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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.08.1891
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 05.08.1891
- Sprache
- Deutsch
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179, 5. August 1891. Nichtamtlicher Teil. 4473 Nichtamtlicher Teil. Betrachtungen zur nordamerikanischen Copyrightbill. In dem »Zur nordamerikanischen Copyrightbill« über- schriebenen Artikel in Nr. 159 des Börsenblattes vom 13. Juli wird der deutsche Verlagsbuchhandel »zu seiner Beruhigung« darauf hingewiesen, daß Deutschland noch nicht in den Schutz des neuen nordamerikanischen Urheberrechtsgesetzes eingeschlossen worden sei. Gegen diese Auffassung möchte Schreiber dieser Zeilen, welcher durch mehrjährigen Aufenthalt in Nordamerika die dortigen Verhältnisse genau kennt, im Interesse des deutschen Buchhandels und der deutschen Autoren sich aussprechen. Auf absehbare Zeit werden sich die Vereinigten Staaten nicht herbeilassen, ein internationales Copyright-Gesetz auf Basis der Berner Konvention zu machen, da dem sehr bedeutenden Import geistiger Werke nur ein ganz geringer Export gegenüber stehen würde. Großbritannien, welches viel größere Interessen als Deutschland in den Vereinigten Staaten zu wahren hat, ist in richtiger Erkenntnis der Verhältnisse aus das Gegen seitigkeitsverhältnis eingegangen trotz der gestellten Bedingung, daß die betreffenden Werke in den Vereinigten Staaten gesetzt und gedruckt werden müssen. Deutschland könnte diese Be dingung auch stellen und nur solchen amerikanischen Werken Schutz angedeihen lassen, welche in Deutschland gesetzt und gedruckt sind. Später dürfte diese Bedingung vielleicht von beiden Kontrahenten fallen gelassen werden; immerhin ist es aber sehr wichtig, überhaupt ein Uebereinkommen anzubahnen und daraus den bestmöglichen Nutzen zu ziehen ; denn das kleinere Uebel, die Werke drüben drucken zu lassen, ist doch dem größeren Uebel der gänzlichen Schutzlosigkeit vorzuziehen. In den meisten Fällen, wo jetzt Nachdruck bei einem Werke von vornherein zu befürchten wäre, dürste sich nach dem Zu standekommen des Schutzverhältnisses ein Käufer für das ameri kanische Verlagsrecht finden oder der Vertrieb der amerikanischen Ausgabe durch einen Agenten sich gut bewerkstelligen lassen. Streng wissenschaftliche Werke größeren Umfangs werden über haupt nicht nachgedruckt, weil der Käuferkreis zu klein, populär wissenschaftliche und kleinere Werke würde man drüben und hier zugleich herausgeben. Es ist unmöglich, alle Fälle aufzuzählen, in denen der Schutz vorteilhaft wäre, das hängt zu sehr von der Art des Werkes ab und muß der Geschäftserfahrung des betreffenden Verlegers über lassen werden; nur aus einzelne besondere Fälle sei aufmerksam gemacht. Ein Roman eines berühmten deutschen Schriftstellers soll zuerst in einer Zeitung abgedruckt werden. Man würde dann den Roman an eine deutsche Zeitung in Amerika, z. B. New- Jorker Slaatszeitung oder Illinois Staatszeitung für drüben verkaufen und diese entweder den Roman zuerst bringen und jede Nummer eintragen, oder zu gleicher Zeit, die gleichen Kapitel an denselben Tagen genau vorher bestimmt. Bei den Monats heften, welche meist ganze Erzählungen bringen, ist die Sache ja noch einfacher. Englische Uebersetzungen würde man vor Herausgabe des Originalwerkes fertigstellen und drüben drucken, gleichzeitig mit dem Drucke der europäischen Originalausgabe. Man ersieht hieraus schon, daß sich dem Verlagsbuchhandel bei Zustandekommen des Vertrages ganz neue Perspektiven er öffnen, und es ist daher im Interesse desselben höchst wünschens wert, daß der Vertrag zwischen den beiden Staaten bald rati- ficicrt wird. 8. Technische Rundschau im Buchgewerbe. 1891. Nr. 3. Ter verstorbene Pros. CH an dl er in Oxford wies kürzlich, wie wir das früher wiederholt gethan, auf die Zweckmäßigkeit des Abphotographierens der sämtlichen wertvolleren Manu skripte und sehr seltenen Bücher unserer Bibliotheken hin, der Aufbewahrung mindestens eines Exemplars der photogra phische» Drucke an einem andern Ort, sowie der Ablassung von Exemplaren derselben an Gelehrte und an andere Bibliotheken zu möglichst billigen Preisen. Prof. Chandler machte sogar den Vorschlag, Bibliothekkataloge aus Photographieen der Titelblätter der Bücher herzustellen. Den Forderungen des Genannten zu entsprechen macht die Universitätsdruckerei in Oxford laut »^tdenaeum«, bekannt, sie sei bereit, photographische Abdrücke von dortigen Büchern und Manuskripten zu folgenden Preisen abzulassen: Für ein Negativ von 10X8 Zoll 3 Shilling. Für einen Silberdruck nach diesem Negativ 4 Pence. Für 20 Cvllotype-Drucke 5*/z Shilling. Für 50 „ „ 9 Shilling. Für 100 „ „ 12 Shilling. Vereinigte,sich eine Anzahl Gelehrte und Bibliotheken zur Erwerbung eines solchen Faksimiles, so käme die Sache danach nicht sehr teuer zu stehen. »I-'Illipttmorie« zufolge kommt bei den französischen Bücher freunden die Mode immer mehr auf, typographisch hervorragende, teure Werke von bedeutenden Künstlern mit Original-Randleisten und Randbudern, Anfangs- und Schlußvignetten, sowie Bildern auf besonderen Blättern in Wasserfarben illustrieren zu lassen. Die Sache ist freilich nicht billig. Dafür schaffen aber diese Bücherfreunde Unica, welche sicherlich in absehbarer Zeit hoch bewertet sein werden. Also keine üble Spekulation Es wäre im Interesse unserer Künstler zu wünschen, daß das Vorgehen bei uns Nachahmung fände. Besitzen wir aber Bücherfreunde oder Bibliophile» im französischen Sinne des Wortes? Eine Mitteilung von »?apor uuä proso«, die freilich mit Vorsicht aufzunehmen sein dürfte, schätzt auf 150 die Zahl der in Amerika bereits im Gebrauche befindlichen Lino-Type- Maschinen von Mergenthaler. Die Leiter der Zeitungs- druckereien, welche die Maschinen einführten, haben darüber Gut achten augestellt, denen wir Folgendes entnehme». Der Obersaktor der »dlew lork lliibune« teilt mit, daß die Linotypes seiner Anstalt in den letzten Monaten nahe an 275 Millionen m geliefert haben und daß hierbei, abgesehen von dem Fortfall der Kosten für die Anschaffung der neuen Schrift, 80 000 Dollars erspart wurden. Aehnliche Zahlen weisen die Berichte der anderen Zeitungen auf. Der genannten Zeitschrift zufolge ist der Mißstand, daß die geringste Korrektur das Verwerfen einer ganzen Zeile und das Neugießen derselben zur Folge hat, nicht so arg, wie man meinte. Einmal kann der Setzer Berichtigungen noch vor dem Guß vornehmen, da jede Matrize an der nach vorne gekehrten Seite den betreffenden Buchstaben ein zweites Mal zeigt. So schafft er schon die Buchstabenfehler aus der Welt. Sodann erweist es sich, daß das Umgießen rascher vor sich geht, als das Korrigieren des Handsatzes. Dies ergab sich aus einem Versuche, der in Chicago vorgenommen wurde. Es wurde eine mit dem Linotype hergestellte Spalte von 4600 m mit vielen Fehlern ein zweites Mal aus gewöhn licher Schrift mit allen Fehlern abgesetzt. Dann wurden gleich lautende Korrektur-Zeichnungen dem Linotypesetzer und einem Handsetzer übergeben und die Dauer der Ausführung überwacht. Letzterer brauchte zum Korrigieren 90 Minuten, der Linotyoe- setzer aber nur 27 Minuten. Die Herstellung des Satzes mit 602 Achtundfünfzigster Jahrgang.
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