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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.06.1890
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 09.06.1890
- Sprache
- Deutsch
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Sonntagsruhe. — Folgende Eingabe des Gehilfen-Verbandes an den Reichstag liegt uns vor: An den hohen Reichstag. Der Allgemeine Deutsche Buchhandlungs-Gehilfen-Vcrband begrüßt freudig die vom hohen Bundesrat zur Vorlage gebrachte Novelle zur Ge werbeordnung, betreffend die aus Beschränkung der Sonntagsarbeit hin zielenden Abänderungen derselben. Auch in unserem Stande ist die Sonntagsarbeit als ein Druck em pfunden worden, welcher dem Gehilfen und Lehrling in seinem Streben nach Weiterbildung und körperlicher Erholung hemmend entgegentritt. Und wenn auch die angeführte Novelle eine Besserung anstrebt, die dank bar anzuerkennen, so können doch anderseits ihre Bestimmungen Hand habe zur Einführung einer regelmäßigen Sonntagsarbeit bieten, auf deren Wegfall hinzuwirken das Wohl der dem Handlungsgehilfenstandc Ange- hörcnden erheischt. Die Wohlthat der vollständigen Sonntagsruhe, welche das Gesetz für den gewöhnlichen Arbeiter anstrebt, sollte auch den im Handelsstande Beschäftigten voll zu teil werden. Wir können eine regelmäßige Sonntagsarbeit in Buchhandlungen um so weniger als Bedürfnis erachten, als in vielen großen Städten polizeilich bereits der Handel mit Büchern nicht allein, sondern mit allen nicht zum Lebensunterhalt dienenden Er zeugnissen und Gewcrkstücken während der Sonntage streng untersagt ist und eine Beinträchtigung der in Frage kommenden Handlungen wie Ge werbe nicht konstatiert wird. Zur Herbeiführung einer vollständigen Sonntagsruhe im Buchhändler stande erlauben sich daher die Unterzeichneten Vertreter des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungsgchilsen-Verbandes an de» hohen Reichstag das ergebene Gesuch zu richten: Derselbe möge geneigtest den Entwurf deS hohen Bundesratcs dahin abändcrn, daß die Bestimmung über die gesetzliche Anordnung des voll ständig freien (vom Berufsgeschäfte freien) Feiertags in der Gewerbe ordnung, auch in bezug aus- die Buchhandlungsgehilfen und Lehrlinge, Ausdruck findet. Da jedoch auch im Buchhandel arbeitsreichere Zeiten (im Sortiment zur Weihnachtszeit, im Kommissionsbuchhandel während der Leipziger Ostermesse) eintreten, welche die teilweise Zuhilfenahme der Sonntage nötig erscheinen lassen, da die Geschäftserledigung sich schwer durch hinzugezogene Aushilfskräfte herbeiführcn läßt und dem Prinzipal auch hier die Möglichkeit geboten werden muß, sich des cingearbeiteten Perso nals bedienen zu können, so bitten wir noch den ergänzenden Zusatz beschließen zu wollen: Ausnahmen kann der Besitzer einer Handlung mit seinen Gehilfen vereinbaren in Fällen vorübergehender Arbeitshäufung (zur Weihnachts und Ostermessezeit), doch darf auch in solchen Fällen die Arbeit an Sonn- und Festtagen nicht über 3 Stunden, welche hintereinander zu leisten wären, andauern. In Zeitungs-Expeditionen, welche einen Betrieb auch an Sonn- und Feiertagen regelmäßig erfordern, ist die Arbeitszeit an diesen Tagen auf 2 Stunden zu beschränken. Indem wir dem hohen Reichstage unsere vorstehenden Bitten ehr- erbietigst unterbreiten, sind wir der Hoffnung, daß das hohe Haus sich denselben nicht verschließen möge, und zeichnen Leipzig, am 30- Mai 1890, mit vorzüglichster Hochachtung Der Vorstand des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs- Gehilfen-Verbandes: Eduard Baldamus, Prokurist der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung. Otto Berthold, im Hause Bär L Hermann. Alex. Krauße, im Hause F. Volckmar. Otto Koller, im Hause Otto Harrassowitz. Oskar Gottwald, im Hause Otto Spanier. H. Weise, im Hause I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung. Man wolle uns nicht verübeln, wenn wir bei aller Hochachtung vor den vielen anerkennenswerten Leistungen des Gehilfen-Verbands-Vor- standes diese Eingabe befremdlich finden und nur mit Bedauern den alten deutschen Ruf nach der Polizei darin erkennen. Wenn die Handlungs gehilfen im Kaufmannsstande zur Herbeiführung allgemeinerer Sonntags ruhe die Mitwirkung der Gesetzgebung erstreben, so haben sie hierbei haupt sächlich einen vorhandenen groben Mihstand im Gebiete des Kleinkrams im Auge, der Lehrlinge und Gehilfen dieser Geschäfte Sonntag für Sonntag zu vollständiger mühseliger Tagcsarbeit verurteilt. Wo ist im Buchhandel auch nur annähernd ein ähnlicher Zustand? Wäre er vorhanden, was erst noch nachzuweisen sein würde, so wäre seine Beseitigung auch aus dem Wege gütlicher Vereinbarung möglich ohne diese große und öffent liche Anstrengung, die uns des Standes unserer Gehilfenschaft nicht recht würdig erscheinen will. Gutenbergfeier in Mainz. — Aus Mainz wird der Tagesprcsse unter dem 3. Juni folgendes berichtet: Dieser Tage waren die hiesigen Buchhändler, Buchdruckereibesitzer und eine Delegation der Buchdruckergehilfen im -Köthcrhof- versammelt, um das Programm für die am 22. und 21. Juni d. I. abzuhaltende 450jährige Jubiläumsfeier der Erfindung der Buchdruckerkunst zu beraten und festzusetzcn. Herr Stadtbibliothekar vr. Velke legte die Grundzüge des Pro gramms für die Feier dar, welche denn auch die Zustimmung der Ver sammelten fand; besonders betonte Herr Or. Velke, daß es ihm gelungen sei, die Stadtvertretung für das Fest zu interessieren, so daß von dieser Seite weitgehendes Entgegenkommen zu erwarten sei; ebenso habe Herr Domkapellmeistcr Weber in der liebenswürdigsten Weise die Mitwirkung des Domchors trotz entgegcnstehender Schwierigkeiten für die akademische Feier zugesagt. Da Einladungen an die militärischen, staatlichen, städti schen, kommunalen und geistlichen Behörden, an die Lehrkörper der hiesigen höheren Schulen (mit den Oberklasscn derselben), sowie eine all gemeine Einladung zur Teilnahme an der auf Sonntag, den 22. Juni festgesetzten akademischen Feier an die Gesamtbürgerschaft ergehen sollen, und da im Akademiesaal eine größere Ausstellung alter und neuer Druckwerke stattfindet, so wurde des beengten Raumes wegen vom Akademiesaal als Festlokal Abstand genommen und als solches die Stadt halle gewählt. So wurde denn nachstehendes Programm definitiv festgestellt: Sonntag, 22. Juni vormittags 9 Uhr: Eröffnung der Ausstellung alter und neuer Druckwerke im Akademiesal, verbunden mit Eröffnung einer kleinen, aber permanenten Ausstellung bester Druckwerke aus alter und neuer Zeit; die Ausstellung bleibt bis Sonntag den 6. Juli ein schließlich für Interessenten geöffnet; um 11 Uhr: Akademische Feier in der Stadthalle (unter Mitwirkung der städtischen Kapelle, deren Leitung Herr Steinbach übernimmt, und des Domchors), bestehend In Musik, Prolog, Gesang, Vortrag des Herrn Or. Velke über Gutenberg und seine Erfindung. (Am Nachmittag um 3 Uhr veranstalten die Buchdruckcrge- hilfen zur Feier des Johannisfestes mit ihren Familien, Freunden rc. mittels Dampfers einen Ausflug nach Biebrich wo sie mit den Wies badener Buchdruckern Zusammentreffen.) Dienstag, 24. Juni, abends von 8 Uhr ab: Militär-Konzert aus dem Gutenbergsplatz: nach Eintritt der Dunkelheit: großartige Beleuchtung des Monumentes, Musik, Gesang, ausgeführt von dem Gesangverein -Sängerbund»; (zum Vortrag kommen u. a.: -Der beste Berg» von Abt und die in den 1887 erschienenen -Gedenkblättern- enthaltene Hymne für Männerchor -Örtern guae graeeos» sdie Inschrift aus der Rückseite des Monumentesj von Paul Schumacher), Ansprachen, Volksgesang. Nach Beendigung dieses Festaktes begeben sich die Angehörigen des Buchge werbes in das Kasino »Hof zum Gutenberg- (das Geburtshaus des Er- nders), woselbst Kommers, verbunden mit einfachem Abendessen, statt- ndet. Damit soll die Feier ihren Abschluß finden. Personalnachrichten. Gestorben: am 1. d. M. in Bern an den Folgen der Influenza Herr Ernst Volbeding, Geschäftsführer der dortigen Koehler'schen Buch handlung vormals Rud. Jenni, im blühenden Alter von 31 Jahren. Anzeigeblatt. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. s21801j Neutra, im duni 1890. ?. r. Oierdureb erlaube ieb wir äis böüiebe Llitteiluog gu waebsv, «lass uaeb äem ^.bieder, des Herrn Oduard8ebsmpek äieam bissigen klatge seit 50 dabren bsstebsncke unä über 10 dalirs unter äsr Birma Bd. 8obsmpsk L 8t. Ousgär gekübrts Lueb- unä Bapierbandlung, Luebdrooksrei unä Luebbiodersi, mit unver bürgten Llitteln in meinen Lesitg Übergebungen ist unä von jetzt ab unter äer baudslsgeriebt- liob protokollierten Birma 8tefan weitergskübrt wird. leb erlaube wir daber 8is böüiebst zu er- suebsn, das der Birma bisber eutgegengebraebte Vertrauen aueb aut mieb zu übertragen und das Konto vaeb wie vor offen zu baltsu; ieb werde aueb immer bemübt sein, mieb dureb euergisebs Verwendung kür Ibren Verlag dank bar zu geigen. Nieb lbrsm gescbätgtsn Voblwollen bestens empksblend, gsiebno boebaebtuvgsvoll und ergebenst 8tekan llusgür. l s21865j Kisrdureb die ergebene Mitteilung, l dass ieb unter der Birma l Die koliee bier ein Verlagsgssebäkt orriebtst und meine Vertretung Herrn L. B. Loebler in Osiprig übertragen dabo. — Nabsres über meine Ooteroebmung wolle man aus dom bereits all gemein versandten Prospekt erssbon. Berlin V. 9, Oiukstrasss 23, 4. duni 1890. llugo Ilubemaun.
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