Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.05.1890
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- 1890-05-24
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- 24.05.1890
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11L 24 Mai 1800. Sprechsaal, — Berauschte Anzeigen. 2815 Zn dc» HandclSgcliräuchcu des Antiquariats. (Vergl. B,-Bl. Nr. 113.) Die Schlußfolgerung des Herrn Or. Heß in Nr. 113 d. Bl, ist ungenau, denn die Gut achten Nr. 4 und 5 übergehen einfach die Frage, was zu geschehen hat, wenn der Verkäufer die Desekle nicht nachliesern kann, was auch beim sog, Genuskauf leicht denkbar ist. Wie will da der Käufer sein theoretisch un anfechtbares Recht aus Vollständigkeit geltend machen? Daher stammt mit gutem Grund der Usus, daß der Verkäufer das unvollständige Werk gegen Rückerstattung des Vellen Betrags und in erschwerenden Fällen gegen Leistung einer Ent schädigung für gehabte Auslagen zurückerhält. L. IV N. Ansichtssendungen an den Sortimenter. Gegenüber der von den Verlegern ausge- svrochenen Klage, daß die Novitäten nicht be stellt oder auch nicht angenommen werden, ist es angebracht, darauf hinzuweisen, daß, wie überall im Buchhandel, so auch bei dieser Angelegenheit die Sortimenter sich im Nachteil befinden. Ver spricht ein Buch Absatz, so heißt es schon vor Ausgabe desselben »nur fest»; mit anderen Worten: das mit Mühe Unterzubringende kann man ä condition und auch unverlangt erhalten. Es ist nur ein billiges Verlangen und die Sortimenter müssen es als Recht beanspruchen können, ein Exemplar zur Ansicht zu erhalten, wenn sie dem Verleger keine Zahlung schulden. k Zur Bcltchrsordnniig. Hat ein Sortimenter, der vom Verleger «in Buch irrtümlich bar zugesandt erhält, das Recht, feine Unkosten für Ein- und Rücklösung durch den Kommissionär bei der Remission mit- nachzunehmen? Trotzdem im vorliegenden Fall der Original- Bestellzettel als Beleg vorhanden ist, weigert sich der betreffende Verleger, mehr zu bezahlen als den Betrag seiner Faktur, verlangt, seiner eigenen Auslieferung hohnsprechend, von der Sorliments- sirma »Präcision» in ihren künftigen Bestellungen, nicht bedenkend, daß außer den Inkasso-Spesen dem Sortimenter (im Auslande dazu) Hin- und Rück-Portokosten zur Last fallen und der be treffende Besteller, da seine durch die -Präcision» des Verlegers vernachlässigte Bestellung nicht rechtzeitig eintras, auf deren Ausführung über haupt verzichtete. Für alle diese Annehmlichkeiten soll der Sortimenter noch alle Unkosten tragen! Darf das zugelassen werden? Der betreffende Sortimenter, Auch eine Ostcriiicß-Aiisstclluiig. <Vgl. Börsenblatt Nr, 112,) Antworten von Sortimentern, 1. »Nun, nun, so könnt' es gehn und stehn, Wenn er Euch ungefähr so viel, Bon seiner Seite nachgesehn!« Welcher Sortimenter könnte nicht eine ganz ähnliche Liste, wie der Verleger in Nr. 112, von Rücksichtslosigkeiten seitens der Verleger aufstellen, wenn er wollte! Ich für mein Teil widerstehe dieser Versuchung, denn es kommt mir so vor, als ob dergleichen überhaupt nicht in die Oeffent- lichkcit gehörte. Der Verleger freilich ist in besserer Lage gegenüber solchen Ungehörigkeiten, denn er hat die Mittel in dcr Hand, sich dcrflcichen nicht ^ Sprechsaal. gefallen zu lassen, während dem Sortimenter gegen die ultima, ratio der Konto-Entziehung kein Rechtsmittel offen steht. Mir drängt sich schon lange die Befürchtung auf. daß unsere ganze Verkehrs-Organisation vielleicht bald zerbröckeln wird. (?Red.) Sie ist für eine so große Gemeinschaft, wie wir sie jetzt bilden, nicht eingerichtet und zeigt schon manche bedenk liche Mängel. Kann es z B. etwas Widersinnigeres geben, als den von vielen Verlegern neuerdings aus- geübtenDruck Novitäten unverlangtanzunehmen? »Wenn nicht, Lieferung nur bar mit 20"/g-, oder ähnliche Androhungen! Wvru haben wir uns denn allgemünc und Fachbildung angeeignet, wenn man uns nicht einmal die Einsicht zutraut, Novitäten unserem Bedarf entsprechend zu wählen? Möchten doch alle jene Herren nur ein einziges Jahr Sor timenter in einer mittleren Provinzialstadt sein müssen, damit sie einmal erkennen lernten, wie übersättigt das Publikum von den ewigen Ansichts sendungen ist! «Vernunft wird Unsinn- u. s. w. — was gut und richtig war, wenn es einer oder allenfalls zwei lhaten, wird zu einer widerwillig ertragenen oder auch nicht ertragenen Belästigung, wen» cs drei, vier oder »och mehr in derselben Stadt thun. Schon jetzt bezieht ein wichtiger und einfluß reicher Teil des Buchhandels, dcr Kolportage buchhandel, seinen Bedarf großenteils aus zweiter Hand: die Zeit ist nicht fern, da viele der jetzt unter unnötigen Quängeleien und Verkehrserschwerungen seufzenden kleineren Sortimenter den direkien Be zug werden aufgeben müssen. Sie thun cs nach meiner festen Ucber- zeuguug jetzt noch nicht lediglich unter dem Zwange alter Gewohnheit und aus Mangel an Energie, die ihnen unter der kleinigkeitskramendcn und Pfennigsuchsenden Thätigkeit, woran das Sorti ment krankt, sachte abhanden gekommen ist. Ich werde den meisten als Kassandra erscheinen, aber eine nahe Zukunft wird mir Recht geben. II. Ein Verleger giebt in Nr. 112 d. Bl. eine dankenswerte Anregung. Da die geplante Aus stellung jedoch nach diesen Vorschlägen, einen recht einseitigen Charakter tragen würde, schlage ich zur Ergänzung derselben noch folgende Ob jekte vor: a. Rcinittendcnfakturrn, die für den Gebrauch des Sortimenters zu spät cintrafen und daher völlig zwecklos sind. b. Rcmiticndensakturcn, aus denen die ange gebenen Preise nicht mit den Originalsak- turen Lbcreinstimmcn. e. Wundcrbrillcn, die es dem Verleger er möglichen, selbst die unscheinbarsten Fehler, wie einzelne ausgeschnittene Seilen zu ent decken. ä. Scheiden, Pappen und Bretter, die bei einem Herstellungspreise von 5—10 H mit 30—60 H in Ansatz gebracht werden. «.Verleger-Antworten, die auf wiederholte direkte Bestellungen nach 4—6 Wochen im Zcttclpaket cintrafen. k. Neuigkeiten, die, kaum in Händen des Sor timenters, schon unter gefährlichen Straf androhungen zurückverlangt werden. A. Fakturen solcher Verleger, die niemals trotz des deutlich angegebenen Wunsches des Sortimenters die Art der Versendung, ob Eil- oder Frachtgut ic., angcben. ü. Fakturen über direkte Sendungen, bei denen der Verleger einen Teil deS Porto getragen. (Große Seltenheit.) Diese Sammlung ließe sich ohne Mühe noch bedeutend vervollständigen. Ein Sortimenter. III Dcr in Nr. 112 des Börsenblatts angeregte Gedanke eines Verlegers, etwa im Gutenbcrg- keller eine kleine Sonderausstellung einzu- richten, die einen Beitrag zur Kulturgeschichte des Buchhandels Ende des neunzehnten Jahr hunderts liefern würde, ist keineswegs von der Hand zu weisen. Nur müßte sich auch das Sortiment daran beteiligen. Eine besonders interessante Abteilung würde zweifelsohne diejenige für den Schulbuchhandel werden. Zunächst möchte da wohl folgendes vorzu- schlagcn sein: 1) Errichtung einesRaritätcnkabinetts (gegen Extra-Entree), enthaltend je ein Exemplar der jenigen Schulbücher, die in einer neuen Auflage vorliegen, ohne daß dabei durch willkürliche Veränderungen die vorhergehende Auflage un brauchbar gemacht wurde. 2) Anbringung einer »Ehrentafel-- für solche Schulbuchvcrlcgcr, die während der Schulbuch tage, also in dcr Saison, das Geschäft ivcgen »Reinemachens-- oder -Inventur« zu schließen pflegen. 3) Errichtung einerEhrensäule oder Kolossal- Pycamidc, bestehend aus den jährlich infolge veränderter Neu-Auflagcn bei den Sortimentern veralteten Schulbüchern, etwa mit dcr Inschrift: »Den Schulbuch-Verlegern und Autoren das dankbare Sortiment.« Auch sonst ließe sich dann noch viel cin- richten, etwa eine »Korrcspondcnzsammlung» nach folgendem Muster: Aus eine Bestellung hin erfolgt nach etwa 4 Wochen dcr Bescheid: »Vergriffen»; auf die erneute Anfrage, ob denn keine neue Auflage erscheint, folgt in wieder 4 Wochen die Antwort: »Ja«; auf eine dritte Anfrage, wann die neue Auf lage etwa erscheint, läuft nach wieder 4 oder auch 6 Wochen die Antwort ein: -Das weiß ich noch nicht«. -c re. Besonders diese letzte Sammlung könnte leicht zu umfangreich werden und dürste daher natürlich nur eine Auswahl enthalten. Vorzuschlagcn wäre endlich, daß all diese Sammlungen nur dem Buchhandel zugänglich gemacht werden, da dcr Hohn dcr Außenwelt sonst nicht zu ertragen wäre. Berlin. pp. 8. IV. Zu dem Vorschlag «Auch eine Ostermeß- ausstcllung« in Nr. 112 d. Bl. würde cs sich empfehlen, die angeregte Sammlung durch eine Auswahl dcr folgenden Gegenstände zunächst zu vervollständigen: 1) Beim Verleger sich angcsammclt habende Telegramme und reklamierende Postkarten, welche 3 Wochen nach Datum über Leipzig an den Sortimenter zurückgelangcn mit der Notiz »Momentan vergriffen», oder »Wün schen Sic broschiert? Gebunden nicht am Lager«. 2) Originalsakturen und Cirkularc in unsicht barer oder undefinierbarer Schrift. 3) Rück-Vcrlangzettel, welche vor Eintreffen des betr. Buches kamen. 4) Für neu ausgctiesertc, vierfach ausgezeich nete schmutzige Exemplare unter dcr Firma -elegant gebunden«. 5) Bei dcr Sortimcntcrinventur abwesende Re- mitlendensakturen, Rechnungsabschlüsse»c. 6) Gruben, in die dcr Sortimenter fallen soll, als da sind «Barsendungcn mit Remijsions- rccht aus 3 Tage», »ä cond. mit beschränkter ! Frist». 7) Schund als -Scnsationsartikcl, nur einfach ä cond. wenn mindestens 7/6 bar« re. re. Ein Sortimenter.
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