Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.12.1889
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 23.12.1889
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18891223
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188912238
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18891223
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1889
- Monat1889-12
- Tag1889-12-23
- Monat1889-12
- Jahr1889
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
298, 23. Dezember 1889. Nichtamtlicher Teil. 6897 Ausbeute aber eine sehr geringe; die Bücher gehören meist ganz in die Klasse der Uuterhaltungslitteratnr; das geographische Ma terial gewinnt sehr wenig. Vor und mit dem Jahr 1503 kennt Nordenskiöld nur eine gedruckte Karte, auf welcher die Entdeckungen der Portugiesen eingetragen sind (vgl. Taf. XXXI).*) Als Reformator der Kartographie erscheint erst Joh. Ruysch niit seiner für die neue Auflage des Ptolemäus bestimmten: Nova nnivsrsalior orbis eöZmiti tabula. Komas 1508 (vgl. Tnf.XXXII). Die erste zusammenhängende Sammlung von Karten über die neue Welt gab, 105 Jahre nach der Entdeckung Amerikas, Conr. Wytflict in Löwen 1597, unter dem Titel vsserixtionis ktolomaieao ^ugmsntum re. heraus, bestehend aus 19 mittel großen, schön gestochenen Karten, die Nordenskiöld alle, jedoch in verkleinertem Maßstabe abbildct. (Taf. KI und Fig. 84). Im siebenten Kapitel gelangt der Verfasser zu den kartographischen Darstellungen in Globenform. Der Gedanke, daß die Erde kugelförmig sei, findet sich bereits im VI. Jahrhundert v. Ehr., in späteren »aufgeklärteren« Zeiten wurde er als ketze risch bekämpft. Martin Vehaim muß als der erste angesehen werden, der eine Globcnzeichnung lieferte, die er, nachdem sie über ein Gestell von 54om Dnrchmcssergelegt war, der Stadt Nürnberg (1492) zum Geschenk gemacht hat, wo der Globus sich im Germanischen Museum noch befindet. Derselbe ist Gegenstand vieler Beschrei bungen und Abbildungen geworden. Die Zeichnung war auf Pergament reich gemalt und mit vielen Ausschmückungen ver sehen; die Farben sind jedoch ganz verblichen**). Außer Behaims Globus kennt man aus dem XV. Jahrhundert noch eine», der erst 1806 von Leon Leroux in Laon entdeckt wurde. Er ist in Kupfer graviert und hat 17 am im Durchmesser. Nordenskiöld be schreibt 16 Stück Globcnzeichnungen ans dem Anfang des XVI. Jahrhunderts und außerdem noch 13 Stück, die bis 1543 reichen. (Schluß folgt.) Vermischtes. Vom österreichischen Buchhandel. — Folgendes ist der Wort laut der von den Herren Eugen Marx und N. Lcchner in Wien, den Vorstehern der Wiener Corporation und des Vereins der österreichisch- ungarischen Buchhändler, verfaßten und dem k. k. Finanzministerium überreichten Petition zur Abwendung der Maßregel, betreffend die Stempel- pflichligkeit der Monat-- und Halbmonatshcfte von im Auslände herge- stcllten nichtpolitischen Zeitschriften (vergl. -Börsenblatt« Nr. 294): Hohes k. k. Finanz-Ministerium! Mit Erlaß vom 12. Oktober 1889, Z. 35 052, welcher der ergebenst mitgcsertigten Wiener Buchhändler-Corporation erst am 7. Dezember durch die hochiöblichc k. k. Finanz-Landcs-Direktion in Wien zugestellt wurde, hat das hohe k. k. Finanz Ministerium im Einvernehmen mit dem hohen k. k. Ministerium des Innern verfügt, daß vom I. Januar 1890 be gonnen, für die Beurteilung der Stcmpclpflicht ausländischer Zeitschriften der Inhalt und das programmgemäße Erscheinen derselben im Auslande maßgebend zu sein hat. Ferner: daß Zeitschriften, weiche in, aus mehreren, nach ihrem Inhalte und nach der Art des Erscheinens im Auslande stenipcl- pflichtigen Nummern zusammengesetzten Heften cingcbracht werden, für jede Nummer eines solchen Heftes der gesetzmäßigen Stempelgebühr unter liegen, ohne Unterschied, ob die einzelnen Nummern in ihrer ausländischen Original-Ausstattung belassen worden sind, oder ob auf denselben die Titclköpse rc. entfernt und der dadurch sreigewordene Raum durch einen anderen Text ausgesüllt wurde. In den Worten dieses Erlasses und den Folgen desselben liegt eine schwere und empfindliche Schädigung des österreichischen Buchhandels, nicht nur hinsichtlich der neuen Opfer, welche er demselben auferlcgt, nicht nur bezüglich der ganzen buchhändlerische» Verkehrs-Organisation, nicht nur bezüglich der zukünftigen Unmöglichkeit des Vertriebes der durch den selben betroffenen Zeitschriften, sondern auch hinsichtlich der aus ihm hcr- vorgchcnden vollständigen Isolierung des einheimischen Buchhandels, welcher durch diesen Erlaß jeder Möglichkeit beraubt wird, die bis jetzt *) Taf. mit römischen Ziffern beziehen sich auf den Atlas. Fig. mit gewöhnlichen Ziffern auf die Abbildungen im Text. *') In dem vorliegenden Werk findet sich nur eine verkleinerte Repro duktion dieser höchst inreressanten Arbeit nach Doppclmaycr. In der Ori ginal-Größe ist sie in Ghillanys Geschichte Behaims, Nürnberg 1853 abgebildet. Sechsundfünfzigster Jahrgang. stempelfreien Heftausgabcn jener Zeitschriften wie bisher nach Ungarn Rumänien und anderen Ländern zu verkaufen. Keine der bisherigen in ununterbrochener Reihe aufeinanderfolgenden, den österreichischen Buchhandel in seincm Lebensnerv bedrohenden Maß regeln, zu denen wir in erster Linie die außerordentlichen Erschwerungen und Härten der Zollverhältnisse, die enormen, unbegrenzten Steuer- crhöhungen speziell der Wiener Buchhändler, zählen müssen, hat unseren Gcschäftskrcis noch so schwer betroffen, wie der erwähnte Erlaß, welcher uns die wertvollsten Stützen unserer Existenz mit einem Federzuge ver nichtet. In Oesterreich selbst, hat sich eine journalistische Produktion für die Zwecke des Buchhandels, also hauptsächlich von belletristischen und Familien-Zeitschriften, bisher und zwar speziell infolge des Zeitungs- stempels nicht zu entwickeln vermocht, und wir sind daraus angewiesen, diese Journale aus Deutschland zu beziehen, wo dieselben in großen Auf lagen und dadurch in vorzüglicher Güte hergestcllt werden. Ihr Vertrieb in stempelfreien halbmonatlichen und Monats-Heften bildete bisber den Gegenstand der Thätigkeit und des Verdienstes für den Buchhandel aller Zweige in Oesterreich, und der Wohlfeile Preis dieser Unternehmungen ermöglicht cs, gute Littcratur in weitesten Kreisen zu verbreiten. Die fitzt in Aussicht stehende Preiserhöhung um 52 kr. pro Jahr, wird in Zukunft den Konsum wesentlich beschränken; das Publikum wird diese Preiserhöhung ablehnc», jenen bildenden Familienzeitschristen seine Sym- pathieen entziehen und dies um so mehr, als Stempclgebühr für etwas gefordert werden soll, was seinem ganzen Wesen nach, als vierzehntäglich oder monatlich erscheinendes Journal, allgemein als stempelfrei angesehen wird. Die Ausgabcform in Wochennummern ist unserem Publikum gar nicht bekannt, ja es würde dieselbe auch nicht acceptiere», da der Stempel- kreuzcr den Preis so wesentlich verteuert. Die gleichen ungünstigen Verhältnisse würden aber auch etwaige österreichische Unternehmungen treffen, da diese, wenn gleichzeitig in Wochennummcrn erscheinend, auch für ihre halbmonatlichen und monat lichen Ausgaben der Stempelpflicht unterliegen müßten. Es ist thatsächlich, die aus Deutschland hereinkommenden Familien zeitschriften: Gartenlaube, Ucber Land und Meer, Schorer's Familien blatt, Zur guten Stunde und Wie diese edel angelegten, Oesterreich stets brüderlich gesinnt gewesenen buchhändlerischen Journale sonst heißen mögen, erscheinen in Deutschland in Wochennummern; aber deren Pro gramm umfaßt gleichzeitig auch Monatshefte, nicht etwa für Oesterreich allein, nein auch für Deutschland und die ganze Welt, da z. B. auch die Schweiz, Schweden, England, Amerika u. s. w. nur Heftausgaben, keine Wochennummern verwenden. Das programmgemäße Erscheinen dieser Unternehmungen ist somit auch ein monatliches oder halbmonat liches im Auslande, an der Verlagsstelle, und die Hinweglassung der Tilelköpfc, die Ausfüllung des freigewordenen Raumes durch Texte ver schiedener Art, erfolgte nicht nur, um allen Zweifeln bezüglich der Er scheinungstermine zu begegnen, sondern vornehmlich, um die Zusammen gehörigkeit des Inhaltes jedes Heftes zu konstatieren. Wir betonen somit in aller Ergebenheit, daß das Programm jener Heftausgaben,, welche bisher stempclfrei aus dem Auslande kamen, auch am Erscheinungsorte, für die ganze Welt, nicht für Oesterreich allein, die Stempelpflicht in unserem Lande ausschloß. Dabei ist ferner zu berücksichtigen, daß die Mehrzahl der Heftausgaben gar nicht aus aneinander gereihten Wochen nummern besteht, sondern daß für dieselben eine vollkommen neue, selb ständige Satzgcstaltung erfolgt. Aber nicht vom finanziellen Standpunkte allein, so wichtig derselbe auch ist, erregt der Erlaß des hohen k. k. Finanzministeriums vom 12. Oktober 1889 die begründete Furcht unseres Buchhandels, daß damit seine Existenz gefährdet wird! Vor allen Dingen ist unser Export, speziell nach Ungarn, in diesen Zeitschriften mit einem Schlage abgeschnitten. Dieselben bildeten dessen Hauptobjekt vornehmlich für den österreichischen Kolportagehandel, welcher eine Unzahl kleiner Wiederverläufer in Ungarn, Bosnien, Rumänien u. s. w. mit Familienzeitschristen versah. Ungarn hat keinen Zeitungs stempel, jedes Heft würde sich, von Wien bezogen, künftig um 2 bis 5 kr. verteuern, mehr als Buchhändler und Wiederverkäufer dabei verdienen; letzterer lehnt selbstverständlich die in Ungarn unbekannte Stempclgebühr ab und der österreichiiche Buchhändler mühte entweder mit Verlust arbeiten, oder, was die wahrscheinlichste Folge sein wird, dieser Verkehr geht dem österreichischen Buchhandel ganz verloren und der Wiedervcrkäufer bezieht einfach aus Deutschland stempelfcei und mit gleichem Porto, wie aus dem Jnlande. Ein Ti ansitoverkehr ist hierbei ganz ausgeschlossen, da sich alles im kleinlichsten Maßstabe bewegt und ein 5 Kilo-Postpaket oft fünfzig und ii ehr verschiedene einzelne Hefte von Zeitschriften und Lieferungs werke» enthält. Der Wiener Kommissionsbuchha ndel wird ebenfalls durch mehr- erwähnten Erlaß auf das schwerste betroffen. Derselbe liefert an die größeren ungarischen Buchhandlungen die von den Verlegern im Auslande in Paketform eintreffenden ausländischen Zeitschriften, respektive sammelt diese Pakete zu Wvchenballen, deren Inhalt hauptsächlich aus diesen aus ländischen Zeitschriften in ihren Heftausgaben bestand. In dem Momente, wo dafür in Oesterreich die Stempelpflicht eintritt, ist auch dieser ganze Verkehr dem Jnlande verloren, da die ungarischen Buchhändler natürlich den österreichischen Zeitungsstempel Weder bezahlen, noch ihrem ungarischen Pu- S41
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder