^ 71, 27. MärztlSII. Fertige Bücher. Börsenblatt f. b. Dtschn. Buchhandel. 3835 Soeben ersckien als — Lklnä -0 üer WMHell mollerner vramen — t AerkkleMIl«!!». löÄ mm WM 8 8 8 8 SM« NMIn !»elnein öiinüe. tuln ktcncliitil ». r—, S «M. H. !.!!, d«l H. II! VXsr bekannte krsisinnigs Parlamentarier bekanüelt ln äsn bsläen Einaktern, von stellen ller eins stem- H^nststist im ttamdurgsr Sckauspislkaus seine Uraukiübrung erlebt, stie alten kragen stsr lstensck- bsit nack äsm Sinn uml 2isl vom tbeistsn unst Vergeben neu, eigenartig uml in iormvollensteter gsbunstsner Sprocke. ibir bitten, ru verlangen. — ideisssr ksstellrsttel. » » IIMlilN UkillMllt « kttllli-cllllMeiiVlltS Verlag von C. E. M. Pfeffer in Leipzig. Otte-Brandt, Der preußische Gemeindevorsteher, Amts- und Gutsvorsteher Mit einem Geschäftskalender enthaltend die in den einzelnen Monaten zu erstattenden Berichte rc. ^ Zehnte Auflage Vollständig neu bearbeitet und mit Anmerkungen versehen von vr. jur. Carl BigeliuS, Bürgermeister, Gerichtsassessor a. D., Mitglied des Kreistages und des Kreisausschusses zu Naugard. Preis geheftet ^ 5.75, in solidem Ganzleinenbd., der Geschäftskalender besonders kart. ^ 7.25. In Rechng. 25A, bar 30^ u. 13/12. Die neuere Gesetzgebung hat die Stellung des Gemeindevorstehers wie des Amts- und Gutsvorstehers in vieler Hinsicht verantwortlicher und selbständiger gemacht; es ist daher ein Hilfsbuch, das zur schnellen und sichern Information in allen Amtsangelegenheiten dient, unentbehrlich. Wie alle früheren Auflagen des seit Jahrzehnten in der ganzen preußischen Monarchie verbreiteten Werkes ist auch diese Auflage von einer größeren Anzahl Ncgierungspräsidien und Landrats ämtern zur Anschaffung amtlich empfohlen worden. Jetzt ist der geeignete Zeitpunkt, um den vielen auf dem Lande wohnenden Interessenten das Buch zur Ansicht vorzulegen. Handbuch für Vormundschaftswesen 7^1.7^ von Dr. Alfons Frank, Amtsgerichtsrat a. D. In biegsamem Ganzleinenband 6.76. In Rechnung 30A, bar 35U. Dieses Buch, dessen Verfasser eine lange Reihe von Jahren als Vormundschaftsrichter tätig war, wird in allen schwierigen Fällen ein guter Berater sein. Es behandelt die Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die elterliche Gewalt, die Vor mundschaft und Pflegschaft und bringt als Anhang das Preußische Fürsorgeerziehungsgesetz, das internationale Abkommen über die Vormundschaft, das Preußische Haftpflichtgesetz für das Verschulden von Beamten, sowie eine Erörterung über die Frage der Berufsvormundschaft und ein Muster zu einem Vermögensverzeichniste. Ein sehr ausführliches Sachregister er leichtert die Benutzung des im vorigen Sommer erschienenen Buches, welches allseiti g sehr günstige Besprechungen erfahren hat. Die Städteordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856 in ihrer durch die neueste Gesetzgebung bedingten Fassung. Zum praktischen Gebrauche dargestellt und erläutert von GerichtLassessor a. D- vr. sur. Carl Bigelius, Bürgermeister. Zweite, revidierte Austuge. In biegsamem Ganzleinenband ^ 6.—. Rabatt in Rechnung 30°/g, bar 35"/o. Zn dieser vor wenigen Monaten zur Ausgabe gelangten zweiten Auflag e des belannten Kommentars ist die ge- samte neue Gesetzgebung sowie die bis in die jüngste Zeit hineinreichende Judikatur und Literatur berücksichtigt. Bei Be- hördeu ist mit Leichtigkeit eine größere Anzahl des glänzend besprochenen Buches «abzusetzen.