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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.09.1891
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 30.09.1891
- Sprache
- Deutsch
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Verzeichnis künftig erscheinender Bücher, welche in dieser Nummer zum ersteumale angeköndigt find. »arl Baedckrr in LciptI« 504? Ueldix, Püdrsr durcn die ölleotliokso Sannnluiixsi, klassiseber ^ItertbSwer in kow. Buchhandlung »eS Svaugelilcheu Bunde» da» Varl Braun in Lelprtg 5844 Handbuch für evangelische Arbeitervereine. Wilhelm »ruft » Sohn in Berit». 5848 Ns» Ingenieurs lasebendneli. 15. Xutl. Baut Hütti, in Berlin. 584? Strlnberg, der jüngste Vaterlandsvertheidiger. Man, » Lange in Haunover-Llnden. 5845 Hannovcrlaud in Wort und Bild. B. vldendour, in «Suchen. »««2. 5848 Ltrrns kür leäsrwano. Kalender kür Lloktroteoboilrer. llrsg. v. Uppen dorn. S. lakrg. 1892 Kalender kür Oas- und Wssaerkaeb-Iselinilier. 6sarb v. Sebaar. 15. dadrg. 1892. illdrevllk, die lVobonogsoot in den Orossskädtsn und dis dlittsl ru ibrer ^bbülke. Lalker, ran, die strakrsebtliebe Verantvortliebicsit kür auk 6s- kedl begangene Handlnogen klerlavb, v«n, Ilavdboeb der speziellen Xiiatoniie des Llensobsv. 8eb«nll, Iraitö de kalsopb^tologie Iraduik par Larrois. 'Itlvlcel, Lxstswalisebs Usbsrsiedt der Vögel 6a)srns. «hr. «. Tlenkea in Bremerhaven. SS4« Bode, ein Weg aus der Brotnot. Veit » Vamp, in Leivrig. Xsltsobrtkt kür Hygiene und Illkeetionsleranlibeiteo. klrsg. von koek n. flügge. (11. dadrg. der Leiksobrikt kür Hygiene.) Mar Nötzlcr in Bremen. 5048 Das Getreide (unter Berücksichtigung der mehlhaltigcn Ersatzstoffe) in seiner Bedeutung für das Vötkerlcben und die Weltwirtschaft. r. v. Weigel «acht. <«hr. Herm. Tauch»»,, i,, Leipjig. 5«>s Hübner, Alexander Graf von, Ein Spaziergang um die Welt. 7. Aust. Nichtamtlicher Teil. Die Amerikanische Copyright - Bill. Von Otto Mühlbrecht Das in Bern Von dem »6nreau international xour la pro tection des osnvres iittsrairss et artistigues« in französischer Sprache unter dem Titel »De droit d'^utsur« veröffentlichte amtliche Organ der »Union intsrnationalo pour 1a protection des oeuvrss lilterairss st artistignes« bringt in seiner Nummer vom 15. August 1891 eine umfangreiche Darstellung, betreffend das am 1. Juli d. I. in Kraft getretene amerikanische Gesetz zum Schutze des Urheberrechts. Die Abhandlung stellt in übersicht licher Weise die Wirkungen zusammen, welche das Gesetz sowohl in Amerika, wie in den übrigen Ländern bis jetzt gehabt hat. Können diese auch bei der kurzen Zeit, welche seit Geltung des Gesetzes erst vergangen ist, selbstverständlich noch nicht abgeklärt sein und ein richtiges Urteil ermöglichen, so ist doch bekanntlich das Gesetz selbst ein so eigentümliches, besonders dem Auslande gegenüber, daß seine Wirkung schon jetzt höchst interessant ist für jeden, der an der Sache irgendwie beteiligt ist. Und da auch bei uns die weitesten Kreise schon jetzt davon betroffen werden oder demnächst davon betroffen werden können, so glauben wir den Lesern des Börsenblattes einen Dienst zu leisten, wenn wir auszugs weise den Artikel des »Droit d'Luteor« hier reproduzieren. Er beschäftigt sich zuerst damit, wie das neue Gesetz von der öffentlichen Meinung ausgenommen worden ist. Die Redaktion begrüßt den Sieg des Prinzips: »Internationaler Schutz«, ein Prinzip, das bisher in der amerikanischen litterarischen Gesetz gebung durchaus verworfen wurde; diejenigen, welche als Streiter für dasselbe auf den Kampfplatz traten, hatten einen schweren Stand, und hartnäckigen Widerstand zu überwinden; sie gaben wiederholt Gelegenheit, ihren Mut in dem Streite zu bewundern, aus welchem sie schließlich doch als Sieger hervor gegangen sind. Zwar ist der Sieg kein idealer, vollkommener. Aber man darf mit Genugthuung feststellen, daß aus dem Nichts ein Etwas hervorgegangen ist, nämlich die prinzipielle Anerken nung des Rechts. Welchen Wert diese Anerkennung hat, wird sich weiterhin zeigen. Die Presse hat den Bericht, daß die (nach den Einbringern des Entwurfs so benannte) Chace-Adams-Bill angenommen sei, mit verschiedenen Gefühlen ausgenommen Im allgemeinen geht das Urteil dahin, daß die Angelegenheit des Autorrechtes, trotz der erschwerenden Bestimmungen, welche die volle Entwickelung ver hindern, in ein neues Stadium getreten ist. Der Pariser Figaro scheint die Ansicht Vieler auszudrücken, indem er am 28. März 1891 schreibt: »Was die Schwierigkeit der Erlangung des Autor rechtes sehr erhöht, ist der Umstand, daß das zu schützende Produkt in den Vereinigten Staaten hergestellt sein muß. Indessen ist der Zustand, dem das neue Gesetz ein Ende machen soll, so schlecht und nachteilig für die künstlerischen und litte rarischen nteressen, daß man vorläufig zufrieden sein kann mit der Art, wie der Kongreß die Frage gelöst hat.« Da diejenigen Blätter, welche prinzipiell dem neuen Gesetz günstig gesinnt sind, nur in der Sprache verschieden sind, um dieselben Gedanken auszudrücken, so werden wir nur diejenigen Organe ins Auge fassen, welche das Gesetz kritisieren, ohne daß wir damit diese Meinungen zu den unsrigen zu machen wünschen. Die amerikanischen Blätter mögen den Reigen eröffnen. Es sieht Ille dlation, das große New-Aorker Blatt, in der Bestimmung, welche zur Herstellung in Amerika verpflichtet, eine Probe von Zoll-Barbarismus, der ebenso unanständig sei, als es ein Gesetz sein würde, das Ausländer bei ihrer Ankunft in Amerika zwingen wollte, sich mit in Amerika angefertigten Kleidern zu versehen, wenn sie die Hilfe der Polizei anrufen oder vor dem Richter erscheinen wollten. Die Illinois Staatszeitung ist schärfer in ihrem Ur teil. »Wenn die europäischen Autoren und Verleger mit diesem Gesetz zufrieden sein werden, dann sind sie mehr als genügsam. Allerdings kann ein Autor sowohl von dem amerikanischen Ver leger, wie von dem ursprünglichen ein Honorar erhalten; aber wird das Honorar deshalb ein doppeltes sein? Die Herausgabe eines Werkes kann lohnend sein, wenn die einmaligen Herstel lungskosten genügen, um den europäischen und den amerikanischen Markt zu beherrschen; aber gerade die Erwägung oder die Un gewißheit, ob ein Werk die doppelten Kosten einer doppelten Ausgabe wert ist, wird unzweifelhaft viele Verleger abschrecke». Manche verdienstliche Arbeit, besonders von solchen, die sich erst einen Namen erwerben sollen, läuft Gefahr, nicht veröffentlicht zu werden aus Furcht vor zu geringem Absatz Der Einzige, welcher das Gesetz segnen wird, ist der amerikanische Verleger. Er wird dem Autor ein Honorar zahlen, dann aber auch ge schützt sein gegen die Konkurrenz der Nachdrucker. Die großen, reichen Verleger werden sich natürlich in Europa Vertreter an- schasfen, die mit namhaften Autoren Verbindungen Herstellen müssen.« »Siebemächtigen sich aller Werke, welche Erfolg verspreche», sie schöpfen den Rahm von der Milch. Gegen Konkurrenz l geschützt, werden sie die Preise möglichst hoch treiben. Für I Amerika werden die Zeiten wohlfeiler Bücher vorbei sein Außer-
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