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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.12.1886
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- Erscheinungsdatum
- 29.12.1886
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- Deutsch
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Hk 301, 29. Dezember 1886. Nichtamtlicher Teil. 7399 unserer Korporationsanstalt eine gleiche Zwecke verfolgende neue Verkehrsanstalt errichtet werden würde. Hinsichtlich derjenigen Firmen, welche vereinzelt (d. h. un abhängig von der neuen Verkchrsanstalt) von der Benutzung der Bestellanstalt abgesprungen sind, muß abgewartet werden, ob die selben ihre Anteilnahme nicht zurückwiinschen. Im andere» Falle werden diese eben ohne Schädigung des Betriebes auch entbehrt werden können Ob aber gegenüber diesen und überhaupt allen Firmen, welche nicht Mitglieder der Bestellanstalt sind, die Frage nicht einmal zn erwägen ist, in wie weit eine Vergütung in allen Fällen zu beanspruche» ist, wo die Bestellanstalt Anfuhr von Ge päckstücken zu übernehmen hat, muß von der nächsten Zukunft ab hängig bleiben. Denn im Hinweis ans bereits Angedeutetes kann Bestehen und Wirksamkeit der Bestellanstalt — gewissermaßen ein Geschäft für gemeinsame Rechnung — doch nicht so gedacht sein, daß die eine», zwar auf Leistung und Gegenleistung beruhend, die Lasten tragen, andere dagegen sich deren Leistungen ohne jegliche Vergütung gefallen lassen oder gar beanspruchen, wie es thatsächlich vorgekommen ist. Ganz anders liegen die Betrachtungen gegenüber der von einer Gruppe von Korporationsgeuossen errichteten neuen »Ver kehrsanstalt behufs Einrichtung einer gemeinsamen und täglichen Spediti-on von und nach Leipzig« — einer Anstalt also ganz mit demselben Zweck, der auf unserer Kor porations-Anstalt seit vielen Jahren verfolgt ist und für den gerade zur Zeit eine abermalige Vervollkommnung in Angriff genommen war. An diesen Vorgang, meine Herren, knüpfen sich für die Kor poration Fragen von unverkennbarer Bedeutung und wohl darf es ausgesprochen werden, daß, so lange die Korporation Berliner Buchhändler existiert, ein ähnlicher Widerspruch gegen die gemein samen Bestrebungen nicht vorgekommen ist. Und der Vorstand steht nicht an zu erklären, daß er und mit ihm gewiß viele Mit glieder der Korporation von diesem Vorgang, trotz der weitest gehenden Anerkennung für Spezialinteressen, auf das peinlichste berührt worden ist. Nun ist freilich diese neue Verkehrsanstalt verbunden mit dem »Berliner Vereins-Sortiment E. G.«, das vor wenigen Jahren begründet worden ist. Und aus dieser Verbindung hätle die Meinung hergcleitet werden können, daß es sich bei dem neuen Beginnen im wesentlichen um festeren Anschluß der Teilnehmer an das Vereins-Sortiment handele— ein Beginnen also, das nach Geschäftsgesichtspunkten betrachtet, hier nicht der mindesten Recht fertigung bedürfe und für das im Rahmen einer Korporation und deren Verkehrsanstalten genügender Raum vorhanden sein müsse. Diese Meinung aber trifft nach Ansicht des Vorstandes nicht zu. In dem gedruckten Rundschreiben der Begründer der neuen Verkehrsanstalt ist unter dem eigenartig lautenden Hinweis: »wollen wir also dem Berliner Buchhandel schaffen was er braucht, so muß unsere Verkehrsanstalt folgende Ansprüche erjüllen«, in fünf Nummern ein Angebot enthalten, von denen sich drei 1) täg liche Sendung der Beischlüsse von und nach Leipzig, 2) täglich freie Lieferung ins Haus des Zettelpakets und der Bücher- Bcischlüsse und 3) Erleichterung des Verkehrs in Berlin, also die bestimmenden, mit Leistung und Programm unserer Korporations- Anstalt absolut decke» und das daher als von Korporations- Genossen herrührend, an den Berliner Buchhandel gerichtet, an gesichts unserer Bemühungen gerade zur gegenwärtigen Zeit kaum begreiflich erscheint. Und weiter ist in dem Rundschreiben wörtlich enthalten: »Wir glauben somit die .Verkehrs-Anstalt des Berliner Vereins-Sortiments E. G.' als im Interesse des Berliner Buchhandels liegend und lang gehegte Wünsche erfüllend, dringend Sortimentern und Verlegern empfehlen zu dürfen.« Hierin ist also eine Ansprache gelegen, welche fast die Meinung zuläßt, daß diese Korporations-Genossen von der Existenz unserer Korporation und deren Verkehrsanstalten in ihrem Zweck Kenntnis nicht mehr gehabt haben. Ein solches Vorgehen aber von Genossen der Korporation kann eine beschwichtigende Beurteilung kaum finden in dem Umstande, daß die Anteilnahme an der neuen Verkehrsanstalt den Wechsel des Leipziger Kommissionärs zur Voraussetzung hat, eine Bedingung also, welche für die wenigsten unter uns der Erfüllung wert ist; — und keine Beschwichtigung kann gefunden werden in der bekundeten Absicht der Herren Be gründer, Fühlung mit dem Korporations-Vorstande zu gewinnen; denn das konnte nur ihrem Interesse gelten, schwerlich dem der Korporation, wie noch ausgeführt wird. Auch sind dieselben trotz des ausdrücklichen, aktenmäßigen Ersuchens des Vorstandes dem Wunsche nach schriftlicher Dar legung ihrer Ziele erst nach mehrfachen zeitraubenden Korrespon denzen durch Unterbreitung ihres Rundschreibens vom 15. Mai d. I., wenige Tage vor der allgemeinen Ausgabe desselben, nach gekommen. Die Ziele aber, welche ohne weitere Erläuterung aus diesem Rundschreiben für jeden Unbefangenen offen liegen, und der Wunsch, auf solche Pläne hin mit dem Vorstande Fühlung oder gar Zustimmung von dessen Seite zu gewinnen, mußten den Vorstand unbedingt zu den weitestgehenden Erwägungen und zu der größten Vorsicht veranlassen.*) Es wäre unverantwortlich gewesen, auch nur teilweise den Betrieb der Korporations-Verkehrsanstalt in den Wirkungskreis von Privatintcrcssen zu verlegen. Eine bedenkliche Zerstückelung wäre damit eingetrcteu, und die zweifellos erforderliche einheitliche Leitung unserer Anstalt hätle nicht aufrecht erhalten werden können; mit diesem Verlust aber wäre überhaupt — wer vermöchte die Möglichkeit zu bestreiten — der Anfang gemacht zum Ruin unserer Korporations-Verkehrsanstalt selbst! Ein Vorstand kann und darf sprunghaften Ideen nicht folgen, auch muß er divergierende Privatinteressen von der Korporations- Anstalt fernhalten; diese gehört und dient den allgemeinen Interessen. Daß ein Vorstand andererseits verpflichtet ist, überall wo ihm nutzbare Vorteile für die Korporation und deren Verkehrsein richtungen dargeboten werden, diese zu hüten, ist ebenso selbstver ständlich, wie daß von seiner Seite wahren oder vermeintlichen Einzelmteressen von Korporationsgeuossen niemals entgcgengewirkt werden darf, und das ist weder jetzt geschehen, noch wird es ge schehen. Aber des Vorstandes Verantwortlichkeit gebietet nicht minder, Prüfung anzustellen, in wie weit Angctragenes mit den Interessen der Gesamtheit auch in Zukunft verträglich ist, und, wenn wie hier Dinge in Scene gesetzt sind, zu prüfen, unter welchen haltbaren Gesichtspunkten und mit welch' voraussichtlich stabiler Existenz- und Leistungsfähigkeit das gethan worden. Und da kann für den gegebenen Fall keine Meinungsverschiedenheit darüber bestehen, daß der Vorstand dem gedachten Unternehmen gegenüber zur abwartenden Haltung gezwungen war, trotz des anfänglich ent- gegenstehcnden Bemühens der Herren Begründer, wie gesagt worden, behufs Entlastung der Korporations-Anstalt. *) In der »Ordnung der neuen Verkehrsanstalt« vom 15 Juni d. I. steht, n. a. gedruckt: »Jeder Teilnehmer der Vcrkehrsanstalt ist berechtigt, bei derselben alle sowohl für die Miiglieder der Verkehrs- nnstalt, wie für die der Bestellanstalt der Korporation (!) bestimmten Zettel und Briefschaften zur Beförderung zu übergeben rc.« 1001*
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