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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.03.1892
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 07.03.1892
- Sprache
- Deutsch
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58, 7. März 1892. Nichtamtlicher Teil. 1391 daß in dieser Übersetzung sein Sinn recht klar und deutlich aus- gedrucket und darin nichts geändert werde. Sobald ein theil davon fertig und von gedachten Rcinbeck, ^obarä und v. larriLos upprobiret worden, soll solcher und (sie!) die Presse gegeben werden, so daß von Zeit zu Zeit oder auch alle Jahr ein theil davon herauskommc Wobey dero p. v. kranä mit ihnen überlegen soll, ob dieses Merck nicht durch subseription gedrucket werden kan. Der Druck dieser Über setzung soll so schöne und aecurat als cs nur immer möglich ist, ge schehen, und zwar sowohl von schönen lüttera, als auf sehr guten Papiere, jedoch dergestalt, daß 2 Abdrücke geschehen, nehmlich einer aus recht schönen, der andere auf gemein u. schlechten Papier; das gantzc Merck muß in Berlin, nicht aber in Leiptzig oder sonsten auswärtig gedrucket, dabey auch alle möglichste mühwaltung angewand werden, daß dieses Buch, so wie in voll kommener reinigkcit der Sprache, also auch von schönen und aceu- raton Druck erscheine, damit auch die auswärtigen daraus sehen können, daß man in Berlin vermögend sey was schönes zu machen. Der Anfang mit der Übersetzung soll sogleich gemachet, auch wie cs damit und mit den Druck einzuricht., befohlener maßen reiflich über leget, Sr. König!. Nagest. aber, wie alles gefastet worden, nicht eher als nach Dero Zurückkunfft aus den Clcvischen berichtet werden. Potsdam, d 2. ckulz', 1738. Fr. Wilhelm. An den Dtats-Niuistsr von üraock. Daß die Betrachtungen des Probst kombsde über die Augsburgischc Oooksssion, obstchcndcr maßen in das Frantzösische übersetzet und zu Berlin gedrucket werden sollen. Antwort des Etatsministcrs von Brand. Aus Ew, König!. Mähst, allergnädig tc 6abiosts-Ordre vom 2t-n lulg' dieses Jahres, haben wir hiermit anbcfohlcncr maaßen allcruntcrthänigst berichten sollen, daß an der Frantzösischen Über setzung der Betrachtungen des Probsts lioinbsoles über die Augspurgsche Oonkessioo würcklich gearbeitet werde. Der Druck dieses Wcrcks soll in Berlin veranstaltet werden, die Lettern müßen wir auswärtig gießen laßen, hingegen wird das Papier im Lande ohnweit Berlin verfertiget. Die erforderte sämtliche Kosten belaufen sich zwar ziemlich hoch, cs wil aber der Buchhändler Duucke alles über sich nehmen, wenn ihm nur auf den ersten Theil Vorschuß- oder Darlchnswcise Tausend Rthllr gegeben werden, welche Summa er innerhalb 5. Jahren, jährlich mit 200. Rthllr: wieder erstatten wil, wie sein hiebcy ge fügter Anschlag besaget. Zu Erreichung Ew. König!. Mayst. allergnädigstcr Intention wißen wir Keine beßerc Vorschläge zu thun, indem die Subseription vielen Schwierigkeiten und Wcitläuftigkeiten unterworfen ist. er Es äepenäirct also von Ew. Königl. Mayst. Disposition, aetdcr'»-hmen. höchst Dieselbe hierunter weiter zu verfügen allergnädigst gr. W. geruhen wollen. Berlin, den IN-» 1738. üranck. Keioboek. Lxpeäiat, daß benöthigte Lranä. d. 20. XvA. guo reesp. ^obarck. v. larriAes. Hr. Hossraht Ll. Beigclegte Kalkulation Haudes. Wenn der erste Theil der Betrachtungen in srantzösischer Sprache 3'z ^Ipbabotb vermuihlich betragen, und davon 1000 Lxemplana aufgeleget werden sollten; so würden die Unkosten folgende sehn. 1. 3>/, Hlpbabetb*) machen 81 Bogen") diese zu 1000 Lxsmplar gerechnet thut an Pappicr 18Balln. Der Balln zu 22 Thlr. Thlr. 396.— — 2. Die besondere Schriffl dazu zu gießen kostet „ 200.—.— 3. Das Setz- und Drucker-Lohn dm Bogen zu 3 rthl. gerechnet thut „ 243.—.— 4. Die Kupfser Platte und andere nöthige smdsllissemsvts thun „ 120.—.— Summa Thlr. 959.—.— So viel betrüge der erste Theil. Weil nun aber mit dem zwcyten immeäiats fort gefahren werden muß, und man die dazu erforder lichen Unkosten, nicht so gleich aus dem Oapital des elfteren wieder ziehen kan; so würde cs darauf ankommcn, ob 8o:LoeoizZ: Najostaot dem Verleger, welcher das risioo übernehmen will, rthl. 1000 allergnädigst vorzuschießen belieben möchten, welcher sich gedachte Summa in 5 Jahren; nemlich alle Jahre nach vollendetem Druck 200 rthl. zu remboursirsn, verpflichtet. Da er denn die ') Bekanntlich wurde bis etwa zur Wende dieses Jahrhunderts die Bogenzahl eines Bandes in drucktechnischer Beziehung nicht nach Ziffern, sondern nach Alphabeten (L 23 Buchstaben, da V u. IV fortfielen) ermittelt. Anm. d. Einsenders. ") s 8 Seiten. Anm. d. Einsenders. folgenden Tbcile aus seinen Mitteln nach und nach heraus drucken wird, Falls So-TosuigUlilajostaet eine Anzahl Lxemplaria zu nehmen belieben möchten; so würde derselben Betrag nach dem wohl feilsten Prciß von obgedachtcr Summa der 200 rthl. allemahl abgezogen. Pappier und Schrifft sind bereits besorgt; so, daß man 14 Tage nach Niobael den Anfang machen kan. Hau äs. Der König verfügte nun, Haube solle 1000 Thaler Vor schuß aus der Bibliothekkasse erhalten, in der sich aber nur 121 Thlr. 17 Gr. 5 Pf. Vorständen; außerdem »habe sie noch von der Kgl. Leichenprozession her 750 Thlr. Schulden«. Rein beck schlägt nun vor, der Vorschuß solle aus dem Kircheurevenuen- fonds genommen werden. In diesem befanden sich aber, da Prinz Heinrich ihm gerade 10 000 Thlr. leihweise entnommen hatte, nur 191 Thlr. 23 Gr. 7 Pf., während für bevorstehende Kirchenbauten 2722 Thlr. 21 Gr. erfordert wurden. Darauf resolvierte der Minister Brand am 5. September 1738: Nachdem ich anliegend, Lxtraot auß dem ^ ll. *> Direetorio gesehen; so finde daß der gethane Vorschlag nicht praetieabls. Man wird also auff ein anderes rno^on Bedacht sein müß. Dieses andre »No^su« wurde augenscheinlich nicht gefunden; denn die französische Uebersetzung ist nie erschienen! Der Plan des Königs hat uns aber die Kalkulation Haudes erhalten, die kein Verleger ohne Interesse lesen wird. Satz und Korrektur von acht Quartseiten in Mittelsraktur uud deren Druck in 1000 Exemplaren kostete 3 Thlr. (heute trotz Schnellpresse das Zweiundeinhalbfache!), und der Bogen Hand-Büttenpapier 1'/, Pf. Vermischtes. Deutsches Buchgewerbe-Museum, — Neu ausgestellt sind die vor kurzem erschienenen -Drei Karten von Gerhard Mercator. Facsimile- Lichtdruck nach den Originalen der Stadtbibliothek zu Breslau, hergestellt von der Rcichsdruckerei. Herauszegeben von der Gesellschaft für Erdkunde zu Berlin. (Berlin W. H. Kühl)-. Von den großen Kartenwerken, die Mercators Ruhm begründet haben, war bisher nur die 1569 erschienene Weltkarte inj einem Exemplare bekannt. Bei Gelegen heit der Ordnung der Kartensammlungen der Stadtbibliothek in Breslau fand sich nicht allein ein zweites Exemplar der Weltkarte, sondern noch zwei andere, von Schriftstellern des sechzehnten Jahrhunderts mehrfach genannte Karten desselben Meisters, nämlich die Karten von Europa und den Britischen Inseln. Die Reproduktion der schlecht erhaltenen und übermalten Karten in Lichtdruck ist ein Meisterstück der Reichsdruckerei zu Berlin. Mährisch-schlesischer Buchhändlerverein. — Mit Erlaß der k. k. mährischen Statthaltern vom 16. Februar 1892 (Z, 4628) wurden die Satzungen des mährisch-schlesischen Buchhändlervereins, mit dem Sitze in Brünn, genehmigt. Verurteilung. Kopflose Zeitung. — Die in Freiberg j. S. erscheinenden -Erzgebirgischen Nachrichten», bei welcher der dortige Buch- druckercibesitzer E I. O. Reipcrt nur die erste und achte Seite druckt, während die zweite bis siebente Seite als sogenannte kopslose Zeitung von der Firma Kowark'sWiitwe in Berlin geliefert und in der Deutschen Verlags- und Buchdruckerei-Actiengcsellschait zu Berlin gedruckt wird, gaben am 3 d. M. Anlaß zu einer gerichtlichen Ver handlung. Da Rcipert sich fälschlich als Redakteur, Drucker und Verleger der ganzen Zeitschrist angegeben, die Witwe Kowark und der Drucker Baltz in Berlin aber unterlassen halten, sich als Redakteur bez. als Drucker zu nennen, so wurden alle drei wegen Preßvcrgchens angcklagt. Die 2, Strafkammer des königlichen Landgerichts zu Frciberg verurteilte Reipcrt zu 30 ^ Geldstrafe bez. 3 Tagen Haft, Baltz zu 10 ^ Geld strafe bez. 1 Tag Hast, sprach aber die Witwe Kowark frei. Ocstcrreichische Bereinsthaler. — Der Reichsanzeiger vom 3. d. M. veröffentlicht das Gesetz, betreffend die Bereinsthaler oestcrrei- chiichcn Gepräges, vom 28. Februar 1892. Es umfaßt drei Paragraphen, dessen tz 1 den Bundesrat zur Außerkurssetzung dieser Münzsorte er mächtigt, während die §8 2 u. 3 Bestimmungen zur Ausführung der Maßregel enthalten. § 1 lautet: -Z 1. Der Bundesrat wird ermächtigt, die Außerkurssetzung der in Oesterreich bis zum Schluffe des Jahres 1867 geprägten VereinS- thalcr und Vereinsdoppelthaler unter Einlösung derselben aus Rechnung des Reichs zu dem Wertverhältnifle von drei Mark gleich einem ') Allgemeinen Kirchen. 188*
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