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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.09.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-09-04
- Erscheinungsdatum
- 04.09.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. l9S, 4. September ISA. kommen ausreichen dürsten. Das Nachlassen der Kauflust und Kaufkraft auch im Ausland ist eine ganz allgemeine Erscheinung. Ebenso hat das Anziehen der deutschen Vatula das Ausland- geschäst allgemein stiller werden lassen. Insbesondere darf dann nicht vergessen werden, daß naturgemäß in der Zeit billiger Einkaufsmöglichkeilen eine gewisse Übersättigung der ausländi schen Märkte erzielt worden ist, was vielleicht im Buchhandel nachhaltiger als anderswo wirkt. Endlich ist ein Nachlassen des Geschäfts im Sommer auch sonst schon nicht ungewöhnlich ge wesen. Es dürfte also mindestens einseitig sei», alle Schuld nur bei der Verkaufsordnung für Auslandtieserungen suchen zu wollen. Die Eingabe wandte sich nun auch nicht grundsätzlich gegen die Verkaufsordnung für Auslandtieserungen überhaupt, sondern beanstandete nur die Höhe der Umrechnungskurse und ihren Zwangscharalter. Daß selbst diese Verlegerkreise auch heute noch grundsätzlich für die Beibehaltung besonderer Verkaufsbedingun gen für Auslandlieferungen sind und eine völlige Aufgabe des Gedankens der Valutaordnung nicht wünschen, wie noch kürzlich in verschiedentlich«» Unterhaltungen zum Ausdruck kam, sei aus drücklich festgestellt. Datz die ursprünglich angenommenen Nor- malumrcchnungskurs« auf der Basis von ^ 100.— — 50 schweiz. Franken, nach denen sich die prozentualen Ausgleichsausschläge im Verhältnis zum Tageskurs »rechneten, bei den inzwischen durch dieProduklionskostensteigerung unverhältnismäßig verteuer ten Neuerscheinungen des deutschen Buchhandels teilweise tatsäch lich zu hoch sind und manchmal bereits di« Absatzfähigkeit auszu- schlietzen drohen, mutz zugegeben werden. Dem hat aber der Börsenvcrein bereits von sich aus Rechnung getragen durch eine Herabsetzung der Umrechnungskurse um volle 207». Nach zustim menden Äußerungen von Auslandssortimentern zu urteilen, ist damit zunächst alle Ursache zu Klagen in diesen Punkten be seitigt.*) Sollte die Preisentwicklung einerseits und eine etwaige wesentliche Valutaveränderung andererseits weitere Herabsetzun gen notwendig machen, so wird der Börsenverein nicht ver säumen, dem ebenso Rechnung zu tragen. Wenn nun die erwähnten Verlegerkreise aber ferner in der gleichmäßigen Festsetzung der Zwangsaufschläge durch den Böc- senvereinsvorstand für den gesamten Verlag ohne Anhörung der betroffenen Verlagsgruppe eine unerträgliche Einengung eines großen Teiles des Verlags sowie einen Eingriff in die Selbst bestimmung des einzelnen Verlegers sehen wollen, wie er in solchem Matze in keinem anderen der Ausfuhrkontrolle unter liegenden Gewerbe vorkomme, und wenn sie deshalb Aufhebung jedes Zwanges und völlige Freiheit oder zum mindesten dem gleichzusetzende Ausnahmcrechte fordern, so kann dem nicht zu gestimmt werden. Daß die Valutaordnung ohne Anhörung des Verlags festgesetzt worden sei, entspricht nicht den Tatsachen. Ebensowenig trifft zu, daß die Verkaufsordnung für Ausland lieferungen keinerlei Unterschiede und Ausnahmen zulasse. Von vornherein waren vielmehr solche im Z 8 der Ordnung für be stimmte Verlagsgegenstände in weitestem Umfang vorgesehen und ihre Bekanntgabe dem Verlag nach Verständigung mit dem Börsenvereinsvorstand freigestellt. Insbesondere hatte der Ver lag von Anfang an die Freiheit, auf Wunsch besondere Ausland- Preise fcstzusetzen. Wenn davon nicht in dem erwarteten Um fange Gebrauch gemacht worden ist, so ist das Wohl darauf zurück- zuführcn, daß, wie der Börsenverein verschiedentlich feststellen mußte, vielfach die Bestimmungen und Möglichkeiten der Aus landverkaufsordnung nur ungenügend erfaßt worden sind. Nach dem neuerdings neben Auslandpreisen in fremder Währung auch noch solche in Mark zugelasscn worden sind, erscheinen alle be rechtigten Wünsche des Verlags erfüllt. Daß darüber hinaus dem wissenschaftlichen Verlag die allgemeine Ausnahme niedri gerer Umrechnungskurse eingeräumt weiden sollte, erweist sich als technisch nicht durchführbar. Die eindeutige Umgrenzung des Begriffs »wissenschaftlich« Literatur« ist erfahrungsgemäß bisher dem Buchhandel noch nie gelungen. Die Zulassung der Aus nahme würde also unendliche Schwierigkeiten und Streitigkeiten Hervorrufen und die Durchführung einer Kontrolle fast unmöglich -> Val. die Aussätze im Börsenblatt Nr. Itzt «. 187. I«4L machen. Die Zulassung gleichmäßiger Aufschläge nach freiem Ermessen des Verlegers aver widerspricht dem Geist der Ver« kaufsordnung für Ausiandliejerungen, wie unten noch genaue» auszusühren sein wird. Da dem Vürsenverein obliegt, die Jnne- Haltung der Verlaussordnung für Auslandtieserungen auch sei tens des Sortiments zu gewährleisten, so kann einerseits von ihm nicht verlangt werden, daß er sich für Bestimmungen ein setzt, die er für undurchführbar hält; andererseits aber darf ihm ebensowenig zugemutet werden, daß er einseitig von vornherein daraus verzichten soll, beim Verlag irgendwelche Bedingungen zur Anerkennung zu bringen. Wenn überhaupt eine verbindliche Regelung bestehen und Ordnung ausrechterhalten werden soll — und der Verlag ist, wie erwähnt, grundsätzlich für Beibehal tung besonderer Lieferungsbedingungen für das Ausland —, so mutz sich der Verlag sowohl wie das Sortiment eine gewisse, in den Grenzen des Notwendigen gehaltene Beschränkung seiner Freiheit gefallen lassen. Der Verlag muß sich darüber klar sein, datz er nur so den wünschenswerten Schutz gegen die schleuder hafte Unterbietung Außenstehender erlangen kann. Bei den Ausführungen des Herrn Prof. Bernhard ist von vornherein zu bedenken, daß seine holländischen Gewährsleute interessierte Partei sind und nicht unbefangen urteilen. Ebenso steht es mit den Klagen aus anderen Ländern. Man hat im Ausland selbstverständlich die mit der Valutaentwicklung er- öffnelcn Aussichten zu billigen Käufen in Deutschland begrüßt und ist verärgert, weil man sich in diesen sicher gewährten Ge winnen durch die deutschen Notwehrmaßnahmen enttäuscht sieht. Gewiß trifft zu, daß vor der Einführung der Valutaordnung seitens des Auslandes unter Ausnutzung des niedrigen Mark standes viel mehr deutsche Bücher gekauft worden sind, als es ohne die Valutachancen der Fall gewesen wäre, daß vor allem auch noch sehr umfangreiche Bücherkäufe auf dieser einseitig für das Ausland vorteilhaften Grundlage geplant gewesen sein werden. Aber gerade darin lag die Gefahr des deutschen Aus verkaufs, der durch die Valutaordnung begegnet werden mußte. Daß die Kaufkraft des Auslandes entsprechend herangezogen wird, ist, wie schon nachgewiesen, unumgänglich, da dem deutschen Buchhandel das nötige Betriebskapital, dessen er heule bei der allgemeinen Kreditanspannung und Teuerung mehr denn je be darf, erhalten werden mutz, um ihm die Erfüllung seiner Aus gabe weiter zu ermöglichen. Wenn die Ausländer deswegen über Wucher klagen wollen, so tun sie uns Unrecht. Die Umrechnungs kurse der Valutaordnung des Buchhandels waren auf der Grund lage der Gleichsetzung von ^ 100.— und 50 schweizerischen Fran ken aufgebaut. Inzwischen ist das Verhältnis sogar aus ^ 100.— — 40 schweizerische Franken, also um 207° zugunsten des Aus landes verbessert worden. Nach diesem Satze regeln sich die Kurse für alle übrigen Länder. Der jeweilige Unterschied zum Tageskurs ergibt die prozentualen Aufschläge für die Fakturie rung in Mark. Im letzteren Fall ergibt sich natürlich für den Ausländer der scheinbar übermäßig hohe Preis, der ihm doppelt verletzend ist, weil er darin eine Benachteiligung gegen den in ländischen Käufer empfindet. Bei der Umrechnung in die fremde Währung zeigt sich aber, daß der Ausländer heute durchschnitt lich noch nicht einmal halb so viel zu zahlen hat als nach dem Vorkriegskurs oder nach der Goldparität. Deswegen ist der Börsenverein auch immer wieder für Fakturierung in auslän discher Währung cingetreten, weil dabei diese wahre Lage ohne weiteres erkennbar und der Maßnahme das für den Aus länder Anstößige genommen wird. Daß die Bücher heute allge mein teurer geworden sind, darunter leidet der inländische Käufer genau so gut wie der ausländische. Die erwähnte Herabsetzung der Umrechnungskurse kommt dabei dem Ausland weit ent gegen. Auch die Frage der Kulturpropaganda mutz ruhiger beur teilt und kritischer geprüft werden. An sich ist gewiß, daß der Börsenverein alles tut, um sie zu erleichtern. Die Ausnahmen, die für alle Fälle, wo wirklich nationale und kulturelle Inter essen in Frage kommen, gewährt werden, beweisen das zur Ge nüge. Der Propaganda durch das deutsche Buch sind aber ge genwärtig schon dadurch Grenzen gezogen, datz bis auf weiteres
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