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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.08.1866
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- Erscheinungsdatum
- 08.08.1866
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- Deutsch
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ich habe sie, sondern der Buchhändler Tryphon;" einem noch schlimmeren: ,,Du quälst, dir ein Geschenk mit meinen Gedich ten zu machen; ich werde es nicht rhun; denn du willst sie ver kaufen, nicht lesen!" Hier hat man sofort an eine vertragsmäßig vom Verleger dem Autor zu liefernde Zahl von Freiexemplaren gedacht, ohne zu erwägen, daß dieser doch entweder selbst seine Verse abschreiben oder für wenige Groschen einige Abschriften verfertigen lassen konnte, um sie als Dedications-Excmplare zu verwenden. Klar genug spricht dies das Begleitschreiben eines für Antonius in Toulouse bestimmten Exemplars aus: „Von geringem Werthe würdest du sein", sagler zu dem Bande, „wenn dich jetzt ein Käufer sendete. Hoch wird dein Preis als Geschenk durch den Verfasser. Viel macht cs aus, glaube mir, ob man Wasser trinkt, das aus der Quelle sprudelt, oder das im tragen Teiche stockt." Doch die Hauptquelle ist noch übrig, der Schluß des elften Buchs! Er lautet: „Wiewohl du mit einem so langen Buche zufrieden sein könntest, Leser, bittest du mich doch noch um wenige Distichen. Aber Lupus verlangt seine Zinsen und die Sclaven fordern ihre Rationen. Leser, sei gegrüßt (Snlvo)! du schweigst und willst mich nicht verstehen! Lebe wohl (Vals)!" Offenbar schließt Martial das Buch, weil er Geld braucht. Was ist natürlicher, sagt man, als daß er forteilt, um vom Verleger sein Honorar für das eben fertig gewordene Buch zu holen? Gut! Was wird aber dann aus den letzten Worten des Epi gramms? um uns einmal recht modern auszudrücken: hinter ihnen steht der arme Schelm Martial, in der linken Hand den Hut haltend, die rechte mit einem Bückling krümmend und aus- streckcnd, nichtaber vor dem Buchhändler, sondern vor demLeser! das Epigramm enthält eine bertelhafte Appellation an die Gut- müthigkeit des Lesers. Dieser macht keine Miene, die Börse zu ziehen, und der Dichter verschwindet mit dem Lebewohl. Ganz in ähnlicher Weise schließt ja Martial V, 16 und 25, und nur die Freude über die Bestätigung dessen, was man als Voraus setzung mitbrachte, konnte den Zusammenhang der Gedanken übersehen lassen. Nichtanders verhält es sich miteincm aus dem Buch Sencca's über die Wohlthatcn beigebrachten Stützpunkte. Um zu beweisen, daß dieselbe Sache in verschiedenem Sinn das Eigenlhum zweier Personen sein, und daß man sein Eigenthum in gewissen Fällen als eincWohlthat von einem Zweiten erhalten könne, braucht der Philosoph folgendes Beispiel: „Wir sprechen von Eiccro's Werken. Dieselben nennt der Buchhändler Dorus sein Eigcnthum, und beides ist wahr. Der eine beansprucht sie als Verfasser, der andere als Käufer, und mit Recht werden sie das Eigenchum beider genannt; denn sie gehören beiden, nur nicht auf gleiche Weise. So kann T. Livius von Dorus seine Bücher empfangen und kaufen." Scncca ist im Jahr 65 n. Ehr. gestorben, und das Werk über die Wohlthaten fällt in seine letz ten Lebensjahre. Sein Zeitgenosse Dorus kann also kein Ver lagsrecht von Cicero, aber auch schwerlich von dem 16 n. Ehr. verstorbenen Livius erworben haben: er heißt eben „Käufer (ernxtor)", weil doch überhaupt allemal dem Abschreibenlassen das Erwerben eines guten Exemplars, womöglich des Originals, vor- hecgehcn mußte. Kurz, wir müssen das bei dem griechischen Buchhandel gefällte Urthcil auch auf den römischen ausdebncn. Es war überhaupt im klassischen Allerthum nicht Sitte, daß der Buchfabrikant den Schriftsteller honorirtc, und der Grund lag hauptsächlich in der Schutzlosigkeit des Fabrikats gegen Nachbil dung. Auch ohne Honorarzahlung bestand aber der Hauptprosit des Buchhändlers in der Schnelligkeit des Umsatzes. Er mußte bei der Ausgabe eine große Menge von Exemplaren auf den Markt bringen; denn gefiel das Buch, so standen seine Eollcgen bereit, dcnVortheil mit ihm zu theilen. Ihm selbst blieb dieAus- sicht, die Manuskripte berühmt gewordener Verfasser später an Liebhaber thcuer zu verwerthen. Immerhin befand sich also der römische Buchhändler in einer viel freiern und günstiger» Stel lung als der mittelalterliche Stakionarius noch im 13. Jahrhun dert, der von neuen Werken, die er zum Verkauf ausstellte, nur eine Commissionsgebühr beziehen, ja nicht einmal das Geld selbst in Empfang nehmen durfte, der auch bei eigenen Büchern den Preis nicht willkürlich erhöhen konnte und überhaupt meist auf Verleihen der Bücher angewiesen war. Daß endlich die römischen Buchhändler mit unter den Maß regeln litten, welche despotische Kaiser gegen die Schriftsteller der Opposition anwendeten, versteht sich von selbst. Wenn die Werke des T. Labienus, Cassius Severus, Herennius Senecio, Aemilius Scaurus, Ercmutius Cordus consiscirt und verbrannt wurden, so hatten natürlich die Buchhändler für den Augenblick empfindliche Verluste. Aber was heute in solchen Fällen zu ge schehen pflegt, kam schon damals vor. Einige Exemplare entgin gen doch der Vernichtung, wurden wieder abgeschrieben und heim lich verbreitet, und nicht nur der Ruf des Schriftstellers, sondern auch der Vortheil des Buchhändlers wuchs. Nach Schilderung des über Cremutius Cordus verhängten Prozesses fährt Tacitus fort: „Um so mehr mag man die BeschränkcheitDerjcnigen ver lachen, die da glauben, durch die augenblickliche Macht könne auch die Erinnerung der Folgezeit vernichtet werden. Denn im Gcgen- theil, bestraft man die Talente, so wächst allmählich ihr Ansehen, und auswärtige Könige oder Andere, die mit derselben Strenge aufgetreten sind, haben sich nur Schande, jenen aber Ruhm be reitet." Den geringsten Respekt vor der Preßfreiheit besaß Do mitian. Nach Sueton ließ er nicht nur den Geschichtschreiber Hermogcnes hinrichten, sondern auch alle Buchhändler, die sich mit Vervielfältigung seines Werkes befaßt hatten, ans Kreuz schlagen! Miscellen. Entgegnung. — Wir machten in Nr. 86 d.Bl. Hcn. H. L. I. Kraus in Bremen den Vorwurf, daß er in unwürdiger und gänzlich unwahrer Weise das Publicum zu täuschen suche, indcmer in demwörtlichangeführtenJnserateder,,Weserze!tung" dem Publicum verspiegelt, seine Exemplare der illustcirten Prachtausgabe von Neuter's „Ut mine Stromtid" seien erste Drucke, neben denen andere Exemplare werthlos seien. Wir haben nicht geglaubt, daß Hr. Kraus es wagen würde, sein er wähntes unwahres Vorgehen dem Buchhandel gegenüber zu rechtfertigen. Es gehört dazu denn doch ein seltener Grad von Dreistigkeit. Oder sollte Hr. Kraus als Kunst- und Buchhändler nicht wissen, daß ein Holzstock mindestens 20,000 gleich gute Ab drücke liefert, während Hr. Hinstorff kaum den zehnten Theil wird haben abziehen lassen? Aber selbst angenommen, die ersten Drucke der Holzschnitt-Illustrationen wären in diesem Falle besser, wo har Hr. Kraus diese ersten Drucke denn her? Hr. Hinstorff hat ihm dieselben doch als solche nicht verkauft, denn wir haben nie gehört, daß derselbe einen derartigen Unterschied macht, und Hr. Kraus müßte, verhielte es sich so, in seiner sogenannten „Zu rückweisung" darauf fußen, denn nur damit könnte er seine Vorspiegelung gewissermaßen entschuldigen. Da nun aber der Verleger selbst in seinen Exemplaren einen Unterschied nicht macht, so braucht man sich nur die üblicheHerstellungsweise eines Buch druckwerkes zu vergegenwärtigen, um die unwahren Behauptun gen des Hrn. Kraus in dem rechten Lichte erscheinen zu lassen. Oder hat Hr.Kraus statt des Verlegers vielleicht dcnBuchdruckec beim Trocknen und Glätten, den Buchbinder beim Falzen und Zusammentragen, die Verlagshandlung oder den Commissionär btimLagern undVerscnden derartig beeinflußt undcontrolirt, daß für ihn allein von jedem Bogen ersteDrucke reservirt wurden?
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