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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.10.1891
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 28.10.1891
- Sprache
- Deutsch
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6394 Nichtamtlicher Teil. 251, 28 Oktober 1891. »arl I. rrlibnrr. Verla» in Ttrahburg i. 8. Leoni, die Elsaß-Lothringischen Gesetze bclr. Grundcigenthum u. Hypoihekenwcscn, sowie die Einrichtung v, Grundbüchern, nebst den Kostcngcsctzcn u. Ausführungsverordnungen. Mit Erläutcrgn, Hrsg 8°. (VIII, 248 S,) Geb. » 4. — A. Wilpert in Grotz-Strchlitz O.-S. Nowak, H., der kleine Deutsche. Ein Hilfsbuch zur Erlerng. der deutschen Sprache, zunächst f. die Hand der Schüler zweisprach Landesteile. 2. Aust. 8«. (VI, 90 S.) Kart. * I. — Verzeichnis künftig erscheinender Bücher, welche in dieser Nummer zum ersteumale angekündigt sind. Johann Amdr. Barth in Leipzig. S40S IVelgnnä, Viaebo-LlsAlon. I. veiiShciwer S Verlag in Mannheim. S4V7 8elloel<1vr, Der keliAioosunterriolit in üer Kabuls. Ad. Vo»l L ko. i„ Stuttgart. 6407 Schcsscl, Joseph Viktor von, Aus Heimat und Fremde Scheffel, Josephinc, Gedichte. Eaim, Ein Blick ins Leben. 2. Aust. Hermann «raler'S Verlag i» «nnabcrg. Nr. L39 S. 60»7 Straumcr, Allerlei aus dem Erzgebirge. Siegel, zur Geschichte des Posamcntiergcwerbes. Gepichte und Geschichten, alle und neue, in erzgebirgischer Mundart. 9. u. 10. Heft. «. «rotr'schc vcrlagSbmbhanvIung in Berlin. sios Springer, aus meinem Leben. — Albrccht Dürer. Grosse, die Gedichte des Großfürsten Constantin. Haugwitz, eines Kaisers Traum. Anton Sihroll L ko. in Wien. 640S Lonstovbüti!« aas Tirol, ^btli. 1: Llalsrioebe lousnrLums. Uisk. 3. Velhagcn L «lasing in «ielesei» und Leipzig. 0404 Schulzc-Smidt, Wenn man liebt. Schanz, Filigran. Das Nibelungenlied. Ins Hochdeutsche übenr. v. G. Legerlotz. Homers Odyssee. Ucbcrs v. O. H» bat sch. Schitthcnncr, Psyche. 2. Ausl. SiiddeuticheS VerlagSinftitut i» Stuttgart. »406 Schwann, Das neue Bayern. I. Lief. Nichtamtlicher Teil. Zur Kvlzwrkage in Oesterreich. Der »Oesterreichisch-ungarischen Buchhändler-Correspondenz« entnehmen wir den Wortlaut einer Vorstellung der Wiener Kor poration, die in deren Namen die Herren R. von Holder und Carl Konegen am 18. d. M. dem Statthalter von Nieder- Oestcrreich in Audienz überreicht haben. Sie lautet: »Euer Exccllenz! Ans das an die ehrfurchtsvoll gefertigte Korporation der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler gestellte Er suchen vom 6. August d. I., Z. 5533/Pr. wird gleichzeitig mit diesem ein Exemplar jener Druckschriften überreicht, für welche die Lizenz zum Vertrieb durch Kolportage in den Eingaben vom 10. Februar und 5. Juni d. I. angesucht wurde. Wenn um eine beschleunigte Erledigung dieser Angelegen heit hiermit höflichst gebeten wird, so geschieht es nur im Interesse der durch die bisherige Verzögerung schon schwer geschädigte» Buchhändlerfirmcn und Schriftsteller, welche diese Litteratur einerseits produzieren, andererseits hier vertreiben. Ist die Bewilligung zum Verkauf durch die Kolportage an zeitraubende Eingaben und Amtswcge gebunden, so veralten inzwischen die erschienenen Novitäten, und ein Absatz in der in Rede stehenden Art ist auch nach der schließlich eintreffen den Erlaubnis nicht mehr möglich. Wir besitzen auch im Jnlande Verlagshandlungen von hervorragender Bedeutung, welche periodisch oder in Liefe rungen erscheinende Unternehmungen publizieren, ansehnliche Kapitalien in solchen investiert haben und für deren Ver breitung auf die Mitwirkung der Kolportage angewiesen sind. Erfolgt die amtliche Bewilligung zum Vertrieb im Wege der Kolportage nicht bei Erscheinen der Anfangsheste, so kann die Auflage der Fortsetzung nicht bestimmt werden; der Verleger ist großen Verlusten nusgesetzt und seine Aktion fast gänzlich lahm gelegt. Mit der Einführung von gewissermaßen als Normallisten hergestcllten Verzeichnissen wurde für den Kolportagebuch handel nicht nur eine Regelung, sondern auch eine Erleich terung für die amtliche Behandlung als beabsichtigt gehalten; die Sache würde sich aber in das Gegenteil verwandeln, wenn der mit Erlaß vom 6. August geübte Vorgang kein einmaliger bliebe, sondern auch für die Folge eingeführt werden müßte. Der gleichzeitig gegebene Ratschlag: »vorläufig keine wei teren Werke zur Bewilligung vorzulegen, so lange das um fangreiche Material nicht ausgearbeitet erscheine« — ist sei tens der Korporation zu befolgen unmöglich. — Es hieße die Interessen und das materielle Wohl der Korporations- Mitglieder geradezu außer acht lassen, wollte die Vorstehung nicht gegen diese Aufforderung gerechtfertigt erscheinende Einwendungen erheben und mit aller Kraft dahin streben, daß die Neuheiten des Buchhandels jederzeit behufs Be willigung zum Kolportage-Vertrieb angemeldet werden dürfen, und daß die Erledigung in kürzester Frist erfolgen möge. — Jede Verzögerung bedeutet Verlust an Zeit und Geld, bringt Gefahr, daß ganze, mit dem Kolportage-Vertrieb rechnende Unternehmungen unmöglich gemacht werden. Es wird dadurch aber auch das Vertrauen untergraben in die zur Regelung der Kolportage-Verhältnisse bisher geschehenen Schritte, daher in vielen Fällen der Weg der Selbsthilfe zu betreten ver sucht werden könnte, was gleichbedeutend wäre mit Umgehung der heute noch bestehenden Gesetze. Aus allen diesen Gründen erlaubt sich die Vorstehung der der Korporation die ganz ergebene Bitte, Euer Exccllenz mögen in dieser Angelegenheit das bereits früher gewährte Entgegenkommen auch weiter aufrecht er halten, dem Interesse des Buchhandels wohlwollend be gegnen und auf den im Erlaß vom 6. August c. aus gesprochenen neuen Vorschriften in Zukunft nicht mehr bestehen. Der Bericht bemerkt hierzu folgendes weitere: Die Ausnahme der Deputation war eine äußerst zuvor kommende, und ließ der Statthalter sein vollständiges Vertraut sein mit der für den Kolportagebnchhandel äußerst wichtigen Frage erkennen. Herr Konegen hatte Gelegenheit, mit dem Referenten der Statthalterei, welchem diese Angelegenheit über-
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