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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.01.1892
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1892-01-21
- Erscheinungsdatum
- 21.01.1892
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- Deutsch
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16, 21 Januar 1892. Nichtamtlicher Teil. 385 Urkundcnstempel zu entrichten, wenn die Schristiorm nickt als bloßes Veiständtgungsmittel -wischen den Vertragschließenden, sondern in der Absicht gewählt ist. durch lchristlichc Fixierung des Vertrages ein dauerndes beweiskrästiges Instrument hcrzustcllm; diese Absicht setzt nicht mit Notwendig! it einen schon vorder mündlich abgeschlossenen Vertrag voraus, sondern kann auch dann vorhanden sein, wenn der Vertrag durch den Briefwechsel erst zu stände kommt. — Nach tz 6, Abs. I und 2, der Konkursordnung sind Rechts handlungen, welche der Gcmcinschuldncr nach der Eröffnung des Ver fahrens vorgcnommcn hat, den Konkursgläubigern gegenüber nichtig, und dem anderen Teil ist die Gegenleistung aus der Masse zu- rückzugewähren, soweit letztere durch diese bereichert ist. In Be zug aus diese Bestimmung hat das Reichsgericht, IV. Cwilsenat, durch Urteil vom 24. September 1891 ausgesprochen: Die Ver pflichtung des anderen Teils zur Herausgabe der auf Grund solcher Rechtshandlungen erlangten Vermögenswerte an die Konkurs masse ist eine unbedingte, gleichviel ob der andere Teil zur Zeit der Vernähme der Rechtshandlungen von der Konkurseröffnung Kennt nis gehabt hat oder nicht. Dagegen ist der andere Teil für die Er stattung des Werts der durch die nichtige Rechtshandlung erlangten, aber Nicht mehr in seinem Besitz befindlichen Vcrmögensstücke nicht un bedingt hasibar, vielmehr regelt sich diese Haltbarkeit nach den landes- rechtlichen Vorschriften über Rückgcwähr des aus einem nichtigen Rechts geschäft Empfangenen. Der Gesetzentwurf gegen Sittenlosigkeit. — Nach Mit teilungen der Tagcsprcsse ist der Gesetzentwurf, zu dem die Enthüllungen im Prozeß Hcintzc vor dem Berliner Schwurgericht den Anlaß gegeben haben, nunmehr scrtiggcstcllt. Nach den kurzen Angaben über seinen Inhalt zu schließen, scheint der Entwurf, der sich zunächst nur gegen das Zuhäitertum, eine spezielle Berliner Errungenschaft, richten sollte, sehr wert auszuholen und bedroht nunmehr werte Geschäftskreise durch eine verschärfte Fassung dcS Strafgesetzes, die gelegentlich zu sehr unlieb samen Auslegungen Anlaß bieten könnte. So soll der Paragraph, der von den unzüchtigen Schriften, Abbildungen oder Darstellungen handelt, dahin eine Erweiterung erfahren haben, daß auch wer diese Schrillen u. s. w feilhält, sie zur Ver breitung Herste llt, oder zum Zweck der Verbreitung im Besitz hat, ankündigt oder anprcist, oder wer in Druckschriften unzüchtige Ver bindungen einzulcitcn lucht, mit Gefängnis bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe bis zu sechshundert (bisher dreihundert)^ oder mit einer dieser Strafen bestraft mied. Für das gewerbsmäßige Begehen der Handlung soll noch eine strengere Strafe platzgreisen. Der gellende 8 184 des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich lautet lo: -Wer unzüchtige Schriften, Abbildungen oder Darstellungen ver kauft, verteilt oder sonst verbreitet, oder an Orten, welche dem Publikum zugänglich sind, äusstellt oder anschlägt, wird mit Geld- strafe bis zu dreihundert Mark oder mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft.- Vom deutschen Handelstag c. — Der in diesen Tagen in Berlin versammelt gewesene deutsche Handelstag beschäftigte sich in seiner lltzien Sitzung mit dem Gcietzcnlwurf, betreffend die Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftpflicht. Aus Antrag des Rcicrenten, Abgeordneten Oechelhäuscr nahm die Versammlung folgende Resolution (mit einer Aendcrung des Handelskammer-Sekretärs Or. Eras (Breslaus) an: -Ter deutsche Handelstag drückt seine freudige Genuglhuung da rüber aus, daß er in dem -Ges, tzentwurs bctr>ffcnd die Gesellschaften mit beschränkter Haftung» im wesentlichen die Erfüllung der unierm 7. Dezember 1888 an das königlich preußische Handelsministerium ge richteten Vorschläge miederfindet, und spricht dem Prinzip der Gesetz vorlage seine Zustimmung aus.» Bom Po st wesen. — Im Leipziger Tageblatt finden wir zur Frage des Brieiportos folgende Ausführungen: »Ter Staatssekretär Oe. von Stephan hat sich bei der Beratung des Posiciats in der Budgelkommiision des Reichstages ausdrücklich gegen eine Erhöhung des zulässigen einfachen Gewichts für Briese von 15 aus 20 x ausgesprochen unter besonderem Hinweis aul den dadurch ent stehenden Ausfall von mehreren Millionen. Die Rücksichtnahme aus finanzielle Erwägungen einerseits und aus den Verkehr, in besten Zeichen wir nun einmal stehen, anderseits, scheint uns nun auch weniger die Erhöhung des Gewichtssatzes als vielmehr die Einführung eines Zwischen- Portosatzes von l5 -ß für Briese in den Gewichtsgrenzen von 15— 100 A zu fordern. Ist cs doch eine ziemliche Ungerechtigkeit, für einen Brief von lü x denselben Satz wie für einen von 250 ^ zu erheben. Zudem erheischt der nach langen Bemühungen zugcstandcne Tarif für Drucksachen bis zu 250 x in 3 Staffeln folgerichtig auch einen drei- sätzigcn Briesportoiaris innerhalb dieser Grenze, mit der einzigen durchaus entsprechenden Aendcrung, daß hier die drei Gewichlsstaffeln 15, 100 und 250 g zu betragen hätten - Telegraphischer Verkehr. — Die amcrikanilchcn Kabelgesell- scbastcn haben ein Verzeichnis derjenigen Länder in Amerika mi,geteilt, nach welchen Telegramme nur auf Gefahr der Absender anzunehmen sind, weil die bctcrligtcn Tclegraphen-Verwaltungen sich weigern, Nach forschungen, die sich aui die Beförderung oder Zustellung von Telegrammen aus ihren Linien beziehen, Folge zu geben, sowie die Gebühren unter irgend welchen Umständen zurückzuzahien. Ausnahmen finden nur statt bei Telegrammen nach solchen Orten, an welchen die beteiligten Kabel- gcfcllschastcn Telegraphcnaiistalicn eröffnet haben. Die Kabclgescllschaftcn stellen Nachforschungen an und erstatten die Telegrammgcbührcn in be gründeten Beschwerdefällcn. Verzeichnis. Staaten. Die Weigerung betreffs dcr Nachforschungen und Gc- bü'hrencislailung erstreckt sich auf Bolivien alle Orte. Columbien alle Orte, ausgenommen die Kabclgesellschasts-Anstaltcn Buenavcntura, Colon und Panama. Costa Rica alle Orte. Ecuador alle Orte, ausgenommen Guayaquil und Santa Elena. iKuatcnrala alle Orte. Honduras alle Orte. Mexiko alle Orte, ausgenommen Coatzacoalcos, Jaltipan, Mexiko City, Rehes, Salina Cruz, San Geronimo, Tampico, Vera Cruz und Zarabia. Peru alle Orte, ausgenommen Callao, Lima, Mollcndo und Parsta. Venezuela alle Orte, ausgenommen Caracas und La Guayra. Falsches Geld. — Schon wieder ist eine neue Art falscher Zwei markstücke aufgetaucht, welches Falsifikat um so gefährlicher ist, als cs auch im Klange fast garnicht von echtem Gelbe zu unterscheiden ist. Diese Zweimarkstücke sind mit dem Münzzcichcn aus dem Jahre 1883 versehen, haben plumpe unregelmäßige Schrift und anscheinend gekerbte unregelmätrigc, auch schräge Randlmien und weisen das täuschend nachge- machke Bildnis Kaiser Wilhelm I. auf. Die Farbe ist ziemlich hell, die Münze fühlt sich fettig an, ihr Klang ist, wie bereits erwähnt, natürlich. (Nat.-Ztg.) Jubiläum. — Am Ncujahrstags beging die weltbekannte Fstma Rudolf Masse, die am 1. Januar 1867 in Berlin gegründet wurde und sich seitdem gewaltig ausgcbreitet hat, die Feier ihres füniund- zwanzigjäbrigcn Bestehens. Am Vormittage fand in den Geschäftsräumen die Beglückwünschung dcr Chess des Hauses statt. Herr Rudolf Mofsc und Herr Emil Masse wurden von dem Personal dcr Firma, von geschäftlichen und persönlichen Frcünden, Redaktionen, Vereinen, Behörden und öffentlichen Jnsti'atcn, vom Oberbürgermeister von Ber lin. mehreren Sladträtcn, Reichs- und Landtagsabgeordnelen und vielen anderen hervorragenden Persönlichke.ren aus allen Gebieten des öffent lichen Lebens durch zahllose Glückwünsche, kostbare Blumcnspenden, Ehrengeschenke und künstlerisch ausgcsühite Adressen gefeiert. Gleich zeitig wurde eine zur Feier des Jubiläums verfaßte > Denkschrift, die Geschichte der Firma, welche die wohlgclungenen Porträts beider Inhaber ziert, seitens des Personals überreicht. Die Herren Masse dankten tiefbewegt sür diese Ovatwncn und überreichten ihrerseits als Erinnerung an den Jubellag dcr Firma jedem Angestellten ein mit ent sprechender Widmung versehenes Portefeuille, dessen Inhalt den Wert der Gabe noch erhöhte. Am Abend waren im Fcstsaal des Vereins junger Kausleutc sämtliche Angestellte dcr Firma, auch die auswärtigen Vertreter derselben, zu einem Bankett vereinigt. In einer Ansprache, in welcher Herr Rudolf Moste seinen und feines Bruders Dank für die vielen Be weise von Liebe und Treue aussprach, machte er die Mitteilung, daß die Inhaber d r Firma eine Stiftung von I00O00 für ihre Ange stellten begründet haben, deren Verwaltung einem später zu ernennenden Komitee übertragen werden soll. Dcr Bürgermeister von Grätz, dcr Vaterstadt des Herrn Rudolf Moffe, überreichte dem Jubilar das Ehren bürger-Diplom. Ein Fcssipicl bildete den Schluß dcr Feier. B uckh and lungs gehilf cnvcrci n zu Leipzig. Bortrag. — Im Buchhandlungsgehilscnverein zu Leipzig cröffnctc am vergangenen Sonnabend Herr Oe. I. Springer, Tirektorial-Assistent am könig lichen Kupserslichkabinett zu Berlin, eine Reihe von Vorträgen über die -Entwickelung der Buchausstattung». . Dcr Redner, den eine ruhige und klare Vortragsweise auszcichnet, führte seine Hörer zunächst auf die Anfänge und Vorläufer des Buches zurück und legte lorischreiicnd die verjcriedencn Stuscn in dessen tcchnischer Herstellung dar. Wenn dcr Beginn einer Ausschmückung Neuoundfsünzigster Jahrgang. 53
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