler Interessierende hervor zuheben und ihnen Hinweise über Bezug und Verkaufsdedingun- gcn der Kartenwerke zu geben; denn nach dem Zusammenbruch sind bekanntlich die früher rein militärischen Landesaufnahmen mehr oder weniger in Zioilbehörden umgewandelt worden, die es sich angelegen sein lassen, ihre grundlegenden Kartenwerke nach und nach mehr den Bedürfnissen des großen Publikums, des Schulgebrauchs oder der Touristik anzupassen, und diesen Bedürf nissen werde» ihre Zukunftspläne und Aufgaben in weit stärke rem Maße als früher gewidmet sein. I. Das Württembergische Statistische Lnndesamt. Methodisch ausgezeichnet bearbeitet, hat inhaltlich Vorzüg liches geboten die Gruppe des Württembergische» Statistischen Landesamtes, die dessen Vorsteher der Topographischen Abtei lung, Finanzrat Dr.-Jng. A. Egere r, aufgebaut hatte. Württem berg ist bekanntlich der einzige Bundesstaat, der in glücklicher Weise die verschiedenen Einzelbehörden unter einheitlicher Lei tung in einer Art geographischen Landesamtes vereinigt, wie es ähnlich auch in den Survcys der Vereinigten Staaten von Nord amerika und Ägyptens der Fall ist. In dieser Behörde vereinigen sich Geodäsie und Katastervermessung, topographische Aufnahme und Karteuherstcllung, geologische Landesducchforschung, Erd- bebensorschung, Hydrographie und Meteorologie, Bcvölkernngs- und Wirtschaftsstatistik, Siedlnngsknnde, Urgeschichte, allgemeine Landesgeschichte, Naturschutz, kurz alles, was von irgendeinem Ge sichtspunkte aus der Landeskunde im weitesten Sinne des Wortes dient. Und alle diese zunächst ganz verschiedenen Disziplinen stützen und fördern sich gegenseitig und bewirken, daß nirgends außerhalb Württembergs das Interesse au allen Zweigen der Landeskunde so groß ist wie hier, und daß nirgends so wertvolle und eingehende Veröffentlichungen über Land und Volk vorliegen wie hier. Es sei nur daran erinnert, wie reich und vielseitig der Inhalt der »Württembergische» Jahrbücher für Statistik und Landeskunde« (Gegr. 1818, Kommissionsverlag W. Kohlhammcr, Stuttgart), der ausführlichen »Oberamtsbeschreibungen« (ebenda) oder des Sammelwerkes »Das Königreich Württemberg« (4 Bde., ebenda) ist. Entsprechend diesen vielseitigen Aufgaben hatte das Stati stische Landesamt in Stuttgart topographische, geologische, hydro graphische, meteorologische, geschichtliche rtzrd statistische Karten in den verschiedensten Matzstäben ausgestellt. Vor allem war der Herstellungsgang der bei der Höhenaufnahme von Württemberg entstehenden beiden Kartenwerke, des Höhenflurkartenwerkes im Maßstabe 1 : 2500 in 15 572 Blättern und der in Kupfer gestoche nen Topographischen Karte von Württemberg in 1 :25 000 (184 Blätter) an vielen Übersichten, Zeichnungen, Urkarten, Stichvor- lagen und Kartenabdrucken methodisch erläutert. Anläßlich der in den Jahren 1818 bis 1850 ausgeführten Landesvermessung entstand ein sich über das ganze Land erstrecken des, zusammenhängendes Flurkartenwerk von 15 572 quadrati schen Blättern mit einer Fläche von je 1,31 qüw. Diese durch Steinstich vervielfältigten Flurkarten bilden seit 100 Jahren die Grundlage aller topographischen Arbeiten. Zunächst wurde in den Jahren 1821—1851 der Topographische Atlas 1 :50 000 in der Weise hergestellt, daß je 100 der genannten Flurkarten 1 :2500 mit ihren Verkehrswegen, Wasscrläufen, Wohnplätzen und wich tigsten Kulturgrenzen auf ein Zehntel verkleinert, die so entstan denen Blätter 1 :25 000 angesichts der Natur mit Bergstrichen versehen und zu je Vieren zum Zweck der Vervielfältigung in 1 :50 000 noch auf die Hälfte verkleinert wurden. Erst im Jahre 1890 hat Württemberg als letzter der deutschen Bundesstaaten mit der Aufnahme des Landes in Höhenlinien begonnen. Durch die Benutzung der Flurkarten 1 :2500 als Grundlage ist es möglich, gleichzeitig zwei Kartenwerke zu schassen: Flurkartcn mit Höhenlinien 1 :2500 und durch Verkleinerung dieser soge nannten Höhenflurkarten eine topographische Karte 1 :25 000. Die württembergische Landeshöhenaufnahme wird da durch allen Anforderungen, die heute vom Standpunkte der Technik, Wissenschaft und Praxis an topographische Karten gestellt
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