Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.09.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-09-19
- Erscheinungsdatum
- 19.09.1921
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19210919
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192109194
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19210919
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1921
- Monat1921-09
- Tag1921-09-19
- Monat1921-09
- Jahr1921
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. X° 219, 19. September 1921. dadurch versuchte Erhöhung des Geschäftsvermögens nicht als Kapital im landläufigen Sinne ansprcchcn, sondern das Ganze ist weiter nichts als die Umstellung der einzelnen Betriebe auf die jetzt leider herr schende Papiermarkwirtschaft. Die Steuerbehörde nimmt nun einfach den Standpunkt ein, der vor dem Kriege ganz berechtigt war, dessen Beibehaltung in jetziger Zeit aber vielen Betrieben den Lebensnerv abschneiden mutz. Hierher gehören nicht nur, wie vorstehend erläutert, die Buchhandelsbctriebc, sondern davon werden in gleicher Weise alle Grotz- und Kleinhandcls- geschäfte und ähnliche Branchen betroffen. Es liegt klar auf der Hand, das; allen diesen Firmen, mögen sie jetzt auch noch so gut fundiert erscheinen, mit der Zeit das Betriebs kapital entzogen werden mutz, wenn sie von dem angeblichen Gewinn eine bis ins Unendliche gestaffelte Einkommensteuer, und wenn sie von ihrem Geschäftsvermögen die jetzt vorgesehenen Kapitalabgaben ent richten müssen. Diese Blutentzichung mutz zum früheren oder späteren Zusammenbruch führen. Wohin die Neisc geht, kann man am besten aus der jetzt bckanntge- gebcnen Änderung des Körpcrschaftsstcuergesetzes ersehen. Bis jetzt war das ganz gesunde Prinzip vertreten, datz der tm Geschäft ver bleibende und der Fortführung des Betriebes dienende Teil des Ge winns bei G.m.b.H. und Aktiengesellschaften durchgängig mit 10°/» versteuert wurde, und datz nur der ausgeschüttete Gewinn, oder wenn man so sagen will: der Perbrauch, voll von der Einkommensteuer ge fasst wurde, nachdem vorher noch die Kapitalertragssteuer in Abzug gebracht worden war. Der neue Entwurf dreht den Spieß um und belastet den ursprünglichen Gewinn, also auch den, welchen der vor sichtige Geschäftsmann garnicht ausschütten will, sondern den er dringend als Betriebskapital benötigt, durchgängig mit 30°/, und sicht dafür Erleichterungen für die verteilte Dividende vor. indem er sie nur mit 80 bzw. 90°/, zur Einkommensteuer heranzicht. Aber dieses ursprünglich angewandte Prinzip darf nicht verlassen werden, sondern cs müßte im Gegenteil nach Möglichkeit noch weiter ausgeballt und auch auf offene Handelsgesellschaften und Einzelkauf- lcute ausgedehnt werden. Wenn dies aus technischen Gründen nicht durchzuführen ist, so muß zum mindesten durch Beibehaltung der alten Körperschastssteuersätze dem Unternehmer Gelegenheit gegeben werden, sein Unternehmen durch Umwandlung in eine Gesellschaftsform zn retten und ihm dadurch die zur Fortführung des Betriebs notwen digen flüssigen Mittel auf legalem und dem Finanzamt offensichtlichem Wege zu sichern. Sache der b u ch h ü n d l e r i s ch c n Organisationen wird es jetzt sein, sofort in eine Prüfung der Angelegenheit einzutrcten und Fühlung mit anderen Verbänden zu suchen, deren Mitglieder in glei cher Weise in ihrem Fortbestand bedroht sind, damit die maßgebenden Stellen, Negierung und Reichstag, beizeiten auf die Gefahren hin- gewiesen werden, die in einer allzu radikalen Ausgestaltung der Steucr- gesetze liegen. Nicht der Stcucrentzichung gilt der Kampf, denn nie mand wird sich der Einsicht verschließen wollen, daß jeder nach seinen Kräften zu den öffentlichen Lasten beitragen muß, sondern dem maß vollen Ausbau der Stcuergesetze, damit die Quellen, aus denen die Mittel zum Wiederaufbau unserer Volkswirtschaft fließen sollen, nicht zugeschüttet werden. Noch ist es Zeit. Hoffen wir, daß dieser Appell nicht ungehört ver hallt, sondern daß die Frist bis zur Beratung der Stcuergesetze voll ausgenutzt werde zum Besten unseres gesamten deutschen Buchhandels! F. G. Mine Mitteilungen. Gesellschaft zur Förderung der bnchhändlerifchcn Fachbildung in Schlesien, Sit; Breslau. Geschäftsstelle: Albrcchtftr. 52. — Der ge- schästsführende Vorstand hat als 4. Teil des diesjährigen Programms Folgendes veröffentlicht, das uns leider etwas verspätet zuging: 1. W e r k st ä t t e n - V o r t r ä g e mit praktischen Vorfüh rungen in der Kunstgewerbcschule in Breslau, Klosterstraße 17, in drei Abteilungen (4 Abende zu je 2 Stunden): 1. über Schriftsatz und Druck (Herr Fachlehrer Schuttes) Montag von 7'/r—9)H Uhr. Beginn am 10. September 1921: 2. il b e r L i t h o g r a p h i e undStcindruck (Herr Fachlehrer Hauck) Freitag, von V'/s—9)^ Uhr. Beginn am 13. September 1921; 3. über Buchbinden (Herr Fachlehrer Wagner) Mittwoch von 7'/2—9^ Uhr. Beginn am 21. September 1921. Teilnehmergebühr: n) ordentliche und unterstützende Mitglieder zahlen für eine Ab teilung 10.—, für 2 Abteilungen .// 17.50, für drei Abtei lungen 20.—; b) Mitglieder der Jugendabteilung zahlen für eine Abteilung 5.—, für 2 Abteilungen .// 8.75, für 3 Abteilungen 10.—. 1392 Anmeldungen sind bis zum 16. September an die Geschäftsstelle zu richten. Es ist Bedingung, daß sich für jede Abteilung mindestens 10 Teil nehmer melden. Andernfalls können die Vorträge der Abteilung mit zu geringer Beteiligung nicht gehalten werden. Die Vorträge mit prak tischen Vorführungen in der Werkstatt bieten natürlich mehr als solche ohne diese, zumal da sie von tüchtigen Meistern gehalten werden. Wir bitten um rege Beteiligung. Die Herren Lchrchefs werden ersucht, ihre Lehrlinge zu den Vor trägen anzumelden. 2. Führung durch das Museum der bildenden Künste am Musenmsplatz unter besonderer Berücksichtigung der neuesten Richtung in der Maleret (Herr Kunsthändler Barkemeyer) Sonntag, den 25. September 1921. Beginn pünktlich 11 Uhr. Herr Barkcmcyer führt uns aus ein Ge biet, das ihm heimisch ist. Seine Ausführungen wird jeder Teilnehmer mit grösstem Interesse verfolgen. 3. Führung durch die Heimat- und erdkundliche Ab te i l u n g d e s st ä d t i s ch c n S ch u l m u s e u m s z n B r e s l a n . P a r a d i e s st r. 25/27. Mit einem einleitenden Vortrag. (Herr Museumsleiter Schneider.) Sonntag, den 16. Oktober 1921. Beginn pünktlich 10X- Uhr. Der Buchhändler müsste sich mehr als bisher mit den Lehrmitteln bekannt machen und jede Gelegenheit begrüßen, wo ihm die Möglichkeit geboten wird, sein Wissen auf diesem Gebiete zu erweitern. Herr Schneider, als gründlicher Kenner der Lehrmittel, wird uns viel bieten, nnd wir können die Veranstaltung aufs beste empfehlen. Wir hoffen, daß recht viele Fachgenosfen teilnchmen werden. Auch deren Ange hörige sind willkommen. 4. Unsere Fachbücherei ist seit Juli d. I. bei I. U. Kern's Verlag, Teichstr. 10, untcrgebracht. Das Ausleihen findet zwanglos während der Geschäftsstunden von 8—^ Uhr statt. Jeder, der ein Buch zn erhalten wünscht, bekommt ein solches nach Wahl des Herrn Bernau, falls er keine besonderen Wünsche äußert. Das Verzeichnis ist der hohen Kosten halber noch nicht ver vielfältigt worden, kann aber cingesehen werden. 5. Zehn Vorträge über Literaturgeschichte für Buchhändler. (Herr Geheimer Regierungsrat vr. Jantzen.) Die Vorträge sollen sich auf die Monate Oktober, November, Januar und Februar verteilen. In jeder Woche wird ein Vortrag gehalten werden. Diese Veranstaltung erfolgt gemeinsam mit der Typographischen Gesellschaft. Als Teilnehmergebühr wird voraussichtlich erhoben werden: a) von Gehilfen und Gehilfinnen für alle 10 Vorträge 12.—, b) von Lehrlingen und Volontären für alle 10 Vorträge .// 6.—. Wann und wo die Vorträge stattfinden, wird im Oktober mitgeteilt werden. Es ist aber dringend erwünscht, daß Anmeldungen schon jetzt erfolgen, damit wir übersehen können, ob die Beteiligung ausreichend sein wird. Beitritt der Vereinigten Staaten von Brasilien zur revidierten Berner Übereinkunft vom 13. November 1908 zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst. — Durch eine Note vom 18. Juli 1921 hat die Brasilianische Gesandtschaft in Bern im Aufträge ihrer Regierung dem Schweizerischen Bundesrat bckanntgegeben, daß »die Vereinigten Staaten von Brasilien, unter Vorbehalt der endgültigen Zustimmung des Nationalkongresses in Rio de Janeiro, der revidierten Berner Über einkunft vom 13. November 1908 zum Schutze von Werken der Lite ratur und Kunst und dem Zusatzabkommen vom 20. März 1914 be treten«. Der Zeitpunkt, von welchem an dieser Beitritt seine volle und ganze Wirkung hervorgerufcn haben oder Hervorrufen wird, wird durch eine ergänzende Note bekanntgegeben. Was ihren Beitrag zu den Kosten des Internationalen Bureaus onbelangt, so wünschen die Vereinigten Staaten von Brasilien in die dritte Klasse eingereiht zu werden. Man wird sicher mit lebhafter Befriedigung von der Tatsache Kenntnis nehmen, daß zum erstenmal ein souveräner Staat des ameri kanischen Kontinents von Amts wegen seine Absicht kundtut, sich der Gruppe der Länder anzuschlicßen, die die Union zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst bilden. (»Vrvit cl'^uteur«.) Die Hauptversammlung des Deutschen Buchdrucker-Vereins, die am 7. und 8. September in Bad Wildungen unter dem Vorsitz des Herrn Hofrats I)r. Victor K l i n k h a r d t - Leipzig abgehalten wurde, erfreute sich eines sehr guten Besuches. Aus den von der Hauptversammlung gefassten Beschlüssen ist hcrvorzuhcbcn, daß auf den für das Jahr 1921 festgesetzten Vcreinsbcitrag noch 75N nachcrhoben werden. Auch der Beitrag für den Fonds für besondere Zwecke wurde
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder