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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.12.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-12-27
- Erscheinungsdatum
- 27.12.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Der von den Gerichten vertretenen Auffassung mutz durchaus beigepslichtet werden. Mag das Bedürfnis nach geistiger Nahrung, sei sie wissenschaftlicher oder belletristischer Art, in allen Kreisen des Volkes noch so stark auftretcn, immer handelt es sich beim Kauf eines Buches um eine einmalige Beschaffung auf längere Zeit, vielfach so gar für das ganze Leben oder für Generationen. Bon einem sich immer erneuernden Bedürfnis mit Bezug auf das einzelne individuelle Werk kann keine Rede sein. Wenn die Bekanntmachung gegen über mäßige Preistreiberei vom 23. Juni 1915 als Gegenstände des täg lichen Bedarfs beispielsweise Nahrungs- und Futtermittel aller Art, rohe Naturerzeugnisse, Heiz- und Leuchtstoffe aufführt, so ergibt sich daraus mit Deutlichkeit, wie weit die Auffassung der Verwaltungs behörden im vorliegenden Falle von dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers abweicht. Entgegen der scheinbar von der Tagespresse vertretenen Auffas sung, daß es sich bei der Veröffentlichung des Ncichswirtschaftsmini- stcriums um eine allgemein gültige, den Buchhandel bindende Rege lung handle, ist darauf hinzuweisen, daß der Auslassung des Neichs- wirtschaftsministeriums an die untergeordneten Verwaltungsstellen keinerlei ausschlaggebende Wirkung inuewohnt. Die Verwaltungsbe hörden, insbesondere die Preisprüfungsstelleu sind zwar zur Nach achtung verpflichtet; die Gerichte dagegen bleiben frei und unabhängig in ihrem Urteil. Auslassungen der vorliegenden Art können von ihnen zivar als eine Art Gutachten beigezogen werden; letzten Endes ent scheidet aber immer das freie richterliche Ermessen. Dieses hat aber bisher stets dem vom Börsenvcrein vertretenen Standpunkte beigc- pflichtet. aber nicht die von den Gewerkschaften vorgeschriebene Zweidrittel mehrheit für die Fortsetzung des Lohnkampfes ergab. Infolgedessen wurde der Streik beendet und am 17. Dezember die Arbeit wieder laufgenommen. Die Wicdereinstellung erfolgte zu den alten Bedin- ' guugen und Rechten; Maßregelungen finden nicht statt. Da während des Streiks die Prinzipale wiederholt in schwerster Form beleidigt und sogar tätlich angegriffen worden waren, so bleiben acht Gehilfen , solange von der Wicdereinstellung ausgeschlossen, bis ihre Nichtbe teiligung bewiesen ist. Gegen diese Personen schwebt zum Teil ein trafversahren. Die Forderung der Streikenden lautete zuerst aus eine wöchentliche Teuerungszulage von 80 .//, später verlangte man , 00 .// statt der tariflich bewilligten von 22 ^ für Ledige und 4-1 ^ für Verheiratete. Gegen Ende des Streiks verlangten die Ausstän digen eine WirtschaftsbeihUse von 1000 und eine Weihnachtsgabe von 500 Später wurden diese Forderungen auf 700 ^ ermäßigt. Nach der Wiederaufnahme der Arbeit würbe den Verheirateten ein Vorschuß von 300 ./i und den Ledigen von 200^/ ausgezahlt. Der den Gehilfen durch den Streik eutgaugene Lohnausfall dürfte sich durchschnittlich auf etwa 1200 belaufen. Die Einigkeit und Geschlossenheit ber Düsseldorfer Prinzipalität war eine muster hafte, und diesem Umstande ist es in erster Linie zuzuschreiben, das; dieser tarifwidrige wilde Buchdruckerstreik zu Ungunsten der Aus ständigen verlief. Die Dctailhandels-Bcrussgcnossenschaft (Reichsunfallvcrsichcrung), Berlin SW. 68, der der Sortimentsbuchhandel angeschlossen ist, ver sendet gegenwärtig die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für die Umlegung und Einziehung der Genossenschaftsbeiträge für 1920 erfor derlichen Jahreslohnnachweisungcn. Die Formulare sind bis spätestens 11. Februar 1921 ausgcfüllt dem Geuossenschaftsvorstand einzureichen; bei Aufstellung der Nachweisung ist die den Vordrucken beiliegende Anleitung genau zu beachten. Zur fristgemäßen Einreichung eines Lohnnachwcises sind die Mitglieder in jedem Falle verpflichtet, auch dann, wenn sie nicht in den Besitz der betr. Vordrucke gelangen. Be sondere Aufforderungen hierzu und Erinnerungen hieran werden von der Berufsgenossenschaft nicht mehr erlassen. Gegen säumige Unter nehmer, die den Lohnnachweis überhaupt nicht oder verspätet einreichen, kann der Genossenschaftsvorstand nach dem Gesetz Geldstrafen bis zu 300 verhängen, wie er überdies auch daun die anzurechnende Lohn summe selbst festzusetzen hat. Ein Beschwerderecht steht dem Unter nehmer hiergegen nicht zu, selbst dann nicht, wenn die Schätzung zu hoch erfolgt sein sollte. Gleichzeitig mit den Lohunachweisungsvordruckeu wird diesmal neben den neuen Uufallverhütungsvorschriften der 4. Nachtrag zur Satzung der Berufsgcnossenschaft zum Versand gebracht, der den jähr lichen Mindestbeitrag und die Mahngebühren für Erinnerungen an rückständige Beitragszahlungen anderweitig festsetzt und die Versiche rungsgrenze für Betriebsbeamte erheblich erhöht. Die vom Neichsver- sicherungsamt genehmigten neuen Uufallverhütungsvorschriften treten am 1. Januar 1921 in Kraft. Sie gehen den Mitgliedern in einen; Abdruck in Buchform und in entsprechender Anzahl von Plakatauszügen zu und sind zur erforderlichen Bekanntgabe an die Versicherten i m Betriebe an geeigneter Stelle sichtbar auszu- hängen. Die Urabstimmung über den neuen Deutschen Bnchdrnckcr-Tarif, die am 10. Dezember von der Gehilfenschaft vorgenommcn worden war, und deren Ergebnis bis zum 20. Dezember dem Tarifamt der Deutschen Buchdrucker mitgeteilt werden mußte, ergab die Annahme des Ta rifs. Immerhin hat sich ein ganz erheblicher Teil der Gehilfen gegen die Annahme des Tarifs erklärt. Für die Annahme stimmten 40 259 und gegen die Annahme 24 257 Gehilfen. Von den Buchdruckerei-Hiifs- arbeitern stimmten 19 964 für Annahme des Tarifs und 10 444 für Ablehnung desselben. Die überaus starke Minderheit (abgesehen von vielen Stimmenthaltungen) ist im wesentlichen auf die Unzufrieden heit mit den neuen Teuerungszulagen zurückzuführen. Die Prinzi palität nahm von einer Urabstimmung Abstand und entschied sich durch ihre Vertreter für Annahme des Tarifs. Aber auch in diesen Kreisen herrscht teilweise eine starke Abneigung gegen den neuen Tarif, nament lich hinsichtlich der Lehrlingsordnung und der Lokalzuschläge. Der wilde Buchdruckerstrcik in Düsseldorf ist nach einer Dauer von vier Wochen zu Ungunstcn der Ausständigen verlaufen. Am 16. Dezember hatte eine Abstimmung unter ihnen stattgefundcn, welche Postvcrkehr mit Österreich. — Die von den Tageszeitungen kürz lich gemeldete Sperre für Postpakete nach und durch Österreich ist bald nach Bekanntgabe wieder aufgehoben morden. Als sich die Re daktion des Bbl. nach den Gründen für die Paketsperre erkundigte, erhielt sie die Mitteilung, daß Pakete nach Österreich bereits wieder angenommen würden, weshalb sich eine Veröffentlichung der Nachricht erübrigte. In der Expedierung der Paketscndungen hat also nur eine kurze Störung stattgesunden: schon einige Tage vor dem Feste wurden wieder alle Postsendungen angenommen. Ein Jubiläum der Röntgenstrahlcn. — In diesem Monat ist ein Vierteljahrhundert dahingegangen, seit einem deutschen Forscher eine der großartigsten physikalischen Entdeckungen gelang, die überhaupt je gemacht worden sind: Röntgen entdeckte im. Dezember 1895 die X-Strahlen. Aus diesem Anlaß veröffentlichen die »Natur wissenschaften« ein Sonderheft, in dem hervorragende Gelehrte die un geheure Bedeutung schildern, die die Nöntgenstrahlen auf den verschie densten Gebieten, besonders auch in der Heilkunde, gewonnen haben. In dem einleitenden Aufsatz des berühmten Münchner Physikers W. Wien wird der Einfluß der Nöntgenstrahlen auf die Entwicklung der Wissenschaft charakterisiert. »Wenn wir auf die 25 Jahre, die seit der Entdeckung der Nöntgenstrahlen verstrichen sind, zurückblicken«, heißt es hier, »so werden wir die außerordentliche Schnelligkeit gewahr, mit denen die moderne reine und angewandte Wissenschaft vorschrcitet. Die Beobachtung eines unscheinbaren, von den meisten übersehenen Vor ganges führt zu einer gewaltigen Anregung und Umwälzung in der physikalischen Wissenschaft, führt zu technischen Anwendungen der man nigfaltigsten Art. Wir haben eine glänzende Leistung deutscher Wis senschaft vor uns, und wie sich auch ihre weitere Entwicklung gestalten »löge, die Entdeckung der Nöntgenstrahlen wird immer zu denen ge hören, welche die Bedeutung deutscher wissenschaftlicher Arbeit der Welt vor Augen führen.« Verlags- und Bttcheralmanache. — Alle Firmen, die zur Jahres wende Bücher-Almanache (nicht Weihuachtskataloge) Herausgeber, wer den um Zusendung eines Exemplars an die Redaktion des Börsen blattes gebeten zwecks Verzeichnung in der Rubrik »Für die buch- händlerische Fachbibliothek« und nachfolgender Besprechung. Personalilachrichteil. Berufung an die Leipziger Akademie für graphische Künste und Buchgewerbe. — Herr Georg Alexander Mathey, der be kannte Maler und Graphiker, hat eine Berufung au die staatliche Akademie für graphische Künste in Leipzig erhalten. Er über nimmt dort die künstlerische Leitung der typographischen Abteilung und der damit verbundenen Druckwerkstättcn. Gestorben: am 17. Dezember in Berlin-Friedenau am Herzschlag Herr G u st a v Käse aus Schöneberg, der der Firma Paul Neff Verlag (Max Schreiber) in Eßlingen lange Jahre als Reiscvertreter hervorragende Dienste geleistet hat. Durch sein liebenswürdiges Wesen hat sich der Verstorbene viele Freunde im ganzen deut schen Buchhandel erworben. öcrantivvrtl. Red. i. B.: Richard dl l b e r t i. — Verlag: Der Börsenv Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der 1540
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