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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.02.1892
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 29.02.1892
- Sprache
- Deutsch
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Nichtamtl Schreiben des I. Vorstehers des Vörsenvereins der deutschen Buchhändler an die Mitglieder des Vereins. (An Letztere gedruckt versandt.) Hochgeehrte Kollegen! Die auf mir ruhende Geschäftslast, welche während der letzten Jahre mehr und mehr zugenommen hat, und der dringende Rat meines Arztes, dieselbe zu vermindern, haben mich zu dem Entschlüsse gebracht, mein Amt als I. Vorsteher des Börsenver eins in der nächsten Ostermesse niederzulegen. Der Entschluß wurde mir einigermaßen erleichtert durch die Thatsache, daß die Schwierigkeiten, welche sich unsrem Ver ein in Verfolgung seines Zwecks der Herbeiführung geordneterer und gesünderer Verhältnisse im geschäftlichen Verkehr der Buch händler mit dem Publikum entgegenstellen, wesentlich abgenommen haben. Die Stimmung im Verein ist während der letzten Jahre unverkennbar eine ruhigere und stetigere geworden. Einige der im Vereinsjahr 1888/89 in Ausführung gebrachten wohl gemeinten, aber durch die Vorschriften der Satzungen und Haupt versammlungsbeschlüsse nicht hinlänglich gedeckten »Maßregeln« sind allerdings durch den obersten Gerichtshof nicht gebilligt worden. Die zunächst nur die früheren Vorstandsmitglieder treffenden, aber in weiterem Sinne auch für den Verein unan genehmen Konsequenzen des reichsgerichtlichen Erkenntnisses wer den jedoch überwunden werden. Das Wichtigste an der reichs gerichtlichen Entscheidunng bleibt für uns, daß durch dieselbe — wie in der neulichen Bekanntmachung des Vorstandes näher aus geführt — weder unsre Satzungen im allgemeinen, noch speziell der in denselben uiedergelegte Zweck der Regelung des Kunden rabattes und die zur Durchführung dieses Zwecks vorgesehenen Satzungsbestimmungen angefochten wurden. Der in der Schleudereifrage vom Vorstand künftig einzu schlagende Weg ist durch die Erfahrungen und Erfolge der letzten Jahre nunmehr klar genug vorgezeichnet, um meinen Nachfolger über die künftig zu beobachtende Haltung nicht im Zweifel zu lassen. Diese Erfahrungen rechtfertigen durchaus die Ansicht, welcher ich seit den Weimarer Verhandlungen im Jahre 1878 bei jeder Gelegenheit Ausdruck gegeben habe und welche schließlich auch maßgebend für unsre neuen Satzungen wurde: daß angesichts der tatsächlichen Verhältnisse und insbesondere bei dem gegen wärtigen Stand unsrer Gesetzgebung zunächst nur eine Ein dämmung der Schleuderei, eine Milderung der aus derselben für den Buchhandel entstehenden Uebel, nicht aber ihre so fortige völlige Beseitigung zu erreichen, daß die unein geschränkte Durchführung eines einheitlichen Kundenrabattes durch ganz Deutschland, Oesterreich und die Schweiz zwar als ein innig zu wünschendes Ziel im Auge zu behalten, aber noch für lange Zeit unmöglich sei, daß dagegen unablässig daraus hingewirkt werden müsse, auf Grund des Prinzips gegenseitiger Rücksicht nahme bessere Ordnung in die Kundenrabatt-Verhältnisse zu bringen. Unter diesem Gesichtspunkt sind die den Kundenrabatt be treffenden Bestimmungen unsrer Satzungen und die einschlägigen Hauptversammlungsbeschlüsse entstanden. Bei genauer Einhaltung derselben ist eine gerichtliche Beanstandung der Maßnahmen des Vorstandes völlig ausgeschlossen. Die Frage, ob unter diesen Verhältnissen die Bekämpfung der Schleuderei überhaupt noch einen Wert habe, ob es unter den obwaltenden Umständen noch möglich sei und der Mühe lohne, den Kamps sortzusetzen, beantworte ich nach wie vor mit »Ja«! icher Teil. Meines Erachtens muß in unaufhörlicher zäher Arbeit alles ge schehen, was überhaupt geschehen kann, uni diesem Krebsschaden des Buchhandels zu Leibe zu gehen. Auf teilweise Erfolge zu zu verzichten, weil man nicht alles oder nicht alles sofort er reichen kann, halte ich für verkehrt. Ich hoffe, daß die Schleudereifrage immer mehr als eine der wichtigsten Existenzfragen des Buchhandels und zwar des Verlags- wie des Sortimentsbuchhandels erkannt werden wird in Würdigung der Thatsache, daß die unter der schönen Firma »Handelsfreiheit« sich breit machende rücksichtslose Schleuderkon kurrenz auf den Buchhandel noch verderblicher wirken muß, als auf jedes andre Geschäft. Bücher sind nicht eine Ware wie jede andre. Sie erfordern einen nicht bloß kaufmännisch gebildeteten und operierenden Handelsstand, einen eigenartigen Vertrieb, zu dessen charakteristischen Merkmalen u. a. ein vom Verleger festgestellter reeller Ladenpreis für neue Bücher gehört, welcher weder vom Verleger noch vom Sortimenter be liebig herabgesetzt oder erhöht werden darf, wenn nicht Situa tionen entstehen sollen, in welchen den buchhändlerischen »Usancen« mit Recht der Vorwurf der Unsolidität gemacht werden kann. Besser wäre es dann noch, von der Stellung und Veröffentlichung eines Ladenpreises ganz abzusehen; aber derselbe ist wie gesagt eine Notwendigkeit für den Buchhandel, wie für die Schriftsteller und das bücherkaufende Publikum. Den Ladenpreis nach Möglichkeit aufrecht zu er halten und zu schützen, ihn nicht durch Einzelne prin zipiell unterbieten und dadurch die Existenz eines tüch tigen Verkäuferstandes, wie den Ruf der Solidität des Gesamtbuchhandels untergraben zu lassen, ist deshalb ein Gebot der Selbsterhaltung und zugleich eine Forde rung der geschäftlichen Ehre. So schwierig und dornenvoll die Aufgabe sein mag, der Börseuverein der deutschen Buchhändler, welchem »die Pflege und Förderung des Wohles, sowie die Vertretung der Interessen des deutschen Buchhandels und seiner Angehörigen im weitesten Um fange« obliegt, darf sich ihr nicht mehr entziehen. Er muß unter Beihilfe seiner Organe, insbesondere auch der Orts- und Kreis vereine, welchen in dieser Beziehung eine wichtige Thätigkeit zu fällt, alles daransetzen, sie ihrer Lösung soweit möglich entgegen zuführen. Daß dies nur ganz allmählich stattfinden kann, liegt in der Natur der Sache. Ein seit mehr als hundert Jahren eingesressenes Uebel kann nicht in wenigen Jahren ausgerottet werden. Ich weiß mich in diesen Anschauungen eins mit der großen Mehrzahl der Vereinsgenossen und mit meinen sämtlichen Vor standskollegen. Bleiben Letztere, wie im Interesse des Vereins dringend zu wünschen ist, dem Vorstande erhalten, so kann ich die beruhigende Ueberzengung hegen, daß durch mein Ausscheiden weder bezüglich der Schleudereifrage, noch auch der andern wichtigen Fragen, welche den Vorstand jetzt beschäftigen, eine prinzipielle Aenderung in der Behandlung eintreten wird. Von dem satzungsmäßigen Rechte, den Sitzungen des Vor standes noch ein Jahr lang beizuwohnen, werde ich, wenn wichtige Dinge zur Verhandlung stehen, gerne Gebrauch machen, über haupt auch in nichtamtlicher Eigenschaft bereit sein, mit Rat und That zum Wohle unsres Vereins und des Gesamtbuchhandels mitzuwirken, so lange es meine Kräfte gestatten. Stuttgart, 20. Februar 1892. Adolf Kröner. Das fünfzigjährige Jubiläum der Leipziger Bestellanstalt. Die Leipziger Bestellanstalt für Buchhändlerpapiere vollendet mit dem heutigen Tage das fünfzigste Jahr ihres Bestehens. Der Tag ihrer Eröffnung war der 1. März 1842. Erstaunlich
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