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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.03.1883
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 19.03.1883
- Sprache
- Deutsch
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64, 19. März Nichtamtlicher Theil. 1233 Das Statuten-Revisions-Project. Hrn. Kröner gebührt alle Anerkennung, daß er aufs neue einett Versuch gemacht hat, den Börsenverein für den Kampf um die Existenz des Sortiments im Reiche außerhalb Leipzigs, für den Kampf gegen die gewohnheitsmäßige Schleuderei heranzu ziehen. Aber es war vorauszusehen, daß er nicht durchdringen würde, und das hauptsächlich deshalb, weil über die Stellung der Parteien leider immer noch recht unklare Ansichten herrschen und theilweise absichtlich und künstlich genährt und unterhalten werden. So z. B. spricht Hr. Kröner von der „lediglich Sorti menterinteressen vertretenden Verbandsleitung". Es ist ebenso unrichtig, daß die Verbandsleitung nur Sortimenter interessen vertritt, wie es unrichtig wäre, zu behaupten, daß die Verbände nur Sortimenter zu Mitgliedern haben. Aber auch die Verleger außerhalb Leipzigs in den Verbänden wollen und wünschen in ihrem eigenen Interesse nicht, daß der deutsche Sorti mentshandel nach und nach durch die Central- und Spezialsorti mentsgeschäfte Leipzigs mit ihrem „kaufmännischen" Betrieb und 20 und mehr Prozent Rabatt ruinirt und ganz nach Leipzig ge zogen wird; denn sie sind überzeugt, daß dadurch der Buchhandel im Allgemeinen (und damit auch wieder der von Leipzig) schwer geschädigt wird. Wo bleibt dann die Möglichkeit, mit neuen Artikeln auf geordnetem buchhändlerischen Weg in die fernsten und kleinsten Orte zu dringen und ganze große Auflagen zu verbreiten? Der Verlag wird sich nach und nach auf einzelne große Firmen concen- trireu und schließlich dazu koiiimen, wie in Frankreich Mangels eines gebildeten Sortimentsbuchhandels seine Artikel durch Zei tungen, Circulare nach Adreßbüchern u. s. w. direct (oder vielleicht doch noch durch den Postbrief- und Buchträger?) ans Publicum zu vertreiben. Ein Vortheil für den Gesammtbuchhandel und auch für die Bildung unseres Volks wäre dies nicht und ebensowenig für den Verlag selbst. Die Verleger außerhalb Leipzigs in den Verbänden wollen nicht, daß der von ihnen festgesetzte und angekündigte Ladenpreis illusorisch gemacht wird. Es handelt sich hier nicht um pedantische Splitterrichterei gegen einen billigen Sconto oder dergl., sondern um den Kampf gegen die systematische Aufhetzung des Publicums gegen einen nur anständigen und rechtmäßigen Verdienst, wie er dem Buchhändler für seine Thätigkeit zukommt, durch die an dauernden Rabattanerbietungen, die in dieser Weise nur durch Mißbrauch der Leipziger Spesenfreiheit überhaupt mög lich sind. Wir wissen wohl, es gibt in Leipzig eine ganze Reihe von Collegen, welche das auch mcht wollen. Aber in Leipzig kann sich Jeder in Schulz' Adreßbuch setzen lassen, Jeder kann sich Verlangzettel drucken lassen, auch andere benutzen, ebenso die Bestellanstalt u. s. w. Schließt man einem das Conto, so bezieht er auf einen anderen Namen u. s. w. Die wohlgesinnten und besseren Handlungen Leipzigs bieten gar keine Garantie, daß die Leipziger Einrichtungen nicht von jedem Asterbuchhändler benutzt und ganz Deutschland mit Schleuderofferten dieses sogenannten „kaufmännischen" Vertriebs überschwemmt wird. Und dagegen kämpfen sowohl die Sortimenter wie die Verleger der Verbände und hoffen, daß wie immer auch hier zuletzt die gute Sache siegen wird. * * * Miscellen. In Sachen der neuen Literarconvention mit Frank reich schreibt man der Allg. Ztg. aus Berlin: „Die Mittheilung, daß auf Grund der Ergebnisse, welche die Vernehmung von Sachverständigen in dem Bundesrathsausschusse für Handel und Verkehr über die Regelung des Uebersetzungsrechts in der Literarconvention mit Frankreich gebracht hat, der Entwurf dieser Convention umgearbeitet werden solle (Börsenbl. Nr. 60), dürfte auf einem Mißverständniß beruhen. Es handelte sich bei der Vernehmung von Sachverständigen zunächst darum, ob die Reichsregierung Frankreich gegenüber an der in dem deutschen Gesetz über den Schutz des geistigen Eigenthums festgesetzten Schutzfrist von 5 Jahren gegen Uebersetzungen festhalten solle, oder ob es zulässig sei, dem Verlangen Frankreichs, welches auf die Schutzfrist des französischen Gesetzes, von 10 Jahren nämlich, gerichtet ist, entgegenzukommen. Diese Frage scheint bejaht worden zu sein. Daß die Sachverständigen für das Recht der Uebersetzung dieselben Bedingungen und Fristen — also 30 Jahre — verlangt haben sollten, wie für das geistige Eigen thum überhaupt, ist wohl eine mißverständliche Uebertreibung. Nachdem diese Angelegenheit in die Oeffentlichkeit gekommen ist, würden wir es dem Interesse der Verhandlungen entsprechend erachten, der Erwartung, welche die Mittheilung über das Gut achten der literarischen Sachverständigen in Paris wachrufen wird, einen Dämpfer aufzusetzen." Pcrsonalnachrichten. St. Petersburg, 23. Febr. (7. März). Gestern fand unter großem Andrang des Publicums die Ueberführung der Leiche des verstorbenen Buchhändlers Boleslas Moritz Wolfs aus der deutschreformirten Kirche nach dem Smolenskij Fried hof statt. Die Kirche war überfüllt und unter den Anwesenden befand sich fast unsere ganze literarische Welt, fast alle Buch händler und Buchdrucker, Vertreter der Stadtverwaltung, viele hochgestellte Beamte, eine Menge Arbeiter, Setzer u. s. w. Vor dem schwarzen, mit Blumen und Kränzen geschmückten und mit exotischen Pflanzen umstellten Sarg hielt Pastor Dalton eine schwungvolle Trauerrede, in welcher er die Thätigkeit des Ver storbenen eingehend und mit feiner Schilderung seines Charakters und seiner Eigenheiten besprach und unter Anderem darauf hinwies, daß Moritz Wolfs bei allen seinen Unternehmungen nebst dem eigenen Vortheil stets das Gemeinwohl im Auge hatte und weder Mühe noch Geld schonte selbst bei solchen Editionen, die vom kaufmännischen Standpunkte aus geradezu unbegreiflich waren und die nur ausschließlich der Literatur einen Nutzen bringen sollten. Der Pastor wandte vortrefflich auf die Thätig keit des Verstorbenen den Spruch an: „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist". Die Trauerrede hat merklich einen tiefen Ein druck gemacht, und wirklich wird kaum ein Biograph besser die Thätigkeit Moritz Wolff's in trefflichen, kurzen Worten schildern, wie es der Pastor Dalton that. Er lieferte ein wohlgetroffenes Portrait, welches die kleinsten Details der Thätigkeit des Ver storbenen auf das beste wiedergab, ein Portrait, wie man es sonst nur höchst selten, von einer Kanzel aber herab wohl niemals gehört hat. . . Wolfs hat seinen Tod geahnt; vor einigen Wochen brachte er die von ihm gegründete Industrie- und Antheil- gesellschaft ins Leben und übergab derselben seine sämmtlichen Geschäfte, damit im Falle des Todes ohne Aufenthalt das Geschäft fortgeführt werden kann und die Arbeiter nicht brotlos bleiben. Er hinterließ außer den glänzenden Geschäften ein großes Ver mögen, welches die Kinder des Verstorbenen erben werden. Wolff's Leben liefert ein höchst interessantes Beispiel der Selbsthilfe: er sing seine Carriöre mit wenigen Groschen an und hinterläßt, wie man behauptet, Millionen Rubel — und alles dieses verdankt er seiner eigenen rast- und ruhelosen Arbeitskraft, seinen umfangreichen Kenntnissen, seinem Fleiß und seiner Energie, die stets von einem Glücksstern begleitet waren. (Herold)
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