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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.06.1890
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.06.1890
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- Deutsch
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3213 136, 16. Juni 1890. Nichtamtlicher Teil. Heber die Frage, ob ein Antiquar bei fehlerhafter Lieferung nur zur Zurücknahme oder zu anderweitiger Leistung verpflichtet ist, entscheidet einzig und allein und von Fall zu Fall die Untersuchung, ob er bei seinem Angebot mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgegangen ist. Eine grundsätzliche Ent scheidung ist hier überhaupt nicht zu fällen. Verpflichtet zur Nachlieferung von Defekten oder zum Umtausch gegen ein tadelloses Exemplar ist er nie*), da der Handelsbrauch nur einen Spezicskanf bei reinem An tiquariats geschäft kennt. Will der Antiquar nicht tadellos nachlicfern oder ergänzen, so kann er bei mangelnder Sorgfalt im Angebot nicht nur zur Rück nahme, sondern auch znm Ersatz des entstandenen Schadens einschließlich des dem Käufer entgangenen nachweisbaren Gewinns verhaftet werden.**) Der Grad der angewendeten Sorgfalt ist von Fall' zu Fall zu bestimmen. Eine Grenze gicbt es nicht. Ihre annähernde Festsetzung wird jedesmal Sache des sachverständigen und richter lichen Ermessens sein. Ei» nicht gesuchtes Werk von fünf Bänden, in dem zehn Seiten fehlen, ist anders zu behandeln als ein seltener und teurer Jnkunabcldruck, welchem ein halbes Blatt mangelt. Berlin. Konrad Weidling. Vermischtes. Kreisverein Ost- und Westpreußischer Buchhändler. — Die 10 ordentliche Hauptversammlung des Kreisvereins Ost- und West- preußischer Buchhändler wird am Sonntag den 22. d. M. in Danzig im Saale des Schützenhauses stattfindcn und um 9 Uhr morgens beginnen. Entscheidung des Reichsgerichts. — Der Vermittler eines Ge schäfts hat, nach einem Urteil des Reichsgerichts, VI. Civilsenats, vom 6. Februar 1890, beim Mangel cntgegenstehender Verabredung, einen Anspruch auf die Vermittlungsprovision, sobald das Geschäft gültig zu I stände gekommen ist, auch wenn die Kontrahenten sodann das Geschäft durch gegenseitiges Uebereinkommen wieder rückgängig machen. Erforderte das Geschäft einen schriftlichen Abschluß und hat nur der Provisions- Pflichtige Kontrahent unterschrieben, während der Gegenkontrahent, ohne zu unterschreibe», an dem Vertrage festhält, bis derselbe durch gegen seitiges Uebereinkommen wieder rückgängig gemacht wird, so hat der Ver mittler auch in diesem Falle Anspruch auf die Provision. Zur Bibliographie des Oberammergauer Passionsspiels. — Nachtrag und Berichtigung. In meinem bibliographischen Aufsatz über die Littcratur von Oberammcrgau in Nr. 121 d. Bl. ist noch nach zutragen: von Lcttingcn, Alex., „Der Passion". Leipzig 1880, Duncker L Humblot. Regnet, K. A., Nach Oberammergau 4. Aust München 1890, Theodor Ackermann. Ferner berichtige ich einen Druckfehler. Statt Voigt lies: Karl Bogt. München. Friedrich Adolf Ackermann. Vom Fernsprechwesen. — Der Staatssekretär im Reichspostaint Dr. v. Stephan hat folgende Verfügung erlassen: »Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß im Verkehr auf den Fern-Berbindungsleitungcn eine größere Anzahl von Gesprächsanmeldungen durch Verschulden der Teilnehmer nicht zur Ausführung gelangt. Da durch wird die Arbeitslast der Vermittlungsanstalten bedeutend vermehrt und gleichzeitig die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Betriebsmittel zum Nachteil der übrigen Teilnehmer sowohl wie der Postkasse wesentlich ge schmälert. Um diesen Unzuträglichkeiten entgegcnzuwirken, bestimme ich, *) Die von Herrn Dr. Heß ausgesprochene Behauptung, es könne vom Verkäufer auf das Uebcrsehen eines Fehlers -dolos spekuliert» wer den, hat mit einer grundsätzlichenFeststellung Überhauptnichts zu thun. **) Dies ist wohl schon ein genügender -Schreckschuß». Der von Herrn Harrassowitz mitgeteilte Fall kann hier nicht zum Vergleich heran gezogen werden. Der Antiquar war an seine Offerte gebunden, da er nicht hinzugesetzt hatte: -Falls nicht inzwischen verkauft». Verkaufte er nun doch, bevor er die rechtzeitig aufgegebene Annahmeerklärung, d. h. die Bestellung erhielt, so konnte er eben sein bei der Offerte im Auge gehaltenes Exemplar überhaupt nicht inehr liefern. Nur aus diesem Grunde mußte er Ersatz schaffen, obschon ich auch hier dahin gestellt lasse, ob ein Ersatzzwang instanzenmäßig durchführbar gewesen wäre, wenn sich der Verkäufer zur vollen Entschädigung bereit erklärt hätte. daß vom 1. Juni ab im Fernverkehr für jedes angemeldete, aber ohne Verschulden der Verwaltung unausgeführt gebliebene Gespräch eine Ge bühr von einer Mark in denjenigen Fällen bei der Anmeldestelle erhoben werde, in welchen 1) der gewünschte Teilnehmer im fernen Orte bei be triebsfähiger Leitung den Anruf nicht beantwortet oder es ablehnt, in ein Gespräch cinzutreten; 2> derjenige Teilnehmer, von welchem die Unter redung herrührt, auf die Unterredung verzichtet bezw. nicht mehr ant wortet, nachdem die Fernleitung zur Benutzung für ihn bereit gestellt worden ist». Für die Universitätsbibliothek in Toronto. (Vrgl. Bbl. Nr. 124 s — Zur gefälligen Kenntnisnahme für die Berliner Herren Verleger cmpstngen wir folgende Zuschrift Im Auflrage des Bibliothekars der Universitäts-Bibliothek in Toronto teileich den Berliner Herren Verlegern hierdurch mit, daß am Sonnabend, den 21. d.M., eine größere Sendung nach Toronto abgcht. und erkläre ich mich hierdurch gern bereit, Bcischlüsse für die durch Braud zerstörte Bibliothek bis Freitag den 20. d. M. zur Weiterbeförderung entgegenzunehmen. Im Interesse der guten Sache bitte ich um möglichst zahlreiche Beiträge. Die dankende Empfangsbestätigung seitens des Herrn Va» der Smissen werde ich seiner Zeit den betreffenden Herren sofort nach Ein gang übermitteln. Fil. K F. Kochler's Antiquarium, Berlin UVV., Unter den Linden 41. Verurteilung. — In einer Anzahl ausländischer Zeitungen hatte ein Photograph in Brig (Kanton Wallis) unsittliche Bllder ausgcboten. Die Polizei, darauf aufmeiksam gemacht, hat den Vorgefundenen Vorrat der Photographier» konfisziert. Der Mann wurde vor Gericht gestellt und verurteilt. Dieses Urteil wurde in letzter Woche vom Obccgericht bestätigt, obgleich im Kanton selbst keines dieser Bilder verkauft worden ist. Bibliothekskauf. — Der preußische Staat hat die Bibliothek des verstorbenen ordentlichen Professors in der philosophischen Fakultät der Universität Breslau, Geh Regicrungsrats Dr. Studemund, von der Wittwe desselben für den Preis von 14000 angekaust. Die Biblio thek wird der königlichen und Universitätsbibliothek zu Breslau einverleibt. Arzneibuch für das Deutsche Reich. — Der Bundesrat be schloß, anstatt der bisherigen -kbarmaoopoea Dermanioa« das neu aus- gearbeitctc -Arzneibuch sür das Deutsche Reich» von Neujahr ab in Wirksamkeit treten zu lassen. Neue Bücher, Zeitschriften, Gclegenheitsschriften, Kata loge rc. für die Hand- und Hausbibliothek des Buchhändlers Monatsschrift für Buchbinderei und verwandte Gewerbe. Schriftieitung von Paul Adam, Kuustbuchbuider in Düsseldorf. 1890. 5. Heft, kl. 4". S. 65—80. Mit Textill. u. 1 Tafel. Berlin, Friedrich P f c i l st ü ck e r. 2o»IoAie. (I. ^bt.) Lntiq. LataloA Ho. 263 von llosspü Lavr L Do. iu krauükurt a/ül. 59 8. >273 Hru. Daiulwirtsebakt, llazck-, Ihorst-, Dartsnu'ossn eto. Dar Wiener Antiquar bio. 100 (llubiläuios-blummer). Katalog von Hermann L Vltmann in Wien. Ar. 8". 85 8. kreis 40 LIinsialoAle, Dsolozis n. OnoAnosie, DsrAbau- u klüttsorvessn. .4ntiq. liütaloA blo 15 von 6arl Durorv in 6otba. 8". 21 8. 455 Hrn. 8ebui- n. Doivsisitätssebrikten. DiblioAr. Vlonatsberiobt brsA. v. ä. Zentralstelle tür Dissertationen voll kroArainins von Dustav kooü in DeipriA. llnni 1890. 8". 8. 89—100. Drössers Dibliotbslrsrvvrlce, 8sinmslrverüe, Inennabeln, ältere Dvlr- seknittrvsrlee. Lntiqu. IvataloA Xr. 30 von 1. Hess io BllevanAsn. 8°. 33 8. 294 Hin. ckurisprucksur. lVatiovalölrovoinie. Lntiq. LataloA dir. 158 von Deiurielr X erlsr in Dkm. 8". 38 8. 1396 llro. Rest- u. kartie-^itiirel. ^.otiq lvataloA von Heinrieb Besser in Breslau. 8°. II 8. lurispruckenr. Ouriositätsn äer llustir (Vortur, Inquisition, Vlärt^rsr, Dsreupioresss, VsbiuAvriebt ete.) -Vutiq. Katalog: dlo 220 vou 1. 8ebeib1s's Antiquariat u. Vs rlaxs buobbcki A. in 8tutt- xart. 8°. 56 8. 1707 Uro. Nisoellansa. ^Ite Lupkeistiebe. Antiquar, ^nreiAsr Ho. 78 von 1. 8oboibls io 8tuttAart. 80. 64 8. 1202 Hin. Zur Geschichte der Bücherauktion. — Die erste Bllcherauktion, welche man kennt, fand im Jahre 1685 in Dresden statt. Ter Hof-, Justiz- und Appellationsrat Kammerherr Johann David von Oppeln auf Lampcrtswaldc, Ober- und Lichtenau, später kurfürstlicher Geheimer Rat und Vizekanzler, hatte eine große und auserlesene Bibliothek hintcr- lasscn, welche die Erben zu verwerten beschlossen. Sie kam deshalb ani
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