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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.12.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-12-07
- Erscheinungsdatum
- 07.12.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. Zur Neuordnung des Buchhandels. Von L. Bloch. Der Aufforderung, die in dem Aufsatz »Zur Lage«- im Bör senblatt dom 5, November an jedes Mitglied gerichtet ist, seine Auffassung don der Lösung der Frage des Buchhandels darzu legen, wollen diese Zeilen Folge leisten. Vorweg möchte ich sagen, daß ich eine ideale einheitliche Lösung der Frage, die alle Buchhandelsinteressen gleichzeitig befriedigt, angesichts der bestehenden unterschiedlichen Wirt- schafisverhältnisse für ausgeschlossen halte. Es wird nichts übrig bleiben, als die Gebiete zu scheiden, bei denen der Bei- leger den Vertrieb der Sortimenter für überflüssig oder wenig stens entbehrlich hält, von denjenigen, bei denen der Verleger überzeugt ist, daß er für seinen Absatz das Sortiment braucht. In erster Linie erscheint es deshalb notwendig, das Gebiet der wissenschaftlichen Literatur wesentlich anders zu behandeln als andere Gebiete, Der wissenschaftliche Verleger sieht nach sei nen Äußerungen in dem Sortimenter, der einen zureichenden Verdienst für seine gestiegenen und fortdauernd weiter wachsenden Unkosten braucht, einen Zwischenhändler, dessen erhebliche Ver teuerung der Bücher er und das wissenschaftliche Publikum allen falls entbehren können. Ob das richtig ist, daß beide Teile, wis senschaftliche Verleger und wissenschaftliches Publikum, des Sor timenters entraten können, steht hier nicht zur Frage, Jedenfalls ist von diesen beiden Seiten der Sortimenter als der entbehrliche Verteurer hingestellt worden, und es ist auch nicht anzunehmen, daß weitere Verhandlungen einen Standpunkt werden finden lassen, dem die beiden äußersten Parteien im Buchhandel, die Unentwegten und die Gilde, zustimmen können. Die wirtschaftlichen Verhältnisse werden also über kurz oder lang die Probe erzwingen, ob der wissenschaftliche Verleger ohne das allgemeine Sortiment auskommen kann, und oö der Sorti menter, der nicht sein Hauptgebiet im wissenschaftlichen Gebiet hat, besser tut, auf die Lieferung wissenschaftlicher Werke zu ver zichten, statt mit Verlust oder doch ohne zureichenden Verdienst zu arbeiten. Steht aber diese Stunde doch bevor, so ist es besser, zu einem klaren Entschluß auf beiden Seiten zu gelangen, statt sich von der wirtschaftlichen Not weiter üüerrcnnsn zu lassen. Der wissenschaftliche Sortimenter wird zu festen Entschlüssen kommen müssen, zu welchen Bedingungen er noch eine lohnende Veririebsarbeit leisten, und für welche Verleger er demgemäß sich noch betätigen kann. Schließt er sich, wie schon in Marburg be absichtigt war, mit den für die wissenschaftliche Literatur wich tigen Firmen zusammen, so wird er zumeist Bedingungen mit den Verlegern vereinbaren können, die er für zureichend hält. Wo er sie n'cht erhält, wird er sich entschließen müssen, diese Tätigkeit aufzugeben. Dgß diese Zumutung Opfer, unter Um ständen große Opfer erfordert, ist mir gegenwärtig, Aber Klar heit über notwendige Opfer ist besser, als langsames Verbluten, Denn auf elfteres kann man sich cinrichten, am letzteren geht man zugrunde. Der wissenschaftliche Verleger wird einen nicht unerheblichen Teil seines Publikums zum direkten Bezug veranlassen können, wie er das übrigens in vielen Fällen längst tat und tun mutzte. Er wird aber nunmehr auch bei zahlreichen Sortimentern aus ihre Hilfe verzichten müssen, denen er keinen zureichend-n Ver dienst gewähren will oder kann, und denen er seine Verlagswerke nur noch mit einem Besorgungsrabatt liefern würde. Ob Ver leger völlig auf die Lieferung durch das Sortiment verzichten, mutz der Erwägung des einzelnen überlassen bleiben. Ein Licferungszwang besteht bekanntlich auch für die Mit glieder des Börsenvereins untereinander nicht. Einer Änderung der Vorschriften des Börsenvereins bedürfte es also in diesem Punkte nicht. Aber die Rücksicht ans das Sprichwort: »Allzu scharf macht schartig» wird auch die Verleger-Erwägungen be herrschen. Keiner von beiden Teilen kann auf die Dauer gezwungen werden, gegen seine Interessen zu arbeiten. Aber keiner darf auch dem anderen Teile bei der Wahrnehmung der eigenen Interessen in den Weg treten. Der Verleger sollte also dem Sortimenter nicht verwehren, bei unzureichendein Rabatt einen Zuschlag zu er heben, der für sein Bestehen notwendig ist. Der Sortimenter sollte aber auch nicht verlangen, daß dieser Zuschlag von einem Verleger geschützt wird, der diesen Zuschlag zum Ladenpreis für ein schweres Absatz-Hindernis erklärt. Ter Ausgleich für diese Gegensätze wird wirtschaftlich vom Publikum hergestellt werden. Das Publikum, das die billigere Einkaufsquelle kennt, wird sich an den Verleger wenden. Der Sortimenter brauchte hierzu frei lich in keiner Weise behilflich zu sein, weder durch Auskunft noch durch Ansichtssendung an in diesem Sinne unsichere Kantonisten, Das Publikum, dem der Sortimenter aber nicht die Besorgungs- stelle, sondern die Beschaffungsquelle ist, wird nach wie vor von ihm beziehen, auch seinen gelegentlichen Bedarf an wissenschaftlichen Büchern. Im wissenschaftlichen Pu- blikum wird ein erheblicher Teil die Derlagsquellc ken nen. Dies ist ja aber auch die ganze Frage, um die es sich dauernd dreht. Im übrigen Buchhandel wird der Fall des Be zuges vom Verleger eine Ausnahme bleiben, und das Publikum wird sich nach wie vor nicht um die Ermittlung des Verlegers kümmern. Und nun zu den beiden anderen Vorwürfen, die Sortiment imd Verlag einander machen: erstens, daß der Verleger über haupt an das Publikum liefert, und zweitens, daß das Sorti ment durch seine Zuschläge den Verlag in eine schiefe Stellung zu seinen Autoren bringt. Der öfters erhobene Anspruch des Sortimenters, daß der Verleger als Hersteller überhaupt nur durch den Sortimenter als Einzelhändler liefern sollte, kann für den Buchhandel nicht als ebenso gerechtfertigt angesehen werden wie sonst im Handel. Im allgemeinen Handel ist der Hersteller der Großhändler, der seine Waren nur partiewcise verkauft und die Lieferung an das Publikum schon deshalb ablehnt, weil er einzelne Stücke überhaupt nicht abgibt. Im Buchhandel leistet aber der Hersteller auf Verlangen des Sortimenters außer seinen Herstellungs- und Dertriebsarbetten auch noch die Arbeit des Einzelhandels, nur daß in dem jetzt in Rede stehenden Fall nicht der letzte Käufer, das Publikum, der Abnehmer ist, sondern der Sortimenter, Aus dieser Arbeit des Einzelverkaufs, ja der kom missionsweise» Hingabe eines einzelnen EremplarS an den Sor timenter mutzte sich in Verbindung mit dem Umstand, daß der l4»n
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