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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.04.1891
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 24.04.1891
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- Deutsch
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2376 Sprechsaal. — Nichtamtlicher Teil. 93, 24. April 1891. eingerichteten Anstalten hat aber nach stets bewiesen, daß er die Bedürfnisse der Gesamtheit veränderten Verhältnissen richtig an zupassen vermag; seine Fahne deckt nnd schützt, wo immer sie hoch gehalten wird. Diese Fahne nun, das Symbol der Einheit, bereitet sich jetzt vor, das »große Wasser« zu überschreitend Auch auf dem neuen Felde wird sie die Interessen des deutschen Buchhandels nicht minder decken und schützen. 0. Einige Bemerkungen zur Verkehrsordnung. Zu tz 14 Defekte: Weshalb ein ganzes Jahr als Ersatzfrist für Defekte? Das Handelsgesetzbuch läßt es bei 6 Monaten bewenden. Nicht nur der unablässige Besitzwechsel im Buchhandel, sondern auch die vielfach verklausulierten Kommissionsverlags-Bestimmungen machen — bei Tafelwerken und ähnlichen Sachen zumal — die unge bührlich lange Haftungssrist des Verlegers sehr lästig, wo nicht unerträglich. Zu A 25. »Alte und neue Rechnung « Der Ausdruck »bevorstehende Ostermesse« ist irreleitend. Die »bevorstehende« Ostermesse ist keineswegs der Abrechnungszeit punkt für alle Buchungen »alter Rechnung«. Sonst müßten als in alte Rechnung geliefert auch diejenigen Bezüge gelten, welche zwischen dem 1 Januar und der Ostermesse desselben Jahres gemacht worden sind. Der Richter käme so zur Ansicht: nicht das Kalenderjahr, sondern die Zeit von Ostermesse zu Ostecmesse sei das Buchungsjahr. Es muß also heißen: »Unter »alter Rechnung« werden alle Buchungen verstanden, welche in das einer Ostermesse vorangehende Kalenderjahr fallen« u. s. w Zu 8 33. »Remittendeu vom Konditionsgut.« Absatz 2. Abgesehen davon, daß die Begriffe »in Rechnung« und »L condition« hier gewissermaßen in Gegensatz treten (während es »in feste Rechnung« heißen sollte), läßt auch die Fassung dieses Absatzes zu wünschen übrig. Was anders als die Identität der Exemplare ist z. B. maßgebend für solche Bücher gleicher Auflage, welche in der vor der Ostermesse liegenden Zeit, welche bereits der neuen Rechnung angehört, ausgeliefert worden sind? Will ich mich gegen das sehr oft vorkommende Verfahren, i» neue Rechnung bezogene Exemplare eines Buches statt alter Rechnung ungehöriger zurück zu erhalten, schützen, so muß ich die Bücher abstempeln oder sonstw e zeichnen, und damit kommt die »Identität« in Frage. Zu dem mühseligen Verfahren der Kennzeichnung seiner Bücher kann wohl ein kleiner, aber kein großer Verleger greifen. Die Unsitte aber, dem Verleger statt der faktisch in alte Rechnung bezogenen Bücher neue und vorzüglich bar bezogene zurück zu schicken, ist viel weiter eingerissen als oft angenommen wiid. Dem Verleger muß aus diesem Grunde das Recht zugestanden werden, die Rücknahme oder Disponiernng solcher Bücher, welche bereits in neue Rechnung sei es ä condition, fest oder bar, wieder be zogen worden sind, zu verweigern, bez als in neuer Rechnung geschehen anzusehen, falls sich nicht die Identität der Exemplare klar ergiebt. ?. U. -- Sprechsaal. Zur Verkehrsordllung. Erwiderung. (Vergl. Börsenblatt Nr. 83.) Auf die Bemerkung im Sprechsaal (Nr. 83 vom 13. April) -Zur Verkchrsordnung-, unterzeichnet »Ein Verleger-, möchte ich kurz entgeg nen, daß sich zunächst jeder Verleger gegen diesen sogenannten »Miß brauch» durch Abstempelung seiner Exemplare selbst schützen kann, wie es ja von vereinzelten Firmen geschieht. Dieselben dürsten sich aber durch diese rigorose Maßregel, welche im Sortiment durchweg sehr abfällig beurteilt wird, mehr schaden als nützen, da cs im Grunde ein recht kleinliches und abgünitiges Verfahren ist. Nach meiner Ucbcrzeugung sind cs nur die umsichtigen, thätigen und ordent lichen Sortimenter, welche von diesem Vorteil Gebrauch machen, und diese hätte der Verleger allen Grund in solchen Kleinigkeiten zu unter stützen. So lange die rechtliche Seite dieser Frage noch offen ist, mag doch jeder seinen Vorteil geschickt ausnutzcn, so gut es geht. Eine Abstempelung führt übrigens zu mancherlei Mißständen, welche für beide Teile schlimmer sind, als die kleine Differenz im Verlust oder Gewinn. Ein Sortimenter. Anzeigkblatt. Geschäftliche EinrichtuiMN und Veränderungen. (16296) 4us äem Kolbst verlas des Verfassers ging in äeu moinev übor: Wallinanllkr'ungkn. Lin Lüliror clureli Mesbrtäkos oüeßsttz (kromeuaden-Keotürs) VON o. Spislraallll. 18SO. kreis gebettet 1 in keebuuiig mit 250/o, bar mit 33^/zO/o. Oie blsberuallms erfolgte inkl. aller io keebnung 000b ausstebevder Lrvmplsre, die gokälligst mit mir 2ll verrscbnsn siod. Hw krsuodllebs Verwendung bittood lloebaebtaogsvall Wiesbaden, 20. Xpril 1891. konrad kelnbardt vorm. W. kotb's Lnek- u. kunstbaudlung. klüneben, 21. kpril 1891. (16297) x x Lisrdureb ssige lob an, dass ieb meine unter der kirwa: kuoltlitmäiuvA Aiinviinvr kost bestellende Luebbanclluug von beute ab mit dem Luebbandel ln direkten Vsrksbr bringe. kleine Vertretung Kat die »Ksipriger Volksbuobbandlung" übernommen, durob wslobe ieb mir Ibre kundsebrsiben, Wakl- rsttsl sto. erbitte. Iloebaobtungsvoll Lnvdbuudlung lttllnebner kost. 0816PM688K 1691! (16255) Den Herren Verlegern bringen »vir kisr- durek in Lrinnsrung, dass dis O -Kl.-Laldi der ebemaligen kirwa Lonpgä Doping in I-ismbupg von uns bsrablt werden. Hamburg. Weitbreobt L Rarlssal Karl 6rädsosr Haeblolger. (16288) Oresden-^ltst., binde kpril 1891. Da ieb fast weine sämtlioken Aufträge direkt erkalte und ieb selbst sedon seit mebreron dakrsn mit geringen Xusnabme» alles direkt erledige, so vsrkekrs ieb vom l. klai d. d. an nur noeb direkt. leb bitte dssdalb, wir etwaige öestollunge» aus meinen Verzeichnissen, sowie rkofragen, aueb Ossideratsnlistsn (da ieb das klörsenblatt niebt mebr lose), Katalogs ste. ste. gef. nur direkt ru übersenden. kolkstredönd waebs ieb unter Umständen aueb direkte Lenduogsn an die Kommissionärs meiner Herren Auftraggeber vaeb Ksiprig; namevtlied gilt dies von Lestelluugoo aus dem Luslaudo, die ieb stets direkt an dis Kommissionärs meiner Herren Auftraggeber naeb Keiprig expediere. Herrn K. keroau kür bisberige prompto öesorgung meiner Kommission besten Dank. Oaor ergebenst ^ng. lllrseb, ^utiguariat; Kager von -tutograpben, korträts, kupkerstieben, kostümbildsru ete.
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