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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.03.1892
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 03.03.1892
- Sprache
- Deutsch
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Im allgemeinen ist in den Kreisen der Presse bisher angenommen worden, daß dieser Paragraph nur auf eine thaisächliche Berichtsguna redaktioneller Mitteilungen Bezug nehme, worauf der Ausdruck »Artikel, am Schluffe des zweiten Absatzes hinzudcuten scheint. Dieser Annahme tritt ein Urteil des Landgerichtes Hannover ent gegen, worüber das »Hannöverschc Tageblatt- als das zunächst beteiligte Blatt unter Einflechtung kritischer Betrachtungen folgendermaßen be richtet- »Der ß I I bestimmt: Der verantworlichc Redakteur einer perio dischen Druckschrift ist verpflichtet, eine Berichtigung der in letzterer mit- getciltcn Tbatsachen auf Berlangen einer beteiligten öffentlichen Behörde oder Privatperson ohne Einschaltung oder Weglassung aufzunehmcn. so fern die Berichtigung von dem Einsender unterzeichnet ist, keinen straf baren Inhalt bat und sich aus tatsächliche Angaben beschränkt. In der Zeitungspraxis war man bislang gewohnt, das gefährliche Entgegnungs- rccht nur aus den redaktionellen Teil des Blattes zu beziehen. Der re daktionelle Teil der Zeitung steht im Gegensatz zum Inseratenteil. In erstcrcm ist es die Redaktion welche auf denselben cinwirkt; im letzteren das inserierende Publikum. Die Redaktion nimmt nur eine kontrollierende Stellung ein: wenn das Inserat strafbaren oder beleidigenden Inhalts ist. findet es keine Aufnahme. In eine Prüfung der tbatsächlichen An gaben, soweit sie nicht strafbar oder beleidigend find, kann sich die Re daktion gar nicht einlaffen. Jeder geschäftliche Verkehr hörte alsdann aus Ob der beste Javakastee, den Meyer annonciert, wirklich der beste ist, ob der Senf, den Müller anpreist, thatsächliöb unübertroffen dasteht, oder ob die Schellfische, die Schmidt auSbietet, frischer sind, als die von Schulz, wie jener in seiner Anzeige behauptet, das ist der Inserenten eigene Sache, die sie unter sich auszumachen haben. Und wenn hier Entgegnungen erfolgen, wenn Schulz als Beteiligter die tbatsächlichen Angaben des Schmidt in Bezug auf die Schellfische als unrichtig bezeich net, so hat er das auf seine eigene Kosten zu thun und nicht etwa auf Kosten des Blattes. Die Nummer 15 des Hannoverschen Tageblattes vom 5. Juli 1891 brachte eine Annonce, welche die private Angeleacnbcit des Inserenten betraf und nichts Beleidigendes oder Strafbares enthielt. Gegen diese »Erklärung» dcS Inserenten wandte sich ein in der Sache Beteiligter und verlangte auf Grund des 8 II die kostenlose Ausnahme einer Gegen erklärung. was verweigert wurde. Auf die erfolgte Anklage gegen den verantwortlichen Redakteur des Inseratenteiles des Blattes wegen Ver weigerung der kostenlosen Ausnahme des Inserats erkannte das Schöffen gericht aus Freisprechung, während die Berufungsinstanz, das Landgericht, den Angeklagten zu 10 ^ Geldstrafe verurteilte wegen Zuwiderhandlung gegen die Ordnung der Presse. In dem Erkenntnis des Landgerichts heißt cs u. a: . . .Sonach ist das Bcrichtigungsrccht eigentlich ein EntgegnungSrccbt. das einem jeden gesetzlich zustcht, der, weil er in irgend einer Beziehung durch die in einer periodischen Druckschrift mitgcteiltcn Thatsachen, sei es mittelbar, sei cs unmittelbar betroffen wird, ein Interesse daran hat. daß letztere nicht unwidersprochen bleiben . . Hat aber das gesetzlich gewährte Ent- gegnunasrccht den bestimmten einfachen Zweck, dem Beteiligten so viel wie möglich eine Wehr gegen die widerspruchslose Weiterverbrcitung der von ihm als unrichtig beanstandeten thatiächlichcn Angaben eines in einer periodischen Druckschrift enthaltenen Artikels in die Hand zu geben, so ist sür die dem Entgegnungsrecht entsprechende Verpflichtung des verantwortlichen Redakteurs ferner cs auch glcichgiltig, ob der Artikel in dem Inseratenteil oder in dem sogenannten redaktionellen Teil des BlattcS enthalten ist, und zwar um so mehr, als cs auf der Hand liegt, daß die Gefahren, welche eine widerspruchslose Wcitcrverbreitung der in einer periodischen Druckschrift mitoeteilten Thatsachen im Gefolge haben kann, ebenso gut entstehen können, wenn der sie enthaltende Artikel aus der Feder cineS Dritten herrührt, als wenn er nach seiner Stellung im Blatte lediglich auf den Redakteur als Urheber zurückgcsührt werden kann.' Soweit das Landgerichtserkenntnis, dem sich die letztinstanzliche Ent scheidung dcS Obcrlandcsgcrichts in Celle vom 6. fliebruar anschloß. Auf Kosten der Zeitung kann danach jemand die unwahrsten Gegenbehaup tungen inserieren in eigener Angelegenheit. Den größten Unsuq können zwei Kampfhähnc in den Spalten des Inseratenteils durch Erklärung und Gegenerklärung, mit Berichtigungen und Gegenbcrichtigungen an richten, und die Zeitung ist dagegen machtlos; sie hat obendrein noch die Kosten zu tragen! Wenn ein Gatte oder Vater bekannt macht, daß seine Frau oder sein Sohn zahlungsunfähig seien und er für keine Zahlung haste, so kann man cs der Ehehälfte oder dem Sohn gewiß nicht ver denken, daß sie ein hohes »sachliches Interesse- an dieser -thatsächlichen Mitteilung- zeigen und unter Berufung auf Z 11 die kostenlose Auf nahme einer Gegenerklärung verlangen, in der sie auf Treu und Glauben versichern, der Ehegatte bezw. Vater bezahle ihre Schulden gar nicht, sic wären selbst im stände ihre Gläubiger zu befriedigen. Selbstverständ lich läßt der »Beteiligte» eine solide -thatsächlicbe Angabe- nicht unwider- svrocben: aber statt zur Börse greift er nach dem Z 11 und verlangt die kostenfreie Ausnahme einer »Berichtigung-. Das unglückliche Blatt muß so ruhig zusehen, wie die Herrschaften auf seine Kosten öffentlich ihren Kredit stärken. - Neue Bücher. Zeitschriften, Gelegenheitsschriften, Kata loge re. für die Hand- und Hausbibliothek des Buchhändlers. Binricks' füvfjäbrisar Bücbsr-Oatalog. VIll. Bä. 1886—1890. Bearbeitet von Ricbarät Haupt u. lloinrieh IVsiss. Nit einem ausführlichen Baebrsgister. KI. Lieferung. 8achrsa-istsr. 8. 183-192 lNaturlobrs—Unterricht). Beiprig 1891, ä. 0. Binrichs'scks Bucbdanälung. Schul-Wandkarten, Atlanten und Bücher aus dem Verlage von Carl Flemming in Glogau. 12". 64 S. Bericht über ciie Voi-Iaecstkütighsit von R. KrieäiLn<ier L 8ohv in Berlin. No XX. 1891. Ootober—Oersmbsr. 8°. 8. 721—760. BrsciiAtIitterg.tr»-. Xntiq-4nreigsr äsr Bucbbsnäluvg I,. Xusr in Bonaurvörtb. hl. 8". 49 8. 1486 Nrn. Rechtswissenschaft. Xntig. Katalog No. 892 von Kirchkoff L IViganä in Beiprig. 8". 108 8. 3445 Nrn. Kvsrtsbrata. ^ntign. Katalog No. 511 von X. K. Kosdlor's >ntic>narium in Bsiprig. 8". 98 8. 2460 Nrn Inäicss, catalogi etc. librornm prohihitornm et expurgatorum. In- gnisitio. Oatalogns l.XXV äs Ia librairis aocienns Buärvig Rosentbal a Nuvicd. 8°. 16 8. No. 12364—12568. Brabtiscbs n. wisssnsebaftiicbs Theologie. Xntign. Katalog No. 23 von Tbsoäor Rother in Beiprig. 8". 96 8. 3001 Nrn. Topographische Rupfer- nnä Rsise-IVsrlcs. 8tääts- uvä Ortsgesckicbts, Xrcbäolngis. — Kunst- unä illustrirte IVsrlcs vorwissenä äss XVI.—XVIII. äahrkunäsrts. Xntigu. Katalog No. 54 von Rieh. 8attlsr's Xvtignariat in Braunscbwsig. 8". 16 8. 215 Nrn. Be äroit ä'antsur. Organe ofsicisl ciu bursau international a Bsras. 5. annss. No. 2. 15 Kövrier 1892. 8owmairs: Atu äs sur ie äroit rnlatif an contrat ä'öäi- tiou. Oonsiäörations generales, fillömsuts st äoeumsuts I. Bostolats propnses äans uns regnete aäressse an Ohancslisr äs I'Kmpirs en äscembrs 1888 par Is eoinits executif äs I'^sso- ciation äes äcrivains allsinanäs. II. Naximss äs äroit cov- kormss, ä'aprös N. Voigtlasnäer, ä Ia lögislation, s Ia surispruäsncs et aux nsagss äes librairss-öäiteurs III. Boints prineipaux äsvant strs reglos, ä'aprtzs N. 8trs!ss1er, äans Is contrat ä'öäition rolatik »ux öcrits. IV. kösolntions interessant Is äroit ä'eä'tinn, aäoptees par äes Oongräs litteraires st artistigues. V. Bsünitions. VI. 8tatnt fouäamentai äes rapports sueiäiquss sntre antsnrs st eäitsors, ölabors par N. 8cbürmann. — Nonvelles äs Ia propriäts littörairs st artistigus. Kranes. — 8uisss — Kspagns. Baz-s scanäinavos (vanswai-h, Norvögs). — Näcroiogis: ^loxs ä'Orelii. — Kaits äivsrs. — Bibliographie. Ausstellungsprcis. — Auf der internationalen Ausstellung für das rote Kreuz, Armccbedars. Hygiene rc. in Leipzig wurde der Ver lagsbuchhandlung Eduard Besold in Leipzig die goldene Medaille der Ausstellung zuerkannt für die »Vorlesungen über die öffentliche und private Gesundheitspflege- von Prof. Vr. Rosenthal-Erlangen. -- Sprechsaal. Bescheidene Bitte eines Sortimenters an die Herren Verleger. Wenn ich die nachstehende Bitte an die Verleger richte, glaube ich nicht nur im Interesse der Sortimenter zu reden, sondern auch in dem der Verleger selbst. Man findet so oft Verkäufe von Verlagswcrkcn im Börscnblatte angezcigt, wobei die Jahreszahlen dcS Erscheinens der einzelnen BücheiHnicht^ mit^ausgcsührt sind. Für die Käufer oder Verkäufer der BerlagSwerke - wäre es ein leichtes, bei der ^Zusammenstellung des Inserates auch die Jahreszahlen mit aufzuschreiben, während der ge wissenhafte Sortimenter, der sich alle die Vcrlagsverändcrungcn in seinem Hinrichs oder Hcinsius oder Kayscr notiert, eine Unmenge Zeit verliert mit dem Aufsuchen der Titel in den einzelnen Bänden des Lexikons. Ich habe beispielsweise ein Börsenblatt zur Hand, in dem eine Ver lagsbuchhandlung in Stuttgart den Kauf von 17 Vcrlagsarlikeln aus einem anderen Verlage anzcigt. Als nun der Herr Käufer die Anzeige abfaßte, hatte er vermutlich einen Vcrlagskatalog des Vordesitzers vor sich liegen, oder die Artikel selbst, oder sie befanden sich sür ihn in er reichbarer Nähe. Und war^ dieser^ nicht der Falles» hatte er sich doch
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