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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.02.1883
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1883-02-12
- Erscheinungsdatum
- 12.02.1883
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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35, 12 Februar. Nichtamtlicher Tyeil. 651 Denunciation gegen mich nicht früher zum Abdruck zu bringen, als bis sie mir, dem Angegriffenen, Vorgelegen und die Gelegenheit zur Abwehr geboten wäre, möchte ich nnerörtert lassen*). Jeden falls darf ich voraussetzen, daß Sie eine so schwere Beschuldigung nicht ohne Kenntniß der Einsender zum Abdruck gebracht haben. Sollte dies nicht der Fall sein, so bin ich in der glücklichen Lage, aushelfen zu können: es sind die Firmen Heine und Jolowicz hier. Nun ist es wirklich rührend zu sehen, wie meine beiden sehr geehrten Collegen ihre kleinen Schwächen und Sünden sich gegenseitig verzeihen und mit dem Mantel der Liebe bedecken, um, allerdings anonym, gegen mich in Action zu treten. Der eine respectirt einen Ladenpreis fast überhaupt nicht, was unter anti quarischer Firma bekanntlich sehr gut angeht. Der andere über schwemmt Stadt und Provinz mit Briefen und Prospecten, worin er Bücher, wie Meyer's Conversations-Lexikon, Wilmowski und Levy rc. mit 33 H und öOyö anbietet, und hat mich — laot uot Isast — aus dem Genuß einer Lieferung gedrängt, indem er einer hie sigen Behörde unaufgefordert 33sH U anbot und bis zum heutigen Tage gewährt. Das Pathos der sittlichen Entrüstung, das den Herren komisch genug zu Gesichte steht, könnte hiernach nur erheiternd auf mich wirken, wenn nicht nach den Vorgängen, die sich hier bei der Magistratslieferung abgespielt haben, eine zu dreiste Stirn dazu gehörte, diese zum Ausgangspunkt einer Denunciation zu nehmen und eine ernste — um nicht einen unparlamentarischen Ausdruck zu gebrauchen — Zurückweisung verdiente. Im Jahre 1872 beschloß der Magistrat in Posen, den Bedarf an Schulbüchern rc. submissionsweise zu vergeben. Es eröffnete den Reigen Hr. Jolowicz mit einem bis dahin hier uner hört gewesenen Gebot von 20^yy und erhielt die Lieferung; ihm folgten nach Ablauf je einer Periode Hr. Heine mit 22 H, Hr. Leitgeber mit 22yl>. Nach Ablauf der Lieferungsperioden mißlang ein aus meiner Initiative hervorgegangenes gemeinsames Vor gehen, indem eine auswärtige Firma, die allerdings in Posen einen Vertreter fand, die Lieferung übernahm. Eine zweite von meiner Seite erfolgte Anregung nach dieser Zeit zu gleichem Zwecke scheiterte an dem Widerspruch der Heine'schen Buchhandlung, deren Inhaber die Lieferung für sich beanspruchte und mit einem Rabatt von 40°/o drohte, wenn die Concurrenz sich nicht zurückzöge. Ich durfte, seit Jahren um die Kundschaft der Schulbücher und Jugendschriftcn gebracht, eine solche Schädigung meiner Handlung nicht länger unthätig mit ansehen und machte, im Stande der Nothwehr, ein exorbitantes Angebot. (Hr. Jolowicz bot zur Zeit 22<A). Freilich hatte ich bei dem Wagniß eine Gefahr unterschätzt, die sich jetzt herausgestellt hat. Nach Ablauf der Lieferungsperiode blieb mir, durch die Ungunst unvorhergesehener Verhältnisse eine große Anzahl von Schulbüchern, rein localer Natur, übrig, für welche ich von Seiten meiner sehr geehrten Collegen auf keine Ab nahme rechnen konnte, für den Fall selbst, daß einer derselben Mindestfordernder geblieben wäre. Dies die Thatsachen zur Abwehr und Würdigung der Urheber der anonymen Denunciation, welche in den Augen des Buchhandels mich zur Genüge rechtfertigen dürften, und dazu die Erklärung, daß ich auf weitere Provocationen, seien sie anonym oder mit Unterschriften versehen, zu antworten weder Zeit noch Lust habe. Mit vorzüglicher Hochachtung rc. Louis Türk. *) Diese Frage veranlaßt uns zu dem erneuten Hinweis, daß nach den neuen „Bestimmungen, das Börsenblatt rc. betreffend" nur Mitglieder des Börsenvereins (zu denen der Herr Einsender nicht gehört) die Vergünstigung genießen sollen, eingehende Angriffe vor der Veröffentlichung zur ev. gleichzeitigen Erwiderung vorgelegt zu erhalten. Die Red, Zur Schleuderei. — Die Firma Calvary L Co. in Berlin machte der Bibliothek der 8suola vormals hier unterm 4. Januar o. folgende (wörtliche) Offerte: „...Bei dieser Gelegenheit empfehlen wir Ihnen auch unser Antiquariat... Neue deutsche Publicationen liefert unsere Buchhandlung mit 20YL Rabatt..." — Es scheint, daß die Herren Schleuderer, nachdem ihnen in Deutschland das Leben etwas schwer gemacht wird, sich mit ihren Offerten an das Ausland wenden; nun, viel Glück werden sie damit kaum haben, die Herren Verleger dagegen viel Schaden. Deutsche Bücher kann man im Auslande, wenigstens hier, nur absetzen, wenn man sie zur Ansicht vorlegt; ich habe dies bisher und mit Erfolg gethan, werde jedoch diese kostspieligen Ansichtssendungen unterlassen, wenn ich merke, daß Bestellungen auf von mir vorgelegte Werke an andere Handlungen gehen. Die Folge davon wird sein, daß keine oder nur geringfügige Bestellungen gemacht werden, also der Hauptschaden die Herren Verleger trifft. Pisa, 23. Januar 1883. U. Hoepli. Entgegnung. Die von Hrn. U. Hoepli gegen uns gerichtete Anzeige ist uns von der Redaction des Börsenblattes gütigst mitgetheilt worden. Der betr. Brief ist nicht von unserer Buchhandlung, sondern von unserm Verlage ausgegangen und bezog sich auf die Erwerbung der von der betreffenden Anstalt, welche keine eigenen Mittel zur Bibliothek hat, publicirten, dem Publicum nicht zugänglichen philo logischen Dissertationen, für welche ein Aequivalent vorgeschlagen wurde; jene aus dem Briefe gerissenen Sätze, welche den Be dingungen für die Mitarbeiter an unfern Zeitschriften entnommen sind, wurden auch dem Bibliothekar mitgetheilt, um ihn zur Lie ferung der uns wünschenswerthen Publicationen zu veranlassen. — Im Uebrigen dürfte Hrn. Hoepli ebenso wenig ein Grund vorliegen, sich zu beklagen, wie es uns anstehen würde, ihn wegen einer Con currenz an unfern deutschen Bibliotheken anzugreifen, denen er nicht nur eigene größere Publicationen, sondern auch italienisches Sortiment billiger liefert, als es uns möglich ist. Berlin, 30. Januar 1883. S. Calvary L Co. Unter dem Titel: „Der Colportagebuchhandel und die Gewerbenovelle, von vr. K. Baumbach, Mitglied des Reichstags" (gr. 8. 34 S. Berlin, Simion. 1 M.) ist soeben eine mit richtigem Verständniß und warmem Sinn für alle einschlägigen Interessen geschriebene Beleuchtung der dem Reichstag vorliegenden brennen den Frage vom Colportageverbot erschienen. Wenn die Broschüre auch für den kundigen Buchhändler nichts Neues bringt, so bietet dieselbe doch durch ihre orientirende Darstellung der ganzen Sachlage eine interessante Lectüre und es verdient die besondere Anerkennung des Buchhandels, von so angesehener Seite den beifälligen Worten zu begegnen: „Wahrlich es ist nicht zu verwundern, wenn die Fachmänner des deutschen Buchhandels sich wie Ein Mann gegen dieses Colportageverbot erklärten; ein legislatorischer Mißgriff, welcher nur durch Unkenntniß der in Frage kommenden Verhält nisse erklärt werden kann." Nicht ohne allgemeines Interesse dürfte nachstehendes Schreiben sein, welches der Verein Dresdner Buchhändler unlängst an Hrn. M. Jacobi in Aachen abgesandt hat: „Der Verein Dresdner Buchhändler hat in seiner Hauptver sammlung am 1. Februar d. I. einstimmig beschlossen, Ihnen zu Ihrem muthvollen Vorgehen, das uns aus dem Börsenblatte vom 31. v. M. bekannt geworden, die volle Zustimmung aller in dieser Versammlung anwesenden Mitglieder auszusprechen rc."
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