Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.12.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-12-20
- Erscheinungsdatum
- 20.12.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19201220
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192012204
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19201220
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1920
- Monat1920-12
- Tag1920-12-20
- Monat1920-12
- Jahr1920
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
70°y für die übrigen Angestellten gewährt. Die darnach gegenüber dem bisherigen Gehalt einti-rtende Erhöhung ist bereits am 15. Dezember zahlbar. Aushilfsweise bis zur Dauer eines Monats Beschäftigte er halten den Dezemberzuschlag nicht. 3. Vom 1. Januar 1921 ab betragen die Zuschläge aus die Grund gehälter 60°/, für die verheirateten männlichen und 55°/> für die übrigen Angestellten. 4. Beim Zwischeiibuchhan'del gelten die Verheirateten ohne Kinder in bezug auf die Bezahlung als Ledige. 5. Die Lehrlingsvergütung beträgt vom 1. Januar 1921 ab mo natlich: im ersten Lehrjahre ./i 80.—, im Zweiten Lehrjahre./i 110. im dritten Lehrjahre ^ 160.—, im vierten Lehrjahre ^ 200.—. Für die den Angestellten zuteil werdende Sondererhöhung im Dezember sind Lehrlinge durch eine entsprechende Weihnachts gratifikation zu entschädigen. Uber die vom 1. Januar 1921 zu zahlenden Gehälter wird eine Tabelle gedruckt, die den Mitgliedern der Ortsgruppe Leipzig des Arbeitgeber-Verbandes in den nächsten Tagen zugehen wird. Weitere Exemplare sind in der Geschäftsstelle Matostraße 1 o pari.) zum Selbstkostenpreis zu entnehmen, wo auch weitere Auskünfte in Tarifangelegenheiten erteilt werden. Die Ernst Keil-Stiftung in Leipzig, die i» Erfüllung der Wünsche der Frau Elsbeth Teichmann, geb. Keil, errichtet worden ist (vgl. Bbl. 1920, Nr. 127), hat am 6. Dezember, dem Geburtstage Ernst Keils, für das Jahr 1920 beschlossen, nachfolgenden Dichtern größere Ehrengaben anznbieten: Arno Holz in Berlin, Richard Schankal in Wien, Hermann Claudius in Fuhlsbüttel bei Hamburg, Alfred Brust in Hepdekrug (Ostpreußen): sodann folgende Schrift steller, gemäß § 5, Abs. 3 k der Satzung, durch Stipendien anszu- zeichnen: Martin Borrmann, Emma Böhmer, Wilhelm Edward Gierke, Franciscus Nagler, Arno Marx und andere. Ferner hat sie den Ma lern und Bildhauern Fritz Bnchhvlz, W. Andreas, Hugo Becker und Freidanl'-Schulz Ehrengaben verliehen und außerdem an 27 Personen Altersgaben, Spenden für junge Schriftsteller und Unterstützungen verteilt. Arbeitslosigkeit und Wirtschaftslage im deutschen Buchdruck- gewcrbc. — Um die zahlreichen im Buchdruckgewerbe vorhandenen Ar beitslosen unterzubringen, bemühen sich in nachhaltigster Weise die Prin- ztpale wie Gehilfen. Beide Teile wissen, daß die Lösung dieser Frage eine ungemein schwierige Ausgabe ist. Vor allen Dingen handelt cS sich darum, dem Gewerbe Arbeit zuzuführen, denn ein vermehrter Auftragseingang ist das beste Mittel zur Unterbringung der Arbeits losen. Die Berliner arbeitslosen Buchdrucker empfehlen allerdings ein recht einfaches Rezept, dessen Befolgung die Arbeitslosigkeit im Buchdruckgewerbe aber noch ganz bedeutend steigern wurde. In einer Versammlung der arbeitslosen Buchdrucker Groß-Berlins wurde näm lich eine Entschließung angenommen, die vom Gauvorstank ein so. fortiges Eintreten in eine Bewegung zugunsten der Arbeitslosen for dert, und zwar Hand in Hand mit der ganzen deutschen Arbeiterschaft. Die Arbeitszeit soll von 8 auf 7 Stunden täglich verkürzt werden unter Fortzahlung des vollen Wochen lohnes, und die Arbeitslosen sollen in die Betriebe ein gereiht werden. Diese Entschließung entbehrt jeder Logik: denn eine Verkürzung der tariflichen Arbeitszeit unter Fortzahlung der gleichen Löhne bedeutet eine ganz erhebliche Druckpreisverteuerung, die statt einer Auftragszunahme eine Auftragszurückhaltung in einem bisher nie gekannten Umfange mit sich brin gen würde. Selbstverständlich entstände dann eine noch viel größere Arbeitslosigkeit, als wie sie jetzt schon vorhanden ist. Es müssen schon andere Auswege gesucht werden, nm die Betriebe, die über einen vollen Personalbestand verfügen, mit ausreichender Arbeit zu versehen. Be sprechungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden hoffentlich bald gangbare Wege weisen: schließlich muß doch wohl der Nächstliegende bcschritten werden, der zu einem Abbau der Preise und damit sicher zur Steuerung des Elends der Arbeitslosigkeit führen dürfte. Umsatzsteuer und Selbftlieferung des Papiers. — Das Reichs finanzministerium hatte kürzlich dem .Hauptvorstand -es Deutschen Buchdrucker-Vereins auf die Anfrage, welche Steuer zu entrichten sei für den Druck von Prospekten, Katalogen und Preisverzeichnissen, zu denen der Auftraggeber das Papier selbst liefert, und ob eine Anzeigensteuer von 5«/, oder die allgemeine Umsatzsteuer von 1>L°/, in Frage komme, folgende Antwort erteilt: Nach tz 26, Abs. 1. Nr 1 des UmsaHfteuergesetzes gilt als Itbcrnahme die Herstel lung von Anzeigen. Wer das hierfür erforderliche Papier liefert, kommt für die Umsatzsteuer nicht in Betracht. Tie Anzeigensteuer ist daher auch dann begründet, wenn der Auftraggeber das Papier selbst geliefert hat. — An diese ministerielle Antwort war die Bemerkung (Kommentierung) geknüpft worden, daß die A n ze i g e n st e u e r na türlich nur von dem eigentlichen Entgelt für die Herstellung der Drucksachen, also ohne Ansatz des P a p i e r p r c i s e s, berech net werden könne. Zu dieser Kommentierung sandte nun das Reichs- sinanzministerium eine Berichtigung, in der es u. a. heißt: Wenn der Drucker auf einem ihm von dritter Seite gelieferten Papier eine An zeige hcrstellt, so ist nur das hierfür vereinnahmte Entgelt an zeigensteuerpflichtig, wenn er aber für Papier und Anzeige ein G e sa m t c n t g e l t erhält, so geht es nicht etwa an, dieses Gesamtentgelt in Entgelt für Papier und Entgelt für Druckarbeit zu zerlegen und das eine nur der allgemeinen, das andere der er höhten Umsatzsteuer zu unterwerfen. Das Ganze (Papier und Druckarbcit) ist vielmehr als Anzeige anzusehen. Das hierfür vereinnahmte Gesamtentgelt unterliegt der erhöhten Steuer von 5U. Der Prozeß um den dritten Band der Bismarckschcn Erinnerungen. — Vor der 4. Zivilkammer des Berliner Landgerichts I fand am 16. Dezember eine Verhandlung statt, in deren Mittelpunkt der dritte Band der »Gedanken und Erinnerungen« dcS Fürsten Bismarck stand. Die Verhandlung führte zu keinem Endergebnis. Justizrat Löwen felö beanspruchte als Vertreter des Kaisers das Urheber recht an den einzelnew Briefen, die im dritten Bande der »Erinne rungen« enthalten sinoi Demgegenüber vertrat der Anwalt des beklag ten Cottaschcn Verlags, Geh. Justizrat H e i n i tz , den Standpunkt, daß es sich bei diesen Briefen um keine Manuskripte handele, die unter den Schutz des Urheberrechts fielen. Der Vorsitzende machte zu Beginn und auch am Schlüsse der Verhandlungen den Versuch, einen AnS- gleich herzustellen, aber vergeblich. Uber die Frage des Urheberrechts äußerte sich auch Professor Or. Osterrieth und betonte, daß die von dem damaligen Kronprinzen erörterten Fragen über die politische Erziehung des künftigen Kaisers von größter Bedeutung gewesen seien. Nach langen Verhandlungen beschloß das Gericht, seine Ent scheidung am 23. Dezember zu verkünden, die wir dann veröffentlichen werden. Verbesserung der Briesbestellung zwischen Hamburg-Leipzig. Uber mangelhafte Beförderung der Postsachen zwischen Hamburg und Leipzig war beim Verkehrs-Verein in Leipzig Beschwerde geführt worden. Dieser hatte sich alsdann an die Oberpostdirektion in Leipzig mit einer entsprechenden Eingabe um Verbesserung des Postverkehrs zwischen Leipzig und Hamburg und umgekehrt gewandt, worauf von der Oberpostdirektion der Bescheid eingegangen ist, daß die bisher wenig günstige Postbefördernng zwischen Hamburg und Leip zig infolge Einlegung zweier neuer Züge wesentlich besser geworden ist, sodaß die Hamburger Abendbriefpost jetzt bereits anderntags bei der zweiten Austragung in Leipzig an die Empfänger bestellt werden kann. Diese Mitteilung ist um so erfreulicher, als auch natürlich alle andern an der Strecke Hamburg—Leipzig gelegenen Städte von dieser Beschleunigung der Postbeförderung betroffen werden. Da inzwischen auch die Postbeförderung nach Frankfurt a. M. und dem übrigen Westen Deutschlands, ferner auch nach dem Süden, Bagern, Württem berg usw., durch Einlegung neuer Schnellzüge mit Postbefördernng besser geworden ist, so ist zu hoffen, daß sich bald wieder der alte Ruf der schnellen Arbeit der Post bewähren wird. Irreführende Mitteilungen über Prcisvertcilungcn. (Vgl. Bbl. Nr. 169.) — Immer wieder werden in Zeitungsanzeigen und aus Buchumschlägen die Ehrengaben der Deutschen Schiller- stiftung als Preise hingestellt, nm mit ihrer Verleihung Re klame machen zu können. Die Deutsche S ch i l l e r st i f t n n g weist erneut und eindringlich darauf hin, daß sie dieses irreführende Vorgehen als groben Mißbrauch empfindet, der dem Sinn und Geist eines Wohlfahrtswerkes durchaus widerspricht. Aus dem österreichischen Buchdruckgcwerbe. — Wie in Deutsch land so wird auch in Österreich sehr darüber geklagt, daß die Buch- druckereicn sich gegenseitig stark unterbieten und sich nicht mehr an die preistariflichen Sätze halten. In den meisten Fällen wird* Not wehr vorgeschützt, zu der man durch die niedrigen Angebote gezwungen sei. Es wird nun angedroht, die Namen der unterbietenden Firmen im Organ der österreichischen Buchdruckereibesitzer zu veröffentlichen. — Mit den jüngst gemährten neuen Teuerungszulagen ist die Gehilfen schaft nicht zufrieden. Die Betriebsräte und Vertrauensmänner sind be reits mit neuen Forderungen hervor getreten. 1516
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder