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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.07.1891
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- 1891-07-13
- Erscheinungsdatum
- 13.07.1891
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- Deutsch
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4058 Nichtamtlicher Teil. ^ 159, 13. Juli 1891. Beträge der Jetzige Gebühren Gebühren nach Nachnahme 1. Zone II. Zone dem Entwurf bis 5 ^ 0,30 0,50 0,30 „ 10 0,40 0,60 0,40 .. 50 1,20 1,40 0,40 100 2,20 2,40 0,40 „ 200 „ 4,20 4,40 0,50 In noch stärkerem Maße wird die Nachnahme auf Druck sachen und Warenproben sowie aus Postkarten erleichtert, welche jetzt, abgesehen von der abweichenden Gewichtsgrenze für erstere, hinsichtlich der Taxe wie Briefe behandelt werden, künftig aber neben der ermäßigten Gebühr nur das gewöhnliche Porto zu zahle» hätten, so z B. eine Drucksache bis 50 ^ mit 100 ^ Nach nahme künftig 33 H statt 2 20 bez. 2 40 H kosten würde »Für Pakete mit Nachnahme stellt sich der Tarif bei kleineren Beträgen weniger günstig, ja es würde — wenn anders der Entwurf hier richtig aufgefaßt worden ist — bei Beträgen bis zu 10 ^ selbst eine Verteuerung eintreten; denn während jetzt zu dem Paketporto nur die Gebühr von 2 aufs Hundert mit Abrundung auf 5 H (also z B. bei 4 in Höhe von 10 H, bei 7 ^ in Höhe von 15 H) hinzutritt, soll künftig neben der Gebühr für Uebermittelung des eingezogenen Geldbetrags, welche bei Beträgen bis zu 5 auf 10 H, bei solchen über 5 ^ auf 20 H gesetzt ist, noch eine Gebühr von 10 H für Vor zeigung der Sendung erhoben werden; also zusammen 20 bez. 30 H au Stelle von 10 bez. 15 H. Doch läßt sich hiergegen ein Einwaud um so weniger erheben, als damit nur die unverhältnismäßige Begünstigung aufgehoben wird, welche die Pakete auch in dieser Richtung genossen. »Die Verwirklichung des Entwurfs würde hiernach als ein sehr erfreulicher Fortschritt zu begrüßen sein. Daß dann auch für den Verkehr nach dem Auslande entsprechende Bestimmungen getroffen werden, läßt sich Wohl voraussetzen.« Fernsprech-Verbind un gen. Auf eine Mitteilung des Kaiser!. Ober-Post-Direktors, daß das Reichs-Post - Amt geneigt sei, die Fernsprcch - Verbindung Leipzig-Dresden Herstellen zu lassen, falls die Beteiligten eine jährliche Mindest - Einnahme aus dem Betrieb in Höhe von 18 300 auf die Dauer von 5 Jahren gewährleisteten, er klärte sich die Kammer behufs Verwirklichung des längst gehegten Wunsches bereit, ihrerseits die Gewähr nach Höhe von 6000^// zu übernehmen. Zugleich gab sie wiederholt dem Wunsch Aus druck, daß die Sprechzeit von 3 auf 5 Minuten erhöht werde» möge. Bei der gemeinsamen Besprechung der Vorsitzenden und Sekretäre der sächsischen Handels- und Gewerbekammern im Oktober traten jedoch die grundsätzlichen Bedenken gegen die Forderung einer solchen Gewähr in den Vordergrund, und es wurde beschlossen, eine gemeinschaftliche Eingabe an das Königliche Ministerium des Innern zu richten, um zu erreichen, daß diese Forderung auf solche Fälle beschränkt werde, in denen der Erfolg ernstlich zweifelhaft ist. Bevor noch das Königliche Ministerium in der Lage war dieses Gesuch zu befürworten, wurde den Kammern mitgeteilt, daß der Herr Staatssekretär des Reichs- Post-Amts die Herstellung der fraglichen Fernsprech-Verbindung für das nächste Rechnungsjahr (189l/92) genehmigt und dabei von der Forderung der Gewährleistung einer Mindest-Einnahme abgesehen habe. ^ Z Gleichzeitig hat die Postverwaltung auch die Erfüllung des schon im vorigen Berichtsjahre vorgebrachten Wunsches um Legung eines zweiten Drahtes zwischen Leipzig und Berlin für dieselbe Zeit zugesagt. Auf Anregung der Handelskammern zu Kassel und Mühl hausen (Thür.) richtete der Kaiserl. Ober-Postdirektor an die Kammer die Anfrage, ob in den hiesigen beteiligten Handelskreisen gleich falls ein Bedürfnis nach einer Fernsprech-Verbindung zwischen Kassel, Eschwege, Mühlhausen i. Th., Sondershausen, Nordhausen und Leipzig vorhanden sei, sowie zutreffendenfalls, auf welche durchschnittliche Anzahl von Gesprächen zwischen den hiesigen be teiligten Firmen und den Teilnehmern der Stadt-Fernsprech- Einrichtungen in den genannten Städten zu rechnen sein werde. Die hierauf angestellte Erhebung ergab jedoch nur ein« ziemlich schwache Aussicht auf Beteiligung, so daß es die Kammer dem Ermessen der Post-Verwaltung anheimzustellen hatte, ob sie dem Ersuchen der Handelskammern zu Cassel und Mühlhausen weitere Folge geben wolle. Beschränkung des Hausiergewerbes. Aufsuchen von Warenbestellungen. Der Rat der Stadt Leipzig, zu einem Berichte über einen Teil des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung der Gewerbe- Ordnung, aufgefordert, wandte sich an die Kammer mit dem Er suchen um eine gutachtliche Aeußerung darüber, ob und nach welchen Richtungen etwa über das gegenwärtige Maß hinaus gehende Beschränkungen des Hausier-Gewerbes notwendig oder wünschenswert erschienen, sowie ob eine Beschränkung des Ge werbe-Betriebes der Handlungsreisenden erwünscht wäre in Bezug auf das Aufsuchen von Waren-Bestellungen bei Personen, in deren Gewerbebetrieb Waren der angeboteuen Art keine Ver wendung finden. Die Handelskammer erstattete hierüber folgenden Bericht: »Auf die Anfrage des Rates rc. können wir nur erwidern, daß wir in unserem Bezirke keine Wahrnehmungen ge macht haben, welche eine noch weitere Beschränkung des Hausiergewerbes als notwendig oder doch wünschenswert erscheinen ließen. »Allgemein gehaltene Klagen über das Ueberhandnehmen des Hausierhandels werden wohl auch hier zu Zeiten laut; von einer thatsächlichen Begründung aber ist uns nichts bekannt geworden. »Bei dieser Gelegenheit möchten wir jedoch zugleich um Erlaubnis bitten, den übrigen Inhalt der Vorlage, welcher die Handlungsreisenden mit dem Hausierhandel im Zusammenhang bringt und daher uns weit näher angeht, einer Besprechung zu unterziehen. »Als Zweck der vorgeschlagenen Bestimmungen wird ange geben, den »legitimen Geschäftsbetrieb der Handlungsreisenden in seinem Ansehen wieder zu heben«. Wir haben uns schon im Frühjahr 1883, als die gleichen Vorschläge zum ersten Male dem Reichstage Vorlagen, gegen sie erklärt und müssen das auch jetzt thun, weil wir nach wie vor der Ueberzeugung sind, daß diese Bestimmungen vielmehr geeignet sein würden, den Stand der Handlungsreisenden herabzudrücken. »Wie schon in der Vorlage angedeutet ist, muß man auf die Verhandlungen des Reichstages 1882/83 zurückgehen, um die Vorschläge ihrem Inhalte nach kennen zu lernen. Der damalige Regierungs-Entwurf, dessen Wiederaufnahme jetzt beabsichtigt wird, war von der Kommission abgeändert worden; bei der II. Beratung im Plenum wurden dann noch weitere Streichungen vorgenommen. Bei der III. Beratung suchten die Abgeordneten Ackermann und Genossen den Entwurf wiederherzustellen, drangen jedoch damit nur teilweise durch. Immerhin bedeutet das auf diese Weise zustande gebrachte Gesetz vom 1. Juli 1883 einen der vielen Schritte zur Wiedereinschränkung der Gewerbefreiheit. »In der Hauptsache sind es zweierlei Bestimmungen, welche jetzt zur nachträglichen Aufnahme empfohlen werden: 1. Das Aufsuchen von Bestellungen auf Waren bei Personen, in deren Gewerbebetrieb Waren der angebotenen Art keine Verwendung finden, soll, sobald es außerhalb des Gemeinde bezirkes der gewerblichen Niederlassung geschieht, dem Hausierhandel gleichgestellt werden, soweit nicht der Bundes rat Ausnahmen bestimmt. 2. Die Vorschriften des Z 44 a über Erteilung und Zurück ziehung der Legitimationskarten für Handlungsreisende sollen
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