Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.09.1891
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 23.09.1891
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18910923
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189109230
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18910923
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1891
- Monat1891-09
- Tag1891-09-23
- Monat1891-09
- Jahr1891
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
221 23 September 1891. Nichtamtlicher Teil. 5161 liegenden Sammlung viele Bilder zwei oder dreimal vor. Der Band-Würde nur in einer Auflage von 190 Exemplaren gedruckt und wird nach der Erklärung der Verlagshandlung Berger, Levrault L Co. in Paris und Nancy in dieser Gestalt nicht wieder herausgegeben. Die Kaiser- und Weltstadt Berlin wurzelt ja hauptsächlich in der neueren Zeit und hat von Baulichkeiten aus älterer Zeit nur solche, von Interesse aufzuweise», die noch heute eine große Rolle spielen (Schloß, Zeughaus rc), so daß das sehr inter essante Werk Oskar Schwebels »Aus Alt-Berlin, stille Ecken und Winkel der Reichshauptstadt in kulturhistorischen Schilderungen« (Berlin, H Lüstenöder), mit 508 Illustrationen, seinen Platz besser in der Rubrik »Geschichte« finden wird. A» Atlanten zum Handgebrauch liegen drei aus. Richard Andrees Handatlas in der zweiten vermehrten Ausgabe der zweite» verbesserten Auslage (Velhagen L Klasing, Bielefeld und Leipzig) enthält l20 Karten. Die Brauchbarkeit wird ver mehrt durch ein Orts-Register mit nahe an 139 000 Hin weisungen. Der außerordentlich billige Preis wird zum Teil nur dadurch möglich, daß die Blätter der gewöhnlichen Ausgabe auf beiden Seiten mit Karten bedruckt wurden Das ausliegende Exemplar ist jedoch ein Prachtexemplar, in welchem die Blätter nur auf der einen Seite bedruckt sind. Ad. Stielers Handatlas über alle Teile der Erde und über das Welt- gcbäude in 95 Karlen ist jetzt in der 8. Auslage vollendet, für welche 24 neue Sticke angefertigt wurden, die auch einzeln zu haben sind (Justus Perthes in Gotha.) In Heinr. Kieperts »Neuer Handatlas über alle Teile der Erde«, in 45 Karten, 2. Ausl. (Dietr. Reimer, Berlin) wurden 20 Karten durch neue ersetzt Alle drei Atlanten er füllen, je nach dem gesteckten Ziel, in vorzüglicher Weise ihre Ausgabe und bezeugen den hohen Standpunkt der Kartographie in Deutschland wie auch die stetig zunehmende Teilnahme des Publikums für die Welt, in der es verkehrt, wo kein Teil mehr einem fern liegt und alles immer mehr in den stets wachsenden Kreis der materiellen und geistigen Interessen hinein gezogen wird. Die illustrierte Reis elitteratur wird außerordentlich eifrig gepflegt, doch würde es uns zu weit führen, wollten wir über die zahlreichen Erscheinungen einzeln berichten. C. B Lorck. Vermischtes. Entscheidung des Reichsgerichts. — Der Käufer einer Ware, welcher einen Deckungskaus vornehmen muß, weil der säumige Ver käufer nicht geliefert hat, ist nach einem Urteil des Reichsgerichts, I. Civilscnats, vom 1. Juli 183t berechtigt, die wirklichen und red licher Weise von ihm bezahlten Preise des Dcckungskaufcs als seinen Schadenersatz zu fordern; er hat nicht nötig vor dem Deckungskaus ein gehende Untersuchungen anzustcllen, wo und wie er die Ware am vor teilhaftesten einzukausen habe. Der Vorwurf, daß er zu teuer gelaust habe, würde ihm nur dann gemacht werden können, wenn er die Grund sätze von Treue und Glauben verletzt und aus grobem Verschulden eine Gelegenheit, billiger zu lausen, welche kein verständiger Mann unbe achtet gelassen haben würde, versäumt hätte. Gerichtsentscheidung. Der Begriff des groben Unfugs in Anwendung aus die Presse. — Der Verlagsbuchhändler Herr Theodor Fritsch in Leipzig war vom Schöffengericht wegen groben Unfugs, begangen durch Verbreitung der in seinem Verlage erschienenen antisemitischen Flugblätter, zu 20 Mark Geldstrafe verurteilt morden. Auf eingelegte Berufung hat das Landgericht in Leipzig indessen den Angeklagten frcigciprochcn Sehr bemerkenswert ist die Begründung dieses freisprechcnden Ur teils, die wir nach dem Bericht der Leipziger Gerichtszcitung hier wicdcrgcbcn. Der Vorsitzende hob hervor, daß das Gericht der Auffassung vom groben Unfug beigetreten sei, nach welcher der Inhalt des Schrift werkes gleichgiltig sei und nur durch die äußere Form der Ver breitung eine Gefährdung oder Belästigung des Publikums hervorge- rusen werden müsse. Es sei aber nicht erwiesen, daß bet der Verbreitung etwas derartiges vorgekommcn sei. Wolle man die weitere Auffassung des groben Unfuges als richtig anerkennen, also schon dann groben Achtulldfünszigster Jahrgang. Unfug annehmen, wenn der Inhalt eines Preßerzeugnisses geignet sei eine Gefährdung oder Betä tigung des Publikums in seiner Allgemein heit hcrvorzurufcn, so würde das zu einer Aufhebung der Preß freiheit führen. Der Richter könne ganz nach seiner subjektiven An sicht hier groben Unfug anuehmen und dort nicht, jenachdem er den Inhalt des Preßerzeugnisses auffassc. Wenn das geschähe, dann sei die Presse so gut wie geliefert. Der Richter sei eben nicht Censor und er dürfe sich auch nicht der Presse gegenüber in diese Rolle drängen lassen, die seiner unwürdig sei und nur zu leicht dazu führen könne, daß jedes freie, unerschrockene Wort vor der Ocfsentlichkcit unter drückt und eingeschüchtert werde. Der Richter solle sich hüten, der Totengräber der öffentlichen Mcinu ig zu werden. Aber auch wenn man hier der weiteren Auffassung buldigen wolle, könne man zu keiner Ver urteilung gelangen, denn die Flugblätter seien auch nicht geeignet, das natürliche Rcchtsgefühl im Publikum zu erschüttern Es gehe mit ihnen, wie mit allen Blättern politischen Inhalts. Die eine Partei ärgere sich über sie, während die andere ihnen zustimme. Wenn da allemal die Partei, die sich ärgere, Anzeige wegen groben Unfugs erstatten könnte, da würde bald gar keine Zeitung mehr erscheinen können. Das hieße das Ansehen und die Bedeutung der Prcsie untergraben. Ausstellung in Berlin. — Das Präsidium des Deutschen Handelstagcs hat in Ausführung eines Beschlusses des Ausschusses an die Mitglieder des Handelstagcs die Anfrage gerichtet, ob der Plan einer in Berlin etwa im Jahre 1895 zu veranstaltenden Ausstellung — als welche zunächst eine nationaldcutsche in Aussicht genommen wird — die Billigung und Unterstützung der beteiligten, namentlich auch der industriellen Kreise finde. Auf diese Anfrage haben 77 Handelskammern geantwortet und von diesen Antworten sprechen sich 6l für die baldige Veranstaltung einer Ausstellung in Berlin aus Die Mehrzahl der cingcgangencn Gutachten <45) entscheidet sich auch für eine national- deutsche Ausstellung. Nur 16 Handelskammern würden zwar einer Weltausstellung den Vorzug geben, doch billigen auch sie zum größten Teil eine nationale Ausstellung, falls die Veranstaltung einer Welt ausstellung sich nicht ermöglichen lasse. Ausstellung — In der Zeit vom 7. Mai bis 9. Oktober 1892 wird zu Wien unter dem Protektorat Seiner Kaiserlichen und König lichen Hoheit des Erzherzogs Karl Ludwig eine internationale Musik- und Theater-Ausstellung stattfindcn. Dieselbe wird zer fallen in eine Fachausstellung, in welcher Theater und Musik in ihrer historischen, künstlerischen und technischen Entwickelung dargestellt wer den, und in eine gewerbliche Spezial-Ausstellung, in welcher alle für Theater und Musik erforderlichen gewerblichen und industriellen Erzeug nisse zur Vorführung gelangen. — Anmeldungen werden bis zum 15. November d I von der Ausstellungs-Kommission, Wien I, Eschcn- bachgasse 11, entgegcngenommcn Zollwesen. — Im Verkehr nach und durch Belgien muß in den Zolldeklarationen nunmehr auch das Ursprungsland der Sendungen, sowie die schließliche Bestimmung derselben angegeben werden. Diese Angaben werden von der belgischen Regierung zu statistischen Zwecken beansprucht. Bibliothekswesen. — Von der Berliner Bibliotheksvcrwaltung ist vor kurzem an die größeren einheimischen und fremden Bibliotheken eine Umfrage gerichtet worden, welche die Verleihung von Handschriften und Druckwerken von Bibliothek zu Bibliothek zum Gegenstände hatte. Zweck dieser Umfrage war, die Ausleihung von Hand- und Druckschriften einheitlich zu regeln; an letzter Stelle hatte man die Begründung eines europäischen Bibliotheken-Bundcs im Auge. Einem solchen ist man jetzt ein gutes Stück näher gekommen. Bisher sind aus die Berliner Vorschläge nach dem »Centralblatt s. Bibliothekswesen» eingegangcn die Bibliotheken Deutschlands, Oesterreich-Ungarns. Dänemarks, der Schweiz, Hollands, die königliche Bibliothek in Stockholm, die Biblio thek des Gouville und Cajus-Collcge in Cambridge. Alle diese Biblio theken verkehren fortan direkt mit einander ohne jede diplomatische Ver mittelung, die sonst oft unerläßlich war, und leihen einander sowohl Druck- als Handschriften aus. Für den Betrieb der Wissenschaft ist diese Vereinbarung eine wesentliche Förderung. Eilgut-Pakctvcrkehr von und nach dem Orient. — Die -Leipziger Zeitung» empfing folgende Mitteilung vom 13. September: In den nächsten Tagen eröffnet die Ungarische Handels-Aktien gesellschaft einen Privat-Collidicnst auf den Oricntbahncn von Scmlin ab nach Konstantinopcl und Salonichi und zurück. Die Pakete werden von den Postämtern der österreichisch - ungarischen Monarchie über nommen werden, nach einem genauen Reglement, das in jenen Acmtcrn auflicgen wird. Die wichtigsten Bestimmungen dieses Regle ments sind die folgenden; Das Gewicht der Pakete darf bis 20 lc^ reichen, der Wert darf 500 fl. nicht übersteigen Für diesen Privat- verkchr, sowohl nach, als von dem Orient, besteht Frankaturzwang. Auf das Paket und aus den Frachtbrief müssen die Ausgeber über die Adresse 735
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder