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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.12.1890
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1890-12-03
- Erscheinungsdatum
- 03.12.1890
- Sprache
- Deutsch
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280, 3. Dezember 1890. Nichtamtlicher Teil. 6875 ist gegen jeden Versuch einer neuen Gesetzgebung, welche eine! rückschrittliche Richtung einschlagen sollte, zu protestieren. ' VIII. Von dem Vertrage zwischen Urhebern und Verlegern. Referent: Herr Karl W. Batz. (Verlagsvertrag.) Der Kongreß äußert den Wunsch, daß jedes der verschiedenen Komitees der Association in seinem Lande Erkundigungen und Unterlagen sammle, welche sich zur Ausarbeitung eines Gesetz entwurfs über den Verlagsvertrag eignen, der alsbald auf die Tagesordnung des nächsten Kongresses gesetzt werden soll. Zur Statistik des schwedischen Handels in Bezug auf Vlichhandel, Buchgewerbe und Verwandtes im Jahre 1888. Das vom Reichs-Amt des Innern herausgegebene -Deutsche Handels- Archiv- bringt im August-Hefte des laufcndenJahrgangs 1890 cincStatistik der Handclsbewcgungcn von Schweden und Norwegen im Jahre 1888. Danach betrug die Einfuhr aus Deutschland im Jahre 1888 91013000 Kronen, was 28,9"/, der Gesamteinfuhr entspricht. Während dieser Prozentsatz sich seit 1884 mit geringen Schwankungen so ziemlich auf derselben Stufe erhalten hat, ist hingegen die Ausfuhr von Schwe den nach Deutschland in fortwährendem Steigen begriffen, und hat sich von 18146000 im Jahre 1884 auf 27150000 Kr. im Jahre 1888 gehoben. In welchem Maße der Buchhandel und die verwandten Geschäfts zweige der beiden Länder hieran teil nehmen, wird uns nachstehende Aufstellung lehren. Da bei der Gesamt-Einfuhr und -Ausfuhr nur zum Teil die Werte der einzelnen Positionen angegeben sind, müssen wir uns begnügen, bei den übrigen die Masse in Kilogramm zu bezeichnen. Die Ausfuhr aus Deutschland nahm zum größten Teil den Weg über Lübeck, in zweiter Linie über Hamburg. Der Wert der Einfuhr nach Schweden im Jahre 1888 betrug an Papier und Papier-Arbeiten 4626884 Kronen, der der Ausfuhr 16410026, zusammen 21036910 Kronen. Gesamt-Einsuhr Schwedens i. I. ISSS. Davon Einfuhr ans Deutschland. Wert i» Kronen. Gesamt-Ausfuhr Schwedens i. I. ISSS. Davon Ausfuhr nach Deutschland. Werl in Kronen. Albums Ks- 32211 126 685 Bleistifte 20 325 57 600 Tinte 7 964 1-8- 38 873 Buchumschlägc I 817 Buchdrucktypcn n s. w. Kr. 187556 135 956 Kr. 8 032 Buchdrucksarbcn 88 038 Briefcouverts >-8- 180 124 158 769 1-8- 7 558 Bücher,gedruckte, u. Buchdruck- Kr. 626 324 305 652 Kr. 325 640 26 287 arbeiten Bücher m. reinem oder liniertem Kr. 102 856 Papier Etiquettes >-8- 31624 100 400 Tuschkasten „ 5 823 10 766 Griffel „ 34 565 6 172 Musikalische In- strumcnte: Flöten, Gui- tarren rc. Stck 7 453 Pianoforte „ 554 ( 355 872 Spieldosen 1-8- 1 278 Accordions „ 28 527 Orgelwerke u. Teile Kr. 76 399) Karten, geogra- Phische „ 7 359 Kupferstiche und Lithogr. „ 309 805 Kr. 38 625 Musikalien „ 65 991 40 650 Pappe KL- 861 988 250 095 1-8- 2 430 016 Papp-»Papier- arbeiten „ 99 954 240 300 Papier „ 1 544 183 1 098 256 >-8- 11 268 306 1 264 292 Schreibsedern „ 8 078 Mappen, Brief- > taschcn rc. 51 616 205 986 Saiten 807 29 584 Visitenkarten 13 158 31 185 Spielkarten Sp. 110 36 Holzmassc " 56 593 ! >-8- 384 727 94 313 811 X. X. Vermischtes. Vom österreichischen Buchhandel. Eingangszoll. — Die österreichisch-ungarische Buchhändler-Correspondenz vom 29. v. M. ver öffentlicht folgende Bekanntmachung vom Vorstande des Vereins der öster reichisch-ungarischen Buchhändler: Mit Rücksicht auf die demnächst stattfindenden Zollverhandlungen mit Deutschland hat der Vorstand folgende Eingabe an das k. k. Handels- Ministerium gemacht, die er durch eine Audienz bei dem betreffenden Referenten zu unterstützen beabsichtigt: Hohes k. k. Handelsministerium! Anläßlich der demnächst stattfindenden Unterhandlungen mit Deutsch land, bezüglich eines neuen Handelsvertrages, beehrt sich der ergebenst Unterzeichnete Vorstand des Vereines der österreichisch-ungarischen Buchhändler folgende Punkte zur gütigen Berücksichtigung dringend zu empfehlen: Obwohl dem bestehenden Zolltarif nach Bücher zur Einfuhr in Oester reich zollfrei sind, so haben doch die Zollbehörden eine solche Menge kleiner Nebenumstände ausfindig und — dem Geiste obigen Satzes entgegen — zum Maßstabe der Beurteilung gemacht, daß diese Bestimmung oft genug illusorisch wird. Thatsächlich müssen Bücher oft Zoll zahlen und sehr häufig sind die daraus hinzielenden Untersuchungen mit einer solchen Menge von Unbe quemlichkeiten und Plackereien verknüpft, daß sie mit der Höhe der dann eintrctenden Verzollung in keinem Verhältnis stehen. So werde» z. B. die bekannten Münchener Bilderbogen sin gebun denen Bänden) mit Zoll belegt, weil in jedem Bande einige Bilder ohne Text enthalten sind, ebenso und aus gleichem Grunde das Bilderwerk -Herrn Petermanns Jagdbuch-, so genügt ein Weißes Blatt, wie es in Gebetbüchern und Albums zum Einschreiben einer Widmung üblich, um das Buch als zoll pflichtig zu erklären: so wird für Bilderbücher auf Pappe und Leinwand der Zoll für Kurz- und Leinenwaren erhoben; so werden Emballagen (nur zum Schutz der Werke, die ohne solche nicht versendbar) in Form von Kartons, Pappen, Brettern, Mappen w. rc. gesondert und apart als Einfuhr-Artikel behandelt; so soll ein Metall-Bestandteil — oft vom minimalsten Gewicht —, wie er zur Zierde oder zum Schutze des Einbandes zuweilen an gebracht wird, ein Werk zu einer -Metallware- umgestalten!! Nach einer Auslegung in diesem Sinne wurde eine hiesige Firma wegen Bezugs einer Bibel mit Metallbeschlag (Gewicht der Bibel 15 KZ) zu einem Zolle von 15 fl Gold und — (wegen Nichtdeklaration — obgleich die Absicht einer Hintergehung durch Deklaration des die Bibel schützenden Kartons auf das drastischste widerlegt war —) zu einer Zollstrafe von 75 fl. Gold verurteilt. Ist das eine Auffassung im Geiste des Gesetzes? In Anbetracht aller dieser Mißstände, deren Aufzählung verzehnfacht werden könnte, erlaubt sich der gehorsamst Unterzeichnete Vorstand die Bitte zu stellen: Das hohe k. u. k. Handels-Ministerium wolle in dem neuen Handels verträge gütigst aussprechcn, daß Bücher und Bilder in jeder Gestalt, roh, gebrochen, broschiert und gebunden, unbedingt frei; Einbände, die fest mit dem Werke verbunden, oder Mappen, die den Einband ersetzen — ohne Rücksicht ob verzollbare Materiale (Bänder, Eckbeschläge, Schließen rc.) — bei deren Anfertigung verwendet wurden, unbedingt frei; Kartons, Pappen, Bretter, Mappen mit und ohne textile Ausstattung — die nur zum Schutz der Werke vor Beschädigung dienen — unbedingt frei; Bilderbücher, Bilder, mit und ohne Text, einzeln oder gebunden aus Pappe oder Leinwand, unbedingt frei; Bücher mit einem oder mehreren Blatt Papier (für Widmung und Vormerkungen) so lange sie sich durch gedruckten Text als gedruckte Bücher ausweisen, unbedingt frei von Zoll in Oestereich eingeführt werden können. Mit vorzüglicher Hochachtung Wien, den 24. November 1890. I., Jasomirgottstraße 6. Der Vorstand des Vereines der österreichisch-ungarischen Buchhändler. Rudolf Lechner Franz Deuticke E. Aug. Artaria Vorsteher Schriftführer. Schatzmeister. Zum Handelsvertrag zwischen Deutschland und Oester reich. — Die -Neue freie Presse- (Wien) berichtet unterm 29. November: Am nächsten Montag sollen die Delegierten der deutschen Reichs regierung zu den Zollverhandlungen hier eintreffen. Die offizielle Be kanntgabe dieser Delegierten dürfte morgen erfolgen. Man nennt als ersten Vertreter den deutschen General-Konsul in London, Jordan, welcher vor Jahren Vortragender Rat im preußischen Ministerium des Aeußern war. Jordan gilt als gewiegter Fachmann in zollpolitischen Fragen und als Anhänger der Handelsverträge. Ueber den Verlauf der
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