Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.05.1890
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 14.05.1890
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18900514
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189005147
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18900514
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1890
- Monat1890-05
- Tag1890-05-14
- Monat1890-05
- Jahr1890
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
bisher heransgegebene wöchentliche Bücherknndc sodann vielleicht aufzngeben. Herr Cal vor-Göttingen befürwortete dringend diese An regung. Herr Bonz-Stuttgart: Er müsse sich als Verleger gegen die Erhöhung des Abonnementspreises für Nichtmitglieder aus- sprcchen. Der Verleger habe das Interesse, daß seine Anzeigen möglichst von allen Buchhändlern gelesen würden, ob diese nun Börsenvereinsmitglieder seien oder nicht. Herr Meißner-Elbing befürwortete nochmals seinen Vor schlag und stellte den förmlichen Antrag, in Z 4 Absatz 4 der Be stimmungen statt 15 ^ zu sagen: 20 Herr Calvör sprach für diesen Antrag. Herr Voigtländer: So viel ihm bekannt, werde das Börsenblatt von 800 Nicht-Börsenvereinsmitgliedern bezogen. Das sei allerdings die große Minderheit der Abonnenten, dennoch möchte der Einwand des Herrn Bonz nicht ganz ohne weiteres zurückzuweisen sein. Herr Theodor Ackermann: Es frage sich, aus welchen Kreisen diese Nichtmitglieder sich zusammensetzen und ob eben nur Nichtbuchhändler durch die Erhöhung abgeschreckt werden sollten. Im übrigen wolle er nochmals betonen, daß es nicht Aufgabe des Börsenvereins fei, möglichst viel Geld zu machen. Der Börsenverein könne mit Anwendung eines klassischen Citats sagen, daß er »heidenmäßig« viel Geld habe. Daher dürfe dessen Vermehrung auch kein Argument für die Einführung der Spaltenfreiheit im Börsenblatte sein. Uebrigens frage es sich doch, ob diese Aussicht auf Gewinnvermehcung thatsächlich be gründet sei. Man werde nach Einführung dieser angeblich ge winnreichen Maßregel vielleicht bald hören, daß die Buchdruckerei erhöhte Preise berechne, daß sie mit ihrem Raum nicht nusreiche, ein kostspieliger Umbau sich nötig mache u. drgl. in. Herr Voigtländer: Es handle sich bei der Spaltenfreiheit allerdings auch um eine Vermehrung des Gewinns, aber nicht um Geldmacherei. Der finanzielle Standpunkt an sich sei nicht ausschlaggebend. Wesentlich maßgebend seien hier buchhändlerisch politische Rücksichten. Handel und Wandel dürften ein Recht zur möglichst vollständigen Wahrung ihrer Freiheit beanspruchen, und wo nicht ganz zwingende Gründe in Rücksicht auf das allgemeine Wohl eine Einschränkung nötig machten, solle man ihnen diese Freiheit gewähren Herr Alexander Francke-Bern: Ueber die Frage der Spaltenfreiheit lasse sich nicht mehr viel Neues Vorbringen Nicht zu verkennen sei aber, daß der kleine Verleger hierbei unter einer gewissen Zwangslage leiden werde, entweder seine bescheide neren Inserate nicht beachtet zu sehen, oder gegen seinen Willen sich mehr Jnsertionskosten zu machen, als bisher nötig war. Bei der jetzt bestehenden Dreispaltigkeit könne man, wie der Augen schein lehre, auch recht ausfallend anzeigen. Darum möge man es hierbei bewenden lassen. Er wolle aber einen weiteren Vor schlag machen und zwar in Bezug auf die äußere Form des text lichen Teiles im Börsenblatte. In dieser Hinsicht habe Herr vr. Weidling in Berlin vor kurzem im Sprechsaal des Börsen blattes eine nützliche Anregung gegeben, indem er vorgeschlngen habe, den redaktionellen Teil aus dem Blatte selbst auszuscheiden und wöchentlich einmal als besondere Beilage zu geben. Er möchte diese Einrichtung, welche eine sehr viel bessere Uebersicht und Aufbewahrung ermögliche, warm befürworten. Herr Meißner-Elbing: Es sei vorher der Ausdruck »buch- hündlerisch-politische Rücksichten« hier gebraucht worden. Solche Rücksichten seien es auch, welche ihn zu seinem Anträge auf Er höhung des Abonnementspreises für Nicht-Börsenvereinsmitglieder bestimmt hätten. Die Kreisvereine hätten u. a. auch die Aufgabe die Zahl der Börsenvereinsmitglieder zu vermehren. Es gäbe im Bereiche seines Vereins noch eine ganze Reihe von Buch händlern, welche glaubten, die Mitgliedschaft des Börsenvereins nicht nötig zn haben. Deswegen müsse man diesen in einer praktischen Anwendung den Vorteil des Beitritts und den Nach teil der Fernbleibens klar machen. Die größere Einnahme am Börsenblatt solle allerdings nicht maßgebend sein, sie komme aber bei 800 Nichtmitgliedern, welche das Börsenblatt beziehen, als ein angenehmer Nebenvorteil jedenfalls in Betracht. Herr Winter-Heidelberg: Es sei hier von der Wahrung der Rechte der im Börsenblatt inserierenden Verleger die Rede gewesen, er wolle dem gegenüber das Recht aller Mitglieder des Börsenvereins wahren, dieses Recht liege in der Einspaltig- keit. Er stelle de» Antrag, 8 5, Absatz 5 des Entwurfs nach folgender Fassung zu ändern: Anzeigen dürfen nur einspaltig gesetzt werden Der Antrag des Herr» Meißner-Elbing: In Z 4 Ab satz 4 des Entwurfs statt l5 ^ zu sagen 20 ^ wurde angenommen. Der Antrag des Herrn Winter-Heidelberg: in K 5 Ab satz L zu sagen: Anzeigen dürfen nur einspaltig gesetzt werden, wurde angenommen. Ein Antrag des Herrn A. Francke-Bern: den nichtamt lichen Teil als besondere Beilage zu geben, wurde mit dem von Herrn Voigtländer gestellten Unterantrage, die Angelegenheit dem Vorstände des Börsenvereins zur Erwägung zu überweisen, angenom men. Der Antrag des Herrn Petters-Heidelberg: das monat liche Verzeichnis der Neuigkeiten in handlichem Buchformat, ob mit systematischem Schlüssel oder mit Schlagwort-Register, er scheinen zn lasse», wnrde, gleichfalls mit dem Unterantrage des Herrn Voigtländer, ihn dem Vorstande des Börsenvereins zur Erwägung zu überweisen, angenommen. Herr von Zahn-Dresden empfahl die Abschaffung der seit einiger Zeit eingefühiten alphabetischen Ordnung in der Rubrik »Gesuchte Bücher«. Der sechste Gegenstand der Börsenvereins-Tagesordnung, die von Herrn Voigtländer beantragte Ernennung eines außerordentlichen Ausschusses zur Ausarbeitung einer Verlags ordnung betreffend, wnrde ohne Debatte niit großer Majorität angenommen. Auf Anfrage ans der Versammlung erklärte sich der Ver bands-Vorstand bereit, die Beschlüsse der Abgeordneten-Versamm- lung in der Hauptversammlung des Börsenvereins schriftlich einzureichen, die Begründung den einzelnen Antragstellern über lassend. Damit war die Besprechung der Börsenvereins-Tagesordnung erschöpft und es folgten unter namentlichem Aufruf der einzelnen Ver eine persönlich vorgetragene Berichte der Abgeordneten über die allgemeine Geschäftslage innerhalb ihrer Vereinsgebiete. Dieselben lauteten fast durchweg befriedigend und ergaben, daß, wenn auch manches Erstrebenswerte noch zu erreichen sei, doch die frühere gedrückte Lage des Sortiments allgemein einer sehr er kennbaren Besserung der Verhältnisse gewichen sei. Es folgte Punkt 8 der Tagesordnung der Abgeordneten- Versammlnng: Besprechung buchhändlerischer Angelegenheiten. Der vorgerückten Stunde wegen meldeten sich verhältnismäßig wenig Redner zum Worte. — Zu Punkt a, die Verlegerklärung betreffend, berichtete vom Vorstandstische Herr Gecks-Wiesbaden: Der Versammlung liege die Satz probe eines nach Städten geordneten Verzeichnisses sämtlicher Buchhandlungen als Drucksache vor. Das Schema sei, um die Liste für weitere Kreise, namentlich auch für Verleger zu einem Bedürfnis zu machen und hierdurch vielleicht die Herstellungs kosten teilweise zu decken, als Bersendungsliste eingerichtet. Die in einer mittleren Spalte ansgesührten Firmen hätten zu ihrer Rechten den üblichen tabellarischen Linicnvordruck für die Notierung der Versendungen, links die Bezeichnungen der Mitgliedschaft beim Börsenverein, bei den Orts- und Kreisvereinen, sowie des Beitritts zur Verleger-Erklärung und zum Sortimenterbunde.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder