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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.07.1891
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 29.07.1891
- Sprache
- Deutsch
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173, 29. Juli 1891. Nichtamtlicher Teil. 4351 Ich bitte Sie, hochverehrte Herren, sehr ergebenst, von dieser meiner Erklärung Kenntnis nehmen und, wenn die nicht verständliche Stelle in Ihrem Blatte erschienen sein sollte — was ich nur durch dritte Hand gehört —auch meine Erwiderung aufnehmen zu wollen Was ich auf jener Versammlung — die eine durchaus kleine war und nur einen beratenden, fast privaten Charakter trug, gesagt, habe ich wesentlich im Interesse der Verleger ge sagt, die durch ein unverantwortliches Treiben geschädigt werden Das ganz beiläufige Scherzwort — das zum Ueberfluß noch in Ihrer Anlage gesperrt gedruckt ist, hatte mit der Sache gar- nichts zu thun. Es thut mir aufrichtig leid, Ihnen auch nur einen Augen blick eine Wolke bereitet zu haben. Wer auch nur eine Zeile von mir gelesen, wird mich nicht für fähig halten, einen so ehren werten Stand, wie den deutschen Buchhandel, in seiner Gesamt heit anzugreisen. Indem ich Ihnen nochmals danke, daß Sie mir die Ge legenheit gegeben, mich Aug' in Aug' verantworten zu dürfen, habe ich die Ehre zu sein in vorzüglichster Hochachtung Ihr ergebenster (gez.) l). Emil Frommel, Hofprediger. An den Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Die Festlegung des Osterfestes. Von den sächsischen Handels- und Gcwcrbckammcrn ist folgende Eingabe, deren Wortlaut wir dem Leipziger Tageblatt entnehmen, an das königliche Ministerium des Innern zu Dresden gerichtet worden: Dem königlichen Hohen Ministerium gestalten sich die chrcrbictigst Unterzeichneten Handels- und Gcwcrbekammcrn im nachstehenden eine Angelegenheit zu unterbreiten, deren Bedeutung räumlich den ganzen Erdkreis unifaßt, wie sie sachlich weit über ihren Gcschästskreis hinaus- greisl: die Frage der Festlegung des Osterfestes. Selbstverständlich würde die Lösung dieser Frage nur im Wege diplomatischer Verhandlungen, zunächst etwa zwischen dem Deutschen Reich und der Römischen Kurie, vor sich gehen können; die geeignete Art, die Einleitung solcher Ver handlungen zu vermitteln, haben wir dem Ermessen des königlichen hohen Ministeriums ganz anheimzustellen. Daß die Lösung aus die erste An regung hin mit Erfolg in Angriff genommen werden sollte, wagen wir kaum zu hoffen; vielleicht gelingt cs aber doch, sie noch vor dem Ablaus des 19. Jahrhunderts, das im Wege der internationalen Vereinbarung schon so Großes geschaffen hat, zu lösen. Wenn bei dieser Gelegenheit erreicht werden könnte, daß diejenigen Staaten, welche sich noch des Julianischen Kalenders bedienen, ebenfalls den Gregorianischen Kalender annchmcn, statt mit dem Schluß des Jahrhunderts sich abermals um einen Tag weiter von unserer Rechnung zu entfernen, so wäre das ein doppelter Gewinn. Es kann nicht unsere Aufgabe sein, die angeregte Frage irgendwie erschöpfend zu behandeln; daß wir sie aber anrcgen, dasiir glauben wir die Berechtigung aus ihrer eingreifenden Bedeutung für das geschäftliche Leben herlcitcn zu können. Die Regel, nach der Ostern bestimmt wird, ist auf das jüdische Passahsest zurückzusührcn, das ani ersten Vollmond des damaligen ersten Monats abgehalten wurde; heidnische und christliche Vorstellungen haben sic dann näher bestimmt Die Regel lautet bekanntlich: Ostern fällt auf den Sonntag nach dem Frühlings-Vollmond, d. h. dem Voll mond an oder nach der Nachtgleiche, wie sic für den Kalender gilt, also an oder nach dem 21. März. Somit ist der früheste Ostcrtag der 22. März, der späteste der 25 April; nicht weniger als 35 Tage sind cs, zwischen denen das Fest hin- und herjchwankt. Aus der Anlage ^ sind für die nächsten 4V Jahre die Kalendertage zusammcngcstellt, auf welche Ostern fällt; die letzte Spalte zeigt die Zahl der Wochen von einem Oslerscst zum andern. Daraus ergicbt sich, daß in keinem Fall der Abstand gerade 52 Wochen beträgt; 17 mal beträgt er 51 Wochen, 4 mal 54 Wochen, 7 mal 50 und 11 mal 55 Wochen Der Abstand von Ostern zu Ostern weicht also in 11 unter 39 Fällen um 2 Wochen und in 11 Fällen um 3 Wochen vom Mittel ab. Verschieden hiervon, aber ebenfalls unter sich wechselnd, sind tue Abstände zwischen unserem Osterfest und demjenigen alten Stils; während z. B. im vorigen Jahr Ostern bei uns auf den 6. April, in Rußland auf den 1. April a. St. 13. n. St., also nur 1 Woche später siel, beträgt im laufenden Jahr der Abstand 5 Wochen; denn Ostern ist dort erst am 21. April, d. h. nach unserer Rechnung am 3. Mai gefeiert worden, während es bei uns auf den 29. März fiel. Früher, als auf genaue Zeitrechnung noch weniger Wert gelegt wurde, pflegte man für die bürgerlichen Verhältnisse, die an vierteljährige oder halbjährige Fristen gebunden waren, wie Wohnungsmiete, Gesinde- Verträge und dergleichen, nicht die Anfänge der Kalender-Vierteljahre — 1 Januar, 1. April, 1. Juli, 1. Oktober — zum Anhalt zu nehmen, sondern den Beginn auf Weihnachten, Ostern, Johannis und Michaelis zu verlegen, unbekümmert darum, daß bei spätem Ostern die Zeit von Weihnachten bis dahin 4 Monate, die von Osicrn bis Johannis nur 2 Monate dauerte. Die alten Benennungen haben sich zum Teil noch erhalten; in Wahrheit versteht man aber darunter die Anfänge der Kalender-Vierteljahre; die Ungenauigkcit der Rechnung selbst sortdaucrn zu lassen, würde sich mit dem gesteigerten Bewußtsein von dem Werte der Zeit nicht vertragen. Trotzdem hat Ostern bis aus den heutigen Tag eine einschneidende Bedeutung für das bürgerliche Leben behalten, und es wird diese Be deutung voraussichtlich auch in Zukunft behaupten. Am deutlichsten fühlbar sind wohl die Wirkungen des Schwankens des Osterfestes im Schulwesen. Da das Schuljahr nach Abzug der Ferien durchschnittlich etwa 42 Wochen beträgt, so muß es in hohem Maße störend wirken wenn diese Zeit noch um mehrere Wochen verkürzt wird und die Pfingstfcricn so nahe an die Sommerferien heranrückcn. Für den Knaben, der nach der Konfirmation in die Lehre, für den Jüngling, der nach Beendigung der Gymnasialzeit als Freiwilliger in das Heer eintreten will, ist cs unter Umständen sehr mißlich, wenn der Palm sonntag nach dem 1. April fällt, und es haben sich für solche Fälle be sondere Vorkehrungen nötig gemacht. In Süddeutschland ist deshalb der Beginn des Schuljahres in den Herbst verlegt, die Uebclständc sind aber dadurch nur teilweise gehoben. Doch es ist nicht unseres Amtes, die Einwirkungen auf die Schule näher darzulegen. Auf den Bedarf an Waren üben Ostern und Pfingsten (um von Fastnacht und Himmelfahrt nicht zu reden) einen sehr erheblichen Ein fluß, und es ist deshalb die Zeit, in welche diese Feste fallen, für viele Gcwerbszweige von nicht zu unterschätzender Bedeutung; z B findet in der Weißwaren-, in der Tücher- und in der Buchkin-Jndustrie, sowie für einen großen Teil der Damcnkleidcr das Saison-Geschäft seinen Ab schluß mit dem Pfingstfest, mag dieses nun spät oder früh fallen. In besonderer Weise macht sich der Einfluß auf Handel und In dustrie in den Messen bcmcrklich, von denen die Frühjahrsmessen in Braunschweig, Breslau, Frankfurt a. M, Frankfurt a. O. und Leipzig, auch die in Erfurt und Naumburg sich nach Ostern richten. Für Sachsen kommen zunächst und hauptsächlich die Leipziger Messen in Be tracht. Die Klagen über das Schwanken des Beginns der Ostermesse sind schon alt, und ohne Zweifel hat dieser Umstand nicht unwesentlich aus das Zurückgchen der Messen eingewirkt. Hinsichtlich des wünschens werten Zeitpunktes sür den Beginn stehen verschiedene Ansichten einander gegenüber: dem einen Geschäftszweig wäre ein früherer, dem anderen ein späterer Zeitpunkt erwünschter Aber allcBctciligtcn würden einen festen Zeit punkt dem jetzigen Schwanken unbedmgt vorzichcn. Der Wunsch nach Festlegung der Messe tritt deshalb von Zeit zu Zeit immer wieder neu hervor. Bereits im Jahr 1845 aber hat sich auf eine bezügliche An frage des Rats der Stadt Leipzig der Handelsvorstand gutachtlich dahin ausgesprochen, daß dies nur dann ausführbar sein würde, -wenn das Osterfest aus einen bestimmten Kalendertag festgesetzt werden könnte-. — Ob gerade die Festsetzung auf einen bestimmten Kalendertag erforder lich wäre, ist eine Frage, auf die wir sogleich zurückkommen. Daß aber die Festlegung der Messe mit dem Schwanken des Osterfestes nicht vereinbar ist, ohne entweder die Messen oder den kirchlichen Sinn und das Familienleben oder auch beides zu schädigen, das wird jede neue Prüfung unwiderleglich darthun. Noch vor wenig Jahren hat die Handelskammer zu Leipzig aus Anlaß des Vorschlags der Handelskammer sür die Niedcrlausitz in Cottbus, den Beginn der Messe aus den ersten Montag im April zu legen, fcstzustellcn gehabt, daß dann in den nächsten 20 Jahren der Beginn der Messe 4 mal auf den Montag der Charwoche und 6 mal auf den Montag nach dem Sonntag Judica fallen würde, der hier und viel fach anderwärts zur Konfirmation benutzt wird; 6 mal fällt in dieser Zeit der erste April-Montag mit dem zweiten Ostcrseiertag zusammen, sür welchen Fall nach dem in Rede stehenden Vorschlag eine Ver schiebung eintreten sollte. Dagegen würden durch Festlegung des Oster festes alle Schwierigkeiten mit einem Schlage beseitigt Die Festlegung auf einen bestimmten Kalendertag würde ohne Not in die kirchlichen Anschauungen und Gewohnheiten störend cingreifen. Die Festlegung auf einen bestimmten Sonntag würde dem Bedürfnis ge nügen, ohne zu Einwendungen von dieser Seite Anlaß zu geben; und zwar dürfte der Vorschlag, von den 5 Wochen, die überhaupt in Frage kommen, die mittelste zur Osterwoche zu wählen, die meiste Aussicht auf Erfolg für sich haben Ostern würde danach auf den 3. Sonntag nach dem 2l. März oder, einfacher ausgcdrückt, auf den 1. Sonntag nach dem 4. April fallen. Daß gegen diesen Vorschlag vom Standpunkte der christlichen Religion keine sachlichen Bedenken vorliegen, würde sich ohne weiteres voraussetzen lassen, da das Schwanken des Festes von Umständen 585»
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