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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.12.1890
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 29.12.1890
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18901229
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300, 29. Dezember 1390. Amtlicher Teil. 7369 «ob' Sortiment <». Hacflel» in «cipzl». Alslnoxes^pb^sigaes et elnwigues. tires 6u Lulletio 6e l'^esäsmis iwperials 6ss scieness 6e 8 t -ketersbourA. lows XIII. Rivr. 1. xr. Dsx-80. (145 8. m. 1 Isl.) ln Xomm. * 2. 50 Repertorium 1. Meteorologie, brsg. v. clsr kaiserl. Xlcaäswis 6er IVisseiisebsktsa, re6. v. R. 1ViI6. 13. R6. I»ip.-4". (28, 54, 19, 20. 51. 74; IV, 311; 14, 40, 22. 18, 52 u. 17 8. m. 7 las. u. 4 Lorten.) Io Lomw. * 29. 25 Resultate, rvisssusobLktliske, 6or v. X. 51. OrrsTvalsli iiaeb Oevtral- Ttsieli unteruowmooeii Rsiseo. Rrsg. v. 6er üaissrl. ^lraäsmie 6er IVisssosebLltsu. ^oologieeiisr Ibl. 1. 86. 8äugot1iisrs. Reard. v. R 6üebver. 4. 81g. (kussiseb u. äeutscb.) Imp.-40. (8. 137 —184 m. 5 Ink. u. 5 81 Lrklärgv.) lu Xomm. * 15. — — ässselbe. 2 86. Vögel. Rearb. v. 1b. DIssks. 2. 81g. (Russised u. äeutsob.) Iwp.-40. (8. 81—144 m. 4 lal. u. 4 81. LriclLrgu.) Io Lowm. * 15. — Hugo » Hermaa Zeidler in Berlin. 6egeu Dr. k. Xoeb's 8ebvill6suobt8bebau6Ioog v. e. Hiebtarrt. (8oo6er6r.) gr. 8". (22 8.) —. 40 Larl Zieger Slachf. in Berlin. ffMarryat's Romane. Aus dem Engl. Neueste Ausg. 119. Lsg. 8°. (5 Bog.) —. 40 Verzeichnis künftig erscheinender Bücher, welche in dieser Nummer zum erstenmalk augekändigt sind. AppkihanS äi «seiiningstorff in «raunschweig. 788» -Deutsches Jugendheim.- A. F. Bergmann in WieSdadc». 7881 Hier, Dis 6eistosstöruogso iu 6er 8obnls. A. «i. kotta'sche Buchhandlung Rachsoiger in Stuttgart. 7888 Grillparzer, Gesammelte Gedichte. Jubiläums-Ausgabe. Franz Denticke in Wir». 7881 Luedka, Debrbuok 6er analst. 6kemis. 1. Ibeil. Mosetig-Aoorliok, Oie erste Rille bei plütrlieben Roglüelcslälleu. 2. Xu». Repetitorium 6er normalen Histologie. Retbi, Diagnostilc no6 Iberapio 6sr Leblkopkbravlcbsitoo. Raatn, Logl.-6eutsebe8 me6irinisobes IVörterbnob. 8ei61er, Dis Immunität 6sr LIitglis6sr 6sr Vertrstnogsbörper narb östsrr. Rsebts. »immeuauer, 6run6riss 6er IValcDvsrtreebnnng u. lorstl. 8tatib. Dörffling äd Franke in Leipzig. 738« Allgemeine evang.-lutli. Lirekeureituiig. 24. 6abrg. Srpcditio» und «erlag der .«lneipp-Blätter» <L. Aner> in Donauwörth. 7882 -Kmipp-Blättcr-. Ar. Wtlh. Grunow i» Leipzig. 738t Otto Du6irig8 gesammelte 8ebrikten. 1. Dielg. Wilhelm «ocbiicr in Breslau. 7884 Frommhold, Die preußische Prüfungsordnung vom 3. November 1890 und ihre Bedeutung für das juristische Studium. H. Locschcr'S Hosbnchhandlnng iSarl Clausen) in Turin. 7381 Llbllograüa 6eIIe 1ra6irioui popolari 6'1talia, eompilata 6a 8itrs. «. S. Mittler L Sohn in Berlin. 7880 Rang- und Quarticrliste der Königlich Preußischen Armee 1891. «erlag »cs -ReichS-Medicinal-rlnzeigerS« «. Koncgcu in Leipzig. 788« Lelelis-MeäivIital-^iirelger. XVI labrg. «erlag »er »Tertil-Zeitung- in Berlin. 7382 -Die Tertil-Zeitung-. L. Weber Tvort-«erlag in Leipzig. 7882 Das Stahlrad. Jahrg. 1891. Der Radfahrer. Jahrg. 1891. -j Fahrrad-Techniker. Jahrg. 1891. «corg Winckclmann in Berlin. 7332 8vbiitr, Oer 2inssobein. XI. labrg. Nichtamtlicher Teil. Der Ratenhandel. (Aus der Ocstcrr.-ungar Buchhändlcr-Correspondcnz.) Von seiten des Vereines der österreichisch-ungarischen Buch händler wurde gemeinsam mit der Vorstehung der Korporation der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler folgende Petition, betreffend den von der hohen Regierung einge- brachten Entwurf eines Gesetzes über die Veräußerung beweglicher Sachen gegen Ratenzahlungen, an die beiden Häuser des Reichsrates vorbereitet: »Hohes Haus! Die Hohe Regierung hat in der zehnten Session dieses Hohen Hauses den als Protokollbeilage Nr. 1015 erschienenen Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Veräußerung beweglicher Sachen gegen Ratenzahlung, eingebracht. In den erläuternden Bemerkungen zu diesem Entwürfe er scheint als Zweck derselben bezeichnet, daß die Uebelstände, die sich bei der Veräußerung beweglicher Sachen gegen Ratenzahlung herausgestellt hätten, beseitigt werden. Es wird in denselben anerkannt, daß diese Geschäftsart in neuerer Zeit einen ganz außergewöhnlichen Umfang erreicht hat. Es wird ferner anerkannt, daß vom wirtschaftlichen Stand punkte ans gegen diese Form des Geschäftsbetriebes und des Warenumsatzes eine Einwendung nicht erhoben werden kann, daß vielmehr das Ratengeschäft einen die Einzelwirtschaften be fruchtenden und volkswirtschaftlich günstigen Einfluß zu üben vermag, insoweit durch das Zugeständnis der rateuweisen Til gung des Kaufpreises auf der einen Seite die Anschaffung von Waren verhältnismäßig höheren Wertes auch den weniger be mittelten Kreisen der Bevölkerung ermöglicht, auf der anderen Seite aber infolge der Erleichterung des Absatzes der Waren die Handelsthätigkeit gefördert wird. Es wird jedoch in diesen erläuternden Bemerkungen, un mittelbar an diese Anerkennung anschließend, behauptet, daß er fahrungsgemäß der Ratenhandel sich nicht mehr ausschließlich auf dieser gesunden Basis bewegt, indem nach mehreren Rich tungen hin Ausartungen des Geschäftsbetriebes und Ausschrei tungen der mit dem Ratenhandel sich befassenden Personen zu Tage getreten seien, die eine Abhilfe notwendig machen. Die ergebenst gefertigten Korporationen beabsichtigen durch aus nicht, den vorstehend citierten Erwägungen, welche die Basis des eingangs erwähnten Gesetzentwurfes bilden, irgendwie ent gegenzutreten. Wenn dieselben trotzdem in vorliegender Petition an dieses Hohe Haus mit der Bitte herantreten, bei der endgiltigen Stili sierung des erwähnten Gesetzentwurfes dessen Wirksamkeit auf den Buchhandel auszuschließen, so thun sie es im Bewußtsein, beweisen zu können, einerseits, daß die Vorzüge, welche aner kanntermaßen der Geschäftsbetrieb gegen Teilzahlung für die einzelnen Wirtschaften und für die Volkswirtschaft haben kann, beim buchhändlerischcn Ratengeschäfte in ganz hervorragendem Maße vorhanden sind, anderseits, daß alle die Nachteile, welche dem Teilzahlungsgeschäfte beim Betrieb auf ungesunder und unsolider Basis innewohnen können, im buchhändlerischen Teil zahlungsgeschäfte infolge der eigentümlichen Organisation und der Natur desselben gänzlich ausgeschlossen sind- Wird dies nachgewiesen und wird weiters, was nachstehend geschehen soll, bewiesen, daß das vorgeschlagene Gesetz, wenn es auch aus das buchhändlerische Ratengeschäft seine Anwendung findet, geeignet ist, dasselbe vollständig zu vernichten, dann er scheint Wohl die mit dieser Petition ausgedrückte Bitte in der vollkommensten Weise gerechtfertigt. Der Uebersicht halber sollen im Nachstehenden folgende - Punkte erwiesen werden: 998*
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