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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.06.1891
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- Erscheinungsdatum
- 01.06.1891
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- Deutsch
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3188 Nichtamtlicher Teil. 123, 1. Juni 1891 unter unserer Würde, diesem unchristlichen Ausspruch aus »christ lichem-! Munde die gebührende Antwort entgegenzusetzen. Würden aber, wie die Schriftsteller hier Klage über die Verleger ge führt haben, die letzteren einmal gründlich ihre Klagelieder über die Herren Autoren anstimmen, dann dürften diese wohl jene übertönen. Ans die weiteren unklaren und dünkelhaften Reden dieser Versammlung einzugehen ist zwecklos. Sie waren meist von »Schriftstellern im Nebenamt«, die wohl verstehen, hohe An sprüche zu stellen, aber nicht vermögen, die Hälfte von dem wirklich zu verdienen, was sie verlangen. — Wir geben in nachstehendem nach dem »Reichsbotcn» einen Bericht über den Inhalt der oben mitgeteiltcn Verhandlung und bemerken hierbei ausdrücklich, das; sich die höchst auffällige und unziemliche Acußcrung des Herrn Predigers Frommet über das -eine Verdienst» Napoleons auch in den Berichten anderer Berliner Blätter findet. Daß sic also lhatsächlich gefallen, unterlieft! darnach bedauerlicher Weise keinem Zweifel. Berlin, 27. Mai. I». Die Konferenz evangelischer Schrift steller, welche gestern nachmittag im -Brandenburger Hof» hicrsclbst zusammcngctretcn war, hat ihre Beratungen bis in die späte Abendstunde ausgedehnt. Den ersten Vortrag der Konferenz hielt ?. Steinhaufen-Beetz Uber den Begriff der christlichen Littcratur. An zweiter Stelle sprach Rechtsanwalt vr. Klasing-Biclcfeld über das Verhältnis zwischen Schriftstellern und Verlegern. Er betonte dabei vor allem die Not wendigkeit beiderseitigen Vertrauens und regte die Befürchtung an, daß da, wo der Verlag in die Hände von kapitalistischen Aktiengesellschaften übergehe, oder wo sich ein -weder evangelischer noch katholischer» Zwischenhandel breit mache, dieses Vertrauensverhältnis gestört werde. Recht eigenartig gestaltete sich die Diskussion, die an diesen Vortrag an-nüpfte und bei der zumeist diejenigen Herren zum Wort kamen, die die Schriftstellern als »Nebenerwerb- betreiben. Alle die kleinen Klagen, welche diesen Herren dabei ausgestoßen, kamen zum Ausdruck. Den Ver legern wurde vorgeworsen, sie zahlten zuweilen erst, »wenn man die Schraube so fest drehe, daß sie quietschen», von anderer Seite wieder wurde das Bedürfnis nach einem Verzeichnis guter Verleger ausgesprochen. Oberpsarrer Blau-Jüterbog vermißte eine christliche Tagespreise und klagte über den Mangel an Mitarbeitern, der sich namentlich bei kleinen Blättern bemerkbar mache. I)r. Wpncckcr-Edesheim berührte wieder mehr die Honorarfragc und verwies darauf, daß man auch einmal umsonst arbeiten müsse, um der christlichen Presse das Feld zu erobern. — Hofprcdigcr Fromme! trat dem scharf entgegen. Das »Schreiben um Gottes willen» sei das elendeste, was es gebe; wenn man den Leuten nichts zahle, könne man Ungeeignetes nicht gut zurückwciscn und die Littcratur selbst werde nur den Schaden davon haben Was ihn am meisten bedrücke, sei die Er kenntnis, daß cs zu wenig christliche Schriftsteller gebe; gerade aber Lehrer und Geistliche seien berufen, aus dem Schatz ihrer Erfahrungen die Littcratur zu bereichern. Freilich sei cs eine alte Klage der Redak teure, daß gerade die Geistlichen ungemein empfindlich seien. Allerdings werde es den christlichen Schriftstellern auch nicht ganz leicht gemacht, man stehe zuweilen unter einer sehr scharfen Kritik, die mißmutig mache. Der Redner kam dann ans die -schändliche christliche Sccräuberei» zu sprechen, der auch er ausgesctzt sei. Seine Erzählungen wandelten unbefugt aus einem christlichen Kalender in den anderen, und die modernen -Crispinus- hätten sogar unberechtigt ein ganzes Werk von ihm zusammengcstcllt. Er habe einmal einem Verleger gesagt: »Wissen Sie, Napoleon hat nur rin gutes Werk gcthan, er hat einen Buch händler erschossen, cs war nur damals der falsche». Die Verleger verdürben freilich auch vielfach die Autoren, indem sie sic an goldene Galgen hängen. Der Redner regte zum Schluß mit Pastor Nesc mann die Bildung eines ständigen Bureaus an, welches namentlich jungen Autoren Ver leger verschaffen soll, und warf die Frage der Veranstaltung einer Preis- aufgabe in die Diskussion. Nunmehr trat k. Evcrs, der Einbcrufcr der Konferenz, mit dem Vorschlag hervor, einen -Generalsekretär» anzustellcn. ?. Evers hatte sür dieses Amt bereits eine »geeignete Person» in Herrn Or. Hasner gewonnen, welcher bereit ist, sür 1000 Jahresgchalt die Geschäfte zu übernehmen. l>r. Hafner war persönlich zur Stelle und nahm selbst das Wort, um die Notwendigkeit einer derartigen Anstellung zu begründen Die Mittel sollen durch Beiträge von je 5 ^ aufgebracht werden. Von den 210 Schriftstellern, welche dem ursprünglichen Plan einer festen Vercinsgründung zugestimmt. hat allerdings nur ein Teil Beiträge ge zahlt, von denen noch ll>7 ./tl zur Verfügung stehen Die Debatte ging nunmehr immer mehr auseinander, k. Burck- hardt, der Redakteur der mit 180 Abonnenten übernommenen »Deutschen Mädchen-Zeitung», begründete die Notlage vieler christlicher Redakteure, die Honorare in Gestalt von -Schuldscheinen auf den Himmel- aus- zahlcn. — vr. Paul Förster wünschte, daß jeder sich erst eine Lebens stellung schaffe, ehe er Schriftsteller werde, und empfahl im übrigen die Gründung eines Vcrcinsorgans. — De. Wyneckcr wünschte, daß die jungen Lehr- und Predigtamtskandidaten erst ein Jahr lang in eine Redaktion geschickt würden, um dort -schreiben- zu lernen. — k. Stein hausen wollte das beantragte Bureau zu einer Jury für litterarische Produkte ausgcstaltet sehen. Redakteur Pantenius-Leipzig suchte wieder etwas Ordnung in die verworrene Diskussion zu bringen. Bei den wunderlichen Vorstellungen, die zu Tage gefördert seien, könne man an irgend welche positiven Be schlüsse zunächst nicht denken, er beantrage: -Die Versammlung bittet die Einberufer derselben, darüber zu Rate zu gehen, ob und in welcher Weise der Begründung eines Bureaus, bczw. Vereins evangelischer Schriftsteller näher zu treten ist, und das Resultat einer künftigen Kon ferenz vorzulegen » Wie der Redner noch sachlich ausführte, fehle es an christlichen Schriftstellern; solche christliche Schriftsteller werde aber ein Bureau nicht schaffen können, die müßten geboren werden, die wüchsen aus in dem Geiste, der das Volk beseele Ausgabe der Geistlichen und Lehrer sei es daher, erst ein christliches Volk zu schaffen, dann werde cs auch christliche Talente geben. Die weitere Debatte drehte sich wesentlich um das Bemühen des ?. Evers, die Genehmigung zur Anstellung des l)r. Hasner zu er langen. Wie Redakteur Pantenius aber aussührte, sei die Konferenz gar nicht befugt, über Gelder zu verfügen, die ganz andere Leute ge zahlt hätten; infolgedessen beschränkte man sich schließlich auf die An nahme des Pantenius'schen Antrages. Da sich schließlich noch herausstelltc, daß das -cinberufende Komitee eigentlich nur aus k. Evers bestand, erfolgte endlich noch die Wahl eines vollständigen Komitees, das aus vr. Mül lcr-Fürer, v. From mcl, Konsistorialrat Dalton, Or. Paul Förster und ?. Evcrs zu sammengesetzt und mit dem Rechte der Kooptation ausgestattet wurde. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Korrektors. Dem »Leipziger Tageblatt- gingen aus Reichszerichtskreisen zwei Be richtigungen zu der in der Ueberschrift bczeichnetcn Angelegenheit zu, von denen wir die eine nachstehend folgen lassen, da auch wir den Artikel der -Hamburger Nachrichten», dem die Berichtigung cntgegentritt, über nommen hatten (vergl. Nr. 119): -Gestatten Sie eine Entgegnung auf den von Ihnen abgedrucktcn Artikel der -Hamburger Nachrichten-, wobei ich die Vorbemerkung vor ausschicken möchte, daß zwar das Interesse der Tagespresse an der viel besprochenen Haftbarkeit des Korrektors bei Preßdclikten ein sehr begreif liches ist, wohl aber ebenso begreiflich, wenn die Mitglieder des Reichs gerichts sich den vielfachen Angriffen auf die Judikatur des Gerichtshofs gegenüber nicht gleichgiltig verhalten. Man hat sich nachgerade ange wöhnt, für alle unliebsamen Vorkommnisse in der Strafrechtspflege das Reichsgericht verantwortlich zu machen, ohne nach Zuständigkeit und Prozeßgesctzgcbung viel zu fragen, ohne auch die Konsequenzen genau zu überlegen. So unterscheidet der auch von Ihnen in Nr. 142, 4. Beilage ab- gcdruckte Artikel der »Nationalzeitung- nur sehr mangelhaft zwischen den Feststellungen des Landgerichts Stade und solchen des Reichsgerichts, das thatsächliche Feststellungen überhaupt nicht zu machen, sondern aus den gegebenen Feststellungen nur juridische Schlüsse zu ziehen hat. Daß die strafrechtliche Verantwortlichkeit des zur Herstellung eines Preß- erzeugnisscs verwendeten Personals Zustände Hervorrufen muß, die sür die Presse höchst bedenklich sind, wird jeder Vernünftige zugcben. Die Abhilfe ist aber bei der Gesetzgebung, nicht bei den Gerichten zu suchen, insbesondere nachdem, wie die Einsendung an die »Nationalzeitung» richtig betont, die Gesetze Staatsanwaltschaft und Gerichte mit übel angebrachtem Mißtrauen in eine Zwangslage versetzen. Echt laienhaft sagt dagegen die «Nationalzcitung»: -Eine Recht sprechung, welche zu unleidlichen Zuständen führt, muß falsch sein, na mentlich wenn sic erfolgt, nachdem das Gesetz, um dessen Handhabung es sich handelt, 17 Jahre lang in anderer, nicht zu unleidlichen Zu ständen führender Art ausgelcgt worden » Dann zum Schluß: »Ver kennt ein Staatsanwalt oder ein Landgericht diese wesentlichen Grund züge des Preßgesctzcs, so ist cs unseres Erachtens die Aufgabe des Reichsgerichts, Wandel zu schaffen. Seine Stellung ist dazu hoch und frei genug. Es kann und muß unleidliche Zustände der Presse ver hindern.- Jedes Wort ein Irrtum. Die Stellung des Reichsgerichts ist nicht -frei», sondern es steht unter dem Gesetz, wie jedes Gericht. Den Staat würden wir bedauern, der damit etwas Gutes zu schaffen glaubt, daß er ein Gericht, sei es selbst das höchste, als freien Korrektor aller da oder dort als unleidlich empfundenen rechtlichen Zustände cinsetzt. Das, was die »Nationalzcitung» als wesentliche Grundzügc des Preßgesetzes ansstellie, die ausschließliche Verantwortlichkeit des Redakteurs, steht, wie das Blatt halb und halb selbst zugiebt, nicht im Gesetz, sondern die unbedingte Anwendbarkeit der allgemeinen strafrechtlichen Grundsätze. Jener wesent liche Grundzug des Preßgesetzes wird täglich von den Redakteuren aufs eifrigste bekämpft, und jene Anwendbarkeit des allgemeinen Strafgesetzes,
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