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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.08.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-08-04
- Erscheinungsdatum
- 04.08.1921
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. ^ 180, 4. August 1921. Börse, Zentrale und ähnliche führen wollen (hierher gehören auch die im Buchhandel öfters gewählten Firmenbezeichnungen: Buchhand lung des ... . oder Verlag des ... . usw. Red.) tunlichst vor der A nmeldung ihrer Firma zum Handelsregister bei den Han delskammern über die Zulässigkeit dieser Bezeichnungen Erkundi gungen einziehen. Eine dem Wortlaut einer eingetragenen Firma nicht entsprechende Bezeichnung in Prospekten, Briefköpfen usw. ist unzulässig, und die betreffenden Firmcninhaber können deshalb von dem Negistergericht in Ordnungsstrafe genommen werden. Ein noch maliger Hinweis erscheint um so mehr angebracht, als gerade in neuerer Zeit die Handelskammer Stuttgart die Erfahrung machen mußte, daß bei Anträgen auf Eintragung in das Handelsregister, oder bei Gescllschaftsvcrträgen, auch solchen, welche unter Mitwirkung eines Rechtsanwalts oder Notars gefertigt wurden, die Frage der Zulässigkeit der Firmenbezeichnung nicht immer in genügender Weise geprüft wurde, mit der Folge, daß dadurch vielfach Firmenbezeich nungen bei Gesellschaftsvcrträgcn beantragt wurden, welche die Han delskammer hernach in den auf Ersuchen der Amtsgerichte erstatteten Gutachten als unzulässig bezeichnen mußte, weil sie geeignet waren, gemäß 8 18, Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs eine Täuschung über die Art und den Umfang des Geschäfts oder die Verhältnisse des Ge schäftsinhabers herbeizuführen oder aber gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, bzw. das Gesetz über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung verstießen. Mißhandlungen durch streikende Buchdruckcrgehilfen. Der am 25. Juli in Köln ausgebrochene wilde B u ch d r u ck e r st r e i k, durch den die gesamte dortige bürgerliche Presse nicht erscheinen kann, hat bereits schwere Ausschreitungen der Streikenden zur Folge gehabt. Die Verleger der Kölner Tageszeitungen haben unter dem Titel »Nach richtenblatt der Kölner Zeitungen« eine gemeinsame Notzeitung her ausgegeben. Das Erscheinen und die Verbreitung derselben ist den Streikenden natürlich sehr unangenehm, und deshalb ist ihnen jedes Mittel recht, um die Notzeitung nicht in die Hände der Bezieher ge langen zu lassen. Wiederholt wurden die Transporte mit den Not- zcitungen überfallen und beraubt. Streikposten überfielen den ver antwortlichen Redakteur der Notzeitung, Herrn Heinrich Teigel, und mißhandelten ihn schwer. Auch mehrere Kölner Buchdruckereibcsitzcr wurden von streikenden Buchdruckern tätlich angegriffen und verletzt. (Ähnliche Brutalitäten erlaubten sich streikende Buchdruckergehilfen in Düsseldorf im November und Dezember vorigen Jahres.) Solche Übergriffe und einen solchen Fanatismus sollte man unter gebildeten Buchdruckergchilfen doch nicht für möglich Halten. Übrigens ist durch den Kölner Buchdruckerstreik auch die Herausgabe der »Cologne-Post«, des Organs der englischen Besatzungstruppen, unmöglich gemacht wor den. Durch das Polizei-Präsidium ließ der Bezirksdelegicrte der Inter alliierten Rheinland-Kommission den Streikenden den Befehl zugehen, die Arbeit sofort wieder aufzunehmen. Es wird aber berichtet, daß der Befehl bis jetzt noch nichts gefruchtet habe. Bücherpreise in Wien. — Eine Versammlung der Wiener Buch händler hat kürzlich mit allen gegen eine Stimme folgende Ent schließung angenommen: »Die Versammlung Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler bekräftigt die bereits von den berufenen Instanzen des Wiener Buchhandels ausgesprochene Be reitwilligkeit, die derzeit geltenden Verkaufsbestimmungen für den Ladenbuchhandel nach Tunlichkeit der durch die letzte Haupt versammlung des Börsenvereins geschaffenen Lage anzupasscn und so dem vom Kriegswucheramt gewünschten Ziel, daß ,Bücher wieder zu erschwingbaren Preisen verkauft werden', soweit cs an den Sorti- mentsbuchhändlern liegt, näherzukommen. Die Versammlung muß allerdings auch aussprechen, daß dieses Ziel der .crschwingbaren Preise' nicht vor allem durch einen Abbau des Sortimenter teuerungszuschlags erreicht werden kann, der nur einen geringfügigen Bruchteil des Gesamtpreises bildet, sondern nur durch einen Abbau der V c r l e g e r ladenpreise (Erzeugerpreise), für den aber die Aus sichten angesichts der vorläufig noch immer steigenden Druck-, Papier- und Buchbinderkosten, der steigenden Arbeitslöhne und der zunehmen den Geldentwertung recht gering sind«. Postpaketgcbnhrcn nach dem Ausland. — Vom 1. August an änderten sich die Gewichtsgebühren für Postpakete nach allen Ländern mit den Leitwegen über Hamburg—England und Belgien oder Nieder lande—England, weil die britische Postverwaltung, wozu sie nach den bestehenden Verträgen berechtigt ist, veränderte Gebührenanteile — teils höher, teils niedriger als bisher — beansprucht. In den sonstigen Annahmebedingungcn hat sich nichts geändert. Nähere Auskunft erteilen die Po st an st alten. N66 Postanweisungsverkehr mit Österreich. — Vom 1. August an wurde der Meistbetrag einer Postanweisung aus Deutschland nach Österreich auf 5000 Kronen und der Meistbetrag einer Postanweisung aus Oster reich nach Deutschland auf 500 erhöht. Postscheckvcrkchr mit Luxemburg und der Schweiz. — Vom i. August an können im Verkehr mit Luxemburg und der Schweiz die auf eingeschriebene Briefsendungen, Wertbriefe und Wertkästchen ein- gczogencn Nachnahmen, sowie die auf Postaufträge eingezogenen Be träge aus ein Postscheckkonto bei der Postverwaltung des Be stimmungslandes übertragen werden. Postzeitungsliste. Das N c i ch s p o st m i u i st e r i u m plant für die Aufnahme der Zeitungen in die Postzeitungsliste von den Verlegern eine Gebühr zu erheben. Daneben, soll durch eine umfang reichere Ausgestaltung der Preisliste der Zweck verfolgt werden, »sie zu einem willkommenen und unentbehrlichen Nachschlagewerk, insbe sondere für das in den Zeitungen inserierende Publikum und für Jnseratensammler zu machen«. Das Neichspostministerium hat sich nun an den Verein Deutscher Z e i t un g s v e r l e g e r mit der Anfrage gewandt, ob wegen der Ausgestaltung des Werkes noch irgendwelche Wünsche beständen. Der Verein hat dem Ministerium daraufhin folgende Antwort erteilt: »Die vom Neichspostministerium in Aussicht genommene Zei- tungspreisliste kann lediglich als ein Hilfsmittel angesehen werden um die Postbeamten in die Lage zu versetzen, Bestellungen auf posta lischen Bezug von Zeitungen und Zeitschriften ordnungsmäßig aus führen zu können. Eine solche Liste zum Gebrauch ihrer Beamten her- auszugebcn, ist die Neichspostverwaltung angesichts ihrer Monopol stellung ohne weiteres verpflichtet, und zwar ohne hierfür von den Zeitungen und Zeitschriften ein Entgelt zu beanspruchen: Wenn seitens des Neichspostministeriums in Aussicht genommen ist, für die Auf nahme der Zeitungen in die neue Preisliste eine Gebühr von 50 .// zu erheben, so muß dies als ein Ansinnen angesehen werden, dessen Berechtigung der Verein nicht anzuerkonnen vermag. Er ist hierzu um so weniger in der Lage, als die deutschen Zeitungen durch die ungeheure Steigerung der Kosten der postalischen Zeitungsbeförderung und der Erhöhung der sonstigen in Frage kom menden Gebühren in letzter Zeit bereits ganz außerordentlich belastet worden sind. Des ferneren kann der Verein Deutscher Zeitungs verleger eine Veranlassung für die Zubilligung der beanspruchten Gebühren auch mit Rücksicht darauf nicht finden, daß die deutsche Presse in der letzten Zeit ihre Wünsche auf Entgegenkommen seitens der Neichspostverwaltung nicht in dem Umfange berücksichtigt ge sehen hat, wie sie es früher — dank dem richtigen Verständnis des Neichspostministeriums für ihre Bedeutung — gewohnt gewesen ist. Der dritte Band von Bismarck — in Italien. — Der Treues- Verlag inMailand kündigt an, daß er für den dritten Band von Bismarcks Gedanken und Erinnerungen das Ubcrsetzungsrecht ins Italienische erworben habe. Diese Neuerschei nung ist, wie der Verlag betont, die erste rechtmäßige Ausgabe des vielumstrittenen Werkes außerhalb Deutschlands. R o m. v. I. Das europäische Buch in Japan. — Einen ebenso mächtigen euro päisierendcn Einfluß wie auf die Volksmengen in Japan die Licht spieltheater, üben auf die gebildeten Klassen die Darbietungen von Tokyos bedeutendster Buchhandlung Maruzen aus. Wenn man diese Firma den besten Buchladen der Welt nennt, so tut man es gewiß nicht wegen seiner Größe. Das Haus Maruzen ist ein be scheidener Backsteinban, nach seinem Äußeren und seiner Anspruchs losigkeit ähnlich einem Laden in einer englischen Provinzstadt. Und von den verschiedenen Abteilungen des Hauses Maruzen ist nur die im zweiten Stockwerk eingerichtete Abteilung der ausländischen Bücher einzig in ihrer Art. Da findet man in einem Raum mit niedriger Decke und von etwa 20 Metern Länge auf 7 Meter Breite das Aus erlesenste der zeitgenössischen Literatur Englands, Amerikas, Deutsch lands und Frankreichs. Es gibt kein Buch, das seit einem Jahre oder soeben erst auf irgendeinem Zweige des Wissens oder der Kunst, wissenschaftlich, philosophisch, politisch oder wirtschaftlich, erschienen ist. das hier nicht in den Regalen zu finden wäre. Selbst ans der Flut der deutschen Schriften der Nachkriegszeit ist der beste Gehalt an Material über Sozialismus, Betriebsrätesystcm, Wiederaufbau der Gesellschaft hcrausgebaggert worden. Kein Buchladen in London har eine Auswahl von Büchern, die die zeitgenössische Denkungsweise der Nation spiegeln, so gut ansgewählt und bequem zugänglich gemacht
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