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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.12.1890
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1890-12-03
- Erscheinungsdatum
- 03.12.1890
- Sprache
- Deutsch
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280, 3. Dezember 1890. Nichtamtlicher Teil. 6877 anderseits die Grundsätze verlassen, die von der Ucbernahme des Fern-! sprcchcrs in die monopolistische Bcrwaltung des Reiches unzertrennlich sind. Bei Linien, die im allgemeinen Vcrkchrsintcrcsse liegen, muß des halb von der Heranziehung der Teilnehmer zu den Anlagckostcn oder zur Gewährleistung eines bestimmten Jahrescrtragcs abgesehen werden.» Diese Ausführungen wurden allseitig als berechtigt anerkannt und der Antrag einstimmig angenommen. Von einer Seite war noch der Antrag gestellt worden, die für die Benutzung der Fernsprcchstelle bewilligte Zeit von 3 auf 5 Minuten zu verlängern. Nachdem indessen darauf hingcwiesen war, daß dann die später Angcmeldeten cu ch um so länger zu warten hätten, bis sie an die Reihe kämen, und nachdem hcrvorgehoben worden war, daß namentlich im Börsenverkehr es die Geschäfte erheblich beeinflussen könne, wenn eine Persönlichkeit das Telephon eine längere Zeit für sich in Anspruch nehme und andere an dessen Benutzung verhindere, wurde der Antrag unter dem Vorbehalt zurückgezogen, ihn später bei geeigneter Gelegenheit wieder einzubringen. ^ Zur Jnvaliditäts- und Altersversicherung. — Im deutschen Reichsanzeigcr erfolgte die amtliche Bekanntmachung zur Ausführung des Jnvaliditäts- und Altcrsversichcrungs - Gesetzes, betreffend die Ent wertung und Vernichtung von Marken (ZK l09, 112, 114, 117, 120, 125). Entwertung. 1) Sofern auf Grund der M 112 oder 114 a. a. O. die Einziehung der Beiträge durch Organe von Krankenkassen, durch Gemeindebehörden oder durch andere von der Landes - Ccntralbchördc bczeichnetc oder von der Versicherungsanstalt eingerichtete Stellen (Hebestcllen) erfolgt, kann die Landes - Ccntralbehördc anordnen, daß von der die Beiträge cin- zichcndcn Stelle die den cingczogcncn Beiträgen entsprechenden Marken alsbald nach deren Einklcbung zu entwerten sind (Z 109 a. a. O.). Bei derartigen Anordnungen ist die Art der Entwertung von der Landes- Ccnlralbchördc zu regeln; dabei darf die Angabe des Entwcrtungstages vorgcschriebcn werden. 2) Arbeitgeber, welche die Marken cinklebcn, sowie Versicherte sind befugt, die in die Quittungskarten cingcklebten Marken in der Weise zu entwerten, daß die einzelnen Marken handschriftlich oder unter Ver wendung eines Stempels mit einem die Marke in der Hälfte ihrer Höhe schneidenden schwarzen wagcrcchtcn schmalcn Strich durchstrichcn werden. Andere auf die Marken gesetzte Zeichen gelten, so lange die die Marken enthaltende Quittungskartc noch nicht zum Umtausch cingcrcicht ist, nicht als Entwertungszcichcn. 3) Sofern ans Grund des 8 lll a. a. O. für den Bezirk einer Versicherungsanstalt durch das Statut derselben für Versicherte, welche nicht in einem regelmäßigen Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Arbeitgeber stehen, oder für einzelne Klassen solcher Versicherten bestimmt tvordcn ist, daß sic befugt sind, die Versicherungsbeiträge statt der Ar beitgeber im voraus zu entrichten, kann die Landes-Centralbehördc an- ordncn, daß die betreffenden Marken entwertet werden, sobald die Ein ziehung der Hälfte des Wertes der betreffenden Marke von dem zur Entrichtung der Beiträge verpflichteten Arbeitgeber erfolgt. Bei der artigen Anordnungen ist die Art der Entwertung von der Landcs- Centralbehörde zu regeln, dabei darf die Angabe des Entwertungstages vorgeschriebe» werden. 4) lieber die Form der Entwertung der Marken in den Fällen des 8 117 Abs. 4 und des ß 120 kann die Landcs-Centralbchörde besondere Anordnung treffen. 5) Marken, welche nicht bereits anderweit entwertet worden sind, müssen entwertet werden, nachdem die die Marken enthaltende Quittungs karle zum Umtausch eingercicht worden ist. Diese Entwertung liegt Len Vorständen der Versicherungsanstalten oder anderen von der Landes- Ccntralbehörde bezeichnten Stellen ob; sie ist, sofern sie bisher etwa ver säumt sein sollte, von jeder Behörde, an welche die Karte nach dem Um tausch gelangt, nachzuholen. Die Form der Entwertung bleibt der ent wertenden Stelle freigestellt. Auf die Außenseite der Quittungskarte ist handschriftlich oder unter Verwendung eines Stempels der Vermerk -ent wertet- zu setzen und die entwertende Stelle zu bezeichnen. 6) Bei der Entwertung dürfen die Marken nicht unkenntlich gemacht werden. Insbesondere müssen der Geldwert der Marke, die Lohnklasse und die Versicherungsanstalt, für welche die Marke ausgegeben ist, bei Doppelmarken auch die Kennzeichen der Zusatzmarke erkennbar bleiben. 7) Wer den vorstehenden oder den von der Landcs-Centralbchörde auf Grund der Bestimmung in Ziffer 1 getroffenen Anordnungen zu- widcrhandelt, kann für jeden Fall, sofern nicht nach anderen Vorschriften eine höhere Strafe verwirkt ist, von der unteren Verwaltungsbehörde mit einer Ordnungsstrafe bis zu einhundert Mark belegt werden. Die Haf tung für den durch die Zuwiderhandlung verursachten Schaden bleibt hierdurch unberührt. Vernichtung. 8) Die Vernichtung von Marken (8 125 a. a. O.) erfolgt durch Ab- reißcn oder völlige Unkenntlichmachung. Dabei ist auf die Quittungs kartc handschriftlich oder unter Verwendung von Stempeln der Bcrmerk: -....*) Marken vernichtet», sowie die Bezeichnung der die Vernichtung *) Hier ist die Zahl der vernichteten Marken einzurücken. l vornehmenden Stelle zu setzen. Die Vernichtuug von Marken kann auch dadurch erfolgen, daß dieselben durch einen darauf gesetzten amtlichen Vermerk als ungültig erklärt werden. Neue Bücher, Zeitschriften, Gclegenheitsschriften, Kata loge re. für die Hand- und Hausbibliothek des Buchhändlers. Erinnerungen an Anzengruber. Von L. Rosner. kl. 8°. 61 S. Leipzig u. Wien 1891, Julius Klinkhardt. Ls^ngsgnelleo - Lueb kür Lnobbändlsr. Verrsiobois von Ledarks- mateiialiso niobtlittsrarisebsr ^rt kür Verleger n. 8ortimsntsr des Lnebbandsls u. verwandter Oesodäktsrwsige in alxbabstiseber Anordnung, nebst Liskeranten-^dressbnob mit besonderer Angabe der 8peeialitätso. AnsammsngsstsIIt von Kstor Lobbiog. 8». 64 8. Leiprig 1891, Kstsr Lobbing. Leb. Kiibrsr äurek das Luobgewsrbs Leipzigs. Wegweiser durvb die in Leigrig ansässigen oder vertretenen bnebgswsrbliobso lärmen mit Kioseblnss der io Leiprig niobt vertretenen Lpeeial-l'irmen. Hrsg, von 6arl Loooo, Verlagsbnebbäodler in Leigrig. ^usgsgebev Herbst 1890. 8". 128 8. Leipzig 1890, Lauert L koeeo. Kart. 2 netto bar, dnrebsobosssn 2 ^ 50 H vo. bar. Illnstriiter Katalog ausgswäbltsr Werbe ans clsm Verlags von I?. 5. Lroolcbans in Leiprig. Weibnaobtsn 1890. gr. M. 56 8. 51it alpbab. Verreiobnis. K. .4. Lroolcbans. Vsrrsiebniss ausgswäbltsr Werbe in eleganten Liobanden. Oureb alle Lnebbandlnngen des In- n. Auslandes an belieben. Kl. 8^. 16 8. Lsiprg, Woibuaobten 1890. Verrsiobniss von Leiseworbsn ans dem Verlags von K. .4. Lroeb- baus in Lsiprig. Oeoswber 1890. 51 it Illnstr. gr. 8". 24 8. Katalog ausgswäbltsr Worbe der anslävdisebsn Litteratnr. 1891. 2n berieben von K. 5. Lroebbans 8ortimevt nnd ^otigua- rinm in Leipzig (Lsrlin, Wien, Karis). 5lit Illnstr. gr. 8°. 225 8. Verrsiobnis der bauptsaebliobstsn änsländisoben Xsitsebrikten, rn bsrisben von K. 11. Lroebbans 8ortiwent n. Lntignarinm in Leipzig (Lsrlin, Wien, Karis). 1891. bl. 8". 25 8. Weibnaobts-Oatalog 1890. Kino 5nswabl dentseber Werbe, wslobs sieb besonders rn Os-ebenbeu eignen. Knsgegsben dnreb dis Linriebs'sebe Luebbaodlnog in Leipzig. 35. vermebrts n. verbesserte 5uiiage. 5Iit Illnstr. gr. 8". 80 8. K. K. Koeblor, Larsortiment in Leipzig. Laobträge zum Lagerverzeiebniss 1890/91. Ho. 1 (Lovsmber 1890). Icl. 4^. 8 8. L. 8taaolcmallu, Larsortiwsut in Leipzig. I. Laobtrag zum Lagsrlcatalog 1891. 8". 7 8. Leipzig. 30. Lovsmder 1890.' Livres d'Ltrenoss ponr 1'annee 1891. Illnstr. gr. 8". (donroal general p. 2927—3255). karis, 117 Lonlevard 8t. Oermain, Oerels de la Librairio ste. 8taats- n. Volbswirtsobakt 1. 2. 3. 5kteilg. (Libliotbsb 6ar1 5Iatbx). Ilotig. Katalogs Lo. 150, 151, 152 von Lielsksld's Lok- bnvbkandlnng (Liebsrmaon L Oie.) in Karlsrube. 80. 71, 58, 55 3. 1872, 1777, 1627 Lrv. Korstwissensobakten. (Libliotbsb Korstdirsbtor 6. Hexer). 5nticp Katalog Ho. 155 von 5^. Lielsksld's llokbuebbandlnng (Liebermann L Oie.) in Karlsrnbs. 8". 59 8. 1619 Hrn. Onriosa. Iluworistiea 8priebwörtor. Kroimanrerei. 5ntig. Anzeiger Ho. 116 von Kr. Laerpker's ^ntiguariat (L. Oautseb L k. von Weinzierl) in Krag. 8". 8 8. 306 Lrn. Interessante Kiubands d. 16.—19. dabrbnndsrts. 5ulctions -Katalog (13. Leebr. 1890, naedm. 5 Lbr) von d. 51. Leberls (L. Lem- xsrtr' 8öbos) in Köln. 8". 16 8. 117 5lrn. Oesebiebts, (kranrös., engl., italisn,, sxaoisebs), Litteratnr, Kraebt- n. ill. IVerbs, 5lnsilc n. a. Käst sämmtlieb sebr sieg. gsbd. lLibliotbelc dos Lerrogs von Osnna nnd Inkantado ank 8ebloss öeanraing bei Oinant söelgiens). 5ulitionsliatalog (9.—12. Leeemker, von d. 51. Leberls (L. Lemxertr' 8öbne) in Köln. 8". 51 8. 1164 Uro. Versediedenes (Ksstgesebevlce). Lotig. Katalog von d. 51. Leberls (L. Lewperta' 8öboe) in Köln. 8". 41 8. 919 Lrn. Lavgues romaoes. Oatalogne meosnel Lo. 46 von L. Wolter in Karis. 8". 80 8. Orientalia. Lmerieana. 8Iaviea. Oatalogne meosnel 5lo. 47 von L. Weiter in Karis. 8". 66 8. Lsntsebs u. ank Lsutsebland, Osstsrrsieb, d. 8ebwoir, 8Icandinavie» n. Lolland bsLÜgliobe LLober. Oatalogne meosnel bin. 48 von L. Weiter in Karis. 8°. 56 8. Livres aoglais et ouvrages relatiks ä lätngleterre et I'5.merigue. Oatalogne meosnel Lo. 49 von L. Weiter in Karis. 8". 40 8. Oentralblatt kür Libliotbelcswessn. Lrsg. v. 0. Lartcvig. VII. dabrg. Lo. 12. (Lsromber 1890.) Leipzig, Otto Larrassorvitv.. Io kalt: dobaones Onstav Oildsmeistsr rum Oodäobtnisss. Von 0. Lartrvig und K. 51üIIsr. — Oatalonisebe 51aousorixto in der
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