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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.09.1890
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- 03.09.1890
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- Deutsch
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4600 Nichtamtlicher Teil. 204, 3. September 1890. äs snpro, äs Istbono, äs ploinbo, äs stuguo st äs kusts, wie in der betreffenden Verschreibung in nicht gerade klassischem Latein gesagt ist. Was aber nicht eben zur Klarheit der Sache beiträgt, ist, daß Waldvogel, nachdem er die angegebenen Geräte geliefert hat, dieselben wieder von Vitalis borgt, und sich hierzu vor dem Notar bekennt: er habe von ihm zwei Abc aus Stahl, zwei eiserne Formen, eine stählerne Schraube, achtundvicrzig Formen ans Zinn und verschiedene andere Formen geliehen, welche er auf Verlangen sofort zurückzugebeu verspricht. Man muß gestehen, je mehr man über das Thun und Lassen dieses »Waldvogels« erfährt, desto unverständlicher wird dasselbe, sowie sein ganzer Zusammenhang mit der Erfindung Gutenbergs. Der gerade aus den hier angegebenen Thatsachen und speziell aus der Angabe von der stählernen Schraube — iu dem Dokumente vom 4. Juli 1444 steht: unum iostruirsntum oalibis voeatuw vitis — seitens des Abbs Neguin gezogene Schluß, daß man in Avignon schon einen Fortschritt gemacht habe im Vergleich mit der Presse Gutenbergs durch Anwendung einer- stählernen Schraube, d. h Spindel in der Presse, da sich Guten- berg bekanntlich nur einer Weinkelter mit Holzspindel bedient habe, flößt uns kein allzu großes Vertrauen ein zu seinem tech nischen Verständnis und zu der Zuverlässigkeit seiner sonstigen Schlußfolgerungen in der Sache Waldvogels, wenn wir auch an der Ehrlichkeit derselben seinerseits nicht im entferntesten zweifeln wollen. Sonderbar muß es auch erscheinen, daß dieser laut Requin erste Avignoner Drucker dem Manaud bei seinem Wegzuge von Avignon einen Eid ans das Evangelium abnimmt: »Diese Wissen schaft des künstlichen Schreibens sei in der That eine hohe und wahre Kunst, allen denen möglich und nützlich, die sie betreiben wollten und sie liebten«. Der Verfasser meint, Waldvogel habe sich durch ein solches Zeugnis eines »Wissenden« wahrscheinlich gegen etwaige Verfolgungen seitens der Inquisition decken wollen, was uns indes nicht sonderlich wahrscheinlich dünkt; wollte diese heilige Veme ein Opfer haben, so hätte sie anch Mauaud auf seinen Eid hin nur als gute Prise betrachtet und statt eines armen Sünders deren zwei verbrannt. Nach den zahlreichen Ver käufen seines sogenannten Geheimnisses scheint es beinahe, als sei der Prager Goldschmied — in den Dokumenten wird er übrigens nur urgsntsrio genannt — nur ein intelligenter Vorläufer unserer heutigen Geheimmittelhändler gewesen, deren beste und wirksamste Reklame ja auch die »Zeugnisse von wissenschaftlicher Seite« zu sein pflegen. Das sind die Hauptdaten, welche den vom Abbö Requin ausgefundenen Dokumenten zu entnehmen sind und die er iu seiner Schrift darlegt. Daß ihre Beweiskraft nicht eine unan zweifelbare ist, hat auch er durchgefühlt, und deshalb sucht er sofort die Einwände zu widerlegen, die gegen seine Mitteilungen erhoben werden können. Dabei passiert es ihm, daß er in der Verteidigung seiner Ansicht, cs könne sich hier nicht um Holz- taseldruck handeln, den imaginären Koster der Holländer zum Erfinder desselben macht, eine Ehre, die ihm selbst die Lands leute des Adrianus Junius noch nicht angethan haben, und zu gleich eine Verteidigung, die im Hinblick auf die Angaben bezüg lich einzelner Schriften und Alphabete kaum geboten erscheint. Kühn aber ist sein Schluß, daß, wenn die von ihm veröffent lichten Dokumente nicht hinreichend klar befunden würden, so müsse mau denselben Vorwurf gegen die Akten des Dritzehcnschcn Prozesses erheben. Er mnß sie wohl noch nicht sorgfältig studiert haben; sonst hätte er finden müssen, daß sie in den Akten des Gutenberg - Frisischen Prozesses zu Mainz bezw. in dem Helmaspergerschen Notariatsinstrnment ihre erläuternde Fortsetzung, und in den Drucken Gutenbergs und Frist - Schössers ihre beiveiskräftigste Bestätigung gefunden haben. Wo aber sind die Drucke Waldvogels und seiner zahlreiche» Eingeweihten? Daß dieser ein Gehilfe des Straßburger Goldschmieds Dünne gewesen sein und dort das Geheimnis Gutenbergs erlauscht haben könne, »wenn man nicht so kühn sein wolle, ihn als mit Guten berg gleichzeitigen Erfinder der Buchdruckerkunst anzusehen«, wird übrigens auch von Requin angenommen; wenn er daran aber die Schlußfolgerung knüpft: »Außer allem Zweifel scheint es n»s, daß er (Waldvogel) schon im Jahre 1444 eine Buchdruckerei zu Avignon begründet hatte, und daß er daselbst in seiner Kunst Davin aus Caderousse, Girard Ferrose, Georges de Jardinc, Manaud Vitalis und Arnaud de Coselhac unterrichtete-, so geht dabei die Wissenschaftlichkeit seiner Untersuchung in die Brüche. Denn Ivo bleibt dann die Kunst selbst, d. h. die Erzeugnisse dieser Druckerei, trotz aller dieser Schüler? Hat man von Wald vogel, hat man auch uur von einem einzigen der genannten einen Druck, wäre es auch nur ein Ablaßbrief, ein Donat oder irgend ein anderes umfänglich unbedeutendes Druckwerk, aufgcsunden? Requin selbst hat, wie er offen eingesteht, vergeblich danach iu anderen Städten Europas gesucht, und trotz alledem nur feststellen können, daß Waldvogel nach dem Jahre 1446 wieder aus Avignon verschwunden und gänzlich verschollen sei; wir können ihm deshalb aber auch nicht beiststnmen, wenn ersieh über das negative Resultat seiner Nachforschungen in dieser Hinsicht damit tröstet: »Es genügt uns für de» Moment, festgestellt zu haben, daß Avignon die erste Stadt ist nach Straßburg, die eine Buchdruckerei besessen hat, sowie daß Frankreich das erste Land ist, in welchem die neue Kunst Verbreitung fand; denn wenn auch damals Avignon unter der Herrschaft des Papstes stand, gehörte es nichtsdestoweniger doch Frankreich an«. Daß Avignon die erste Stadt gewesen sein mag, in welche die Kunde von einer neuen Kunst, der des Buchdruckes, ge drungen, wollen wir dem Herrn Abbö gern zugeben; daß daselbst aber die erste Buchdruckerei bestanden, dafür erwarten wir that- sächlichere Beweise als die bis jetzt beigebrachten, namentlich durch Vorlage von Drucken Waldvogels oder seiner Eingeweihten; die sehr unklaren Angaben ans den Notariatsakten genügen uns nicht. So lange diese nicht bcigebracht werden, müssen wir den Wald vogel wenn auch nicht für eine» Spaßvogel, aber doch für das halten, was wir schon oben angedeutet: für einen Gehilfen Dünnes, der einiges erschnappt hatte von dem Verfahren und der Thätigkeit Guteubcrgs, und der jetzt sein halbes Wissen unter allerlei Vorspiegelungen gegen pekuniäre oder sonstige Leistungen, wie den Unterricht in der Stvssfärberei re., die sich an anderen Orten verwenden ließen, anszunntzen suchte. Zur Anlage einer Druckerei ist es wahrscheinlich seinerseits oder seitens seiner Schüler weder in Avignon, noch anderweit jemals gekommen. Dazu hat es ihm nicht bloß an den nötigen Mitteln, sondern vor allem an dem wirklichen Wissen gefehlt. Theod Goebel. Vermischtes. Brandenburg-Pommerscher Buchhändler-Verein. — Die ordentliche Hauptversammlung des Brandenburg-Pommec scheu Buchhändler- Vereins wird in diesem Jahre am Sonntag den 14. d. M., vormittags 1t Uhr, in Frankfurt a/O. im kleinen Saale des Logcn-Gcbäudes statt- fiuden. (Vrgl. die Bekanntmachung des Vorstandes in heutiger Nummer dieses Blattes.) Entscheidung des Reichsgerichts. — Wenn ein Einzelkauf mann seine Firma in der Weise bezeichnet, daß er mit seinem Familien namen denjenigen seiner Ehefrau verbindet, so ist dieser Zusatz gemäß Artikel 16, Absatz 2 des Handelsgesetzbuches zu gestatten. Gründe: Durch diese, im Kaufmannsstande sehr häufig unbean standet vorkommcnde Bezeichnung wird der Gcschlcchtsname der Ehefrau nur als ein Zusatz benutzt, welcher zur näheren Bezeichnung der Person oder des Geschäfts dient. Solche Zusätze sind aber nach Art. 16, Abs. 2 H.-G.-B. an sich zulässig, und der hier in Frage stehende muß in Rück sicht darauf, daß er nach der hcrvorgehobencn kaufmännischen Hebung im Gcschäftslebe» nicht anders als dahin verstanden wird, daß damit der Kaufmann neben seinem eigenen auch den Name» seiner Ehefrau kundgebc, als ein solcher angesehen werden, welcher zur näheren Be zeichnung der Person oder des Geschäftes geeignet ist. Photographcn-Versammlnng. —Die 19. Wanderversammlung des deutschen Photographenvercins wurde kürzlich in Eisenach im Saale
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