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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.09.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-09-04
- Erscheinungsdatum
- 04.09.1920
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil Verein der Buchhändler zu Leipzig. Bekanntmachung. Als ordentliche Mitglieder wurden ausgenommen: Herr Carl E. Gruhl i, Fa. Carl E. Gmhl, Herr Ludwig Rincklake, Geschäftsführer der Einkaufsgenossen, schüft Löwen, Herr Paul Scholze i. Fa. A. H. Pahne. Leipzig, den t. September 1920. Der Vorstand des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. R. Linnemann, Otto Voigtländer, Vorsteher. Schriftführer. Zur Verkaufsordnung für Auslandlieferungen. Der Vorstand des Deutschen Verleger Vereins hat In einer Eingabe beim R c i chLw tut s'cha fts INi II i st c r i u m beantragt, dieses solle dem Vorstand des Börsenvcreiiis aufseben, eine sofortige Abänderung der Verkaufsordnung fiir Auslandlieferungen nach den Forderungen des Verlags vorzunehmen. Vom Reichsivirt- schafisministerium zur Stellungnahme dazu aufgefordert, hat der Vor stand des Börsenvereins mit nachstehendem Schreiben geantwortet: Leipzig, den 20. August 1920. An das Reichswirtschafts Ministers um Berlin. Die am 13. August in Abschrift hierher übermittelte Ein gabe des Deutschen VerlegervereiuS vom 3. August gibt dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler Gelegenheit, seine bis herigen Matznahmen und seine Stellungnahme zu den aufgewor fenen Fragen wunschgemäß in eingehender Begründung, wie folgt, darzulegen: Der von einer Anzahl der grötztcn schöllwissenschaftlichen Verleger in der Tagespresse veröffentlichte Protest kann nur als allgemeine Stimmungsäutzeruug gelten. Eine auf nachprüfbare Unterlagen gestützte Beweisführung ist darin nicht versucht. Die angeführten Schlagwortc erweisen sich bei näherem Zusehen als keineswegs stichhaltige Gründe. Daß die Verkaufsordnung für Auslandlieferungen katastrophale Folgen gezeitigt und keine der an sie geknüpften Hoffnungen erfüllt habe, ist unzweifelhaft eine Übertreibung. Ebenso geht es sicherlich zu weil, behaupten zu wollen, daß sie den Auslandbuchhandei völlig vernichtet habe. Aus den von der Außenhandelsnebenstelle für das Buchgewerbe festgestellten Umsatzziffern, die bis in die letzte Zeit nichts von einem plötzlichen, beängstigenden Rückgang erkennen lassen, kann man eher auf das Gegenteil schließen?) Auch die behauptete schwere wirtschaftliche Schädigung weiter Volksschichten, ins- ') Die Umsatzzisferii der Außeichandelsncbenstelle für das Buch gewerbe geben für die Monate April, Mai, Juni und Juli roh ein Verhältnis von 100:12V: IM: SS. Berücksichtigt man die Kursbessc- rung, so ergibt sich das Verhältnis von 180:143:184: 185. Da der August bereits wieder ein Steigen des Umsatzes erkennen läßt, kann der Rückgang im Jult nur als vorübergehend bezeichnet und auf die übliche sommerliche Geschäftssttlle zurllckgeführt werden. besondere des Buchgewerbes und der angeschlossenen Industrien, wird sich kaum erweisen lassen. Die Vermutung spricht vielmehr hier ebenfalls dafür, daß gerade ohne die Verkaufsorduung für Auslandlieferungen eine solche Schädigung eingetreten wäre. Die Verschleuderung der deutschen Büchervorräle ins Ausland wäre ein unmittelbarer Verlust für die deutsche Volkswirtschaft gewesen. Je größer die Büchermengen, die ohne gesunde kauf männische Überlegung ins Ausland gegeben worden wären, desto größer wäre auch der Verlust. Denn die fehlenden Einnahmen aus denValutaausglcichsaufschlägenbedeutelen eine entsprechende Verminderung des nötigen Betriebskapitals, an das heute in folge der allgemeinen Geldentwertung und Teuerung doppelt hohe Ansprüche gestellt werden. Je rascher die vorhandenen Bü chervorräte bei den billigen Preisen verbraucht worden wären, desto eher und desto bitterer wäre bei dem für die Neuerzeugung unzureichenden Scheingewmn die Not hervorgetreten. Ohne die Sicherung dieser unentbehrlichen Einnahmen hätte also wahr scheinlich das gesamte Buchgewerbe längst zu seinem Schaden er kennen müssen, daß der Verlag ohne das nötige Betriebskapital seine Unternehmungen nicht aufrechterhalten und fortführen kann, vielmehr zu Betriebs- und Austragseinschränkungen genötigt wird. Das gilt vor allein für die Mehrzahl der wissenschaftlichen Zeitschriften, die nachgewiesenermaßen sich nur mit Hilfe der sogenannten Vaiutaeinnahmcn halten können. Ganz, allgemein ermöglichen diese Einnahmen die Niedrighaltung der Inland- Preise. Daß auf diese Weise die Bücher auch im Inland noch absatzfähig bleiben, bewahrt ebenfalls zahlreiche Beiriebe vor der Stillegung. Sollte demnach im eigensten Interesse aller Betei ligten die Forderung auf sofortige völlige Aufhebung der Ver kaufsordnung für Auslandlieferungen gar nicht erhoben werden dürfen, so hat sich die andere nach Herabsetzung der Valuiazu- schläge inzwischen von selbst erledigt, da der Börsenvcrein ihr bereits entsprochen hat. Die auf Veranlassung der Arbeitsgemeinschaft wissenschaft licher Verleger an den Vorstand des Börsenvereins der Deut schen Buchhändler gerichtete, bereits vom 7. Juni stammende Eingabe ist durch die Entwicklung inzwischen ebenfalls überholt. Die Eingabe ging sicher gleichfalls zu weit mit d«n Versuch, die im Sommer bemerkbar gewordene Absatzstockung im Ausland- geschäst allein aus die Verkaufsordnung für Auslandlieferungen als Hauptnrsache zurückführen zu wollen. Daß teilweise ein vor übergehendes Nachlassen im Eingang neuer Aufträge zu ver zeichnen gewesen sein mag, soll nicht absolut bestritten werden. Es sei auch zugegeben, daß die Einführung der Valutaausgleichs aufschläge selbstverständlich den Anreiz zu Spekulationskäufen auf Grund der Kurschancen ausgeschaltet hat, daß infolgedessen mit einer Umsatzminderung unmittelbar nach Inkrafttreten der Aus fuhrkontrolle gerechnet werden mußte. Darüber waren sich die Befürworter der Verkaufsordnung von vornherein im klaren. Es ist aber schon darauf hingewiesen worden, daß die Umsatz ziffern der Außenhandelsnebenstelle für das Buchgewerbe doch zu Zweifeln Anlaß geben, ob diese Absatzstockung tatsächlich von so katastrophalem Umfang ist. Vor allem aber muß betont werden, daß daneben mancherlei andere, sehr viel schwerer ins Gewicht fallende Gründe dafür nachweisbar sind, die zur Erklärung voll- 1041
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